Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter



Zahlreiche gesetzliche Regelungen, Verordnungen und Vorschriften unterscheiden den Beamten oder Beamtenanwärter vom Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Dies gilt von der tariflichen Einstufung, über die Sozialversicherungspflicht und Verteilung von Abzügen, der Krankenversicherung, bis hin zur steuerlichen Begünstigung von zusätzlichen Versorgungs- oder Vorsorgeaufwendungen.

Beamtenanwärter werden - bis auf wenige Ausnahmen - dem Beamten im Krankenversicherungsrecht der Beamtenversorgung gleichgestellt. Somit ist auch der beschäftigte Anwärter durch die Krankenversicherung des öffentlichen Arbeitgebers im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit, bzw. im familiären Rahmen bei Geburt oder Todesfall nach beamtenrechtlichen Gesichtspunkten abgesichert. Auf diese "Beihilfe" genannte Krankenfürsorge besteht ein Rechtsanspruch, sie ist in Deutschland trotz vorhandener Bundesvorschriften teilweise länderspezifisch geregelt.
Im Zuge eingeführter Kostendämpfungsmaßnahmen werden die gezahlten Leistungen um jährliche, entgeltabhängige Beträge gekürzt. Statistisch führt dies zu verbleibenden Restkosten die je nach Leistungsfall und familiärer Situation zwischen 20 und 50% liegen können. Entstehende Restkosten im Krankheitsfall oder besondere Leistungen kann der Beamtenanwärter sinnvollerweise nunmehr über eine gesetzliche oder Private Krankenversicherung abdecken.

Leistungskürzungen im Bereich der "Gesetzlichen" kann sich der Beamtenanwärter nicht erwehren, während über die private Krankenversicherung aktuell ein deutlich umfangreicheres Leistungsangebot abgedeckt wird.

Die Private Krankenversicherungbietet ihm grundsätzliche Vorteile wie:
  • - persönliche Bedarfsanpassung durch individuelle Zusammenstellung von Vertragsbestandteilen
  • - freie Arztwahl bis zur Chefarztbehandlung
  • - individuelle Beitragshöhe
  • - Beitragsrückerstattung für (teilweise) nicht in Anspruch genommene Leistungspakete
Individuelle Regelungen können nennenswerte weitere Vorteile erbringen. Beitrags- oder Prämienerhöhungen kann sich der Beamtenanwärter hier wie dort nicht ganz erwehren, einen enormen Vorteil bietet die Private Krankenversicherung ihm im Bereich des eigenen finanziellen Aufwandes dennoch:
Bei dem Vertragsabschluss zu Beginn seines Berufslebens erhält er - normale gesundheitliche Konstitution vorausgesetzt - einen günstigen "Einstiegstarif". Mit Erreichen der Pensionsgrenze - also im Versorgungsalter - erhält er staatlicherseits die Beihilfe in Höhe von 70%, wodurch die Deckung durch Eigenvorsorge auf 30% gesenkt werden kann.
Hierfür zahlt er nun fortan an seine Private Krankenversicherung lebenslang wesentlich niedrigeren Beitrag.

Angebote und Informationen über die Private Krankenversicherung kann sich der Beamtenanwärter über Versicherungen, Versichertenälteste, Internet, Berufsständische Versorgungswerke, Versicherungsverbände oder unabhängige Berater einholen.
Die Private Krankenversicherung wird von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten und auch mit unterschiedlichen Leistungen und Beiträgen entsprechend beworben.
Empfehlenswert ist in jedem Fall auch ausführliche und möglichst persönliche Beratung im Falle der Wahl, denn häufig begleitet den Beamtenanwärter die Private Krankenversicherung lebenslang.

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