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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; vorzeitige Kündigung</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen oder verkaufen</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 12:28:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sollte man eine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen oder doch lieber verkaufen? Informationen über die Vorteile und Nachteile der beiden Vorgehensweisen. Mehr als zwei Drittel aller Deutschen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, lösen diese Versicherung vor Ablauf wieder auf. Eine Alternative zum vorzeitig kündigen ist es die Lebensversicherung zu verkaufen. Es stellt sich daher die Frage, ob [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte man eine <strong>Kapitallebensversicherung</strong> vorzeitig kündigen oder doch lieber verkaufen? Informationen über die Vorteile und Nachteile der beiden Vorgehensweisen.<span id="more-563"></span></p>
<p>Mehr als zwei Drittel aller Deutschen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, lösen diese Versicherung vor Ablauf wieder auf. Eine <strong>Alternative zum vorzeitig kündigen</strong> ist es die <strong>Lebensversicherung zu verkaufen</strong>.</p>
<p>Es stellt sich daher die Frage, ob das vorzeitig kündigen oder das Verkaufen der Kapitallebensversicherung die sinnvollere Variante darstellt. Meistens ist der Verkauf der Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer eindeutig die bessere Variante, was deutlich wird, wenn man sich die Vorteile und die Nachteile der beiden möglichen Alternativen anschaut.</p>
<p>Der <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> hat im Vergleich zum kündigen <strong>zwei wesentliche Vorteile</strong>: Der erste Vorteil ist, dass der Verkäufer, also der bisherige Versicherungsnehmer, auch nach dem verkaufen der Kapitallebensversicherung in der Regel noch weiterhin die versicherte Person ist, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruerup-rente-todesfall-hinterbliebenenschutz-versicherung/">Hinterbliebenenschutz im Todesfall</a> weiter besteht. Beim vorzeitig kündigen ist das natürlich nicht der Fall, der Schutz ist dann verloren.</p>
<p>Der zweite große Vorteil ist, wenn man die Kapitallebensversicherung verkaufen statt dem vorzeitig kündigen möchte, dass der <strong>Verkaufserlös fast immer über dem Rückkaufswert</strong> liegt. Den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruckkaufwert-lebensversicherung/">Rückkaufswert</a> bekommt man vom Versicherer, wenn man die Versicherung kündigt.</p>
<p>Beim Verkauf hingegen zahlt der Käufer in der Regel eine Summe, die zwischen 10% und 15% über diesem Rückkaufswert liegt. Insofern hat der Verkauf eine <strong>weniger negative Auswirkung auf die Rendite</strong>, auch wenn grundsätzlich sowohl Verkauf als auch Kündigung die Rendite insgesamt natürlich stets negativ beeinflussen.</p>
<p>Beim vorzeitig kündigen der Kapitallebensversicherung ist vor allem der vergleichsweise hohe Ertragsverlust und der nicht mehr bestehende <strong>Schutz der Familie im Todesfall </strong>zu beachten, während man bei verkaufen der Versicherung darauf achten sollte, dass man weiterhin als versicherte Person im Vertrag aufgeführt wird und einen angemessenen Kaufpreis bekommt.</p>
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		<title>Krankenkassen Kündigung wegen Zusatzbeitrag: Sonderkündigungsrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 10:13:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 die Möglichkeit einen höheren Zusatzbeitrag zu erheben. Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt. In der Gesundheitsreform wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen <strong>Krankenkassen ab 2011</strong> die Möglichkeit einen höheren <strong>Zusatzbeitrag</strong> zu erheben.<span id="more-305"></span> Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. Normalerweise kann eine Kündigung der Krankenkasse vor einem geplanten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">Wechsel</a> nur dann erfolgen, wenn man mindestens 18 Monate bei den jeweiligen Krankenkassen versichert war.</p>
<p>Eine Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch unter anderem dann vorhanden, wenn die Krankenkasse <strong>erstmalig einen zusätzlichen Beitrag</strong> erhebt <strong>oder</strong> einen bereits erhobenen <strong>Zusatzbeitrag erhöht</strong>. In diesem Fall erhält jeder betroffene Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, von dem er sofort nach Bekanntwerden der Erhebung des Zusatzbeitrages Gebrauch machen kann.</p>
<p>Bezüglich dem Sonderkündigungsrecht sind <strong>bei der Kündigung verschiedene Dinge zu beachten</strong>, damit den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> auf wirksame Art und Weise wegen dem Zusatzbeitrag gekündigt werden kann. Wichtig ist es im Rahmen des Kündigungsschreibens eine <strong>rechtlich einwandfreien Formulierung</strong> zu wählen, die zum Beispiel lauten könnte „Wegen des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrages in Höhe von X Euro mache ich hiermit von meinem Recht auf Sonderkündigung nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Sozialgesetzbuches Gebrauch“.</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist es, den für die Sonderkündigung vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Und zwar muss das <strong>Kündigungsschreiben der Krankenkasse spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages vorliegen.</strong><br />
Allerdings wechselt man die Krankenkasse auch bei einer Sonderkündigung nicht sofort, sondern die Sonderkündigung wird erst zum Ende des übernächsten Monat wirksam.</p>
<p>Wenn man all diese Fakten bezüglich der Sonderkündigung wegen dem von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag beachtet, steht einer Wirksamkeit der Kündigung nichts im Wege.</p>
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		<title>Rückkaufswert einer Lebensversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 10:31:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Rückkaufswert einer Lebensversicherung ist der Betrag, welcher an den Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt wird. Die Initiative des Rückkaufes geht meist vom Versicherungsnehmer aus. Der Rückkaufswert ist dabei vom bereits vorhandenen Deckungskapital sowie den Versicherungsbedingungen abhängig. Die Berechnung erfolgt indem vom bereits eingezahlten Guthaben, zuzüglich der Zinsen zum Zeitpunkt der Kündigung, diverse Versicherungskosten [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Rückkaufswert einer Lebensversicherung</strong> ist der Betrag, welcher an den Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt wird. <span id="more-42"></span>Die Initiative des Rückkaufes geht meist vom Versicherungsnehmer aus. Der Rückkaufswert ist dabei vom bereits vorhandenen Deckungskapital sowie den Versicherungsbedingungen abhängig. Die Berechnung erfolgt indem vom bereits eingezahlten Guthaben, zuzüglich der Zinsen zum Zeitpunkt der Kündigung, diverse <strong>Versicherungskosten abgezogen</strong> werden. Zu diesen zählen: Abschlussgebühren, Provisionen, Risikoprämie sowie ein Stornoabschlag. Mit letzterem decken die Versicherungsunternehmen die eigenen Verwaltungskosten ab.<br />
Der Stornoabschlag beträgt zwischen fünf und zehn Prozent der bisherigen Versicherungssumme. Die gesamten Abzüge haben zur Folge, dass der Rückkaufswert in fast allen Fällen unter dem bereits eingezahlten Kapital liegt und mit erheblichen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Dies ist besonders dann gegeben, wenn die Laufzeit zum Zeitpunkt der Versicherungsauflösung nur von kurzer Dauer war.<br />
Vor einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses sollten sich Versicherungsnehmer bei ihrem Lebensversicherer über den aktuellen Rückkaufswert informieren.</p>
<p>Da es sich bei dem <strong>Rückkaufswert einer Lebensversicherung</strong> meist um ein <strong>Verlustgeschäft</strong> handelt, können außer einer vorzeitigen Kündigung andere Alternativen in Betracht gezogen werden.<br />
- Beantragung einer Beitragsfreistellung: Versicherer gewähren ihren Kunden oftmals Freistellungen für einen längeren Zeitraum</p>
<p>- Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt: sehr lukrativ, weil Zweitmarktanbieter dem Versicherungsnehmer oftmals einen höheren Betrag als den Rückkaufswert anbieten</p>
<p>- anteiliger Rückkauf: nur mit Zustimmung des Versicherers möglich</p>
<p>- Policendarlehen: Diese Vorausleistung der Versicherungsgesellschaft ist gleich zu setzen mit einer Beleihung. Der Versicherungsnehmer erhält einen Teil der Leistung im Voraus.</p>
<p>Anhand dieser Methoden können vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten überbrückt werden, ohne dass eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung erforderlich ist.</p>
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