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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Versicherungsschutz</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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	<language>en</language>
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		<title>Private Krankenversicherung für Weltreise: weltweit gültig</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 15:08:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Auslandsaufenthalt]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer ein Weltreis anstrebt sollte sich gut absichern. Eine private Krankenversicherung mit weltweiter Gültigkeit ist bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfälle für eine optimale medizinische Behandlung während einer Weltreise erforderlich machen. Vor dem Reiseantritt die Versicherungspolice prüfen Viele private Krankenversicherungen in Deutschland bieten auch Schutz im Ausland. Doch vor einer Weltreise sollten folgende Fragen geklärt werden: [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-weltreise-150x99.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Wer ein Weltreis anstrebt sollte sich gut absichern. Eine <strong>private Krankenversicherung</strong> mit weltweiter Gültigkeit ist bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfälle für eine <strong>optimale medizinische Behandlung während einer Weltreise</strong> erforderlich machen.<span id="more-936"></span></p>
<h3>Vor dem Reiseantritt die Versicherungspolice prüfen</h3>
<p>Viele private Krankenversicherungen in Deutschland bieten auch Schutz im Ausland. Doch vor einer Weltreise sollten folgende Fragen geklärt werden:</p>
<ul>
<li>gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb von Europa?</li>
<li>wie lange darf der Auslandsaufenthalt dauern?</li>
<li>ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport finanziell abgedeckt?</li>
</ul>
<p>Eine <a href="../../" target="_blank">private Krankenversicherung</a> bietet meist einen Mindestschutz für Länder außerhalb Europas von einem Monat. Je nach Tarif kann diese Zeit bis zu einem unbefristeten Zeitraum verlängert werden (mit entsprechend hohen Prämien). <strong>Einige Versicherungsunternehmen wollen vorab über Aufenthaltsdauer und -ort informiert werden.</strong></p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-weltreise.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1076" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-weltreise-200x132.jpg" alt="PKV Weltreise" width="200" height="132" /></a>Versicherte, die chronische Erkrankungen haben, sollten sorgfältig prüfen, ob ihre Versicherung weltweit gültig ist. Sonst werden eventuell während einer Weltreise benötigte Medikamente nicht erstattet. Einige Versicherer verlangen für die Zeit des Auslandsaufenthalts und bei bestehenden Vorerkrankungen eine höhere Prämie. Andere schließen für die Dauer der Weltreise bestimmte Leistungen aus. Teilweise bestehen auch Altersgrenzen (beispielsweise 60 Jahre) für Versicherungsschutz im Ausland.</p>
<p>Ein weiterer Punkt, den man nicht vergessen sollte, sind <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-zahnzusatzversicherung-sinnvoll-kosten-leistungen/">Zahnbehandlungen und Zahnersatz</a>. Die private Krankenversicherung bietet meist nur eine Notversorgung im Ausland. Bei umfangreicheren Behandlungen sollte man eine entsprechende Police besitzen oder eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-zusatzversicherung-ambulante-behandlung/">Zusatzversicherung</a> vereinbaren.</p>
<p><strong>Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist</strong> und eine Weltreise plant, kann eventuell seine Mitgliedschaft ruhen lassen und für die Dauer der Reise eine private Krankenversicherung abschließen, die weltweit gültig ist.<br />
Auch der Abschluss einer zusätzlichen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/auslandskrankenversicherung/" target="_blank">Auslandskrankenversicherung</a> wäre eine Möglichkeit, Krankheitskosten abzusichern. Und <strong>wer seinen Aufenthalt im Ausland ungewollt verlängern muss</strong>, braucht sich nicht zu fürchten. Im Krankheitsfall leistet die Versicherung auch über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bis der Versicherte die Rückreise selbst antreten kann oder zumindest ohne Risiko transportfähig ist.</p>
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		<title>Versicherungsschein verloren? Verlusterklärung kann helfen</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungsschein-verloren-verlusterklaerung/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 10:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Versicherungsschein, auch Versicherungspolice genannt, gehört zu den wichtigsten Versicherungslagen. Falls er verloren bzw. nicht auffindbar ist, kann eine sogenannte Verlusterklärung helfen. Police nicht nur im Schadensfall wichtig Bei einem Versicherungsschein handelt es sich rechtlich gesehen um eine Urkunde, die zum Nachweis des bestehenden Vertrages zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer dient. Mit ihm können im Fall [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="112" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/versicherungsunterlagen-150x112.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Der <strong>Versicherungsschein</strong>, auch Versicherungspolice genannt, gehört zu den wichtigsten Versicherungslagen. Falls er <strong>verloren</strong> bzw. nicht auffindbar ist, <strong>kann eine sogenannte Verlusterklärung helfen</strong>.<span id="more-917"></span></p>
<h3>Police nicht nur im Schadensfall wichtig</h3>
<p>Bei einem Versicherungsschein handelt es sich rechtlich gesehen um eine Urkunde, die zum Nachweis des bestehenden Vertrages zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer dient.<br />
Mit ihm können im Fall des Falles die Rechte gegenüber einem Versicherer geltend gemacht werden. Auf ihm befinden sich die wichtigsten Daten zu Vertragsbedingungen und Leistungsumfang.</p>
<p>Nicht nur im Schadensfall sollte der Versicherungsschein griffbereit sein. Auch zur Vorlage gegenüber Dritten ist er beispielsweise bei Baufinanzierungen zum Nachweis einer Feuerschutzversicherung notwendig.</p>
<h3>Verlusterklärung bei verlorener Versicherungspolice</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/versicherungsunterlagen.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-993" style="margin: 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/versicherungsunterlagen-200x150.jpg" alt="versicherungsschein verloren" width="200" height="150" /></a>Sobald der Zugriff auf einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspolice-nicht-erhalten-oder-verloren-was-tun/">Versicherungspolice</a> nicht mehr gegeben ist, weil dieser verloren oder zerstört wurde, sollte dies an die Versicherung gemeldet werden. Denn ohne die Vorlage eines Versicherungsscheines kann ein Versicherungsunternehmen die vereinbarten Leistungen im Schadensfall vorerst einbehalten.</p>
<p><strong>Sowohl im Schadensfall als auch bei der Meldung des Verlustes stellen die Versicherungen jedoch zumeist ein formloses Formular zur Verlusterklärung zur Verfügung.</strong> Nach Kenntnis des Verlustes sind Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet ein Ersatzpolice auszustellen. Diese wird je nach Versicherung und Bearbeitungszeitraum innerhalb von einer Woche bis zwei Monaten neu ausgestellt.<br />
Im Schadensfall wird oftmals die Verlusterklärung ersatzweise für die Versicherungspolice akzeptiert. Doch dies ist nicht bei allen Versicherungen der Fall. Akzeptiert eine Versicherung eine Verlusterklärung im Schadensfall nicht, so muss der Versicherungsnehmer ein sogenanntes Aufgebotsverfahren einleiten, um seine Rechte gegenüber einer Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.</p>
<p><strong>Darüber hinaus ist zu beachten:</strong> Sollte im Schadensfall der Versicherungsschein noch nicht beim Versicherungsnehmer vorliegen, muss ein Versicherungsfall dennoch unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Das heißt, auch wenn ein Original-Versicherungsschein nach Vertragsabschluss oder Ersatzschein nach Verlusterklärung noch nicht zugeschickt wurde, so ist ein Schaden sofort telefonisch oder vor Ort beim Versicherungsunternehmen zu melden. Erfolgt dies nicht umgehend, sind für den Versicherten unter Umständen seine Ansprüche auf die vereinbarten Versicherungsleistungen verloren.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Versicherungspolicen sind Urkunden, die im Versicherungsfall einen hohen Wert besitzen und unbedingt sorgfältig aufbewahrt werden sollten. Ist der Versicherungsschein nicht mehr auffindbar bzw. verloren, reagieren viele Versicherungen in der Regel sehr kulant und greifen zum Verfahren der Verlusterklärung als Grundlage für Ersatzpolice.</p>
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		<title>Private Unfallversicherung notwendig? Die Leistungen und Kosten</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-unfallversicherung-notwendig-leistungen-kosten/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 12:58:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Privatversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Antworten auf die Fragen: ist eine private Unfallversicherung wirklich notwendig? Wie verhält es sich mit den Kosten und den Leistungen? Lohnt sich die zusätzlich Privatversicherung? Die private Unfallversicherung zahlt für Unfallfolgen, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Allerdings sollten Kosten und Leistungen individuell geprüft werden. Denn nicht immer garantieren teure Prämien auch entsprechend hohe [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Antworten auf die Fragen: ist eine <strong>private Unfallversicherung wirklich notwendig?</strong> Wie verhält es sich mit den Kosten und den Leistungen? Lohnt sich die zusätzlich Privatversicherung?<span id="more-675"></span></p>
<p>Die private Unfallversicherung zahlt für Unfallfolgen, die außerhalb der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Allerdings sollten <strong>Kosten und Leistungen individuell geprüft werden</strong>.</p>
<p>Denn nicht immer garantieren teure Prämien auch entsprechend hohe Leistung. Ebenso zahlen die Versicherer nicht im Falle von krankheitsbedingten Schäden. Als Unfall definieren die Versicherer ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.</p>
<p>Da sich über 70% der Unfälle in der Freizeit ereignen, können sich im Fall der Fälle die Kosten für eine private Unfallversicherung lohnen. Die <strong>Leistungen sind abhängig vom Grad der Invalidität</strong> und können entweder als einmalige Zahlung erbracht werden oder in Form einer monatlichen Unfallrente.</p>
<p>Der Grad der physischen Beeinträchtigungen wird entweder vom behandelnden Arzt ermittelt oder von einem Arzt, der für die Versicherung tätig ist. Die <strong>Kosten für eine private Unfallversicherung können sich zusätzlich lohnen</strong>, weil sie auch Leistungen bei Arbeitsunfällen erbringt. Der Versicherte kann dann sowohl aus der gesetzlichen als auch aus der privaten Unfallversicherung finanzielle Hilfe erhalten.</p>
<p>So können beispielsweise kostspielige Therapiemethoden, eine Haushaltshilfe oder Anpassungen für eine behindertengerechte Wohnung finanziert werden. Das Minimum für eine sinnvolle Versicherungssumme liegt bei 100.000 Euro. Die maximalen Zahlungen hängen von der Ausrichtung des gewählten Tarifes ab.<br />
Empfehlenswert sind Progressionstarife. Die Leistungen durch die private Unfallversicherung steigen dann mit zunehmender Schwere der Behinderung schneller an. Die Kosten dafür sind etwas höher als für die linearen Tarife.</p>
<p>Die <strong>private Unfallversicherung</strong> bietet auch <strong>zusätzliche Leistungen</strong> wie <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenhaustagegeld-zuzahlung-reha-kur/">Krankenhaustagegeld</a>, Verletztengeld, Aufwendungen für plastische Chirurgie oder Kosten für eine Bergung, die nach einem Unfall erstattet werden. Ein Schaden muss unverzüglich gemeldet werden und spätestens vier Tage nach dem Unfall muss der Betroffene einen Arzt konsultieren.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Krankenversicherung? Was tun, wer zahlt im Notfall?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/keine-krankenversicherung-was-tun-wer-zahlt-im-notfall/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 11:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Was tun, wenn man keine Krankenversicherung hat? Wer zahlt im Notfall? Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte. 45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was tun, wenn man <strong>keine Krankenversicherung</strong> hat? <strong>Wer zahlt im Notfall?</strong> Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte.<span id="more-610"></span></p>
<p>45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt die Notfallversorgung?<strong> </strong></p>
<p>Zunächst: Die allgemeine <strong>Versicherungspflicht</strong> bedeutet eigentlich, dass niemand, der legal in Deutschland lebt, ohne Krankenversicherung ist. Mit den im Folgenden genannten Stichtagen wird nämlich in der zuständigen KV eine prinzipielle Mitgliedschaft begründet.<br />
In der GKV mit 1. April 2007, wenn die Person vor ihrer &#8216;versicherungslosen&#8217; Zeit einer GKV angehört hat oder bisher weder in einer GKV noch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">in der PKV versichert</a> war. In der PKV mit 1. Januar 2009, wenn die Person vorher in einer PKV versichert oder von der Pflichtversicherung ausgenommen war (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a>, Gutverdiener).</p>
<p>Allerdings kommt eine vollständige Krankenversicherung erst zustande, wenn der Versicherte der KV anzeigt, dass er die <strong>Voraussetzungen zur Pflichtversicherung</strong> erfüllt. In den meisten Fällen erfolgt diese Meldung durch den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-informationspflicht-arbeitgeber/">Arbeitgeber</a>, Selbständige müssen diese aber beispielsweise selbst anzeigen.</p>
<p>Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen (werden also keine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Beiträge</a> bezahlt), setzt die KV die normalen Leistungen aus und springt nur bei akuten Erkrankungen wie Schwangerschaften oder Herzinfarkten ein. Für die in diesem Sinne nicht krankenversicherten Personen zahlt im Notfall demnach die zuständige Krankenversicherung.</p>
<p>Wenn die <strong>Krankenversicherungen jedoch von einer Nichtversicherung erfahren</strong> &#8211; bei einer Notfallversorgung ist das unvermeidbar -, fordern sie die ausständigen Beiträge mitsamt eines Säumniszuschlages zurück. Im ungünstigsten Fall sind dann die Beiträge ab den Stichtagen 1. April 2007 (GKV) und 1. Januar 2009 (PKV) fällig. Der Säumniszuschlag beträgt in der GKV pro Jahr bis zu 60% des Beitrags, in der PKV jeweils einen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherung für Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-arbeitslose-hartz-4-empfaenger/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 Oct 2010 12:59:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Nutzung einer Krankenversicherung, sodass natürlich auch Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger sich krankenversichern müssen. Da beide Gruppen jedoch kein Einkommen erzielen und somit die nicht gerade geringen Krankenversicherungsbeiträge häufig nicht selbst zahlen könnten, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, also letztendlich der Staat, die Beitragszahlung. Daher gilt, dass arbeitslose [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Nutzung einer <strong>Krankenversicherung</strong>, sodass natürlich auch <strong>Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger</strong> sich krankenversichern müssen. <span id="more-427"></span></p>
<p>Da beide Gruppen jedoch kein Einkommen erzielen und somit die nicht gerade geringen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> häufig nicht selbst zahlen könnten, übernimmt die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>, also letztendlich der Staat, die <strong>Beitragszahlung</strong>.</p>
<p>Daher gilt, dass arbeitslose Personen, wie eben auch die Hartz 4 Empfänger, die zum Bezug von Leistungen berechtigt sind, per Gesetz automatisch <strong>in der gesetzlichen KV pflichtversichert</strong> sind.<br />
Dabei übernimmt die Arbeitsagentur den vollen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Mindestbeitrag</a>, was derzeit etwa 125 Euro für die Krankenversicherung und 15 Euro für die gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> sind.</p>
<p>Eine <strong>Ausnahme</strong> von dieser Regelung gibt es nur für Personen, die bereits über den <strong>Ehepartner familienversichert </strong>sind, denn dann muss die Bundesagentur natürlich nicht die Beitragszahlung übernehmen, weil die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> für den Mitversicherten beitragsfrei ist.</p>
<p>Mitunter haben arbeitslose Personen und vor allem auch die Hartz 4 Empfänger bezüglich der Krankenversicherung die Befürchtung, dass sie wie Versicherte zweiter Klasse behandelt werden würden. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn <strong>Arbeitslose</strong> und auch <strong>Hartz 4 Empfänger</strong> haben auf die gleichen <strong>Leistungen</strong> im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch, <strong>wie es zum Beispiel ein Arbeitnehmer</strong> mit einem Einkommen von monatlich 3.500 Euro hat.</p>
<p>Es gibt also keine schlechteren <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/basisleistungen-der-gesetzliche-versicherung-zusatzversicherung/">Leistungen</a>, wenn der Beitrag vom Staat bezahlt wird. Das gilt für alle Leistungsbereiche, sodass arbeitslose Krankenversicherte zum Beispiel selbstverständlich auch <strong>Anspruch auf alle regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen</strong> etc. haben.</p>
<p>Insofern kann man zusammenfassend zum Thema Krankenversicherung für Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger festhalten, dass hier aufgrund des deutschen Sozialversicherungssystems gewährleistet ist, dass man auch dann krankenversichert ist, wenn man kein Einkommen erzielt.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherung / PKV in Österreich für Deutsche (Ausländer)</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-pkv-oesterreich-deutsche-auslaender/</link>
		<comments>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-pkv-oesterreich-deutsche-auslaender/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 16:21:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Auslandsaufenthalt]]></category>
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		<description><![CDATA[Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung und PKV in Österreich, speziell für Deutsche (Ausländer), die sich dort längere Zeit aufhalten: Auch gegenwärtig unterscheiden sich die Sozialversicherungssysteme der einzelnen EU-Staaten noch beträchtlich. Eine EWG-Verordnung regelt deshalb die Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für die Krankenversicherung, um Überschneidungen zu vermeiden, wenn Bürger eines EU- oder EWG-Staates in einem anderen [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die <strong>gesetzliche Krankenversicherung und PKV in Österreich</strong>, speziell für Deutsche (Ausländer), die sich dort längere Zeit aufhalten:<span id="more-322"></span></p>
<p>Auch gegenwärtig unterscheiden sich die Sozialversicherungssysteme der einzelnen EU-Staaten noch beträchtlich. Eine EWG-Verordnung regelt deshalb die Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für die Krankenversicherung, um Überschneidungen zu vermeiden, wenn Bürger eines EU- oder EWG-Staates in einem anderen EU-Land arbeiten.</p>
<p>Für <strong>Deutsche oder andere EU-Ausländer,</strong> die <strong>in Österreich</strong> beschäftigt sind, gelten demnach entweder die deutschen (heimischen) oder die österreichischen Rechtsvorschriften zur Krankenversicherung. Wenn Arbeitnehmer aus Deutschland oder aus dem Ausland in Österreich im Zuge einer Entsendung arbeiten, kommt das deutsche (respektive das heimische) Sozialversicherungsgesetz zur Anwendung. Geht der <strong>Arbeitnehmer</strong> (der Deutsche, der Ausländer) <strong>in Österreich</strong> aber einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis nach, dann gilt das <strong>österreichische Sozialversicherungsgesetz</strong>.</p>
<p>Das österreichische Sozialversicherungsgesetz kennt <strong>zwei Arten der Krankenversicherun</strong>g: die Pflichtversicherung und die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/zusatzversicherung-chefarztbehandlung-sinnvoll/">Zusatzversicherung</a> oder Privatversicherung. Grundsätzlich ist die Krankenversicherung in Österreich eine Pflichtversicherung, in welcher der Krankenversicherungsträger des Arbeitnehmers durch den Dienstort und die Art der Beschäftigung bestimmt wird. Arbeiter und Angestellte sind in einer der Gebietskrankenkassen (GKK), <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a> in der Krankenkasse für öffentliche Bedienstete, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspflicht-selbstaendige-privat-krankenversicherte/">Selbständige</a> und Unternehmer in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken- und pensionsversichert. Bei unselbständig Erwerbstätigen entrichtet der Arbeitgeber die gesamten Versicherungsbeiträge, Selbständige müssen diese selbst abführen.</p>
<p><strong>Eine private Krankenversicherung (PKV) existiert in Österreich nur als Zusatzversicherung</strong>, wobei der Versicherungsträger frei gewählt werden darf. Österreichs PKV-Markt ist allerdings noch klein und ohne großen Wettbewerb. Zusatzversicherungen für komfortablere Krankenhausaufenthalte oder für die Kostenrückerstattung eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-zahnzusatzversicherung-sinnvoll-kosten-leistungen/">Zahnersatzes</a> sind sehr teuer, zudem sind in jedem Fall die gesetzlichen Versicherungsbeiträge zu entrichten.</p>
<p><strong>Deutsche oder andere EU-Ausländer</strong> können sich bei einer <strong>PKV im Heimatland</strong> meist <strong>günstiger privat versichern</strong>. Einzige Voraussetzung: die Private Krankenversicherung (PKV) im Heimatland muss einen Versicherungsschutz anbieten, der nicht auf eine bestimmte Auslandsaufenthaltsdauer limitiert ist.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Auslandskrankenversicherung für länger als 42 Tage (6 Wochen)</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 12:37:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Privatversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer eine eine Auslandskrankenversicherung für länger als 42 Tage / 6 Woche benötigt sollte einiges bei der Wahl des richtigen Tarifes beachten. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle gesetzlich Krankenversicherten empfehlenswert, die im Ausland Urlaub machen wollen. Die Krankenkassen übernehmen nämlich selbst in europäischen Ländern nicht unbedingt alle Kosten im Krankheitsfall. Die Verträge sind meist preisgünstig, [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine eine Auslandskrankenversicherung für länger als 42 Tage / 6 Woche benötigt sollte einiges bei der Wahl des richtigen Tarifes beachten.<span id="more-318"></span></p>
<p>Eine <strong>Auslandskrankenversicherung</strong> ist für alle gesetzlich Krankenversicherten empfehlenswert, die im Ausland Urlaub machen wollen. Die Krankenkassen übernehmen nämlich selbst in europäischen Ländern nicht unbedingt alle Kosten im Krankheitsfall. Die Verträge sind meist preisgünstig, aber man sollte nicht ausschließlich nach dem Preis auswählen. Die Bedingungen sind ebenso entscheidend.<br />
Es hängt oft von wenigen Formulierungen ab, ob die Versicherung die Kosten erstattet. Eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/auslandskrankenversicherung/" target="_blank">Auslandskrankenversicherung</a> wird auch von <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/auslandskrankenversicherung/auslandskrankenversicherung-studenten.html" target="_blank">Studenten</a> oder Auszubildenden benötigt, die <strong>länger als 42 Tage oder 6 Wochen</strong> im Ausland studieren oder arbeiten wollen.</p>
<p>Für die meisten Reisenden sind Jahresverträge optimal. Die Auslandskrankenversicherung gilt dann für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres. Allerdings darf die <strong>Aufenthaltsdauer pro Reise nicht mehr als 6 Wochen oder 42 Tage</strong> betragen. Die Verträge verlängern sich meist automatisch um ein weiteres Jahr.<br />
Urlauber, die einen Auslandsaufenthalt von <strong>mehr als 6 Wochen</strong> planen oder mehr als 42 Tage verreisen wollen, müssen <strong>Verträge für die einzelnen Reisen</strong> abschließen. Dabei steigt der Preis mit der Länge des Auslandsaufenthalts. Teurer wird es auch für Senioren. Die Versicherungen berechnen hier kräftige Prämienaufschläge.</p>
<p>Wer länger als 42 Tage oder 6 Wochen im Ausland bleiben will, sollte auch eine Auslandskrankenversicherung wählen, die die Kosten für einen <strong>Rücktransport ins Heimatland</strong> übernimmt. Die meisten Versicherungen zahlen einen Rücktransport nur, wenn es medizinisch erforderlich ist. Bei anderen reicht es, wenn ein Arzt den Rücktransport für sinnvoll hält. Probleme kann es auch bei bestehenden Vorerkrankungen geben.</p>
<p>Viele Anbieter von Auslandskrankenversicherungen weigern sich dann für die <strong>Behandlungskosten im Ausland</strong> aufzukommen. Hier kann eine Bescheinigung vom Hausarzt helfen, der vor Reisebeginn bestätigt, dass man reisefähig ist. Eine generelle <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-gesundheitsfragen-risikozuschlag/">Gesundheitsprüfung</a> gibt es für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung aber nicht.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherungspflicht für selbständige Ausländer</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 11:43:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland für selbständige Ausländer? Informationen über die Versicherungschutz und die Wahlmöglichkeiten: Für Ausländer, die vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland leben, gelten die deutschen sozialrechtlichen Bestimmungen. Das heißt, es besteht Krankenversicherungspflicht. Schon bei der Beantragung eines Visums muss der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung erbracht werden. Dies betrifft [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit der <strong>Krankenversicherungspflicht</strong> in Deutschland für <strong>selbständige Ausländer</strong>? Informationen über die Versicherungschutz und die Wahlmöglichkeiten:<span id="more-291"></span></p>
<p>Für Ausländer, die vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland leben, gelten die deutschen sozialrechtlichen Bestimmungen. Das heißt, es besteht Krankenversicherungspflicht. Schon bei der Beantragung eines <strong>Visums</strong> muss der <strong>Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung</strong> erbracht werden. Dies betrifft nicht nur Deutschland, sondern alle Schengenstaaten. Dazu gehören fast alle europäischen Länder.</p>
<p><strong>Selbständige Ausländer</strong> oder Ausländer, die <strong>freiberuflich</strong> tätig sind oder deren Einkommen über der <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> liegt, fallen nicht mehr unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht und können sich bei einem privaten Anbieter krankenversichern.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">Private Krankenversicherungen</a> bieten auch besondere <strong>Versicherungspolicen für Ausländer</strong> an. Die Versicherungsbedingungen und die zugehörigen Tarife richten sich nach Zweck und Dauer des Aufenthalts und gewähltem Leistungspaket.</p>
<p>Die <strong>Beiträge</strong> orientieren sich <strong>für selbständige Ausländer</strong> in Deutschland am Alter, am Geschlecht sowie am Gesundheitszustand des Antragstellers. Ebenso ist es für selbständige Ausländer möglich, im Rahmen der Krankenversicherungspflicht eine private <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/zusatzversicherung-chefarztbehandlung-sinnvoll/">Zusatzversicherung</a> bei einer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen.</p>
<p>Die <strong>Krankenversicherungspflicht</strong> schreibt vor, dass eine Krankenversicherung auf jeden Fall einen Grundversicherungsschutz für selbständige Ausländer bieten muss. Diese <strong>Grundleistungen</strong> sehen wie folgt aus:</p>
<p>- ambulante Behandlungen<br />
- Klinikaufenthalte<br />
- zahnärztliche Leistungen<br />
- Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel<br />
- Rehabilitationsmaßnahmen, die medizinisch erforderlich sind<br />
- Betreuung während Schwangerschaft und Geburt</p>
<p>Weiterhin kann es für selbständige Ausländer in Deutschland sinnvoll sein, die gesetzlich vorgeschriebenen <strong>Leistungen der Krankenversicherungspflicht</strong> durch <strong>zusätzliche Versicherungsleistungen</strong> zu <strong>erweitern</strong>. Dabei kann man an Rücktransport ins Heimatland im Krankheitsfall denken oder auch Überführung im Todesfall.</p>
<p>Um ihre finanzielle Situation übersichtlich zu halten, sollten individuelle Beratung und sorgfältige <strong>Versicherungsvergleiche für selbständige Ausländer im Vordergrund</strong> stehen, gerade wenn Sie nicht in die gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherungspflicht/" target="_blank">Krankenversicherungspflicht</a> fallen.</p>
<p>Die richtige Auswahl von Tarifen und Leistungen bietet dann perfekten Versicherungsschutz für den Aufenthalt in Deutschland und spart dennoch Kosten.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 09:15:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland ist sowohl für einen vorübergehenden als auch dauerhaften Aufenthalt in der Deutschen Bundesrepublik Pflicht. Ein Ausnahme ist, es besteht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland und somit die Einbindung in die gesetzliche Krankenkasse. Die Versicherungsbestimmungen und –tarife sind dabei auf der einen Seite von Aufenthaltszweck und –dauer abhängig. Auf [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine <strong>private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland</strong> ist sowohl für einen vorübergehenden als auch dauerhaften Aufenthalt in der Deutschen Bundesrepublik Pflicht. <span id="more-161"></span></p>
<p>Ein Ausnahme ist, es besteht  eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland und somit die Einbindung in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">gesetzliche Krankenkasse</a>.</p>
<p>Die Versicherungsbestimmungen und –tarife sind dabei auf der einen Seite von Aufenthaltszweck und –dauer abhängig. Auf der anderen Seite gelten auchfür die private Krankenversicherung für Ausländer die sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland. Das heißt, dass die jeweilige Versicherung zumindest den <strong>Grundversicherungsschutz</strong>, gemäß der deutschen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a>, gewährleisten muss.</p>
<p>Demnach muss eine <strong>private Krankenversicherung für Ausländer</strong> mit Aufenthalt in Deutschland folgende <strong>Grundleistungen</strong> bieten:<br />
- ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung<br />
- stationäre Behandlung und Aufenthalt in Kliniken und Krankenhäusern<br />
- Reha-Maßnahmen<br />
- Behandlung bei Schwangerschaft und Entbindung/Geburt<br />
- Medikamente, Hilfs- und Heilmittel.</p>
<p>Neben den gesetzlich vorgeschriebenen <strong>Leistungen für die private Krankenversicherung</strong> ist es für Ausländer in Deutschland oftmals auch sinnvoll die Versicherungsleistungen um die Punkte: Krankenrücktransport ins Heimatland sowie Rückführung bei Todesfall zu erweitern.</p>
<p>Nicht nur für den Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine private Krankenversicherung. Auch für die Einreise ist der Nachweis eines entsprechenden Krankenversicherungsschutzes für Menschen aus bestimmten Ländern notwendig.</p>
<p>Diese Regelung gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für den Großteil der europäischen Staaten, die nach dem Schengener Abkommen zu den Schengener Staaten zählen und ein entsprechendes Visum zur Einreise fordern. Auch für die Immatrikulation an einer deutschen Universität müssen Ausländer den Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung erbringen.</p>
<p>Für <strong>ausländische Studierende</strong>, Gastschüler bzw. Menschen aus dem Ausland, die sich aufgrund einer Weiterbildung und –qualifizierung in Deutschland aufhalten, bietet die private Krankenversicherung verhältnismäßig kostengünstige <strong>Sondertarife</strong>, wie zum Beispiel den „Care College Tarif“ an. Dieser Tarif gilt meist jedoch nur für Aufenthalte, die maximal auf ein Jahr begrenzt sind. Gestaffelt nach Aufenthaltslänge in Deutschland gestalten sich weitere <strong>Tarife für die private Krankenversicherung für Ausländer</strong>.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillig versichert: Familienversicherung in der PKV möglich?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-versichert-familienversicherung-pkv/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 11:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Möglichkeit der Familienversicherung innerhalb der PKV, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die Möglichkeit der <strong>Familienversicherung innerhalb der PKV</strong>, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.<span id="more-72"></span></p>
<p>Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a>, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.</p>
<p><strong>Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?</strong><br />
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienangehörige durch die Familienversicherung mitversorgt.<br />
Der Begriff &#8220;Familienversicherung&#8221; bedeutet, dass Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, oder falls sie noch in der Ausbildung sind, auch darüber hinaus.</p>
<p>Die PKV kennt diese Form der Absicherung nicht. Deshalb müssen mit dem <strong>Eintritt in die PKV</strong>, die F<strong>amilienversicherung und der Versicherungsschutz der Familie neu beleuchtet werden</strong>.<br />
Für Kinder entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen:<br />
- ein Elternteil ist in der PKV versichert<br />
- sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten<br />
Es besteht nämlich die Regelung, dass Kinder immer bei dem Ehegatten versichert werden müssen, der das höhere Einkommen erzielt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>, oder wenn man <strong>freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> ist, müssen Familienmitglieder einzeln versichert werden.</p>
<p>Für Angestellte, die freiwillig versichert sind, gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dies gilt für Familienangehörige, die bei einer Mitgliedschaft in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> <strong>kostenlos über die Familienversicherung abgesichert</strong> gewesen wären.<br />
Auch die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten sind zuschussberechtigt, da für sie der gleiche Status gilt wie für den Versicherungsnehmer.</p>
<p>Ansonsten gilt für Personen, die freiwillig versichert sind und für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass Kinder günstig versichert werden können, weil sich die Tarife auch nach dem Eintrittsalter richten.</p>
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