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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Kündigung</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Private Unfallversicherung: kündigen oder beitragsfrei stellen</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 12:51:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Sollte man eine nicht mehr benötigte private Unfallversicherung beitragsfrei stellen oder besser kündigen und sich gegebenenfalls auszahlen zu lassen? In der Regel ist der Versicherungsvertrag mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Zahlung des Versicherungsbeitrages kündbar. Wenn ein Versicherungsnehmer bis zur nächsten Hauptfälligkeit keine weiteren Beiträge in die bestehende private Unfallversicherung einzahlen möchte, hat er durchaus die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="126" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/unfallversicherung-150x126.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Sollte man eine nicht mehr benötigte <strong>private Unfallversicherung beitragsfrei stellen oder besser kündigen</strong> und sich gegebenenfalls auszahlen zu lassen?<span id="more-919"></span></p>
<p>In der Regel ist der Versicherungsvertrag mit einer Dreimonatsfrist zur nächsten Zahlung des Versicherungsbeitrages kündbar.<br />
Wenn ein Versicherungsnehmer bis zur nächsten Hauptfälligkeit keine weiteren Beiträge in die bestehende private Unfallversicherung einzahlen möchte, hat er durchaus die Möglichkeit diese beitragsfrei zu stellen bis er sie kündigen kann. Auch eine betragsfreie Fortführung der Versicherung ist denkbar.</p>
<h3>Die Beitragsfreistellung der Versicherung</h3>
<p>Zwar ist es durchaus möglich, eine private Unfallversicherung beitragsfrei zu stellen. Doch sind damit <strong>hinsichtlich der Verzinsung Verluste verbunden</strong>. Denn die Verzinsung der einzelnen Beiträge stellt die Grundlage für die Auszahlungssumme der Versicherung dar.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/unfallversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1013" style="margin: 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/unfallversicherung-200x168.jpg" alt="unfallversicherung" width="200" height="168" /></a>Bei einer Beitragsfreistellung wird je nach Versicherungsunternehmen zumeist ein sehr geringer Zinssatz angewandt. Die genaue Höhe wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt.<br />
Je nach Versicherungsvertrag ist es <strong>teilweise sinnvoller, frühestmöglich zu kündigen und gegebenenfalls eine Auszahlung anzustreben</strong>. Denn die Zinssätze bewegen sich bei einer Beitragsstellung nicht selten weit unter den möglichen Zinssätzen für konventionelle Sparverträge.</p>
<p>Sofern ein Versicherter die Versicherungsbeiträge aufgrund einer persönlichen Situation nicht mehr zahlen kann, ist es sinnvoll dies der jeweiligen Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Diese reagieren meist kulant und ermöglichen die Beitragsfreistellung über eine gewisse Zeit, ohne Leistungen sofort einzuschränken. In der Regel ist dies für etwa ein halbes Jahr möglich.</p>
<h3>Fazit: Kündigung oder Beitragsfreistellung</h3>
<p>Die Frage, ob es sinnvoller ist eine nicht mehr erforderliche oder bezahlbare Unfallversicherung beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen, lässt sich nur sehr individuell beantworten. Denn diese Entscheidung hängt zum einen von den Versicherungsbedingungen, den Verzinsungen und Auszahlungsmöglichkeiten sowie von der jeweiligen Situation des Versicherten ab.</p>
<p>Teilweise können Informationen durch Verbraucherberatungsvereine und persönliche Gespräche mit dem Anbieter für die private Unfallversicherung helfen zwischen den Alternativen, kündigen und beitragsfrei stellen, zu entscheiden.</p>
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		<title>Krankenkassenwechsel wann möglich? Kündigungsfrist beachten</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 16:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Voraussetzungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Krankenkassenwechsel zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen. Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze (aktuell 2011) [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="150" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Beim <strong>Krankenkassenwechsel zwischen  privaten und gesetzlichen Versicherungen</strong> gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen.<span id="more-838"></span></p>
<h3>Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV</h3>
<p>In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu <strong>vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze</strong> (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">aktuell 2011</a>) über einen bestimmten Zeitraum übersteigt, hat die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen und zu einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-aenderungen-2011/">privaten Krankenversicherung</a> zu wechseln.</p>
<p>Die Kündigungsfrist für Pflichtversicherte ist gleich, jedoch kann das Mitglied nur einen Krankenkassenwechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse tätigen. Voraussetzung für die Wechselmöglichkeit ist die vorherige Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten bei der Kasse. Bei einem Krankenkassenwechsel eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ab-wann-ist-man-freiwillig-krankenversichert/">freiwillig versicherten Mitgliedes</a> in eine private Versicherung gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht.</p>
<h3>Die Kündigung in der privaten Krankenversicherung</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-847" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" alt="Kündigungsfirst für Krankenkassen" width="200" height="200" /></a>Wer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-ja-oder-nein-vorteile-nachteile/">privat versichert</a> ist, kann in aller Regel nur zum Jahresende kündigen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann es zudem Mindestlaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren geben, die eingehalten werden müssen, bevor eine Kündigung erfolgen kann.<br />
Anders verhält es sich jedoch, wenn <strong>der Versicherte wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt</strong>. In diesem Fall gelten keinerlei Mindestvertragslaufzeiten. Der Versicherte muss kraft Gesetz wieder zurück in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzliche Krankenkasse</a>. In einem weiteren Fall spielt die Mindestvertragslaufzeit keine Rolle.</p>
<p>Wenn die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/">private Krankenversicherung die Beiträge erhöht</a>, kommt es automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherten. Er muss sich lediglich an die Bestimmungen halten, die regeln, innerhalb welchen Zeitraumes nach dem Bekanntwerden der Beitragsanpassung die Kündigung erfolgen muss.</p>
<p>Generell gilt, dass man einen <strong>Krankenkassenwechsel erst schriftlich ankündigen</strong> sollte, wenn man bereits eine andere Gesellschaft gefunden hat. Zu keiner Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel kommt es, wenn ein privat versichertes Mitglied arbeitslos wird. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Wer aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-bei-arbeitslosigkeit/">Arbeitslosigkeit</a> heraus in die Selbstständigkeit geht, kann sich ohne Kündigungsfrist zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung entscheiden.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Private Rentenversicherung: Kündigen oder verkaufen sinnvoll?</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 16:05:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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		<description><![CDATA[Eine private Rentenversicherung kann man genau wie eine Lebensversicherungspolice kündigen oder verkaufen. Finanzielle Notlagen können das in der heutigen Zeit schnell erforderlich machen. Doch gleichgültig, ob man seine private Rentenversicherung kündigen oder verkaufen muss, es bedeutet in jedem Fall einen finanziellen Verlust. Daher sollte man sorgfältig Alternativen prüfen. Dies könnte eine Beitragsfreistellung oder die Reduzierung [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/rentenversicherung-200x133.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Eine <strong>private Rentenversicherung</strong> kann man genau wie eine Lebensversicherungspolice <strong>kündigen oder verkaufen</strong>. Finanzielle Notlagen können das in der heutigen Zeit schnell erforderlich machen.<span id="more-828"></span></p>
<p>Doch gleichgültig, ob man seine private Rentenversicherung kündigen oder verkaufen muss, es bedeutet in jedem Fall einen finanziellen Verlust. Daher sollte man sorgfältig Alternativen prüfen. Dies könnte eine Beitragsfreistellung oder die Reduzierung auf einen Mindestbeitrag sein.</p>
<p>Wer seine <strong>private Rentenversicherung schon schnell nach dem Vertragsabschluss auflösen</strong> will, muss unter Umständen noch Geld an die Versicherungsgesellschaft zurückzahlen. Denn die ersten Versicherungsprämien werden nicht angespart, sondern für die Abzahlung der Abschlussgebühren verwendet.</p>
<h3>Verkauf der Versicherungspolice meist am günstigsten</h3>
<p>Ist der Verkauf der privaten Rentenversicherung unumgänglich, sollte der Versicherte bei seiner Versicherungsgesellschaft nachfragen, wie hoch der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruckkaufwert-lebensversicherung/">Rückkaufswert</a> ist. Es gibt inzwischen eine Reihe von Versicherungsunternehmen, die sich auf den Ankauf von privaten Rentenversicherungen spezialisiert haben.<br />
<strong><br />
<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/rentenversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-832" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/rentenversicherung-200x133.jpg" alt="Rentenversicherung verkaufen oder kündigen" width="200" height="133" /></a>Vorsicht sollte man bei Angeboten sein, die eine private Rentenversicherung verdoppeln wollen.</strong> Dort wird häufig zunächst eine einmalige Summe ausbezahlt und der Restbetrag in jährlichen oder monatlichen Raten. Doch niemand kann vorher sagen, ob dieses Unternehmen auch in Zukunft existiert. Sinnvoller ist die Auszahlung in einem Betrag. Dann kann man selbst über die Verteilung des Geldes bestimmen.</p>
<p>Ein privater Rentenversicherungsvertrag ist nur zu kündigen oder zu verkaufen, wenn er nicht staatlich gefördert ist. Wird eine private Rentenversicherung mit Bindung an einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/riester-rente-foerderung-zulagen-vom-staat-beantragen/">Riester-Vertrag</a> vor dem 60. Lebensjahr gekündigt, müssen alle staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden.<br />
<strong><br />
Alternativ zur Kündigung oder zum Verkauf</strong> ist es je nach Versicherungsbedingungen möglich, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspolice-nicht-erhalten-oder-verloren-was-tun/">Versicherungspolice</a> zu beleihen. Dies ist sogar vereinzelt bei beitragsfreien Policen möglich. Die private Rentenversicherung zu verkaufen ergibt meist den geringsten Verlust und deshalb in der Regel sinnvoll als zu kündigen. Aber man muss die Versicherungsverträge sorgfältig prüfen, um die Bedingungen und Möglichkeiten ausreichend bewerten zu können. Hier kann auch ein unabhängiger Versicherungsfachmann Rat und Unterstützung für die optimale Lösung bieten.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenkassen Kündigung wegen Zusatzbeitrag: Sonderkündigungsrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 10:13:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 die Möglichkeit einen höheren Zusatzbeitrag zu erheben. Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt. In der Gesundheitsreform wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen <strong>Krankenkassen ab 2011</strong> die Möglichkeit einen höheren <strong>Zusatzbeitrag</strong> zu erheben.<span id="more-305"></span> Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. Normalerweise kann eine Kündigung der Krankenkasse vor einem geplanten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">Wechsel</a> nur dann erfolgen, wenn man mindestens 18 Monate bei den jeweiligen Krankenkassen versichert war.</p>
<p>Eine Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch unter anderem dann vorhanden, wenn die Krankenkasse <strong>erstmalig einen zusätzlichen Beitrag</strong> erhebt <strong>oder</strong> einen bereits erhobenen <strong>Zusatzbeitrag erhöht</strong>. In diesem Fall erhält jeder betroffene Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, von dem er sofort nach Bekanntwerden der Erhebung des Zusatzbeitrages Gebrauch machen kann.</p>
<p>Bezüglich dem Sonderkündigungsrecht sind <strong>bei der Kündigung verschiedene Dinge zu beachten</strong>, damit den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> auf wirksame Art und Weise wegen dem Zusatzbeitrag gekündigt werden kann. Wichtig ist es im Rahmen des Kündigungsschreibens eine <strong>rechtlich einwandfreien Formulierung</strong> zu wählen, die zum Beispiel lauten könnte „Wegen des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrages in Höhe von X Euro mache ich hiermit von meinem Recht auf Sonderkündigung nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Sozialgesetzbuches Gebrauch“.</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist es, den für die Sonderkündigung vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Und zwar muss das <strong>Kündigungsschreiben der Krankenkasse spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages vorliegen.</strong><br />
Allerdings wechselt man die Krankenkasse auch bei einer Sonderkündigung nicht sofort, sondern die Sonderkündigung wird erst zum Ende des übernächsten Monat wirksam.</p>
<p>Wenn man all diese Fakten bezüglich der Sonderkündigung wegen dem von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag beachtet, steht einer Wirksamkeit der Kündigung nichts im Wege.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GKV Kündigung und Kündigungsfrist</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gkv-kuendigung-und-kuendigungsfrist/</link>
		<comments>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gkv-kuendigung-und-kuendigungsfrist/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 12:58:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Bezüglich der GKV Kündigung muss man zunächst einmal zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine unterschiedliche GKV Kündigungsfrist, die man einzuhalten hat. Möchte man als freiwillig Versicherter oder als Pflichtmitglied von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln, dann besteht zunächst einmal generell [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bezüglich der GKV Kündigung muss man zunächst einmal zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterscheiden, denn in beiden Fällen handelt es sich um eine unterschiedliche <strong>GKV Kündigungsfrist</strong>, die man einzuhalten hat. <span id="more-9"></span>Möchte man als freiwillig Versicherter oder als Pflichtmitglied von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">gesetzliche Krankenversicherung</a> wechseln, dann besteht zunächst einmal generell eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende hin. Möchte man beispielsweise zum 31. Oktober wechseln, muss man spätestens zum 31. August gekündigt haben. Zudem muss man eine Bindungsfrist von 18 Monaten einhalten, denn diesen Zeitraum ist man an eine gesetzliche Krankenkasse gebunden, außer bei einem Erstwechsel im Bezug auf die bisherige Krankenkasse. Falls man hingegen, zum Beispiel aufgrund des Erreichens der Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer, von der gesetzlichen in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de">private Krankenversicherung</a> wechseln möchte, dann entfällt diese Bindungsfrist von 18 Monaten, es kann dann ebenfalls unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.</p>
<p>Neben der Möglichkeit der ordentlichen GKV Kündigung gibt es aber auch noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die bisherige Krankenkasse die Beiträge zur GKV erhöht. In diesem Fall gilt nicht die <strong>Kündigungsfrist</strong> von zwei Monaten zum Monatsende, sondern der Versicherte hat das Recht, zum nächsten Monatsende zu kündigen, damit er keinesfalls den erhöhten Beitrag zahlen muss, wenn er das nicht möchte. Kündigt die Krankenkasse also zum Beispiel am 14. April eine Beitragserhöhung für den 1. Mai an, dann könnte der Versicherte zum 30. April kündigen und damit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.</p>
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