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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Wechselfrist</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenkassenwechsel wann möglich? Kündigungsfrist beachten</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 16:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
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		<description><![CDATA[Beim Krankenkassenwechsel zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen. Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze (aktuell 2011) [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="150" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Beim <strong>Krankenkassenwechsel zwischen  privaten und gesetzlichen Versicherungen</strong> gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen.<span id="more-838"></span></p>
<h3>Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV</h3>
<p>In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu <strong>vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze</strong> (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">aktuell 2011</a>) über einen bestimmten Zeitraum übersteigt, hat die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen und zu einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-aenderungen-2011/">privaten Krankenversicherung</a> zu wechseln.</p>
<p>Die Kündigungsfrist für Pflichtversicherte ist gleich, jedoch kann das Mitglied nur einen Krankenkassenwechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse tätigen. Voraussetzung für die Wechselmöglichkeit ist die vorherige Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten bei der Kasse. Bei einem Krankenkassenwechsel eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ab-wann-ist-man-freiwillig-krankenversichert/">freiwillig versicherten Mitgliedes</a> in eine private Versicherung gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht.</p>
<h3>Die Kündigung in der privaten Krankenversicherung</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-847" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" alt="Kündigungsfirst für Krankenkassen" width="200" height="200" /></a>Wer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-ja-oder-nein-vorteile-nachteile/">privat versichert</a> ist, kann in aller Regel nur zum Jahresende kündigen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann es zudem Mindestlaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren geben, die eingehalten werden müssen, bevor eine Kündigung erfolgen kann.<br />
Anders verhält es sich jedoch, wenn <strong>der Versicherte wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt</strong>. In diesem Fall gelten keinerlei Mindestvertragslaufzeiten. Der Versicherte muss kraft Gesetz wieder zurück in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzliche Krankenkasse</a>. In einem weiteren Fall spielt die Mindestvertragslaufzeit keine Rolle.</p>
<p>Wenn die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/">private Krankenversicherung die Beiträge erhöht</a>, kommt es automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherten. Er muss sich lediglich an die Bestimmungen halten, die regeln, innerhalb welchen Zeitraumes nach dem Bekanntwerden der Beitragsanpassung die Kündigung erfolgen muss.</p>
<p>Generell gilt, dass man einen <strong>Krankenkassenwechsel erst schriftlich ankündigen</strong> sollte, wenn man bereits eine andere Gesellschaft gefunden hat. Zu keiner Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel kommt es, wenn ein privat versichertes Mitglied arbeitslos wird. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Wer aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-bei-arbeitslosigkeit/">Arbeitslosigkeit</a> heraus in die Selbstständigkeit geht, kann sich ohne Kündigungsfrist zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung entscheiden.</p>
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		<title>Voraussetzungen für Wechsel in die private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 13:13:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Voraussetzungen]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer, die an den Wechsel in eine private Krankenversicherung denken, müssen zuvor bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich kann der Übertritt auf zwei verschiedene Arten erfolgen: von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung und von einer Privaten zu einer anderen. Wer privat versichert ist, der muss bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung nur die regulären Kündigungsfristen beachten, [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer, die an den <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> denken, müssen zuvor bestimmte Voraussetzungen erfüllen.<span id="more-275"></span><br />
Grundsätzlich kann der Übertritt auf zwei verschiedene Arten erfolgen: von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung und von einer Privaten zu einer anderen.</p>
<p>Wer privat versichert ist, der muss bei einem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel der privaten Krankenversicherung</a> nur die regulären Kündigungsfristen beachten, wobei bei Tariferhöhungen oder -senkungen besondere, verkürzte Fristen gelten.</p>
<p>Beim <strong>Wechsel</strong> von einer <strong>gesetzlichen in eine Private Krankenversicherung</strong> sind die Voraussetzungen je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html" target="_blank">Selbstständige</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a> können unabhängig vom Einkommen jederzeit in eine private Krankenversicherung übertreten.<br />
<strong>Angestellten und Arbeitern</strong> ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung nur gestattet, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> übersteigt. Für das Jahr 2010 betrug diese 49.950 € per annum.</p>
<p>Versicherungsfreiheit für einen Wechsel besteht jedoch erst dann, wenn diese Grenze in drei Kalenderjahren überschritten wurde. Konkret heißt das: Lag das Bruttojahreseinkommen seit 2007 über der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 €, kann jederzeit in eine private Krankenversicherung gewechselt werden.</p>
<p>Zu beachten sind ausschließlich die Kündigungsfristen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherunge</a>n. Wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze erst ab dem Jahr 2008 übertroffen, gilt der Grenzbetrag von 48.150 € für 2008. Ein Umstieg ist nicht vor 1. Januar 2011 möglich.</p>
<p>Diese <strong>dreijährige Wartezeit</strong> für den Wechsel in die PKV gilt auch für jene, die nach Ausbildung oder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studium</a> ein Arbeitsverhältnis beginnen. Egal wie hoch ihr Bruttojahreseinkommen ist, zunächst sind sie in einer gesetzlichen Krankenkasse für 3 Jahre pflichtversichert. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten.html" target="_blank">Studenten</a> können sich jedoch von der Pflichtversicherung befreien lassen.</p>
<p>Für <strong>2011</strong> steht allerdings eine Gesetzesänderung in Aussicht. Sie soll die <strong>Voraussetzungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> ändern und die seit 2007 geltende dreijährige Wartezeit aufheben.</p>
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		<title>Gesundheitsreform 2011: Änderungen in Deutschland</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Jun 2010 10:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die für 2011 geplante Gesundheitsreform in Deutschland wird einige Änderungen bei der GKV und PKV mit sich bringen. Hier bekommen Sie einen Überblick: Während die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Pflichtmitglied versichert sind, gibt es auch Arbeitnehmer, die sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden können. Möglich ist ein Wechsel [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die für <strong>2011 geplante Gesundheitsreform in Deutschland</strong> wird einige Änderungen bei der GKV und PKV mit sich bringen. Hier bekommen Sie einen Überblick:<span id="more-51"></span></p>
<p>Während die meisten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Pflichtmitglied versichert sind, gibt es auch Arbeitnehmer, die sich für einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die private Krankenversicherung</a> entscheiden können. Möglich ist ein Wechsel dann, wenn ein bestimmtes Einkommen überschritten wurde, die so genannte Pflichtversicherungsgrenze.</p>
<p>Allerdings gibt es derzeit zudem eine so genannte Wechselfrist, denn man kann nicht sofort bei Überschreiten der Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln, sondern das Einkommen von derzeit 49.950 Euro im Jahr muss drei Jahre in Folge überschritten werden.</p>
<p><strong>Die aktuelle Wechselfrist und der Hintergrund</strong><br />
Derzeit beträgt die Wechselfrist noch drei Jahre, sodass ein einmaliges Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze demnach nicht ausreicht, damit sich der Arbeitnehmer für eine private Krankenversicherung entscheiden kann.</p>
<p>Berücksichtigt wird bei der <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> derzeit das regelmäßige Einkommen, auch das 13. und 14. Gehalt, nicht aber Überstunden- oder Feiertagszuschläge.</p>
<p>Hintergrund der aktuellen Wechselfrist in die private Krankenversicherung von drei Jahren ist vor allem, dass ein Wechselrecht eine solide Basis haben soll und daher soll das Einkommen praktisch dauerhaft über der Einkommensgrenze liegen und nicht „zufällig“ nur einmal die Grenze überschreiten. Im Grunde erschwert es daher vielen Arbeitnehmern derzeit zu wechseln, da man die Versicherungspflichtgrenze wesentlich leichter einmalig überschreiten kann als drei Jahre in Folge,</p>
<p><strong>Die neue Wechselfrist ab dem Jahre 2011</strong><br />
Ab dem Jahre 2011 ist geplant, die Wechselfrist in die private Krankenversicherung von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Nach dem Inkrafttreten dieser Änderung ist es dann jedem Arbeitnehmer möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln, der einmalig die Einkommensgrenze überschreitet.</p>
<p>Zudem wird die V<strong>ersicherungspflichtgrenze erstmalig in der Geschichte gesenkt</strong>, nämlich von 49.950 Euro auf dann 49.500 Euro im Jahr.</p>
<p>Durch die geplante Verkürzung der Wechselfrist in die private Krankenversicherung auf ein Jahr soll eindeutig erreicht werden, dass mehr Arbeitnehmer die <strong>Wahlfreiheit zwischen der GKV und der PKV</strong> haben sollen.</p>
<p>Es wird von der Bundesregierung damit das Ziel weiter verfolgt, dass ein stärkerer Wettbewerb unter den Krankenversicherern herrschen soll, auch zwischen den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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