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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Versicherungsnehmer</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Versicherungspolice nicht erhalten oder verloren &#8211; was tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 09 Feb 2011 12:49:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungsanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Was muss man tun, wenn man die Versicherungspolice nicht erhalten oder verloren hat? Informationen über die Wichtigkeit der Police und wie man den Erhalt eines neuen Schriftstücks organisiert. Die Versicherungspolice oder auch Versicherungsschein ist die schriftliche Vertragsbestätigung des Versicherers für die abgeschlossene Versicherung. Es handelt sich rechtlich um eine Urkunde und ist ein wichtiges Dokument [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Was muss man tun, wenn man die <strong>Versicherungspolice nicht erhalten oder verloren</strong> hat? Informationen über die Wichtigkeit der Police und wie man den Erhalt eines neuen Schriftstücks organisiert.<span id="more-715"></span></p>
<p>Die Versicherungspolice oder auch Versicherungsschein ist die schriftliche Vertragsbestätigung des Versicherers für die abgeschlossene Versicherung. Es handelt sich rechtlich um eine Urkunde und ist ein wichtiges Dokument zum Nachweis über einen bestehenden Vertrag. Mit der <strong>Versicherungspolice</strong> kann der Versicherungsnehmer im Schadensfall seine <strong>Rechte gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen</strong>. Im Versicherungsschein sind die wichtigsten Vertragsbedingungen und der Leistungsumfang für die abgeschlossene Versicherung definiert.</p>
<p>Der Versicherungsschein ist aber nicht nur im Schadensfall wichtig, sondern kann auch von Dritten zur Vorlage angefordert werden. Beispielsweise werden Baufinanzierungen nur genehmigt, wenn für die entsprechende Immobilie eine Feuerversicherung besteht. Dies kann der Darlehensnehmer mit der Versicherungspolice nachweisen.</p>
<h3>Keine Versicherungspolice &#8211; was tun?</h3>
<p>Hat man keinen Versicherungsschein erhalten oder ist er verloren gegangen, sollte man bei der Versicherungsgesellschaft eine Verlusterklärung abgeben. Am besten fragt man beim Versicherer nach, ob es dafür ein Formular gibt oder ob die Verlusterklärung formlos gestellt werden kann. <strong>Der Versicherer ist zur Ausstellung einer Ersatzpolice verpflichtet.</strong><br />
Kann man im Schadensfall oder beim Ablauf des Versicherungsvertrages keine Versicherungspolice vorlegen, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Der Versicherungsnehmer kann dann sein Recht nur noch mittels eines im Aufgebotsverfahren erwirkten Ausschlussurteils gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend machen.</p>
<p>Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann man sich eine sogenannte <strong>Verlusterklärung</strong> zuschicken lassen. Der Versicherungsnehmer schickt sie unterzeichnet zurück und erhält in der Regel innerhalb von zwei bis sechzig Tagen eine beglaubigte Zweitschrift.</p>
<p>Beachten sollte man auch, dass Verbraucher Schäden unverzüglich ihrer Versicherung mitteilen müssen. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts München (AZ: 244 C 26368/09) auch, wenn der Antrag für den Versicherungsvertrag zwar dem Versicherer schon vorliegt, aber die Versicherungspolice dem Versicherungsnehmer noch nicht zugeschickt wurde. Der Versicherte kann seinen Anspruch auf Schadenersatz verlieren, wenn er seinen Schaden nicht umgehend mündlich oder telefonisch der Versicherung mitteilt.</p>
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		<title>Keine Krankenversicherung? Was tun, wer zahlt im Notfall?</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 11:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Was tun, wenn man keine Krankenversicherung hat? Wer zahlt im Notfall? Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte. 45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was tun, wenn man <strong>keine Krankenversicherung</strong> hat? <strong>Wer zahlt im Notfall?</strong> Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte.<span id="more-610"></span></p>
<p>45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt die Notfallversorgung?<strong> </strong></p>
<p>Zunächst: Die allgemeine <strong>Versicherungspflicht</strong> bedeutet eigentlich, dass niemand, der legal in Deutschland lebt, ohne Krankenversicherung ist. Mit den im Folgenden genannten Stichtagen wird nämlich in der zuständigen KV eine prinzipielle Mitgliedschaft begründet.<br />
In der GKV mit 1. April 2007, wenn die Person vor ihrer &#8216;versicherungslosen&#8217; Zeit einer GKV angehört hat oder bisher weder in einer GKV noch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">in der PKV versichert</a> war. In der PKV mit 1. Januar 2009, wenn die Person vorher in einer PKV versichert oder von der Pflichtversicherung ausgenommen war (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a>, Gutverdiener).</p>
<p>Allerdings kommt eine vollständige Krankenversicherung erst zustande, wenn der Versicherte der KV anzeigt, dass er die <strong>Voraussetzungen zur Pflichtversicherung</strong> erfüllt. In den meisten Fällen erfolgt diese Meldung durch den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-informationspflicht-arbeitgeber/">Arbeitgeber</a>, Selbständige müssen diese aber beispielsweise selbst anzeigen.</p>
<p>Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen (werden also keine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Beiträge</a> bezahlt), setzt die KV die normalen Leistungen aus und springt nur bei akuten Erkrankungen wie Schwangerschaften oder Herzinfarkten ein. Für die in diesem Sinne nicht krankenversicherten Personen zahlt im Notfall demnach die zuständige Krankenversicherung.</p>
<p>Wenn die <strong>Krankenversicherungen jedoch von einer Nichtversicherung erfahren</strong> &#8211; bei einer Notfallversorgung ist das unvermeidbar -, fordern sie die ausständigen Beiträge mitsamt eines Säumniszuschlages zurück. Im ungünstigsten Fall sind dann die Beiträge ab den Stichtagen 1. April 2007 (GKV) und 1. Januar 2009 (PKV) fällig. Der Säumniszuschlag beträgt in der GKV pro Jahr bis zu 60% des Beitrags, in der PKV jeweils einen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate.</p>
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		<title>Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen oder verkaufen</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 12:28:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sollte man eine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen oder doch lieber verkaufen? Informationen über die Vorteile und Nachteile der beiden Vorgehensweisen. Mehr als zwei Drittel aller Deutschen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, lösen diese Versicherung vor Ablauf wieder auf. Eine Alternative zum vorzeitig kündigen ist es die Lebensversicherung zu verkaufen. Es stellt sich daher die Frage, ob [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte man eine <strong>Kapitallebensversicherung</strong> vorzeitig kündigen oder doch lieber verkaufen? Informationen über die Vorteile und Nachteile der beiden Vorgehensweisen.<span id="more-563"></span></p>
<p>Mehr als zwei Drittel aller Deutschen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, lösen diese Versicherung vor Ablauf wieder auf. Eine <strong>Alternative zum vorzeitig kündigen</strong> ist es die <strong>Lebensversicherung zu verkaufen</strong>.</p>
<p>Es stellt sich daher die Frage, ob das vorzeitig kündigen oder das Verkaufen der Kapitallebensversicherung die sinnvollere Variante darstellt. Meistens ist der Verkauf der Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer eindeutig die bessere Variante, was deutlich wird, wenn man sich die Vorteile und die Nachteile der beiden möglichen Alternativen anschaut.</p>
<p>Der <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> hat im Vergleich zum kündigen <strong>zwei wesentliche Vorteile</strong>: Der erste Vorteil ist, dass der Verkäufer, also der bisherige Versicherungsnehmer, auch nach dem verkaufen der Kapitallebensversicherung in der Regel noch weiterhin die versicherte Person ist, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruerup-rente-todesfall-hinterbliebenenschutz-versicherung/">Hinterbliebenenschutz im Todesfall</a> weiter besteht. Beim vorzeitig kündigen ist das natürlich nicht der Fall, der Schutz ist dann verloren.</p>
<p>Der zweite große Vorteil ist, wenn man die Kapitallebensversicherung verkaufen statt dem vorzeitig kündigen möchte, dass der <strong>Verkaufserlös fast immer über dem Rückkaufswert</strong> liegt. Den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruckkaufwert-lebensversicherung/">Rückkaufswert</a> bekommt man vom Versicherer, wenn man die Versicherung kündigt.</p>
<p>Beim Verkauf hingegen zahlt der Käufer in der Regel eine Summe, die zwischen 10% und 15% über diesem Rückkaufswert liegt. Insofern hat der Verkauf eine <strong>weniger negative Auswirkung auf die Rendite</strong>, auch wenn grundsätzlich sowohl Verkauf als auch Kündigung die Rendite insgesamt natürlich stets negativ beeinflussen.</p>
<p>Beim vorzeitig kündigen der Kapitallebensversicherung ist vor allem der vergleichsweise hohe Ertragsverlust und der nicht mehr bestehende <strong>Schutz der Familie im Todesfall </strong>zu beachten, während man bei verkaufen der Versicherung darauf achten sollte, dass man weiterhin als versicherte Person im Vertrag aufgeführt wird und einen angemessenen Kaufpreis bekommt.</p>
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		<title>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden. Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden.<span id="more-45"></span></p>
<p>Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die <strong>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen einer Pflegeversicherung. Bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für diese <strong>Versicherungsarten</strong> gilt, je höher das Eintrittsalter, umso höher wird die Versicherungsprämie wegen des erhöhten Versicherungsrisikos kalkuliert.</p>
<p>Ebenfalls werden als entscheidende <strong>Faktoren</strong> chronische Krankheiten, Versehrtheit durch Unfall, dauerhafte körperliche Einschränkungen und bestimmte Krankheiten, die vor Versicherungsabschluss zwar ausgeheilt sind, aber für die Versicherung ein erhöhtes Versicherungsrisiko bergen, einbezogen.</p>
<p>Diese <strong>Grundsätze für die Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> werden ebenfalls beim Abschluss von Versicherungen einbezogen, die in Beziehung zur Altersvorsorge stehen.</p>
<p>Ganz andere Kriterien werden für sämtliche Arten von Haftpflichtversicherungen zu Grunde gelegt. Bei diesen Versicherungsarten bildet das zu versichernde Objekt die Basis und nicht der Versicherungsnehmer.</p>
<p>Hier werden die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen aus dem zum <strong>Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses</strong> festgestellten Sachwert des zu versichernden Objektes abgeleitet. Für die Feststellung des Sachwertes ist unter Umständen das Alter des zu versichernden Objektes ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Weitere Faktoren, die bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind, ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles.</p>
<p><strong>Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt überprüfen</strong>, ob entsprechende Maßnahmen seinerseits, wie z.B. der Einbau einer Alarmanlage, durch die Versicherung bei der Feststellung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für die angestrebte Versicherung für ihn langfristig eine Kostenersparnis bedeutet.</p>
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