Private Krankenversicherung für Studenten im Studium
Bereits vor Studienbeginn bzw. innerhalb einer Frist von drei Monaten
besteht für Studenten die Möglichkeit sich von der
Versicherungspflicht zur Krankenversicherung befreien und im Anschluss
eine
private Krankenversicherung für das
Studium
abzuschließen. Die Bescheinigung über
die Befreiung
von der Versicherungspflicht muss dabei der Universität
vorgelegt werden.
So groß wie der Anbietermarkt an privaten
Krankenversicherungen ist, so vielseitig sind auch die verschiedenen
Angebote für eine private Krankenversicherung während
des Studiums.
Online-Rechner und –Übersichten zu den
verschiedenen Studenten-Tarifen
können hinsichtlich der Kosten
und Leistungen erste Orientierung geben.
Genaue Regelungen hinsichtlich
der Art und Weise einer privaten Krankenversicherung im Studium legt
das Sozialgesetzbuch fest und benennt das Alter, die Semesteranzahl,
Nebenverdienste und Zusatzeinkommen sowie die elterliche
Krankenversicherung als Hauptfaktoren. Demnach bieten die meisten
privaten Versicherer verschiedene Tarife, Regelungen und Alternativen
für die folgenden Fallgruppen an:
Studienanfänger
Da bei Studienbeginn das Recht besteht, sich sowohl
für die gesetzliche als auch private Krankenversicherung zu
entscheiden und ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Beginn des
Studiums mit den Möglichkeiten der eigenen Krankenversicherung
auseinanderzusetzen.
Bezüglich der Leistungen ist die
private
Krankenversicherung oft umfangreicher als die gesetzliche.
Wenn das
Studium vor dem 25. Lebensjahr aufgenommen wird und bisher eine
gesetzliche Krankenversicherung über die Eltern bestand, so
gibt es die Möglichkeit auch weiterhin beitragsfrei bis zum
25. Geburtstag in Familienversicherung zu bleiben.
Wurde Wehrdienst
oder Wehrersatzdienst geleistet, so verlängert sich dieser
Anspruch um den entsprechenden Zeitraum. Diese kostenfreie Form der
Versicherung ist allerdings an Einkommensgrenzen sowie an eine maximale
Anzahl von Studiensemestern gebunden.
Hat man vor dem Studium eine
private Krankenversicherung, so kann man sich sowohl für die
gesetzliche studentische oder einen der meist vergleichsweise
günstigen Studenten-Tarife der privaten
Krankenversicherer
entscheiden.
Krankenversicherung fürs Studium ab dem 25.
Lebensjahr
Ab dem 25. Geburtstag ist keine Beitragsfreiheit in der gesetzlichen
Krankenkasse mehr möglich. Für etwa 65 Euro pro Monat
wird allerdings wieder einkommens- und altersbegrenzt (30 Jahre, max.
14 Semester) eine studentische gesetzliche Krankenversicherung
angeboten.
Für die private Krankenversicherung ergeben sich
nach dem 25. Geburtstag oftmals keine Änderungen. Nur wenige
Anbieter staffeln ihre Studenten-Tarife in
Fünfjahresschritten, die mit einer meist
geringfügigen Erhöhung der Beiträge
einhergehen.
Langzeitstudenten ab 14. Studiensemester und Studenten ab
30 Jahren
Auch das 30. Lebensjahr sowie das Langzeitstudieren über 14
Semester werden nur in der gesetzlichen Krankenversicherung teuer, da
die
studentische Versicherungspflicht automatisch endet.
Spätestens dann kann sich insbesondere für
männliche Studenten ein Wechsel in die private
Krankenversicherung lohnen. Für weibliche Studenten liegen die
Beiträge für die private Krankenversicherung oftmals
höher.
Behilfeversicherte Studenten
Für studierende Kinder von Beamten ist es sowohl hinsichtlich
der Leistungserbringung als auch der Kosten sinnvoll in eine private
Krankenversicherung unter Beibehaltung der Beamtenbeihilfe der Eltern
zu wechseln. Bei 80% staatlicher Beihilfe sowie den verbleibenden zu
20% zu versichernden Kosten gestaltet sich diese Form der
Krankenversicherung äußerst kostengünstig.
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