Private Krankenversicherung für Studenten im Studium

Bereits vor Studienbeginn bzw. innerhalb einer Frist von drei Monaten besteht für Studenten die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung befreien und im Anschluss eine private Krankenversicherung für das Studium abzuschließen. Die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht muss dabei der Universität vorgelegt werden.

So groß wie der Anbietermarkt an privaten Krankenversicherungen ist, so vielseitig sind auch die verschiedenen Angebote für eine private Krankenversicherung während des Studiums.
Online-Rechner und –Übersichten zu den verschiedenen Studenten-Tarifen können hinsichtlich der Kosten und Leistungen erste Orientierung geben.

Genaue Regelungen hinsichtlich der Art und Weise einer privaten Krankenversicherung im Studium legt das Sozialgesetzbuch fest und benennt das Alter, die Semesteranzahl, Nebenverdienste und Zusatzeinkommen sowie die elterliche Krankenversicherung als Hauptfaktoren. Demnach bieten die meisten privaten Versicherer verschiedene Tarife, Regelungen und Alternativen für die folgenden Fallgruppen an:

Studienanfänger

Da bei Studienbeginn das Recht besteht, sich sowohl für die gesetzliche als auch private Krankenversicherung zu entscheiden und ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Beginn des Studiums mit den Möglichkeiten der eigenen Krankenversicherung auseinanderzusetzen.

Bezüglich der Leistungen ist die private Krankenversicherung oft umfangreicher als die gesetzliche. Wenn das Studium vor dem 25. Lebensjahr aufgenommen wird und bisher eine gesetzliche Krankenversicherung über die Eltern bestand, so gibt es die Möglichkeit auch weiterhin beitragsfrei bis zum 25. Geburtstag in Familienversicherung zu bleiben.

Wurde Wehrdienst oder Wehrersatzdienst geleistet, so verlängert sich dieser Anspruch um den entsprechenden Zeitraum. Diese kostenfreie Form der Versicherung ist allerdings an Einkommensgrenzen sowie an eine maximale Anzahl von Studiensemestern gebunden.

Hat man vor dem Studium eine private Krankenversicherung, so kann man sich sowohl für die gesetzliche studentische oder einen der meist vergleichsweise günstigen Studenten-Tarife der privaten Krankenversicherer entscheiden.

Krankenversicherung fürs Studium ab dem 25. Lebensjahr

Ab dem 25. Geburtstag ist keine Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenkasse mehr möglich. Für etwa 65 Euro pro Monat wird allerdings wieder einkommens- und altersbegrenzt (30 Jahre, max. 14 Semester) eine studentische gesetzliche Krankenversicherung angeboten.

Für die private Krankenversicherung ergeben sich nach dem 25. Geburtstag oftmals keine Änderungen. Nur wenige Anbieter staffeln ihre Studenten-Tarife in Fünfjahresschritten, die mit einer meist geringfügigen Erhöhung der Beiträge einhergehen.

Langzeitstudenten ab 14. Studiensemester und Studenten ab 30 Jahren

Auch das 30. Lebensjahr sowie das Langzeitstudieren über 14 Semester werden nur in der gesetzlichen Krankenversicherung teuer, da die studentische Versicherungspflicht automatisch endet. Spätestens dann kann sich insbesondere für männliche Studenten ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Für weibliche Studenten liegen die Beiträge für die private Krankenversicherung oftmals höher.

Behilfeversicherte Studenten

Für studierende Kinder von Beamten ist es sowohl hinsichtlich der Leistungserbringung als auch der Kosten sinnvoll in eine private Krankenversicherung unter Beibehaltung der Beamtenbeihilfe der Eltern zu wechseln. Bei 80% staatlicher Beihilfe sowie den verbleibenden zu 20% zu versichernden Kosten gestaltet sich diese Form der Krankenversicherung äußerst kostengünstig.

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