Studenten Krankenversicherung

Während die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben die Studenten in Deutschland grundsätzlich das Recht, sich zwischen einer privaten Studenten Krankenversicherung und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang gibt es einige wichtige Fakten, die man als Student kennen sollte, bevor man sich für die eine oder die andere Versicherungsvariante entscheidet. Grundsätzlich unterscheiden sich zunächst einmal weder die gesetzliche noch die private Studenten Krankenversicherung von den Leistungen her zu der „normalen“ Krankenversicherung.Beitragsberechnung und Leistung ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, und bei der privaten Krankenversicherung hat der Student genau so viele Tarife zur Auswahl und somit eine Auswahl an verschiedenen Leistungen, wie es bei den „normalen“ Privatversicherten der Fall ist.

Einen Unterschied zwischen der normalen privaten Krankenversicherung und der privaten Studenten Krankenversicherung gibt es allerdings vom Beitrag her, denn die Studenten Krankenversicherung ist in der Regel zum Teil deutlich günstiger als die sonstige private Krankenversicherung für Berufstätige. Bereits ab einem Monatsbeitrag von knapp 50 Euro ist es heute für einen Studierenden möglich, sich im Bereich der privaten Studenten Krankenversicherung versichern zu lassen. Dabei handelt es sich natürlich nur um den so genannten Basistarif, der von den Leistungen her etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt Selbstverständlich hat der Student aber darüber hinaus die Möglichkeit, sich durch die Inanspruchnahme anderer Tarife weitergehend zu versichern und die möglichen Leistungen individuell wählen zu können.

Bevor man sich als Student entschließt, eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Studenten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, sollte man wissen, dass man als Student unter bestimmten Voraussetzungen noch über die Eltern mitversichert ist. Dieses ist dann der Fall, wenn die Eltern bzw. zumindest ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. In diesem Fall ist der Student im Rahmen der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr kostenlos gesetzlich krankenversichert. Diese Altersgrenze verlängert sich sogar noch um die absolvierte Wehr- oder Zivildienstzeit. Neben dem Alter ist eine weitere Bedingung der kostenlosen Familienversicherung, dass der Student nicht mehr als 360 Euro (bei Minijob 400 Euro) im Monat an Einkommen zur Verfügung haben darf.

Falls für den Studenten die genannten Bedingungen zur kostenlosen Familienversicherung nicht zu erfüllen sind und sich dieser dennoch für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, und nicht für die private Studenten Krankenversicherung entscheidet, so kann er natürlich dennoch private Krankenzusatzversicherungen in Anspruch nehmen. Hier ist auf jeden Fall die Zahnzusatzversicherung zu empfehlen, da Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch zu maximal 65 Prozent von den Kosten her erstattet wird. Zusammenfassend gesagt können sich die Studenten und Studentinnen also zwischen zwei Arten der Krankenversicherung entscheiden, nämlich der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Studenten Krankenversicherung. Nicht wenige Studenten sind zudem noch beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung versichert.

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