Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung?
Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Beiträge genau berechnen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich hingegen nicht so genau beziffern. Dies begründet sich in erster Linie durch die variablen Leistungspakete in der privaten Krankenversicherung.
Der Kunde kann nur ein Basispaket buchen oder auch einen Rundum-Schutz. Die Beiträge dafür variieren um einige Hundert Euro pro Monat.
Neben der Wahl des Tarifs haben auch individuelle Aspekte Einfluss auf die monatlichen Kosten. Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers wirken sich auf die Höhe der Prämien aus.
Die private Krankenversicherung setzt ihre Beiträge aus drei Komponenten zusammen: einem Risikoanteil zur Finanzierung der Krankheitskosten, einem Verwaltungskostenanteil zur Deckung der Kosten des Versicherers und einem Sparanteil, der verhindern soll, dass die Kosten im Alter außergewöhnlich steigen. Meist geht diese Kalkulation leider nicht vollkommen auf.
Durch medizinischen Fortschritt und daraus resultierender steigender Lebenserwartung können die Beiträge ungeachtet der Altersrücklagen nicht absolut stabil bleiben. Steigerungen von sechs bis zehn Prozent im Jahr sind durchaus üblich. Die private Krankenversicherung liegt damit deutlich höher als die gesetzlichen Krankenkassen.
Da die private Krankenversicherung keiner Aufnahmepflicht unterliegt und sich ihre Kunden aussuchen kann, ist die Risikostruktur günstiger als bei den gesetzlichen Kassen. Daher sind die monatlichen Versicherungsprämien niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Familien ist die Sachlage jedoch ungünstiger, denn jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag für die private Krankenversicherung.
Kosten senken kann man durch Einsparungen im Leistungspaket oder durch eine Selbstbeteiligung. Selbständige zahlen bei hoher Eigenbeteiligung relativ niedrige Prämien. Arbeitnehmer müssen beachten, dass ein Arbeitgeber wohl die Hälfte des Versicherungsbeitrages trägt, jedoch nicht möglicherweise notwendige Eigenleistungen. Arbeitnehmer haben auch nur dann ein Recht auf einen Arbeitgeberanteil, wenn die private Krankenversicherung einen Basistarif anbietet.
Der Basistarif entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wird die Beitragshöhe nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht berechnet. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Es besteht ein Kontrahierungszwang, also eine Verpflichtung Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es bei diesem Tarif nicht.