Private Krankenversicherung mit Basistarif
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Der Basistarif im Überblick
Seit dem 01.01.2009 muss die private Krankenversicherung einen Basistarif anbieten. Das Leistungspaket entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer einen berechtigten Antrag auf Aufnahme in den Basistarif stellt, darf nicht abgelehnt werden. Die private Krankenversicherung darf in diesem Tarif auch keine Leistungen ausschließen oder Risikozuschläge erheben. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.ß
Höhe des Basistarifs
Die private Krankenversicherung berechnet für den Basistarif maximal etwa 590 Euro (2010) für einen Erwachsenen ab 21 Jahren. Die Höhe des Beitrags ist bei allen Versicherern gleich und wird nur durch Alter und Geschlecht beeinflusst.
Familienmitglieder können nicht mitversichert werden, sondern benötigen eigene Versicherungsverträge. Für finanziell Bedürftige kann der Beitrag auf Nachweis halbiert werden. Eine weitere finanzielle Unterstützung durch die Leistungsträger ist möglich.
Voraussetzungen für einen Wechsel
Der Tarif steht allen offen, die neu in die private Krankenversicherung eintreten oder Antragstellern ohne Versicherungsschutz, die vormals privat versichert waren.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die Vorbedingung für die Befreiung aus der Versicherungspflicht erfüllt haben, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Wer diese Frist verpasst, muss sich zunächst in einem anderen Tarif versichern.
Für wen dieser Tarif interessant ist
Personen ohne Versicherungsschutz, die aber zuletzt privat versichert waren, haben nun die Chance wieder in die private Krankenversicherung einzutreten.
Die private Krankenversicherung will mit dem Basistarif Personen mit niedrigem Einkommen entlasten. Vorteilhaft ist der Tarif auch für Personen, die ein geringes Einkommen haben und bisher hohe Risikozuschläge zahlen mussten.
Leistungen im Basistarif
Die private Krankenversicherung bietet im Basistarif etwa die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Kassen. Die Behandlungskosten für bestehende Krankheiten werden ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns übernommen. Wartezeiten für die Kostenübernahme entfallen.
Wurden bisher die Mitglieder der privaten Krankenversicherungen immer von Leistungskürzungen verschont, so ist das nun anders. Da er den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss, werden zukünftig beschlossene Leistungskürzungen auch privat Versicherte betreffen.
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