Private Krankenversicherung: Beamte und Öffentlicher Dienst



Nutzen Sie als Beamter oder Arbeiter im Öffentlichen Dienst die Vorteile einer privaten Krankenversicherung.
Auf Basis Ihrer Anforderungen stellen wir für Sie einen Vergleich der Top Anbieter für private Krankenversicherungen zusammen.

Informationen für die PKV für Beamte und der Öffentliche Dienst


Beamte und der öffentliche Dienst können durch ihren Dienstherrn einen direkten Zuschuss zu Krankheitskosten sowie bei Pflegebedürftigkeit erhalten.

Diese gesetzlich festgelegte Beihilfe gilt für Beamte und ihre Angehörigen. Der Öffentliche Dienst hat für seine Angestellten entsprechende Regelungen. Beihilfeberechtigte werden prinzipiell als Privatpatienten behandelt. Es gibt einige Leistungsbereiche, die eher dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Beamte und der öffentliche Dienst erhalten zur Abdeckung ihrer Krankheitskosten eine Beihilfe von 50 bis 80 Prozent. Zur Absicherung des verbleibenden Risikos empfiehlt es sich für den öffentlichen Dienst und Beamte, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Private Krankenversicherung zur Erhöhung der Beihilfe


Gesetzliche Krankenkassen bieten keine Möglichkeiten zur Aufstockung der Beihilfe-Erstattungen. Beamte und der öffentliche Dienst können deshalb nur Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden.

Die private Krankenversicherung bietet spezielle Tarife an, die auf die Beihilfevorschriften zugeschnitten sind. So werden die entstehenden Restkosten bei einer Erkrankung des Versicherungsnehmers vollständig übernommen. Die Tarife richten sich nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern können den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Beihilfeberechtigte Familienangehörige werden auch berücksichtigt.

Private Krankenversicherung für die Zeit nach dem aktiven Dienst


Die private Krankenversicherung ist auch sinnvoll für die Zeit nach dem aktiven Dienst. Beihilfeberechtigte erhalten dann zwar weiterhin 70 Prozent Kostenerstattung, Familienangehörige sind jedoch nur während der aktiven Dienstzeit beihilfeberechtigt.

Mit dem Ausscheiden oder dem Eintritt in den Ruhestand entfällt diese Berechtigung. Deshalb muss rechtzeitig eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Der Öffentliche Dienst und dessen Angestellte haben nur für die Zeit des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe. Im Ruhestand fällt die Beihilfeberechtigung weg.

Die freie Heilfürsorge


Anspruch auf freie Heilfürsorge haben normalerweise Beamte, deren Tätigkeit in erhöhtem Maße gefährlich ist. Dazu gehören Polizeibeamte, Bundesgrenzschutzbeamte, Mitglieder der Berufsfeuerwehr oder auch Berufs- und Zeitsoldaten.

Sie erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit 100 Prozent Beihilfe zu medizinischen Behandlungskosten. Familienangehörige erhalten 50 bis 80 Prozent Kostenerstattung. Nach Beendigung des aktiven Dienstes bekommen Heilfürsorgeberechtigte noch 70 Prozent erstattet.

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