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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; wechsel</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>PKV Wechsel in den Basistarif</title>
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		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 15:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Viele gesetzlich Krankenversicherte denken über einen Wechsel in den Basistarif der PKV (Private Krankenversicherung) nach. Doch lohnt sich ein Umstieg in diesen speziellen Tarif überhaupt? Der Leistungen entsprechen der GKV Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet einen Basistarif anzubieten. In diesem Tarif der PKV kann sich jeder versichern, der das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-wechsel-basistarif-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Viele gesetzlich Krankenversicherte denken über einen <strong>Wechsel in den Basistarif der PKV (Private Krankenversicherung)</strong> nach. Doch lohnt sich ein Umstieg in diesen speziellen Tarif überhaupt?<span id="more-868"></span></p>
<h3>Der Leistungen entsprechen der GKV</h3>
<p>Die privaten Krankenversicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet einen Basistarif anzubieten. In diesem Tarif der PKV kann sich jeder versichern, der das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Die sonst übliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-gesundheitsfragen-risikozuschlag/">Gesundheitsprüfung</a> entfällt, aber als Beitrag ist der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aenderungen-hoechstsatz-beitraege-gkv-2011/">Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung</a> zu zahlen.</p>
<p><strong>Ein Wechsel von der GKV in den Basistarif der PKV hat hinsichtlich der Leistungen wenig Nutzen.</strong> Die Leistungen in diesem günstigsten Tarif der privaten Krankenversicherung entsprechen den Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse. Und eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> existiert generell nicht bei den privaten Krankenversicherern, sodass jedes Familienmitglied eine eigene Police braucht. <strong>Stiftung Warentest hat den Basistarif der PKV stark kritisiert</strong>, da der Beitrag im Verhältnis zu den Leistungen zu hoch ist.</p>
<h3>Wechsel aus anderen Tarifen der Privatversicherung möglich</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-wechsel-basistarif.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-887" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-wechsel-basistarif-200x133.jpg" alt="PKV Wechsel in Basistarif" width="200" height="133" /></a>Seit 2009 können Mitglieder der PKV einen Wechsel in den Basistarif beantragen sowohl innerhalb ihres eigenen Versicherungsunternehmens als auch bei einem anderen Anbieter. Seit der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> können die aufgebauten Altersrückstellungen mitgenommen werden. Hält der privat Versicherte eine Wartezeit von 18 Monaten ein, ist sogar ein Wechsel zu einem Drittanbieter möglich mit Übertragung der Altersrückstellungen.</p>
<p><strong>Die Umstellung von einem normalen Tarif der PKV in den Basistarif ist nur für einen kleinen Personenkreis sinnvoll.</strong> Wer aus unterschiedlichen Gründen seine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beiträge in der privaten Krankenversicherung</a> nicht mehr zahlen kann oder wer ohne Versicherungsschutz dasteht und vorher privat versichert war, der kann sich mit diesem Tarif wenigstens eine medizinische Grundversorgung sichern.</p>
<p>Vorteilhaft kann ein Wechsel in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html">Basistarif der PKV</a> sein für Personen, die älter als 55 Jahre sind und die eine neue Beschäftigung aufnehmen wollen, die eigentlich <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherungspflicht/" target="_blank">krankenversicherungspflichtig</a> ist. Wegen der Altersgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung können sie sich nur bei einem Privatunternehmen versichern.</p>
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		<title>PKV Wechsel des Tarifes innerhalb der Gesellschaft</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 19:42:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Je nachdem, wie die PKV ihre Tarife kalkuliert hat, kann ein Wechsel innerhalb der Gesellschaft für die Kunden sinnvoll sein. Informationen darüber, wann ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann und was es dabei zu beachten gibt: Immer wieder kommt es vor, dass Tarife für Neukunden geschlossen werden. So kommen nicht genügend Neuversicherte nach, der Tarif wird [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-tarif-berechnen-200x133.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Je nachdem, wie die <strong>PKV</strong> ihre Tarife kalkuliert hat, kann ein <strong>Wechsel innerhalb der Gesellschaft</strong> für die Kunden sinnvoll sein. Informationen darüber, wann ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann und was es dabei zu beachten gibt:<span id="more-850"></span></p>
<p>Immer wieder kommt es vor, dass Tarife für Neukunden geschlossen werden. So kommen nicht genügend Neuversicherte nach, der Tarif wird entsprechend teurer. Ein Wechsel in einen anderen Tarif der gleichen PKV Gesellschaft kann daher ein guter Weg sein, um Beiträge zu sparen. Doch dieser Schritt hat auch Nachteile.</p>
<h3>Neue Tarife für alte Versicherte</h3>
<p>Die PKV hält sich sehr bedeckt, wenn es darum geht, Versicherten einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Fakt ist jedoch, dass auch für den Versicherungsbestand die Möglichkeit besteht, in die neuen Tarifen zu wechseln.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-tarif-berechnen.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-855" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-tarif-berechnen-200x133.jpg" alt="PKV Wechsel Tarif berechnen" width="200" height="133" /></a>Für die Versicherungsnehmer ist es ratsam, beim Wechsel inner halb einer PKV Gesellschaft darauf zu bestehen, bisher <strong>erwirtschaftete Rabatte oder Gutschriften</strong> aus den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-wechsel-altersrueckstellung-mitnehmen/">Altersrückstellungen</a> auszuweisen. Oft sind die neuen Tarife hochwertiger als die alten. Für die Kunden kann das bedeuten, dass die Versicherungsgesellschaft unter Umständen einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-pkv-risikozuschlag/">Risikozuschlag</a> erhebt. Dem kann man entgehen, wenn man auf die Mehrleistung des neuen Tarifes verzichtet.</p>
<p><strong>Um Beiträge zu sparen</strong>, kann man auch <strong>auf Tarife mit einem höheren Selbstbehalt umsteigen</strong>. Auf den monatlichen Beitrag kann sich das positiv auswirken. Möchte man jedoch später wieder auf einen niedrigeren Selbstbehalt umsteigen, kommt es zu einer erneuten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-gesundheitsfragen-risikozuschlag/">Gesundheitsprüfung</a>.</p>
<h3>Ersparnis durch weniger Leistung</h3>
<p>Eine Möglichkeit, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html">Beiträge in der PKV</a> zu senken, ist der Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif. Da die Gesellschaften zum größten Teil sowohl Baustein- als auch Kompakttarife anbieten, kann man entweder einen kompletten Tarifwechsel vornehmen oder die Leistungen einzelner Bausteine reduzieren.</p>
<p>In jedem Fall muss man sich darüber im Klaren sein, was das bedeuten kann. Wenn man <strong>innerhalb der PKV einen Wechsel zu einem leistungsschwächeren Tarif</strong> vorgenommen hat, nimmt die Gesellschaft eine erneute Gesundheitsprüfung vor. Zumindest dann, wenn man wieder bessere Leistung in Anspruch nehmen möchte.</p>
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		<title>Wechsel in die PKV ab 2011: Die Voraussetzungen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 10:19:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Angestellte müssen ab 2011 mit Ihrem Einkommen ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und voraussichtlich auch im darauf folgenden Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dieses Jahr bei 49.500 Euro. Letztes Jahr galt noch die Regelung, dass Arbeitnehmer nur dann nicht [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-wahl-wechsel.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Der Gesetzgeber hat den <strong>Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)</strong> nur unter ganz bestimmten <strong>Voraussetzungen</strong> vorgesehen. Angestellte müssen ab 2011 mit Ihrem Einkommen ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und voraussichtlich auch im darauf folgenden Jahr.<span id="more-780"></span></p>
<p>Die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> liegt dieses Jahr bei 49.500 Euro. Letztes Jahr galt noch die Regelung, dass Arbeitnehmer nur dann nicht versicherungspflichtig waren, wenn das Jahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag.</p>
<p>Die Rücknahme dieser Regelung macht 2011 auch gutverdienden Berufsanfängern einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV möglich. Zu beachten ist noch die Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende bei der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">gesetzlichen Krankenkasse</a>.</p>
<h3>Regelungen für Selbständige, Freiberufler und Beamte unverändert</h3>
<p>Die <strong>Voraussetzungen für Selbständige und Freiberufler</strong> sind gegenüber 2010 unverändert. Sie können jederzeit einen Wechsel in die PKV beantragen, wenn sie die Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende bei der GKV berücksichtigen. Beamte können auch wechseln ohne besondere Einkommensvoraussetzungen.<br />
Im Prinzip hat der Gesetzgeber wieder die alten Regelungen in Kraft gesetzt, die vor 2007 für den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die PKV </a>galten.</p>
<h3>Angestellte: Nicht nur reines Gehalt zählt</h3>
<p><img class="size-full wp-image-786 alignleft" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-wahl-wechsel.jpg" alt="Wechsel in PKV in 2011" width="200" height="132" />Wer als Angestellter 2011 ein Bruttoeinkommen pro Monat von mindestens 4.125 Euro erhält, kann sofort eine private Krankenversicherung beantragen.<br />
Wer weniger erhält, muss einen Blick auf sein jährliches Gesamteinkommen werfen. Berücksichtigt werden müssen hier auch Zuschläge wie ein <strong>dreizehntes Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen</strong>. Alle regelmäßigen Zulagen, jedoch keine einmaligen Sonderzahlungen.<br />
Wer insgesamt dieses Jahr die jährliche Einkommensgrenze von 49.500 Euro überspringt, kann ab 2012 den Wechsel in die PKV beantragen.</p>
<p>Eine <strong>generelle Ausnahme</strong> wurde vom Gesetzgeber festgelegt: für Arbeitnehmer, die schon am 31.12.2002 freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, gilt eine Verdienstgrenze von 45.000 Euro brutto jährlich. Wer also schon 2002 ein Jahreseinkommen von 45.000 Euro hatte, darf jederzeit ohne weitere Voraussetzungen in die PKV wechseln.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Privat krankenversichern: Ab wann? Voraussetzungen &amp; Einkommen</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Dec 2010 11:50:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Welche Voraussetzungen und welches Einkommen ist notwendig um sich privat krankenversichern zu lassen? Erfahren Sie ab wann der Wechsel in die Privatversicherung möglich ist: Angesichts der Gesundheitsreform und den damit verbundenen Einschnitten im Gesundheitssystem wollen sich immer mehr Menschen privat krankenversichern. Doch dies ist mit bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich des Einkommens verbunden. Auch wenn sich [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Voraussetzungen und welches Einkommen ist notwendig um sich <strong>privat krankenversichern</strong> zu lassen? Erfahren Sie <strong>ab wann</strong> der Wechsel in die Privatversicherung möglich ist:<span id="more-636"></span></p>
<p>Angesichts der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> und den damit verbundenen Einschnitten im Gesundheitssystem wollen sich immer mehr Menschen privat krankenversichern. Doch dies ist mit bestimmten <strong>Voraussetzungen</strong>, beispielsweise hinsichtlich des Einkommens verbunden. Auch wenn sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen 2011 der private Krankenversicherungsmarkt immer mehr öffnet, so besteht doch weiterhin die Frage:</p>
<p>- für welche Personengruppe,<br />
- unter welchen Voraussetzungen,<br />
- ab welchem Einkommen</p>
<p>es sinnvoll ist, sich privat krankenversichern zu lassen.</p>
<p><strong>Voraussetzungen: Einkommen und Versicherungspflichtgrenze</strong><br />
Um sich privat zu krankenversichern, stellen Einkommen und Versicherungspflichtgrenze wichtige Voraussetzungen<strong> </strong>dar. Die Versicherungspflichtgrenze definiert sich über die Höhe des monatlichen bzw. jährlichen Brutto-Einkommens und besagt, ab welcher Einkommenshöhe sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">zur privaten Krankenversicherung wechseln</a> dürfen.</p>
<p>2010 lag diese Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresentgeltgrenze bei 49.950 Euro im Jahr, das heißt: 4.162,50 Euro im Monat. Zu dem anzurechnenden Einkommen zählen auch vermögenswirksame Leistungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonderzahlungen sowie zusätzliche Gehälter.</p>
<p><strong>Personengruppen: Gesetzlich oder privat krankenversichern?</strong><br />
Da die Versicherungspflichtgrenze nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gilt, steht es <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html" target="_blank">Selbständigen und Freiberuflern</a> nach Gesetzeslage jederzeit offen, sich privat zu krankenversichern. Für einige Berufszweige, wie Künstler, Publizisten, Landwirte und Gärtner existieren zwar noch gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetz-allgemeine-krankenversicherungspflicht-deutschland/">Versicherungspflicht</a>. Doch eine Befreiung von dieser ist ohne bestimmte Voraussetzungen und Einkommen möglich.</p>
<p>Insbesondere für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a>, Studenten, Referendare, angehende und praktizierende Ärzte kann die Wahl sich privat krankenversichern zu lassen äußerst sinnvoll sein. Denn sie ist für diese Personengruppen oftmals mit günstigen Tarifen bei einem weitaus höheren Leistungsumfang als bei der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> verbunden.</p>
<p>Für Familien, Kinder und zukünftige Mütter kann es lohnenswerter sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise aufgrund der beitragsfreien <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Mitversicherung von Familienmitgliedern</a> ohne Einkommen, zu bleiben. Diese Vorteile können sich jedoch im Zuge der Neuerungen im Gesundheitssystem weiter verringern.</p>
<p><strong>Neuerungen 2011: Nicht mehr länger warten</strong><br />
Musste ein Arbeitnehmer vor einigen Jahren noch die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze für einen Zeitraum von drei Jahren nachweisen, so wird die Wartezeit <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">2011</a> auf ein Jahr verkürzt. Danach ist es möglich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit zu werden und eine private Krankenversicherung abzuschliessen.</p>
<p>Nicht nur die Wartezeit, sondern auch die Versicherungspflichtgrenze wird 2011 herabgesetzt. So gelten 49.000 Euro jährliches Brutto-Einkommen laut Gesetzgeber als Mindest-Voraussetzung für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Darüber hinaus besteht schon 2010 eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, die im Dezember 2010 ein Brutto-Einkommen  über 4.125 Euro erhalten. Diese können schon im nächsten Jahr wechseln und sich privat krankenversichern.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Private Krankenversicherung Wechsel: Altersrückstellung mitnehmen</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Oct 2010 14:37:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die private Krankenversicherung gibt es die so genannte Altersrückstellung, die man seit einiger Zeit bei einem Wechsel von der einen in die andere PKV mitnehmen kann. Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um eine Rücklage, welche die PKV aus den Beiträgen des Versicherten bildet, welche dieser in „jungen Jahren“ zahlt. Man kann sich das [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-altersrueckstellung-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Für die <strong>private Krankenversicherung</strong> gibt es die so genannte <strong>Altersrückstellung</strong>, die man seit einiger Zeit bei einem Wechsel von der einen in die andere PKV mitnehmen kann.<span id="more-377"></span></p>
<p>Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um eine Rücklage, welche die PKV aus den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beiträgen</a> des Versicherten bildet, welche dieser in „jungen Jahren“ zahlt.</p>
<p>Man kann sich das in etwa so vorstellen, dass ein kleiner Teil des zu zahlenden Beitrages als Sparanteil dient, durch welchen die Altersrückstellung für die private Krankenversicherung gebildet wird.</p>
<p>Der Sinn und Zweck der Altersrückstellung besteht darin, dass die <strong>Beiträge für die private Krankenversicherung in höherem Alter nicht stark ansteigen</strong> müssen. Bis zum Jahre 2009 konnten der Versicherte die gebildeten Rückstellungen bei einem Wechsel der Krankenkasse in eine andere PKV nicht mitnehmen.<br />
<strong>Ab 2009</strong> hat sich das jedoch geändert, denn wer ab dem 1. Januar 2009 nun eine private Krankenversicherung abschließt, der kann die vorhandene <strong>Altersrückstellung bei einem Wechsel</strong> zum neuen Versicherer <strong>mitnehmen</strong>.</p>
<h3>Warum ein Mitnahme zu empfehlen ist</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-altersrueckstellung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1096" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" title="PKV Altersrückstellungen" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-altersrueckstellung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Für den Krankenversicherten ist es natürlich sehr sinnvoll, dass es möglich ist die Altersrückstellung bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung mitzunehmen, denn so sind die bisher <strong>gebildeten Rückstellungen nicht „verloren“</strong>, sondern können auch in der neuen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Krankenkasse</a> bei der später im Alter erfolgenden Beitragsberechnung berücksichtigt werden.</p>
<p>Insofern kann der Versicherte auch nach einem Wechsel davon ausgehen, dass sich der <strong>Sparcharakter im Alter dadurch positiv</strong> zeigt und die Beiträge nicht stark ansteigen werden. Zu beachten ist bezüglich der Altersrückstellung, die man beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitnehmen kann jedoch, dass von der Höhe her nur die Rückstellungen mitgenommen werden können, die dem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Basistarif</a> der PKV entsprechen.</p>
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		<title>Voraussetzungen für Wechsel in die private Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 13:13:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer, die an den Wechsel in eine private Krankenversicherung denken, müssen zuvor bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich kann der Übertritt auf zwei verschiedene Arten erfolgen: von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung und von einer Privaten zu einer anderen. Wer privat versichert ist, der muss bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung nur die regulären Kündigungsfristen beachten, [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer, die an den <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> denken, müssen zuvor bestimmte Voraussetzungen erfüllen.<span id="more-275"></span><br />
Grundsätzlich kann der Übertritt auf zwei verschiedene Arten erfolgen: von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung und von einer Privaten zu einer anderen.</p>
<p>Wer privat versichert ist, der muss bei einem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel der privaten Krankenversicherung</a> nur die regulären Kündigungsfristen beachten, wobei bei Tariferhöhungen oder -senkungen besondere, verkürzte Fristen gelten.</p>
<p>Beim <strong>Wechsel</strong> von einer <strong>gesetzlichen in eine Private Krankenversicherung</strong> sind die Voraussetzungen je nach Art der Erwerbstätigkeit unterschiedlich. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html" target="_blank">Selbstständige</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a> können unabhängig vom Einkommen jederzeit in eine private Krankenversicherung übertreten.<br />
<strong>Angestellten und Arbeitern</strong> ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung nur gestattet, wenn ihr Bruttojahreseinkommen die <strong>Jahresarbeitsentgeltgrenze</strong> übersteigt. Für das Jahr 2010 betrug diese 49.950 € per annum.</p>
<p>Versicherungsfreiheit für einen Wechsel besteht jedoch erst dann, wenn diese Grenze in drei Kalenderjahren überschritten wurde. Konkret heißt das: Lag das Bruttojahreseinkommen seit 2007 über der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 €, kann jederzeit in eine private Krankenversicherung gewechselt werden.</p>
<p>Zu beachten sind ausschließlich die Kündigungsfristen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherunge</a>n. Wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze erst ab dem Jahr 2008 übertroffen, gilt der Grenzbetrag von 48.150 € für 2008. Ein Umstieg ist nicht vor 1. Januar 2011 möglich.</p>
<p>Diese <strong>dreijährige Wartezeit</strong> für den Wechsel in die PKV gilt auch für jene, die nach Ausbildung oder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studium</a> ein Arbeitsverhältnis beginnen. Egal wie hoch ihr Bruttojahreseinkommen ist, zunächst sind sie in einer gesetzlichen Krankenkasse für 3 Jahre pflichtversichert. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten.html" target="_blank">Studenten</a> können sich jedoch von der Pflichtversicherung befreien lassen.</p>
<p>Für <strong>2011</strong> steht allerdings eine Gesetzesänderung in Aussicht. Sie soll die <strong>Voraussetzungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> ändern und die seit 2007 geltende dreijährige Wartezeit aufheben.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 12:17:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
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		<description><![CDATA[Lohnt sich die Private Krankenversicherung? Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen. Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die Beiträge zur Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lohnt sich die Private Krankenversicherung?</strong> Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.<span id="more-59"></span></p>
<p>Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die <strong>Beiträge zur Krankenversicherung</strong>. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach. Man muss jedoch prüfen, ob das langfristig vorteilhaft ist.</p>
<p>Die <strong>private Krankenversicherung</strong> steht allen offen, deren Jahreseinkommen die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> von 49.950 Euro (2010) übersteigt. Wer mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln oder sich in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> freiwillig weiterversichern.</p>
<p>Aufgrund des besseren <strong>Leistungsangebots</strong> beispielsweise im Bereich Krankenhausaufenthalt (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Akupunktur) und eventuell auch günstigerer Tarife, sollten <strong>Beamte</strong>, <strong>Selbständige</strong> und freiberufliche Tätige sich über die Angebote der privaten Krankenversicherung beraten lassen.</p>
<p>Der <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> lohnt sich eigentlich immer für Beamte mit staatlichem Zuschuss. Berücksichtigen muss man aber hier Alter und die Anzahl der Familienmitglieder, die jeweils einen eigenen Vertrag benötigen. Für Familien mit einem Kind und für Studenten ab 30, die selbst versichert sind, ist ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die private Krankenversicherung</a> auch eine Überlegung wert. Das Gleiche gilt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studenten</a> ab dem 15. Semester, vorausgesetzt, dass sie ihr Studium vor dem 34. Lebensjahr abschließen.<br />
Gut geeignet ist eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> auch für <strong>Angestellte</strong> und <strong>Selbständige</strong> ohne Familie und für kinderlose Doppelverdiener.</p>
<p>Ein Vertragsabschluss bei einer <strong>privaten Krankenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen nicht für Familien mit mindestens zwei Kindern und nur einem Einkommen</strong>, da jedes Familienmitglied separat versichert werden muss.<br />
Frauen ab 45 Jahren, Männer ab 50 Jahren und Leute mit Vorerkrankungen sollten sich besser nicht mehr privat versichern, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet werden.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>GKV Kündigung und Kündigungsfrist</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 12:58:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Bezüglich der GKV Kündigung muss man zunächst einmal zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine unterschiedliche <strong>GKV Kündigungsfrist</strong>, die man einzuhalten hat. <span id="more-9"></span>Möchte man als freiwillig Versicherter oder als Pflichtmitglied von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">gesetzliche Krankenversicherung</a> wechseln, dann besteht zunächst einmal generell eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende hin. Möchte man beispielsweise zum 31. Oktober wechseln, muss man spätestens zum 31. August gekündigt haben. Zudem muss man eine Bindungsfrist von 18 Monaten einhalten, denn diesen Zeitraum ist man an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden, außer bei einem Erstwechsel im Bezug auf die bisherige Krankenkasse. Falls man hingegen, zum Beispiel aufgrund des Erreichens der Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer, von der gesetzlichen in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de">private Krankenversicherung</a> wechseln möchte, dann entfällt diese Bindungsfrist von 18 Monaten, es kann dann ebenfalls unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.</p>
<p>Neben der Möglichkeit der ordentlichen GKV Kündigung gibt es aber auch noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse die Beiträge zur GKV erhöht. In diesem Fall gilt nicht die <strong>Kündigungsfrist</strong> von zwei Monaten zum Monatsende, sondern der Versicherte hat das Recht, zum nächsten Monatsende zu kündigen, damit er keinesfalls den erhöhten Beitrag zahlen muss, wenn er das nicht möchte. Kündigt die Krankenkasse also zum Beispiel am 14. April eine Beitragserhöhung für den 1. Mai an, dann könnte der Versicherte zum 30. April kündigen und damit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.</p>
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