Arbeitgeberzuschuss für die Private Krankenversicherung
Alles Informationen zum möglichen Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung. Informieren Sie sich bei uns über die Voraussetzungen, Höhe der Zuschüsse und was bzgl. der Beantragung zu beachten ist.
Grundlagen
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragszahlung so geregelt, dass der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber je die Hälfte vom Beitrag zahlen.
Für die private Krankenversicherung gibt es ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitnehmer dort freiwillig aufgrund seiner Einkommenshöhe versichert ist. Somit ist die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer nicht mit Nachteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden, was den zu erhaltenden Zuschuss vom Arbeitgeber betrifft.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe vom Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung von der Einkommenshöhe des Arbeitnehmers abhängig.
Bis zu einer bestimmten Höchstgrenze wird der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte übernommen. Allerdings gibt es für die private Krankenversicherung einen maximalen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Aktuell (2010) muss der Arbeitgeber einen maximalen Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von 262,50 Euro zahlen.
Zu diesem Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung kommt zudem noch ein maximaler Zuschuss von monatlich 36,56 Euro für die Pflegeversicherung.
Selbstständige müssen übrigens den vollen Beitrag für die private Krankenversicherung selber zahlen, da es hier keinen Arbeitgeber gibt und somit auch keinen Arbeitgeberzuschuss.
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man den Zuschuss?
Besondere Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer nicht erfüllen, wenn er eine private Krankenversicherung nutzt und daher einen Arbeitgeberzuschuss bekommen möchte.
Die gewählte PKV muss lediglich mindestens die gleichen Leistungen wie eine gesetzliche Krankenversicherung beinhalten, was im Grunde immer der Fall ist. Auch die Kosten für Mehrleistungen, was häufig bei den privaten Versicherungen Praxis ist, werden anteilig vom Arbeitgeber im Rahmen vom Arbeitgeberzuschuss mitgetragen.
Beantragen kann ein in der PKV versicherter Arbeitnehmer den Arbeitgeberzuschuss direkt beim Arbeitgeber. Dazu ist im Grunde nur ein Nachweis über die Versicherung erforderlich und welcher Beitrag zu zahlen ist.
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