In wie weit lassen sich die Beiträge für eine private Krankenversicherung in der Steuererklärung für 2011 angeben? Und was muss man wo eintragen? Mit dem 2010 eingeführten Bürgerentlastungsgesetz sind die Möglichkeiten zur Absetzbarkeit vielfältiger aber auch ein gutes Stück komplizierter geworden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Angaben richtig zu machen.
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Was darf überhaupt abgesetzt werden?


Absetzbar sind:
- stationäre Behandlungen
- ambulante Behandlungen
- zahnmedizinische Behandlungen
Nicht absetzbar sind:
- Wahlleistungen (bspw. Chefarztbehandlung)
- Selbstbeteiligungen
Um herauszufinden welchen Betrag man ganz genau in die Steuererklärung eintragen muss, empfiehlt sich eine Aufsplittung des monatlichen Versicherungsbeitrages, entsprechend der verfügbaren Leistungen. Die Versicherungsgesellschaften sind in der Regel auch bereit, eine Beitragsaufschlüsselung bereitzustellen. Weiterhin sollte beachtet werden, dass die privaten Krankenversicherungsbeiträge maximal in Höhe eines Beitrages der GKV abgesetzt werden können.
Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen
Bei der Steuererklärung für 2011 ist zu berücksichtigen, dass Selbstständige ihren Beitrag für die private Krankenversicherung anders absetzen können, als Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel einen Arbeitgeberzuschuss für ihr Privatversicherung. Infolge dessen müssen Arbeitnehmer nicht den gesamten Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen. Es kann allerdings nur der Beitragsanteil steuerlich abgesetzt werden, der selbst entrichtet wurde. Arbeitnehmer können somit lediglich die Kostenanteile für die Grundversorgung, abzüglich des Arbeitgeberanteils, absetzen. Selbstständige können hingegen den gesamten Beitrag berücksichtigen.
Hier eintragen und Nachweise nicht vergessen
Die mögliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherungskosten regelt der § 10 EStG Absatz 1 Punkt 3. Demnach müssen die abzugsfähigen Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben, als Vorsorgeaufwendung, in der Steuererklärung angegeben werden. Alleine die Angabe genügt dem Fiskus jedoch nicht. Der Nachweis der entsprechenden Beitragshöhe ist zwingend notwendig.
Die Versicherungsgesellschaften stellen jährlich Bescheinigungen für die Steuererklärung aus. Alternativ können Versicherungsnehmer jederzeit bei ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen. Diese sind in der Regel zur Ausstellung verpflichtet.
Diese 3 Dinge sollten Sie noch wissen
- Neben den Kosten zur privaten Krankenversicherung können auch die Aufwendungen zur privaten Pflegepflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden. Auch hier muss ein entsprechender Beitragsnachweis erfolgen. Ebenso wie bei der PKV werden die abzugsfähigen Beiträge unter dem Bereich „Sonderausgaben / Vorsorgeaufwendungen“ angegeben.
- Wer von seiner Versicherung Beitragsrückerstattungen erhält, muss dies bei der Steuererklärung berücksichtigen. Es können keine Beiträge geltend gemacht werden, welche vom Versicherungsgeber zurückerstattet wurden. In der Regel werden die rückerstatteten Beiträge allerdings in der Bescheinigung für das Finanzamt gesondert nachgewiesen.
- Risikoaufschläge für Grundleistungen, wie stationäre und ambulante Behandlungen beziehungsweise zahnärztliche Behandlungen können in voller Höhe angegeben werden.