Voraussetzungen um in die private Krankenversicherung zu wechseln


In einer Zeit, wo immer mehr gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben und zugleich der Leistungskatalog immer weiter ausgedünnt wird, wird von gesetzlich Versicherten immer häufiger der Wunsch geäußert, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Jedoch kann nicht jeder gesetzlich Versicherten in die Private Krankenversicherung wechseln sondern ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich lassen sich die Voraussetzungen für das Wechseln in zwei Bereiche unterteilen: Die Zugehörigkeit zur richtigen Berufsgruppe oder ein ausreichendes Jahreseinkommen über der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Grundsätzlich steht die Private Krankenversicherung allen Erwerbstätigen offen, die sich nicht in einem angestellten Arbeitsverhältnis befinden, also beispielsweise Selbstständigen und Freiberuflern. Diese haben zum Wechseln in die Private Krankenversicherung keine weiteren Voraussetzungen wie eine bestimmte Einkommenshöhe zu erfüllen, da sie mit ihrem Berufsstand lediglich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und jederzeit einen Wechsel vollziehen können. Da zwischen Bund und Ländern und der Private Krankenversicherung zudem Sondervereinbarungen bestehen, steht die Private Krankenversicherung auch Beamten ohne weitere Voraussetzungen in uneingeschränkter Weise offen. Manche private Krankenversicherung hält aufgrund ihrer historischen Entwicklung zudem noch Tarife für Berufsgruppen ohne bestimmte Voraussetzungen bereit, die neuere Versicherungsunternehmen nicht mehr in ihrer Tarifstruktur berücksichtigen, beispielsweise Landwirte.

Wer als Arbeiter oder Angestellter tätig ist und somit einen direkten Arbeitgeber besitzt, kann nicht so einfach in die Private Krankenversicherung wechseln. Um hier das Wechseln erfolgreich vollziehen zu können, ist das Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Beitragsbemessungsgrenze als wesentlichste aller Voraussetzungen zu erfüllen. Dieser Betrag wird jedes Jahr aufs Neue vom Bund festgelegt, für das Jahr 2010 liegt er bei einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Wird dieser Betrag mit dem eigenen Jahreseinkommen erreicht, sind jedoch noch nicht alle Voraussetzungen für das Wechseln in die Private Krankenversicherung erfüllt. Vielmehr beginnt jetzt eine Wartefrist, die für das endgültige Wechseln zu erfüllen ist. Diese Frist beträgt nach aktueller Gesetzeslage drei Jahre, wobei der Gesetzgeber jedoch Bestrebungen angedeutet hat, hier wieder zur alten Regelung aus den 1990er Jahren zurückkehren zu wollen und so als einfachere Voraussetzungen die Ein-Jahres-Frist wieder einzuführen. Sind die Fristen als Voraussetzungen letztendlich erfüllt, kann man zu einem Unternehmen der Private Krankenversicherung wechseln, wobei bei Erwerbstätigen mit direktem Arbeitgeber dieser den monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung anteilig mitträgt. Ein Unterschied zu den freien Berufen, die zwar keine Voraussetzungen für das Wechseln in die Private Krankenversicherung erfüllen müssen, jedoch ihren Beitrag komplett aus eigener Tasche zahlen.

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