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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Sozialversicherung</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Sozialversicherungsbeiträge 2011: Arbeitnehmer und Arbeitgeber</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 13:41:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[2011]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Sozialversicherungsbeiträge 2011 setzen sich aus insgesamt fünf Bausteinen zusammen, wobei es für die Arbeitgeber nur vier Bausteine sind. Gemeinsam tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Ausnahme ist ein Baustein der Pflegeversicherung. Reduzierung und Erhöhung der Beiträge Im Oktober 2010 hatte das Kabinett in [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Die<strong> Sozialversicherungsbeiträge 2011</strong> setzen sich aus insgesamt fünf Bausteinen zusammen, wobei es für die Arbeitgeber nur vier Bausteine sind.<span id="more-943"></span></p>
<p>Gemeinsam tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die Krankenversicherung, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a>, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Ausnahme ist ein Baustein der Pflegeversicherung.</p>
<h3>Reduzierung und Erhöhung der Beiträge</h3>
<p>Im Oktober 2010 hatte das Kabinett in Berlin entschieden, die Beitragsbemessungsgrenze 2011 in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> zu senken. Gleichzeitig kam es zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Der reduzierten Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung steht die Anhebung des Krankenkassenbeitragssatzes entgegen.</strong> Dieser ist auch der einzige von vier Bausteinen der Sozialversicherungsbeiträge, der nicht je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1033" style="margin: 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung-200x133.jpg" alt="Sozialversicherungsbeiträge" width="200" height="133" /></a>Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten. Diese Sätze liegen bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">15,5 bzw. 14,9% in der Krankenversicherung</a>. Alle Angestellten zahlen davon jeweils 8,2 bis 7,9%.<br />
Die Unternehmer werden am allgemeinen Beitragssatz mit 7,3% beteiligt, am ermäßigten mit 7%. Alle anderen Beiträge werden je zur Hälfte gezahlt, eine Ausnahme bildet lediglich der Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose ab 23 Jahre.</p>
<h3>Entlastung für Arbeitnehmer</h3>
<p>Ziel der neuen Bemessungsgrenzen und Beitragssätze war die Entlastung der Angestellten. <strong>Hintergrund für diese Entlastung waren die niedrigen Löhne, die durch die Wirtschaftskrise verursacht wurden.</strong></p>
<p>Eine weitere Maßnahme dient der Entlastung der nachfolgenden Generationen. Bereits am 1. Januar 2005 wurde ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeitrag</a> eingeführt. Dieser betrifft Menschen, die das 23. Lebensjahr vollendet und noch keine Kinder haben. Sie müssen seit 2005 einen zusätzlichen Beitrag in die Pflegeversicherung einzahlen, von dem die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-kleinunternehmer-kleingewerbe/">Unternehmer</a> nicht betroffen sind. Ausgenommen von der Regelung sind zudem Menschen, die vor dem 1.1.1940 geboren wurden.</p>
<p>Die Erklärung für die unterschiedlich hohen Sozialversicherungsbeiträge 2011 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung erklärt sich übrigens durch die Einführung des zusätzlichen Beitrages für Zahnersatz, der nicht geteilt wird.</p>
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		<title>Lebensversicherung Auszahlung: Steuer und Sozialversicherung</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Mar 2011 14:26:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Zusammenhang einer Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, ob und wann bei der Auszahlung der Lebensversicherung eine Steuer oder ein Beitrag zur Sozialversicherung für die ausgezahlte Kapitalsumme fällig wird. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen: Bezüglich der zu zahlenden Steuern muss man unterscheiden, wann die Versicherung abgeschlossen wurde und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/finanzamt-steuern-abgaben-200x132.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Im Zusammenhang einer Altersvorsorge ist es wichtig zu wissen, ob und wann bei der <strong>Auszahlung der Lebensversicherung </strong>eine <strong>Steuer oder ein Beitrag zur Sozialversicherung</strong> für die ausgezahlte Kapitalsumme fällig wird. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen:<span id="more-810"></span></p>
<p>Bezüglich der zu zahlenden Steuern muss man unterscheiden, wann die Versicherung abgeschlossen wurde und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für alle <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/lebensversicherung/" target="_blank">Lebensversicherungen</a>, die <strong>vor 2005 abgeschlossen</strong> wurden, fallen bei der Auszahlung weder Steuern noch Sozialabgaben an, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und über fünf Jahre hinweg Beiträge gezahlt wurden.<br />
Ist diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, muss der Gewinn, also der Betrag, der über die zuvor insgesamt eingezahlten Beiträge hinaus geht, mit 25% (Abgeltungssteuer) versteuert werden.</p>
<p>Wurde die Lebensversicherung <strong>ab 2005 abgeschlossen</strong>, dann wird unter den gleichen zuvor genannten Voraussetzungen die Hälfte des Gewinns bei der Auszahlung versteuert. Auch hier muss der volle Gewinn mit dem Satz von 25% versteuert werden, falls die Bedingungen nicht erfüllt wurden.</p>
<h3>Für welche Versicherungsform gilt die Steuerpflicht und was ist zu beachten?</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/finanzamt-steuern-abgaben.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-815" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/finanzamt-steuern-abgaben-200x132.jpg" alt="finanzamt steuern abgaben" width="200" height="132" /></a>Während die Steuer bei der Auszahlung der Lebensversicherung wie zuvor erläutert gezahlt werden muss, werden Beiträge zur Sozialversicherung bei einer privat abgeschlossenen Kapitallebensversicherung bislang nie fällig. <strong>Nur wenn</strong> die <strong>LV als Direktversicherung</strong> in Verbindung mit dem vorherigen Einkommen stand, also als eine Art Betriebsrente diente, <strong>sind Sozialabgaben zu zahlen</strong>.</p>
<p>Die mögliche Besteuerung und Sozialabgabenpflicht gilt im Übrigen ausschließlich für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/kapitallebensversicherung-ohne-gesundheitsfragen/">Kapitallebensversicherungen</a>, da bei einer <strong>Risikolebensversicherung keine Kapitalauszahlung</strong> erfolgt, abgesehen von der eventuellen Versicherungsleistung im Todesfall.</p>
<p>Neben den genannten Fakten gibt es bezüglich der Steuer bzw. der Sozialversicherung bei der Auszahlung einer Lebensversicherung noch zu beachten, dass man den so genannten Ertragsanteil versteuern muss, falls man sich nicht für die Auszahlung der kompletten Summe, sondern für eine monatliche Rentenzahlung entscheidet.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Berufsunfähigkeit was zahlt der Staat?</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 15:03:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Risiko der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit nimmt heutzutage immer mehr zu, sodass eine steigende Anzahl von Bürgern auch schon im jüngeren Alter berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig wird. Daher stellt sich auch die wichtige Frage, was eigentlich der Staat bei einer vorhandenen Berufsunfähigkeit zahlt. Generell hat zunächst einmal nur Derjenige Anspruch auf staatliche Leistungen, der zuvor [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Risiko der <strong>Berufsunfähigkeit</strong> und Erwerbsunfähigkeit nimmt heutzutage immer mehr zu, sodass eine steigende Anzahl von Bürgern auch schon im jüngeren Alter berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig wird.<span id="more-595"></span> Daher stellt sich auch die wichtige Frage, was eigentlich der Staat bei einer vorhandenen Berufsunfähigkeit zahlt.</p>
<p>Generell hat zunächst einmal nur Derjenige <strong>Anspruch auf staatliche Leistungen</strong>, der zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, und zwar mindestens in den letzten zwei Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls. Nur dann kann man bei Berufsunfähigkeit bzw. bei Erwerbsunfähigkeit eine Leistung vom Staat in Form der Erwerbsminderungsrente erhalten.</p>
<p>Und zwar handelt es sich dabei konkret um die Zahlung einer entweder <strong>teilweisen oder einer vollen Erwerbsminderungsrente</strong>. Ist man nicht mehr in der Lage, täglich mehr als sechs Stunden zu arbeiten, erhält man vom Staat eine Rente wegen verringerter Erwerbsunfähigkeit. Man muss also teilweise erwerbsunfähig sein, eine Berufsunfähigkeit ist nicht ausreichend. Nur für vor <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-berufsunfaehigkeitsrente-vor-1961-geborene/">1961 geborene Personen</a> gilt hier eine Art Bestandsschutz denn hier reicht zum Erhalt der Leistungen bereits eine Berufsunfähigkeit aus.</p>
<p>Kann man sogar nicht nur keine sechs Stunden täglich, sondern nicht mehr mindestens drei Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen, so erhält man vom Staat die Rente wegen voller Erwerbsminderung, allerdings auch erst bei Erwerbsunfähigkeit und nicht bereits bei Berufsunfähigkeit.</p>
<p>Die jeweiligen <strong>Leistungen vom Staat</strong> sind allerdings <strong>nicht sehr hoch</strong> und reichen alleine nicht kaum zum Bestreiten des Lebensunterhaltes aus. Bei der anteiligen Erwerbsminderungsrente erhält man etwa 19 Prozent auf Basis des letzten Bruttoeinkommens, bei der vollen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/erwerbsminderungsrente-anspruch-voraussetzungen-krankheiten/">Erwerbsminderungsrente</a> sind es rund 38 Prozent.</p>
<p>Hat man also zuvor beispielsweise 3.000 Euro brutto verdient, bekommt man maximal knapp 1.200 Euro als volle Erwerbsminderungsrente. Aus diesem Grunde ist eine <strong>private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit</strong> in Form der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">privaten Berufsunfähigkeitsversicherung</a> praktisch <strong>unverzichtbar</strong>, denn die vom Staat erhaltene Rente wird nur in sehr seltenen Fällen zum Leben bzw. Halten des Lebensstandards ausreichen.</p>
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		<title>Deutsche Rentenversicherung: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 11:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente innerhalb der deutschen Rentenversicherung dient zur staatlichen Absicherung für eine eintretende Erwerbsminderung. Im Zuge der Rentenreform wurden die gesetzlichen Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geändert. Die deutsche Rentenversicherung kennt seit dem 01.01.2001 nicht mehr die bestehende Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente, stattdessen wurde die zweistufige gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>gesetzliche Erwerbsminderungsrente</strong> innerhalb der deutschen Rentenversicherung dient zur staatlichen Absicherung für eine eintretende Erwerbsminderung.<span id="more-396"></span></p>
<p>Im Zuge der <strong>Rentenreform</strong> wurden die gesetzlichen Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geändert. Die <strong>deutsche Rentenversicherung</strong> kennt seit dem 01.01.2001 nicht mehr die bestehende Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente, stattdessen wurde die zweistufige gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/erwerbsminderungsrente-anspruch-voraussetzungen-krankheiten/">Erwerbsminderungsrente</a> eingeführt.</p>
<p>Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem <strong>Grad der Erwerbsminderung</strong>. Jeder, der wegen Krankheit nur noch bedingt arbeitsfähig ist, kann durch die deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen verringerter Erwerbsfähigkeit erhalten.</p>
<p>Bei einer <strong>teilweisen Berufsunfähigkeit</strong> kann der Versicherte eine Rente bekommen, die das verringerte Einkommen ausgleicht. Antragsteller müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge an die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.</p>
<p>Eine Berufsunfähigkeitsrente nach den alten Regeln der deutschen Rentenversicherung erhalten nur noch Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Darüber hinaus wird auch für diesen Versichertenkreis bei Berufsunfähigkeit nur eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Alle, die nur die Hälfte der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten und die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz verfügbar ist, erhalten gegebenenfalls die volle Erwerbsminderungsrente.</p>
<p>Die deutsche Rentenversicherung legt als <strong>Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente</strong> fest, dass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a> auf dem normalen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann und sich dieser Zustand auch in absehbarer Zeit nicht ändert. Ausschließlich die Möglichkeit überhaupt noch eine Arbeit ausführen zu können, ist entscheidend. Der bisherige Beruf spielt keine Rolle.</p>
<p>Wer mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die deutsche Rentenversicherung kann diese Renten dauerhaft zahlen, aber auch nur zeitweise.</p>
<p>Mit dem Erreichen des <strong>65. Lebensjahres</strong> wird eine Berufsunfähigkeits- oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente automatisch in eine reguläre Altersrente umgewandelt. Auf Antrag kann dies eventuell schon mit dem 60. Lebensjahr durchgeführt werden.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob)</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 11:36:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie verhält es bei mit der Versicherungspflicht bei einer geringfügigen Beschäftigung, sprich einem Minijob? Infos über Behandlung einer solchen Tätigkeit in Bezug auf die Sozialversicherungen: Generell besteht in Deutschland im Bereich der Vollzeitbeschäftigung für alle Arbeitnehmer eine Pflicht zur Versicherung in der Sozialversicherung. Doch wie verhält es sich bezüglich der Versicherungspflicht, wenn man eine geringfügige [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es bei mit der <strong>Versicherungspflicht</strong> bei einer <strong>geringfügigen Beschäftigung</strong>, sprich einem Minijob? Infos über Behandlung einer solchen Tätigkeit in Bezug auf die Sozialversicherungen:<span id="more-367"></span></p>
<p>Generell besteht in Deutschland im Bereich der Vollzeitbeschäftigung für alle <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a> eine Pflicht zur Versicherung in der Sozialversicherung.</p>
<p>Doch wie verhält es sich bezüglich der Versicherungspflicht, wenn man eine geringfügige Beschäftigung, einen so genannten Minijob, ausübt?</p>
<p>Als <strong>geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob</strong> wird jede Tätigkeit bezeichnet, bei der man <strong>maximal 400 Euro pro Monat</strong> an Einkommen erzielt. In diesem Fall ist es so, dass für den Arbeitnehmer <strong>keine Versicherungspflicht</strong> bezüglich zu zahlender Beiträge zur Sozialversicherung besteht.</p>
<p>Die <strong>Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge</strong> wird <strong>ausschließlich vom Arbeitgeber</strong> übernommen. So zahlt der Arbeitgeber auf der Basis des Einkommens 15 Prozent an Rentenversicherungsbeiträgen, 13 Prozent an <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeitrag</a> und eine zweiprozentige Pauschalsteuer, sodass also für den Arbeitnehmer weiterhin eine soziale Absicherung gewährleistet ist.</p>
<p>Anders verhält es sich mit der <strong>Versicherungspflicht bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)</strong> jedoch, <strong>wenn 400 Euro überschritten werden</strong>. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man mehr als einen Minijob ausübt. In diesem Fall wird das Einkommen der Beschäftigungen zusammen gerechnet und beträgt es mehr als 400 Euro, dann tritt die Versicherungspflicht für den Arbeitnehmer ein.</p>
<p>In diesem Fall muss der Arbeitnehmer also alle „üblichen Beiträge zur Sozialversicherung anteilig selbst bezahlen. Das bedeutet, es muss der „normale“ <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beitragssatz</a> zur <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-wechsel-privat-gesetzlich/">Krankenversicherung</a>, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> und Rentenversicherung gezahlt werden.</p>
<p>Aus dem Grund sollte man sich, gerade wenn das monatliche Einkommen der geringfügigen Beschäftigung nur in geringem Maße über 400 Euro liegt überlegen, ob man nicht freiwillig auf etwas Lohn verzichtet, um die <strong>400 Euro Grenze nicht zu überschreiten</strong>. Denn in diesem Fall <strong>entfällt die Versicherungspflicht</strong> für diese geringfügige Beschäftigung und der Minijob bringt dann im Endeffekt mehr Einkommen ein, als wenn man zwar 50 Euro mehr erhält, für das Einkommen dann aber Versicherungsbeiträge zahlen muss.</p>
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		<title>Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 12:50:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können.<span id="more-6"></span> Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. Allein dadurch sollten die Kosten gesenkt, und gleichzeitig die Einnahmen gedeckt werden. Die Kostensenkung sollte allein dadurch erzielt werden, dass sich die Patienten besser überlegen sollten, ob sie tatsächlich zum Arzt gehen, oder sich nicht lieber doch nicht behandeln lassen. Allerdings muss nun vor jedem Facharztbesuch der Hausarzt resultiert werden, der oftmals nur eine Überweisung ausstellt. Ob die Kostensenkung nach diesem Verwaltungsakt noch immer spürbar ist, ist fraglich.</p>
<p>Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben blieb allerdings in hohem Maße erhalten. Deshalb fordern die <strong>Krankenkassen</strong> ihren Versicherten in naher Zukunft wohl noch mehr ab. Experten erwarten aus diesem Grund einen monatlichen <strong>Zusatzbeitrag</strong>, der sich durchschnittlich für jeden Patienten auf etwa sechs Euro pro Monat belaufen wird, sprich 7<strong>2 Euro im Jahr</strong>.</p>
<p>Besonders die <strong>gesetzlichen Krankenkassen</strong> dürften wohl einen Zuschlag verlangen. Grund genug ist das finanzielle Defizit, das durch Steuermittel gedeckt wird, und sich nach Schätzungen auf etwa 3,6 Milliarden belaufen dürfte. Die Versicherten müssten dann den Betrag von 6 € unabhängig von ihrem Einkommen mehr zahlen. Zwar greift die Vorschrift, dass jeder höchstens ein Prozent seines Einkommens für so genannte Zusatzbeträge ausgeben muss, diese greift jedoch erst ab einem Einkommen von acht Euro.</p>
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