Die Private Krankenversicherung im Überblick


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Arten und Umfang der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung dient der Absicherung gegen Kosten, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen können. Aber auch Kosten für vorbeugende und diagnostische Verfahren können mit durch sie abgedeckt werden.

Eine private Krankenversicherung kann bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Je nach Umfang kann man in drei Arten der privaten Krankenversicherung unterscheiden:

 - Die Vollversicherung, zur Deckung aller Krankheitskosten, mindestens jedoch für ambulante und stationäre Aufwendungen (substitutive Krankenversicherung);

- Die Teilversicherung, die einen Anteil der Krankheitskosten absichert, zum Beispiel können Beamte auch noch Beihilfe durch den Dienstherrn beanspruchen;

- Die Zusatzversicherung, mit der zusätzliche Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert werden können, wie Krankenhaustagegeld, Krankengeld oder eine Auslandskrankenversicherung.

Bedingungen für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung

Die Aufnahme bei einer privaten Krankenversicherung ist abhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Gesundheitszustand und der gewünschten Versicherungsleistung. Besteht für gewisse Krankheiten ein erhöhtes Risiko oder sind bereits Vorerkrankungen vorhanden, wird in der Regel ein Risikozuschlag erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen.

Generell können alle Personen eine private Krankenversicherung abschließen, die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das trifft auf Arbeitnehmer zu, deren Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sowie auf Beamte, Selbständige und Freiberufler. Studenten können sich zu Beginn des Studiums oder beim Ablauf der beitragsfreien Familienversicherung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, falls sie eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollen.

Die privaten Versicherer bieten ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung Studententarife bis zum 30. Lebensjahr an. Freiberuflich arbeitende Künstler und Journalisten, die einen Zuschuss von der Künstlersozialkasse zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, können diesen auch bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung bekommen. Private Krankenversicherer berechnen im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen einkommensunabhängige Versicherungsprämien.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Da die Prämien nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und allgemeinem Gesundheitszustand berechnet werden, kann ein Arbeitnehmer oder Selbständiger mit gutem Einkommen viel Geld sparen. Auch durch Selbstbeteiligungen kann der Versicherungsbeitrag reduziert werden.

Teilweise werden auch Beitragsrückerstattungen ausgezahlt, wenn der Versicherte im Vorjahr nur wenige Leistungen in Anspruch genommen hat. Und schließlich ist das Leistungspaket, das eine private Krankenversicherung anbietet, speziell im zusätzlichen Versorgungsbereich (Heilpraktiker, Zahnersatz, Brillen etc.) großzügig bemessen.
Weiterhin werden die Versicherungsleistungen über den Versicherungszeitraum garantiert und können vom Versicherungsunternehmen nicht reduziert werden.

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