Studenten Krankenversicherung
Während die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben die
Studenten
in Deutschland grundsätzlich das Recht, sich zwischen einer
privaten Studenten Krankenversicherung und einer freiwilligen
gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.
In diesem Zusammenhang gibt es einige wichtige Fakten, die man als
Student kennen sollte, bevor man sich für die eine oder die
andere Versicherungsvariante entscheidet.
Grundsätzlich
unterscheiden sich zunächst einmal weder die gesetzliche noch
die private Studenten Krankenversicherung von den Leistungen her zu der
„normalen“ Krankenversicherung.Beitragsberechnung
und Leistung ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin
gesetzlich vorgeschrieben, und bei der privaten Krankenversicherung hat
der Student genau so viele Tarife zur Auswahl und somit eine Auswahl an
verschiedenen Leistungen, wie es bei den „normalen“
Privatversicherten der Fall ist.
Einen Unterschied zwischen der normalen privaten
Krankenversicherung und der privaten Studenten Krankenversicherung gibt
es allerdings vom Beitrag her, denn die Studenten
Krankenversicherung ist in der Regel zum Teil deutlich
günstiger als die sonstige private Krankenversicherung
für Berufstätige. Bereits ab einem Monatsbeitrag von
knapp 50 Euro ist es heute für einen Studierenden
möglich, sich im Bereich der privaten Studenten
Krankenversicherung versichern zu lassen. Dabei handelt es sich
natürlich nur um den so genannten Basistarif, der von den
Leistungen her etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
liegt Selbstverständlich hat der Student aber darüber
hinaus die Möglichkeit, sich durch die Inanspruchnahme anderer
Tarife weitergehend zu versichern und die möglichen Leistungen
individuell wählen zu können.
Bevor man sich als Student entschließt, eine
gesetzliche
Krankenversicherung oder eine private Studenten
Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, sollte man wissen, dass man
als Student unter bestimmten Voraussetzungen noch über die
Eltern mitversichert ist. Dieses ist dann der Fall, wenn die Eltern
bzw. zumindest ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. In
diesem Fall ist der Student im Rahmen der
Familienversicherung
bis zum 25. Lebensjahr kostenlos gesetzlich
krankenversichert. Diese Altersgrenze verlängert sich sogar
noch um die absolvierte Wehr- oder Zivildienstzeit. Neben dem Alter ist
eine weitere Bedingung der kostenlosen Familienversicherung, dass der
Student nicht mehr als 360 Euro (bei Minijob 400 Euro) im Monat an
Einkommen zur Verfügung haben darf.
Falls für den Studenten die genannten Bedingungen zur
kostenlosen Familienversicherung nicht zu erfüllen sind und
sich dieser dennoch für die freiwillige gesetzliche
Krankenversicherung, und nicht für die private Studenten
Krankenversicherung entscheidet, so kann er natürlich dennoch
private Krankenzusatzversicherungen
in Anspruch nehmen. Hier ist auf jeden Fall die Zahnzusatzversicherung
zu empfehlen, da Zahnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung
nur noch zu maximal 65 Prozent von den Kosten her erstattet wird.
Zusammenfassend gesagt können sich die Studenten und
Studentinnen also zwischen zwei Arten der Krankenversicherung
entscheiden, nämlich der freiwilligen gesetzlichen
Krankenversicherung oder der privaten Studenten Krankenversicherung.
Nicht wenige Studenten sind zudem noch beitragsfrei im Rahmen der
Familienversicherung versichert.
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