Voraussetzungen um in die private Krankenversicherung zu
wechseln
In einer Zeit, wo immer mehr gesetzliche Krankenkassen
Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben und zugleich der
Leistungskatalog immer weiter ausgedünnt wird, wird von
gesetzlich Versicherten immer häufiger der Wunsch
geäußert, in die Private Krankenversicherung zu
wechseln. Jedoch kann nicht jeder gesetzlich Versicherten
in
die
Private Krankenversicherung wechseln sondern ist an
verschiedene
Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich lassen sich die
Voraussetzungen für das Wechseln in zwei Bereiche unterteilen:
Die Zugehörigkeit zur richtigen Berufsgruppe oder ein
ausreichendes Jahreseinkommen über der gesetzlichen
Beitragsbemessungsgrenze.
Grundsätzlich steht die Private
Krankenversicherung allen
Erwerbstätigen offen, die sich nicht in einem
angestellten
Arbeitsverhältnis befinden, also beispielsweise
Selbstständigen und Freiberuflern. Diese haben zum Wechseln in
die Private Krankenversicherung keine weiteren Voraussetzungen wie eine
bestimmte Einkommenshöhe zu erfüllen, da sie mit
ihrem Berufsstand lediglich freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind und jederzeit einen Wechsel vollziehen
können. Da zwischen Bund und Ländern und der Private
Krankenversicherung zudem Sondervereinbarungen bestehen, steht die
Private Krankenversicherung auch Beamten ohne weitere Voraussetzungen
in uneingeschränkter Weise offen. Manche private
Krankenversicherung hält aufgrund ihrer historischen
Entwicklung zudem noch Tarife für Berufsgruppen ohne bestimmte
Voraussetzungen bereit, die neuere Versicherungsunternehmen nicht mehr
in ihrer Tarifstruktur berücksichtigen, beispielsweise
Landwirte.
Wer als Arbeiter oder Angestellter tätig ist und somit einen
direkten Arbeitgeber besitzt, kann nicht so einfach in die Private
Krankenversicherung wechseln. Um hier das Wechseln erfolgreich
vollziehen zu können, ist das Überschreiten der
gesetzlich vorgegebenen
Beitragsbemessungsgrenze als
wesentlichste
aller Voraussetzungen zu erfüllen. Dieser
Betrag wird jedes
Jahr aufs Neue vom Bund festgelegt, für das Jahr 2010 liegt er
bei einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Wird dieser Betrag mit dem
eigenen Jahreseinkommen erreicht, sind jedoch noch nicht alle
Voraussetzungen für das Wechseln in die Private
Krankenversicherung erfüllt. Vielmehr beginnt jetzt eine
Wartefrist, die für das endgültige Wechseln zu
erfüllen ist. Diese Frist beträgt nach aktueller
Gesetzeslage drei Jahre, wobei der Gesetzgeber jedoch Bestrebungen
angedeutet hat, hier wieder zur alten Regelung aus den 1990er Jahren
zurückkehren zu wollen und so als einfachere Voraussetzungen
die Ein-Jahres-Frist wieder einzuführen. Sind die Fristen als
Voraussetzungen letztendlich erfüllt, kann man zu einem
Unternehmen der Private Krankenversicherung wechseln, wobei bei
Erwerbstätigen mit direktem Arbeitgeber dieser den monatlichen
Beitrag zur Krankenversicherung anteilig mitträgt. Ein
Unterschied zu den freien Berufen, die zwar keine
Voraussetzungen
für das Wechseln in die Private Krankenversicherung
erfüllen müssen, jedoch ihren Beitrag komplett aus
eigener Tasche zahlen.
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