Private Krankenversicherung für Referendare (Referendariat)
Erfahren Sie hier alles über eine private Krankenversicherung
für Referendare. Folgendes sollten angehende Lehrer im
Referendariat in Bezug auf die PKV beachten.
Rechtlich gesehen sind Referendare ebenso wie Beamte von der Krankenversicherungspflicht befreit. Sie erhalten eine sogenannte Beihilfe anstatt einer Bezuschussung zur Krankenversicherung. Das heißt, dass für Referendare ärztliche Behandlungskosten zu etwa 50 Prozent über die Beihilfe abgedeckt werden. Sofern ein beihilfeberechtigter Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, steigt die Beihilfe entsprechend an.
Die verbleibenden Behandlungskosten müssen auch im Referendariat selbst aufgebracht oder über die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Viele Anbieter für die private Krankenversicherung bieten für Referendare einen Ausbildungstarif für Lehramtsanwärter an. Dieser liegt für gesunde Referendare derzeit bei etwa 100 Euro monatlich, wobei die Beiträge für Frauen meist höher liegen.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit während des Referendariats trotz Beihilferegelung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dafür ist der demnach fehlende Arbeitgeberanteil neben dem eigenen Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung selbst aufzubringen. Dies entspricht ca. 15 Prozent des Bruttogehaltes und kann höher liegen als der Beitrag für eine private Krankenversicherung.
Nicht nur die Kostenfrage spricht hinsichtlich der Krankversicherung im Referendariat für eine private Krankenversicherung. Auch bezüglich der Leistungen bietet die private Krankenversicherung Referendaren beispielsweise bezüglich Vorsorge, Brillen und Zahnersatz oftmals wesentlich mehr. Die freie Arztwahl und die Möglichkeit zu Beitragsrückerstattungen bei kostenbewussten Verhalten und Gesundheit sprechen ebenfalls für die Wahl der privaten Krankenversicherung im Referendariat.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine kostenfreie Familienversicherung sowohl im Referendariat als auch im späteren Berufsleben in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist. Für die Mitversicherung von Familienmitgliedern ist demzufolge eine private Beihilfeergänzungsversicherung notwendig. Für diese werden ebenfalls spezielle Tarife angeboten. Desweiteren führt die private Krankenversicherung auch für Referendare eine Gesundheitsprüfung durch, die je nach Vorerkrankungen zu einem Risikozuschlag von bis zu 50 Prozent des Beitragssatzes führen kann. Viele private Krankenversicherer binden die Sondertarife für ein Referendariat auch an das Alter der Referendare. So gelten 34 oder 39 Jahre oftmals als Altersgrenze um den vergleichsweise günstigen Tarif für Lehramtsanwärter zu erhalten.
Um die passende Krankenversicherung für das Referendariat zu finden, sollten angehende Referendare sich ausführlich mit den unterschiedlichen Angeboten der verschiedenen Krankenversicherer informieren. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, insbesondere aufgrund des höheren Leistungsumfangs, die Beihilfe über eine private Krankenversicherung im Referendariat zu ergänzen.
Weitere Themen:
Arbeitgeberanteil | Arbeitgeberzuschuss | PKV Wechsel Voraussetzungen | Vorteile / Nachteile | Zusatzversicherung | Basistarif | Studenten | Versicherungsvergleich | Angebote vergleichen | Standardtarif | Leistungsvergleich | Beitrag / Beitragssatz | Selbständige / Freiberufler | Beamte / Öffentlicher Dienst | Beamtenanwärter | Ärzte / Ärztetarif | Referendare / Referendariat
Rechtlich gesehen sind Referendare ebenso wie Beamte von der Krankenversicherungspflicht befreit. Sie erhalten eine sogenannte Beihilfe anstatt einer Bezuschussung zur Krankenversicherung. Das heißt, dass für Referendare ärztliche Behandlungskosten zu etwa 50 Prozent über die Beihilfe abgedeckt werden. Sofern ein beihilfeberechtigter Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, steigt die Beihilfe entsprechend an.
Die verbleibenden Behandlungskosten müssen auch im Referendariat selbst aufgebracht oder über die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Viele Anbieter für die private Krankenversicherung bieten für Referendare einen Ausbildungstarif für Lehramtsanwärter an. Dieser liegt für gesunde Referendare derzeit bei etwa 100 Euro monatlich, wobei die Beiträge für Frauen meist höher liegen.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit während des Referendariats trotz Beihilferegelung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dafür ist der demnach fehlende Arbeitgeberanteil neben dem eigenen Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung selbst aufzubringen. Dies entspricht ca. 15 Prozent des Bruttogehaltes und kann höher liegen als der Beitrag für eine private Krankenversicherung.
Nicht nur die Kostenfrage spricht hinsichtlich der Krankversicherung im Referendariat für eine private Krankenversicherung. Auch bezüglich der Leistungen bietet die private Krankenversicherung Referendaren beispielsweise bezüglich Vorsorge, Brillen und Zahnersatz oftmals wesentlich mehr. Die freie Arztwahl und die Möglichkeit zu Beitragsrückerstattungen bei kostenbewussten Verhalten und Gesundheit sprechen ebenfalls für die Wahl der privaten Krankenversicherung im Referendariat.
Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine kostenfreie Familienversicherung sowohl im Referendariat als auch im späteren Berufsleben in der privaten Krankenversicherung nicht möglich ist. Für die Mitversicherung von Familienmitgliedern ist demzufolge eine private Beihilfeergänzungsversicherung notwendig. Für diese werden ebenfalls spezielle Tarife angeboten. Desweiteren führt die private Krankenversicherung auch für Referendare eine Gesundheitsprüfung durch, die je nach Vorerkrankungen zu einem Risikozuschlag von bis zu 50 Prozent des Beitragssatzes führen kann. Viele private Krankenversicherer binden die Sondertarife für ein Referendariat auch an das Alter der Referendare. So gelten 34 oder 39 Jahre oftmals als Altersgrenze um den vergleichsweise günstigen Tarif für Lehramtsanwärter zu erhalten.
Um die passende Krankenversicherung für das Referendariat zu finden, sollten angehende Referendare sich ausführlich mit den unterschiedlichen Angeboten der verschiedenen Krankenversicherer informieren. In den meisten Fällen ist es sinnvoller, insbesondere aufgrund des höheren Leistungsumfangs, die Beihilfe über eine private Krankenversicherung im Referendariat zu ergänzen.
Weitere Themen:
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