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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Krankenkassenbeiträge</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag &amp; max. Beitrag</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer gesetzlich freiwillig versichert ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen Mindestbeitrag und einen maximal Beitrag begrenzt.
Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als Arbeitnehmer.
Auch wenn man sich gesetzlich freiwillig versichert [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen <strong>Mindestbeitrag</strong> und einen <strong>maximal Beitrag</strong> begrenzt.<span id="more-80"></span></p>
<p>Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</a>, sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a>.</p>
<p>Auch wenn man sich <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> hat, richtet sich der <strong>Beitrag nach dem Einkommen</strong>. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.</p>
<p>Der <strong>Mindestbeitrag für Personen</strong>, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Somit zahlen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.</p>
<p>Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser <strong>maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen</strong> von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.</p>
<p>Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.</p>
<p>Nur wenn die genannten <strong>Einkommensgrenzen</strong> über bzw. unterschritten werden,  kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.</p>
<p>Insofern muss man also &#8211; sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist &#8211; besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.</p>


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		<title>Krankenkassenbeiträge 2011 &#8211; Änderung für Arbeitnehmer</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 10:26:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Welche Änderungen erwarten Arbeitnehmer bzgl. der Krankenkassenbeiträge 2011? Ein Überblick der geplanten Änderungen:
Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01.01.2011 für steigen. Am 06. Juli 2010 einigten sich die Koalitionspartner CDU und FDP auf eine Finanzierungsreform für die Krankenversicherung.  Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge  ab 2011 werden sowohl  Arbeitnehmer als  auch Arbeitgeber treffen.
Die Krankenkassenbeiträge [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Welche Änderungen erwarten Arbeitnehmer bzgl. der Krankenkassenbeiträge 2011?</strong> Ein Überblick der geplanten Änderungen:<span id="more-62"></span></p>
<p>Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01.01.2011 für steigen. Am 06. Juli 2010 einigten sich die Koalitionspartner CDU und FDP auf eine Finanzierungsreform für die Krankenversicherung.  Die <strong>Anhebung der Krankenkassenbeiträge  ab 2011</strong> werden sowohl  Arbeitnehmer als  auch Arbeitgeber treffen.</p>
<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> werden  ab 2011 von <strong>14,9% auf 15,5% steigen</strong>. Die 0,6% Erhöhung der Krankenkassenbeiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen geteilt. So steigt der Arbeitgeberanteil von vormals 7,0% auf 7,3%, entsprechend Anteil der Arbeitnehmer  von 7,9% auf 8,2%.</p>
<p>Sollte dieser Beitragssatz zur Finanzierung der Krankenkassen nicht ausreichen, so sind diese dazu in der Lage, die Defizite durch <strong>Zusatzbeiträge</strong> der Versicherten Arbeitnehmer einzuholen.</p>
<p>In der Vergangenheit lag der Höchstsatz für diese Zusatzbeiträge bei  einem Prozent  für alle Arbeitnehmer. Die Änderungen sehen  vor, dass diese Zusatzbeiträge bei einem <strong>Einkommen von bis zu 1400€</strong> weiterhin nicht über einem Prozent des Verdienstes  für den Arbeitnehmer liegen dürfen.<br />
Sollte der angesetzte Zusatzbeitrag doch höher ausfallen, so ist vorgesehen, dass  der Rest des Geldes durch einen Sozialausgleich aus Steuermitteln finanziert wird. Für Arbeitnehmer, die mehr als 3750€ im Monat verdienen, soll die <strong>Höchstgrenze der Zusatzbeiträge</strong> ab dem 01.01.2011 bei <strong>75€</strong> liegen.</p>
<p>Erklärt wird die Finanzierungsreform und  vor allem die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für 2011 von <strong> Gesundheitsminister Philipp Rösler</strong> mit den durch die immer älter werdende Gesellschaft und die wachsenden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten steigenden Anforderungen finanzieller Art für die Krankenkassen.</p>
<p>Des Weiteren sagte er, man wolle „unser bewährtes und weltweit anerkanntes Gesundheitssystem für die Zukunft wetterfest“ machen. Die Änderungen der Krankenkassenbeiträge, die in 2011 eintreten, sollen das <strong>Gesundheitswesen mindestens bis zum Jahr 2014 finanzieren</strong> können, danach können weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden.</p>


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		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: 
Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>


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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesundheitsreform 2011: Änderungen in Deutschland'>Gesundheitsreform 2011: Änderungen in Deutschland</a></li>
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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>


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