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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Kündigungsfrist</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenkassenwechsel wann möglich? Kündigungsfrist beachten</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 16:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beim Krankenkassenwechsel zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen. Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze (aktuell 2011) [...]
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<p>Beim <strong>Krankenkassenwechsel zwischen  privaten und gesetzlichen Versicherungen</strong> gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen.<span id="more-838"></span></p>
<h3>Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV</h3>
<p>In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu <strong>vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze</strong> (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">aktuell 2011</a>) über einen bestimmten Zeitraum übersteigt, hat die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen und zu einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-aenderungen-2011/">privaten Krankenversicherung</a> zu wechseln.</p>
<p>Die Kündigungsfrist für Pflichtversicherte ist gleich, jedoch kann das Mitglied nur einen Krankenkassenwechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse tätigen. Voraussetzung für die Wechselmöglichkeit ist die vorherige Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten bei der Kasse. Bei einem Krankenkassenwechsel eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ab-wann-ist-man-freiwillig-krankenversichert/">freiwillig versicherten Mitgliedes</a> in eine private Versicherung gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht.</p>
<h3>Die Kündigung in der privaten Krankenversicherung</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-847" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" alt="Kündigungsfirst für Krankenkassen" width="200" height="200" /></a>Wer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-ja-oder-nein-vorteile-nachteile/">privat versichert</a> ist, kann in aller Regel nur zum Jahresende kündigen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann es zudem Mindestlaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren geben, die eingehalten werden müssen, bevor eine Kündigung erfolgen kann.<br />
Anders verhält es sich jedoch, wenn <strong>der Versicherte wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt</strong>. In diesem Fall gelten keinerlei Mindestvertragslaufzeiten. Der Versicherte muss kraft Gesetz wieder zurück in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzliche Krankenkasse</a>. In einem weiteren Fall spielt die Mindestvertragslaufzeit keine Rolle.</p>
<p>Wenn die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/">private Krankenversicherung die Beiträge erhöht</a>, kommt es automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherten. Er muss sich lediglich an die Bestimmungen halten, die regeln, innerhalb welchen Zeitraumes nach dem Bekanntwerden der Beitragsanpassung die Kündigung erfolgen muss.</p>
<p>Generell gilt, dass man einen <strong>Krankenkassenwechsel erst schriftlich ankündigen</strong> sollte, wenn man bereits eine andere Gesellschaft gefunden hat. Zu keiner Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel kommt es, wenn ein privat versichertes Mitglied arbeitslos wird. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Wer aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-bei-arbeitslosigkeit/">Arbeitslosigkeit</a> heraus in die Selbstständigkeit geht, kann sich ohne Kündigungsfrist zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung entscheiden.</p>
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		<title>GKV Kündigung und Kündigungsfrist</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 12:58:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Bezüglich der GKV Kündigung muss man zunächst einmal zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine unterschiedliche GKV Kündigungsfrist, die man einzuhalten hat. Möchte man als freiwillig Versicherter oder als Pflichtmitglied von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln, dann besteht zunächst einmal generell [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bezüglich der GKV Kündigung muss man zunächst einmal zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine unterschiedliche <strong>GKV Kündigungsfrist</strong>, die man einzuhalten hat. <span id="more-9"></span>Möchte man als freiwillig Versicherter oder als Pflichtmitglied von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">gesetzliche Krankenversicherung</a> wechseln, dann besteht zunächst einmal generell eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende hin. Möchte man beispielsweise zum 31. Oktober wechseln, muss man spätestens zum 31. August gekündigt haben. Zudem muss man eine Bindungsfrist von 18 Monaten einhalten, denn diesen Zeitraum ist man an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden, außer bei einem Erstwechsel im Bezug auf die bisherige Krankenkasse. Falls man hingegen, zum Beispiel aufgrund des Erreichens der Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer, von der gesetzlichen in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de">private Krankenversicherung</a> wechseln möchte, dann entfällt diese Bindungsfrist von 18 Monaten, es kann dann ebenfalls unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.</p>
<p>Neben der Möglichkeit der ordentlichen GKV Kündigung gibt es aber auch noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse die Beiträge zur GKV erhöht. In diesem Fall gilt nicht die <strong>Kündigungsfrist</strong> von zwei Monaten zum Monatsende, sondern der Versicherte hat das Recht, zum nächsten Monatsende zu kündigen, damit er keinesfalls den erhöhten Beitrag zahlen muss, wenn er das nicht möchte. Kündigt die Krankenkasse also zum Beispiel am 14. April eine Beitragserhöhung für den 1. Mai an, dann könnte der Versicherte zum 30. April kündigen und damit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.</p>
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