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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Zusatzbeitrag</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 10:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Krankenkassen, die auch 2011 ohne Zusatzbeitrag auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr: Die Gesundheitsreform 2011 gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen. Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die <strong>Krankenkassen</strong>, die auch <strong>2011 ohne Zusatzbeitrag</strong> auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr:<span id="more-614"></span></p>
<p>Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform 2011</a> gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen.</p>
<p>Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine Strategie, die für 2011 zu fruchten scheint. Bis Anfang Dezember haben rund <strong>50 der 113 gesetzlichen Krankenkassen</strong> eine Garantie abgegeben, dass <strong>2011 für ihre Mitglieder kein Zusatzbeitrag</strong> anfallen wird.</p>
<p>Zahlreiche weitere Krankenkassen bestätigen, dass sie keinen Zusatzbeitrag planen. Garantien liegen beispielsweise von der Barmer-GEK, der Techniker Kasse, der hkk und der HEK vor. Auch die meisten Landesverbände der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">AOK</a> haben eine Garantie ausgesprochen, die AOK Bayern, Berlin/Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Saarland geben sich vorsichtiger und sprechen davon, dass keine Zusatzbeiträge geplant seien.</p>
<p>Bei der großen Zahl der <strong>Betriebskrankenkassen</strong> halten sich Garantien und unverbindliche Zusagen die Waage. Die Krankenkasse der Knappschaft plant ebenso mit keinen neuen Zusatzbeiträgen wie die Innungskassen IKK Nord und Vereinigte IKK. Bei der IKK Brandenburg/Berlin und der IKK Südwest ist hingegen von einer Garantie die Rede.</p>
<p>Ob ein <strong>Bruch eines Garantieversprechens</strong> bzgl. der Zusatzbeiträge für die Mitglieder allerdings zusätzliche <strong>rechtliche Optionen</strong> eröffnet, bleibt auch unter Rechtsexperten umstritten. Das vergangene Jahr hat indessen gezeigt, dass diese Garantieversprechen nicht gebrochen werden. Ein Bruch hätte einen drastischen Image- und Mitgliederverlust zur Folge.</p>
<p>Falls sich diese <strong>Krankenkassen</strong> trotzdem dazu entscheiden, <strong>einen Zusatzbeitrag für 2011 einzufordern</strong>, besteht weiterhin das sofortige <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> nach § 175 Abs. 4 SGB V. Dieses gilt auch für neue Mitglieder und gewährt eine Kündigungsfirst von 4 Wochen, in der kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist. Ab dem 1. Januar 2011 gilt dieses <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Sonderkündigungsrecht</a> auch für Mitglieder im Wahltarif der Krankenkassen. Ihre Mindestbindungsdauer wird für die &#8220;besonderen Versorgungsformen&#8221; (Kostenerstattung, Prämienzahlung, etc.) auf ein Jahr verkürzt.</p>
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		<title>Krankenkassen Kündigung wegen Zusatzbeitrag: Sonderkündigungsrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 10:13:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 die Möglichkeit einen höheren Zusatzbeitrag zu erheben. Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt. In der Gesundheitsreform wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen <strong>Krankenkassen ab 2011</strong> die Möglichkeit einen höheren <strong>Zusatzbeitrag</strong> zu erheben.<span id="more-305"></span> Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. Normalerweise kann eine Kündigung der Krankenkasse vor einem geplanten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">Wechsel</a> nur dann erfolgen, wenn man mindestens 18 Monate bei den jeweiligen Krankenkassen versichert war.</p>
<p>Eine Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch unter anderem dann vorhanden, wenn die Krankenkasse <strong>erstmalig einen zusätzlichen Beitrag</strong> erhebt <strong>oder</strong> einen bereits erhobenen <strong>Zusatzbeitrag erhöht</strong>. In diesem Fall erhält jeder betroffene Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, von dem er sofort nach Bekanntwerden der Erhebung des Zusatzbeitrages Gebrauch machen kann.</p>
<p>Bezüglich dem Sonderkündigungsrecht sind <strong>bei der Kündigung verschiedene Dinge zu beachten</strong>, damit den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> auf wirksame Art und Weise wegen dem Zusatzbeitrag gekündigt werden kann. Wichtig ist es im Rahmen des Kündigungsschreibens eine <strong>rechtlich einwandfreien Formulierung</strong> zu wählen, die zum Beispiel lauten könnte „Wegen des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrages in Höhe von X Euro mache ich hiermit von meinem Recht auf Sonderkündigung nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Sozialgesetzbuches Gebrauch“.</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist es, den für die Sonderkündigung vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Und zwar muss das <strong>Kündigungsschreiben der Krankenkasse spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages vorliegen.</strong><br />
Allerdings wechselt man die Krankenkasse auch bei einer Sonderkündigung nicht sofort, sondern die Sonderkündigung wird erst zum Ende des übernächsten Monat wirksam.</p>
<p>Wenn man all diese Fakten bezüglich der Sonderkündigung wegen dem von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag beachtet, steht einer Wirksamkeit der Kündigung nichts im Wege.</p>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge ab 2011: Erhöhung auf 15,5%</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 13:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2011 auf 15,5%. So wirkt teilt sich der neue Beitragssatz auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf: Seit rund einer Woche hat die Bundesregierung die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge im Bereich der GKV ab 2011 auf dann 15,5% beschlossen. Hintergrund für die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge ist das „Loch“ im Haushalt [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2011</strong> auf 15,5%. So wirkt teilt sich der neue Beitragssatz auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf:<span id="more-299"></span></p>
<p>Seit rund einer Woche hat die Bundesregierung die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge im Bereich der GKV ab 2011 auf dann 15,5% beschlossen.</p>
<p><strong>Hintergrund für die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> ist das „Loch“ im Haushalt bei den gesetzlichen Krankenkassen, dass ohne diese Beitragserhöhung im nächsten Jahr bei über zehn Milliarden Euro gelegen hätte.</p>
<p>Der zum 1. Januar des nächsten Jahres (2011) durch die Änderung in Kraft tretende neue Beitragssatz teilt sich dabei wie gewohnt in den Arbeitnehmer- und den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a> auf.</p>
<p>Allerdings gibt es auch hier eine Neuheit, nämlich dass der <strong>Arbeitgeberanteil eingefroren</strong> wird. Das bedeutet, dass wenn in der Zukunft die Krankenversicherungsbeiträge nochmal erhöht werden würden, dass diese Erhöhung sich nur noch auf den Arbeitnehmeranteil auswirken wird, während die Arbeitgeber dann von der Beitragssatzerhöhung nicht mehr betroffen wären.</p>
<p>Die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> auf 15,5% in <strong>2011</strong> betrifft vor allem die <strong>Arbeitnehmer</strong> und deren Anteil am Beitragssatz. Dieser steigt nämlich auf<strong> 8,2%</strong>, während der Arbeitgeberanteil mit 7,3 Prozent fast ein Prozent geringer ist.</p>
<p>Neben der Beitragssatzerhöhung gibt es noch etwas bezüglich der Beiträge zur <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">GKV</a> zu beachten. In erster Linie ist das die Tatsache, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> ab 2011 auch <strong>Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe</strong> veranschlagen können. Zwar wird der Zusatzbeitrag aus steuerlichen Mitteln bezahlt, falls er mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten ausmachen sollte, aber im Vergleich zum aktuellen Zusatzbeitrag von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens kann es dennoch für den Versicherten zu einer Verdopplung kommen.</p>
<p>Insgesamt betrachtet führt die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> ab 2011 auf dann 15,5% für jeden gesetzlich Krankenversicherten zu einer <strong>Mehrbelastung</strong>, die monatlich <strong>bis zu knapp 23 Euro </strong>betragen kann.</p>
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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>
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		<title>Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 12:50:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können. Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können.<span id="more-6"></span> Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. Allein dadurch sollten die Kosten gesenkt, und gleichzeitig die Einnahmen gedeckt werden. Die Kostensenkung sollte allein dadurch erzielt werden, dass sich die Patienten besser überlegen sollten, ob sie tatsächlich zum Arzt gehen, oder sich nicht lieber doch nicht behandeln lassen. Allerdings muss nun vor jedem Facharztbesuch der Hausarzt resultiert werden, der oftmals nur eine Überweisung ausstellt. Ob die Kostensenkung nach diesem Verwaltungsakt noch immer spürbar ist, ist fraglich.</p>
<p>Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben blieb allerdings in hohem Maße erhalten. Deshalb fordern die <strong>Krankenkassen</strong> ihren Versicherten in naher Zukunft wohl noch mehr ab. Experten erwarten aus diesem Grund einen monatlichen <strong>Zusatzbeitrag</strong>, der sich durchschnittlich für jeden Patienten auf etwa sechs Euro pro Monat belaufen wird, sprich 7<strong>2 Euro im Jahr</strong>.</p>
<p>Besonders die <strong>gesetzlichen Krankenkassen</strong> dürften wohl einen Zuschlag verlangen. Grund genug ist das finanzielle Defizit, das durch Steuermittel gedeckt wird, und sich nach Schätzungen auf etwa 3,6 Milliarden belaufen dürfte. Die Versicherten müssten dann den Betrag von 6 € unabhängig von ihrem Einkommen mehr zahlen. Zwar greift die Vorschrift, dass jeder höchstens ein Prozent seines Einkommens für so genannte Zusatzbeträge ausgeben muss, diese greift jedoch erst ab einem Einkommen von acht Euro.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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