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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Krankenkassenbeiträge</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 14:25:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
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		<title>Die Private Krankenversicherung wird 2012 teurer: Was Verbraucher tun können?</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:32:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungstarife]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis zu 80% aller PKV-Tarife innerhalb einer Gesellschaft werden 2012 stark verteuert. Insbesondere ältere Menschen und Männer sind betroffen. Verbrauchern bleibt dabei häufig nur der Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einer anderen Versicherung. 2012 steht keinesfalls im Zeichen der Privatversicherten, denn diese müssen sich größtenteils mit unlieben Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung herumschlagen. Zwar [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-2012-teurer-150x99.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p><strong>Bis zu 80% aller PKV-Tarife innerhalb einer Gesellschaft werden 2012 stark verteuert.</strong> Insbesondere ältere Menschen und Männer sind betroffen. Verbrauchern bleibt dabei häufig nur der Wechsel in einen günstigeren Tarif oder zu einer anderen Versicherung.<span id="more-1118"></span></p>
<p>2012 steht keinesfalls im Zeichen der Privatversicherten, denn diese müssen sich größtenteils mit unlieben Beitragserhöhungen Ihrer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a> herumschlagen. Zwar war schon vor dem Jahreswechsel klar, dass sich die Prämien erhöhen werden, doch kaum jemand hätte mit einem solch heftigen Anstieg gerechnet, wie er dieses Jahr vorzufinden ist.<br />
Bereits jetzt werden zunehmend Beschwerdebriefe von Verbrauchern versendet, die klar offenlegen, wie radikal die Versicherungsgesellschaften vorgehen. Einige Betroffene reden von einer <strong>Verteuerung von bis zu 70%</strong>. Keinesfalls Zahlen, die in Relation mit vorangegangenen Erhöhungen stehen.</p>
<h3>Männer und ältere Menschen besonders betroffen</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-2012-teurer.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1130" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/private-krankenversicherung-2012-teurer-200x132.jpg" alt="Private Krankenversicherung 2012" width="200" height="132" /></a>Bis zu 80% aller PKV-Tarife eines Versicherers sollen von den Verteuerungen betroffen sein. Besonders schwer trifft es, laut ersten Ansichten, die älteren Versicherungsnehmer. Daneben gibt es aber auch <strong>einige Versicherer, die sich dezent zurückgehalten haben und lediglich 20% ihrer angebotenen Tarife erhöhen.</strong></p>
<p>Auffällig ist, dass neben älteren Versicherungsnehmern insbesondere Männer wesentlich höhere Beiträge zahlen müssen. So müssen Männer beispielsweise beim KVG1 (StartFit) Tarif der Hansemerkur 10,4% draufzahlen, Frauen hingegen nur 4,8%. Auch bei der Gothaer-Versicherung sieht es nicht sonderlich besser aus. Hier sind etwa im MAX2 Tarif ausschließlich Männer von der Erhöhung von 15% betroffen. Ähnlich der deutsche Ring, bei dem ab sofort in fünf Tarifen nur Männer betroffen sind. Unter den bekanntesten und größten privaten Krankenversicherungen hat vor allem die Central mit bis zu 40% ordentlich draufgelegt.</p>
<h3>Die Gründe für die Beitragserhöhungen sind vielfältig</h3>
<p>Die Ursachen für die aktuelle Beitragssteigerung sind recht mannigfaltig. Viele von ihnen gehen jedoch zulasten der PKV. Denn auch die bis vor Kurzem vorzufindenden Dumpingtarife, Lockangebote und nicht zuletzt falschen Kalkulationen sind schuld an den nun stattfindenden Tariferhöhungen. Ungeachtet dessen können auch der demografische Wandel und der medizinische Fortschritt, verbunden mit höheren Kosten, als Gründe genannt werden.</p>
<p>Nicht zu vergessen sei die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, welche eine erhebliche Rolle spielt. Ebenso die schrittweise Umstellung auf einheitlich geregelte Unisex-Tarife, wodurch sich auch erklären lässt, warum insbesondere Männer von den Beitragserhöhungen betroffen sind.</p>
<p><strong>Die Gründe im Überblick:</strong></p>
<ul>
<li>falsch kalkulierte Dumpingtarife und Lockangebote</li>
<li>der demografische Wandel</li>
<li>der medizinische Fortschritt verbunden mit höheren Kosten</li>
<li>die neue Gebührenordnung für Zahnärzte</li>
<li>die schrittweise Umstellung auf einheitlich geregelte Unisex-Tarife</li>
</ul>
<h3>Wechsel als einzige Möglichkeit für Verbraucher</h3>
<p>Aufgrund der teilweise recht komplexen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen ist es für die Versicherungsnehmer recht schwierig, gegen die steigenden Kosten anzugehen. Bislang stehen nur wenige Möglichkeiten zur Verfügung, um wenigstens etwas Geld einzusparen. Effektiv ist sicherlich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-wechsel-tarif-innerhalb-der-gesellschaft/">Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft</a>, was allerdings durch die vielen betroffenen Tarife recht schwierig werden kann. Jedoch würde auf diese Weise nicht nur der Versicherungsgeber, sonder auch die angesparte <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-wechsel-altersrueckstellung-mitnehmen/">Altersrückstellung</a> erhalten bleiben.</p>
<p><strong>Eine weitere Möglichkeit wäre die private Krankenversicherung zu wechseln</strong>. Wobei die Versicherungsnehmer auch hier wieder vor der Frage stehen, welcher Anbieter dauerhaft günstiger bleibt. Denn selbst wenn es unter den vielen Angeboten solche gibt, die noch nicht von einer Beitragserhöhung betroffen sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese in geraumer Zeit noch folgen wird.<br />
Sofern die rechtlichen Regelungen es zulassen, empfiehlt sich auch der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenkasse-zu-teuer-zuruck-in-gesetzliche/">Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse</a>. Ältere Menschen sollten hingegen die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html">Alternative des Basistarifes</a> wählen, bei welchem der Höchstsatz aktuell 575,44 Euro beträgt. Zusätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Selbstbehalt im vorhandenen Tarif zu erhöhen oder die Leistungen zu reduzieren.</p>
<p><strong>Das können Verbraucher tun:</strong></p>
<ul>
<li>Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft</li>
<li>Wechsel der privaten Krankenversicherung</li>
<li>Wechsel von der PKV in die GKV (sofern es die rechtlichen Bestimmungen erlauben)</li>
<li>Wechsel in den Basistarif</li>
<li>Reduzierung der Leistungen</li>
<li>Erhöhung des Selbstbehaltes</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der GKV</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 12:46:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen. Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt. Die [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p><strong>Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. </strong>Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen.<span id="more-922"></span></p>
<p>Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Beitragsbemessungsgrenze</a> durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt.</p>
<p>Die beitragspflichtigen Einnahmen umfassen deshalb <strong>auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</strong>. Zusätzlich sind Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft und auch Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden innerhalb des Sparerfreibetrages beitragspflichtig.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1055" style="margin: 5px 5px 0px 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-200x133.jpg" alt="GKV Beiträge Mitgleider" width="200" height="133" /></a>Vom Gesetzgeber ist für freiwillige Mitglieder in der GKV eine Mindestbemessungsgrundlage vorgesehen. Beiträge werden im Jahr 2011 mindestens aus 851,67 Euro pro Monat berechnet. Für freiwillige Mitglieder, die <strong>selbstständig tätig</strong> sind, werden beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.916,25 Euro monatlich angenommen und für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.277,50 Euro monatlich. Die maximale Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 3.712,50 Euro monatlich.</p>
<h3>Unterschiedliche Berechnung je nach Art der Einkünfte</h3>
<p>Je nach dem, um welche Art von Einkünften es sich handelt, wird mit unterschiedlichen Beitragssätzen kalkuliert. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenso wie für Beamtenbezüge gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9%.<br />
Der allgemeine Beitragssatz von 15,5% gilt für Renten sowie Versorgungsbezüge. Für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> gilt für die beitragspflichtigen Einnahmen ein Beitragssatz von 1,95%. Für freiwillige Mitglieder ohne Kinder, die älter als 23 Jahre sind, wird ein Zuschlag von 0,25% für die Pflegeversicherung berechnet.</p>
<p><strong>Die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen muss immer vom Versicherten nachgewiesen werden.</strong> Freiwillige Mitglieder in der GKV müssen auch selbst den Nachweise erbringen, falls die Einnahmen unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegen.</p>
<p>Gute Nachrichten gibt es für alle Versicherten einer privaten Lebensversicherung. Das hessische Landessozialgericht (<a href="http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/" target="_blank">http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/</a>) entschied, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/lebensversicherung-auszahlung-steuer-sozialversicherung/">Auszahlung einer privaten Lebensversicherung</a> nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte in der GKV</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Krankenkassenbeiträge sind für gesetzlich Versicherte wie auch freiwillig Versicherte in der GKV wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen. Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder privat krankenversichern oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben. Für 2011 liegt [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> sind für gesetzlich Versicherte wie auch <strong>freiwillig Versicherte in der GKV</strong> wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen.<span id="more-750"></span></p>
<p>Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben.<br />
Für 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro monatlich oder 49.500 Euro jährlich. Bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a> werden zu ihren Einkünften aber auch noch Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Miet- und Pachteinnahmen gerechnet.</p>
<h3>Höhe der Beiträge für freiwillige Mitglieder</h3>
<p>Für die <strong>Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge</strong> wird das Bruttoeinkommen nur bis zu einer gewissen Höhe herangezogen. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde 2011 von der Bundesregierung zum ersten Mal seit 1949 für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Krankenkassenbeiträge</a> gesenkt. Grund ist die Wirtschaftskrise, die 2010 ein Absinken der Bruttolöhne verursachte. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2011 auf jährlich 44.550 Euro oder 3.712,50 Euro monatlich festgesetzt. Jeder Mehrverdienst bleibt für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Der allgemeine Beitragssatz für alle Mitglieder in der GKV liegt bei 15,5%.</strong> Bei pflichtversicherten Mitgliedern beträgt der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent.<br />
Aufgrund der Beitragbemessungsgrenze liegen die <strong>maximalen Krankenkassenbeiträge</strong> für Versicherungspflichtige und <strong>freiwillig versicherte Mitglieder bei 575,44 Euro (3.712,50 x 15,5%)</strong> monatlich. Hinzu kommen eventuell individuell festgelegte <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen</a>. Diese werden von den Versicherten alleine getragen und können bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Darüber hinaus findet ein Sozialausgleich durch die Steuerzahler statt, um die Belastung zu begrenzen. Wer als Selbständiger nachweisen kann, dass er weniger verdient, zahlt entsprechend niedrigere Krankenkassenbeiträge in der GKV.</p>
<p>Für Selbständige, die freiwillig versicherte Mitglieder der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a> sind, gilt für die Krankenkassenbeiträge eine <strong>Mindestbemessungsgrundlage</strong>. Diese liegt 2011 für hauptberuflich Selbständige bei 1.916,25 Euro. Für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> mit Gründungszuschuss und bedürftige Selbständige werden 1.277,50 Euro angesetzt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage beträgt 851,67 Euro.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherungsbeiträge auf Lebensversicherung zahlen?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-lebensversicherung-zahlen/</link>
		<comments>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-lebensversicherung-zahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Feb 2011 12:23:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie verhält es bei der Auzahlung einer Lebensversicherung mit möglichen Beiträgen für die Krankenkassen? Wann muss gezahlt werden und wann nich? Alle grundlegenden Infos im Überblick: Im Zuge der gesetzlichen Krankenversicherung ist es so geregelt, dass sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nach der Höhe der Einnahmen richtet, die ein Krankenversicherter erzielt. Dabei werden [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es bei der Auzahlung einer Lebensversicherung mit möglichen Beiträgen für die Krankenkassen? Wann muss gezahlt werden und wann nich? Alle grundlegenden Infos im Überblick:<span id="more-719"></span></p>
<p>Im Zuge der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> ist es so geregelt, dass sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge nach der Höhe der Einnahmen richtet, die ein Krankenversicherter erzielt. Dabei werden sowohl Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung als auch beispielsweise Einkommen aus Kapitalvermögen berücksichtigt.</p>
<p>Doch müssen <strong>Krankenversicherungsbeiträge auch auf die Auszahlung einer Lebensversicherung bezahlt werden?</strong> Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja und Nein.</p>
<p>Und zwar kommt es im Wesentlichen darauf an, wer zuvor die Beiträge zur Kapitallebensversicherung gezahlt hat. Handelt es sich zum Beispiel um eine so genannte <strong>Direktversicherung</strong> als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-sonderausgaben-steuerlich-absetzbar/">betriebliche Altersvorsorge</a>, in die ausschließlich der Arbeitgeber eingezahlt hat, so sind für die volle Auszahlungssumme (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/lebensversicherung/" target="_blank">Lebensversicherung</a> auch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> zu zahlen.</p>
<p>Sollten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge eingezahlt haben, so werden ausschließlich für den Teil der Auszahlung Beiträge für die Krankenversicherung fällig, die dem Arbeitgeber anteilig zuzurechnen sind.</p>
<h3>Keine Beiträge bei privaten Lebensversicherungen</h3>
<p>Bei einer <strong>rein private geführten Lebensversicherung</strong>, in die der jeweilige Versicherte ausschließlich selbst die Beiträge eingezahlt hat, werden hingegen keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.<br />
Schon mehrere Sozialgerichte haben so entschieden, dass stets nur für den Teil Beiträge gezahlt werden müssen, die nicht vom Versicherten selbst eingezahlt wurden, also in der Regel vom vorherigen Arbeitgeber. Fällig sind die Beitragszahlungen auf den Teil der Auszahlung, die einer &#8220;Fremdperson&#8221; zuzurechnen sind in dem Jahr, in welchem die Auszahlung der Kapitalsumme aus der Lebensversicherung stattfindet.</p>
<p>Umgehen kann man diese Beitragspflicht im Grunde ab erfolgter Auszahlung nicht mehr. Lediglich im Vorhinein, also während der Beitragszahlungszeit zu den entsprechenden Lebensversicherungen kann man darauf achten, dass bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/berufsunfaehigkeitsversicherung-mit-direktversicherung-verbinden/">Direktversicherungen</a> so viel Beiträge wie möglich vom Versicherten selbst gezahlt werden, denn für eine umso geringere Summe müssen dann später Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.</p>
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		<title>Krankenkassen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 14:41:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit dem Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden? Vielen freiwillig Versicherten ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse. Doch kann es auch [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit dem <strong>Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge</strong>? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden?<span id="more-629"></span></p>
<p>Vielen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">freiwillig Versicherten</a> ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse.</p>
<p>Doch kann es auch vorkommen, dass man einen Säumniszuschlag bei Nichtzahlung der Beiträge in Kauf nehmen muss. <strong>Doch wo setzen Krankenkassen den Säumniszuschlag an, und wie kann dies verhindert werden?</strong></p>
<p>In den heutigen wirtschaftlichen Zeiten, bleibt es unter Umständen nicht aus, dass man aus Geldmangel die finanziellen Mittel zur Bedienung der Beiträge fehlen.<br />
Wenn sich diese Beiträge summieren, und die damit verbundene Nachzahlung immer höher wird, dann kann die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben. Sollte man mit einer Nachzahlung der Beiträge in Verzug geraten, kann sich die Gesamtsumme aufgrund des Säumniszuschlag zu einem  höheren Betrag aufaddieren.</p>
<p>Wer mit den Krankenkassen eine <strong>Ratenzahlung</strong> vereinbart, kommt meist ohne Säumniszuschlag aus. Jedoch ist hier die Voraussetzung, dass alle weiteren Beiträge pünktlich bezahlt werden, sowie alle vereinbarten Raten stets zuverlässig bei den Krankenkassen ankommen.</p>
<p>Anstelle des Säumniszuschlag berechnen die Krankenkassen bei einer Ratenzahlung nach dem Ausgleich der Forderungen <strong>Verzugszinsen</strong>. Diese liegen bei einem Zinssatz von etwa 2 % über dem Discontsatz der Deutschen Bundesbank.</p>
<p>Das Problem der Säumniszuschläge jedoch ist dies, dass bei einer verspäteten Reaktion darauf, der Schuldner in eine schwere finanzielle Not geraten kann. Bei den hohen Zinssätzen ist es fast nicht möglich, die Gesamtschuld zu tilgen.</p>
<p><strong>Es ergibt sich daraus eine Rechnung:</strong> Wer etwa 5 % Zinsen pro Monat bezahlen muss, kommt auf 60% Zinsen zusätzlich pro Jahr. Dies ist absolut rechtlich abgesichert und vom Gesetzgeber so bestimmt worden. Vielen Versicherten ist es also dringend anzuraten, sofort mit der jeweiligen Kasse in Verbindung zu treten, sobald sie bemerken, dass sie einen oder zwei Beträge nicht bezahlen können und eine Nachzahlung vereinbaren möchten.</p>
<p>Wer in enger Kommunikation mit den Krankenkassen steht, hat die Möglichkeit einen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge zu vermeiden. Es gibt nämlich auch eine <strong>Passage im Gesetz</strong> in dem steht, dass <strong>Krankenkassen Kulanz zeigen sollen</strong>.</p>
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		<title>Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 10:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesundheitsreform]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Krankenkassen, die auch 2011 ohne Zusatzbeitrag auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr: Die Gesundheitsreform 2011 gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen. Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die <strong>Krankenkassen</strong>, die auch <strong>2011 ohne Zusatzbeitrag</strong> auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr:<span id="more-614"></span></p>
<p>Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform 2011</a> gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen.</p>
<p>Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine Strategie, die für 2011 zu fruchten scheint. Bis Anfang Dezember haben rund <strong>50 der 113 gesetzlichen Krankenkassen</strong> eine Garantie abgegeben, dass <strong>2011 für ihre Mitglieder kein Zusatzbeitrag</strong> anfallen wird.</p>
<p>Zahlreiche weitere Krankenkassen bestätigen, dass sie keinen Zusatzbeitrag planen. Garantien liegen beispielsweise von der Barmer-GEK, der Techniker Kasse, der hkk und der HEK vor. Auch die meisten Landesverbände der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">AOK</a> haben eine Garantie ausgesprochen, die AOK Bayern, Berlin/Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Saarland geben sich vorsichtiger und sprechen davon, dass keine Zusatzbeiträge geplant seien.</p>
<p>Bei der großen Zahl der <strong>Betriebskrankenkassen</strong> halten sich Garantien und unverbindliche Zusagen die Waage. Die Krankenkasse der Knappschaft plant ebenso mit keinen neuen Zusatzbeiträgen wie die Innungskassen IKK Nord und Vereinigte IKK. Bei der IKK Brandenburg/Berlin und der IKK Südwest ist hingegen von einer Garantie die Rede.</p>
<p>Ob ein <strong>Bruch eines Garantieversprechens</strong> bzgl. der Zusatzbeiträge für die Mitglieder allerdings zusätzliche <strong>rechtliche Optionen</strong> eröffnet, bleibt auch unter Rechtsexperten umstritten. Das vergangene Jahr hat indessen gezeigt, dass diese Garantieversprechen nicht gebrochen werden. Ein Bruch hätte einen drastischen Image- und Mitgliederverlust zur Folge.</p>
<p>Falls sich diese <strong>Krankenkassen</strong> trotzdem dazu entscheiden, <strong>einen Zusatzbeitrag für 2011 einzufordern</strong>, besteht weiterhin das sofortige <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> nach § 175 Abs. 4 SGB V. Dieses gilt auch für neue Mitglieder und gewährt eine Kündigungsfirst von 4 Wochen, in der kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist. Ab dem 1. Januar 2011 gilt dieses <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Sonderkündigungsrecht</a> auch für Mitglieder im Wahltarif der Krankenkassen. Ihre Mindestbindungsdauer wird für die &#8220;besonderen Versorgungsformen&#8221; (Kostenerstattung, Prämienzahlung, etc.) auf ein Jahr verkürzt.</p>
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		<title>Werden auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge fällig?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruerup-renten-krankenversicherungsbeitraege-faellig/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 13:03:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Rürup-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, darüber entscheidet in Deutschland der Krankenversicherungsstatus des Rentners. Für Rentner mit privater Krankenversicherung und für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, entfallen die Krankenversicherungsbeiträge auf Rürup-Renten. Pflichtversicherte müssen zwar Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Altersvorsorgen entrichten, sie sind aber von Sozialabgaben auf ihre Rürup-Renten befreit. Für [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, darüber entscheidet in Deutschland der Krankenversicherungsstatus des Rentners. <span id="more-576"></span></p>
<p>Für <strong>Rentner</strong> mit privater Krankenversicherung und für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, <strong>entfallen die Krankenversicherungsbeiträge auf Rürup-Renten</strong>. Pflichtversicherte müssen zwar Krankenversicherungsbeiträge auf <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-sonderausgaben-steuerlich-absetzbar/">betriebliche Altersvorsorgen</a> entrichten, sie sind aber von Sozialabgaben auf ihre Rürup-Renten befreit.</p>
<p>Für die dritte mögliche Form der Krankenversicherung im Rentenalter stellt sich die Situation anders dar. Jene, die <strong>in der KVdR freiwillig versichert</strong> sind, müssen auf ihre Rürup-Renten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> entrichten (Grundlage dieser Regelung ist das SGB V, § 240 Abs. 1.).</p>
<p>Ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der KVdR vorliegt, entscheidet die KVdR selbst, wobei Rentner <strong>für eine Pflichtversicherung zwei Voraussetzungen</strong> zu erfüllen haben:<br />
Sie müssen eine Rente aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/deutsche-rentenversicherung-gesetzliche-erwerbsminderungsrente/">gesetzlichen Rentenversicherung</a> beziehen und sie müssen die Vorversicherungszeiten erfüllen. Diese gelten als erfüllt, wenn der Rentner mindestens 90 % seiner zweiten Erwerbsphase Mitglied in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenversicherung-gkv-steuerlich-absetzen/">gesetzlichen Krankenversicherung</a> war (für eine Erwerbstätigkeit von 40 Jahren ergibt sich in der zweiten Hälfte eine Versicherungszeit von 18 Jahren). Dabei ist nicht entscheidend, ob der Rentner in diesem Zeitraum freiwillig versichert oder pflichtversichert war.</p>
<p>Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann sich in der KVdR freiwillig versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge für eine private Krankenversicherung sind allerdings bei einem Einstieg in hohem Alter sehr teuer, weshalb meist nur die Option der freiwilligen Krankenversicherung bleibt. In diesem Fall müssen <strong>ab dem Jahr 2011 15,5 % der Rürup-Rente als Krankenversicherungsbeitrag abgeben</strong> werden.</p>
<p>Dabei gilt jedoch eine Ausnahmen: Die Rürup-Renten der Versicherten, die bereits ohne Rürup-Rente die gültige <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Beitragsbemessungsgrenze</a> für die Krankenversicherungsbeiträge überschreiten (3.712,50 EUR für 2011), bleiben sozialabgabenfrei.</p>
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		<title>Private Krankenversicherungsbeiträge: Steuerlich absetzbar?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherungsbeitraege-steuerlich-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 18:47:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Sonderausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon seit einigen Jahren sind in Deutschland auch private Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar. Die exakten Regelungen bezüglich der Absetzbarkeit haben sich in den letzten Jahren Schritt für Schritt zum Vorteil der Versicherten geändert. Auch für das Jahr 2010 gab es wieder eine Änderung. Aktuell ist es so, dass private Krankenversicherungsbeiträge zwischen 80 Prozent bis hin zu [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon seit einigen Jahren sind in Deutschland auch <strong>private Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar</strong>. <span id="more-495"></span></p>
<p>Die exakten Regelungen bezüglich der Absetzbarkeit haben sich in den letzten Jahren Schritt für Schritt zum Vorteil der Versicherten geändert.</p>
<p>Auch für das Jahr 2010 gab es wieder eine Änderung. Aktuell ist es so, dass <strong>private Krankenversicherungsbeiträge zwischen 80 Prozent bis hin zu 95 Prozent steuerlich absetzba</strong>r sind. Die Beiträge zur <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> können sogar in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden, Gleiches gilt auch für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aenderungen-hoechstsatz-beitraege-gkv-2011/" target="_blank">Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung</a>.</p>
<p>Diese aktuellen Änderungen sind im Rahmen des <strong>Bürgerentlastungsgesetzes</strong> in Kraft getreten und gelten ab dem 1. Januar 2010. Für die privat Krankenversicherten bedeutet das einen nicht unerheblichen steuerlichen Vorteil gegenüber dem letzten Jahr, denn bislang waren private Krankenversicherungsbeiträge nur in einem recht begrenzten Umfang steuerlich absetzbar.</p>
<p>Möchte man private Krankenversicherungsbeiträge als steuerlich absetzbar berücksichtigt wissen, so müssen diese gezahlten Beiträge in der <strong>Steuererklärung</strong> unter der Rubrik <strong>Sonderausgaben angegeben</strong> werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass eine steuerliche Berücksichtigung überhaupt stattfinden kann. Zu beachten ist in erster Linie, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beiträge</a> nicht in vollem Umfang absetzbar sind bzw. es bestimmte Leistungen gibt, die zwar durch den Beitrag auch gezahlt werden, die aber nicht absetzbar sind.</p>
<p>Zu den Leistungen, die im abzugsfähigen Krankenversicherungsbeitrag nicht berücksichtigt werden können, zählen vor allem Leistungen, die in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a> nicht angeboten werden. Dazu zählen zum Beispiel Heilpraktikerleistungen, Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie oder Wahlleistungen im Krankenhaus.</p>
<p>Generell ist also festzuhalten, dass <strong>private Krankenversicherungsbeiträge seit 2010</strong> in einem sehr großen Ausmaß steuerlich absetzbar sind und die Beiträge zur Pflegeversicherung sogar uneingeschränkt abgesetzt werden können.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Private Krankenversicherungsbeiträge im Alter als Rentner</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 14:40:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Die private Krankenversicherung hat als gut verdienender Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger gewiss ihre Vorteile. Doch wie sieht das im Alter, als Rentner aus? Wie sind die Prognosen für Private Krankenversicherungsbeiträge? Grundsätzlich verhält es sich so, dass jeder Rentner ab dem 65. Lebensjahr in den Basistarif seiner PKV wechseln kann. Die Höhe für Private Krankenversicherungsbeiträge im Basistarif [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die private Krankenversicherung hat als gut verdienender Arbeitnehmer bzw. Selbstständiger gewiss ihre Vorteile. Doch wie sieht das im <strong>Alter</strong>, als <strong>Rentner</strong> aus? Wie sind die Prognosen für <strong>Private Krankenversicherungsbeiträge</strong>?<span id="more-488"></span></p>
<p>Grundsätzlich verhält es sich so, dass jeder Rentner ab dem 65. Lebensjahr in den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Basistarif</a> seiner PKV wechseln kann. Die <strong>Höhe für Private Krankenversicherungsbeiträge im Basistarif</strong> darf die der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten. Es wird nicht nur die Leistung sondern eben auch die Höhe für Private Krankenversicherungsbeiträge gesenkt.</p>
<p>Wenn der Versicherte im Alter allerdings auf bestimmte Leistungen wie Einzelzimmer im Krankenhaus besteht, gibt es nur die Möglichkeit diese Leistungen extra zu versichern. Damit könnte der Rentner allerdings am Ende einen höheren Beitrag leisten als zuvor. Doch das ist nur eine der Varianten.</p>
<p>Jede PKV bildet sogenannte <strong>Altersrücklagen</strong> für die Versicherten. Diese Rücklagen werden bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kalkuliert, sind also im gewählten Tarif bereits im Vorfeld enthalten.</p>
<p>Hintergrund sind die steigenden Gesundheitskosten im Alter bzw. als Rentner. Die bis zum <strong>Eintritt in die Rente</strong> angesparten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-wechsel-altersrueckstellung-mitnehmen/">Altersrückstellungen</a> werden auf die kosten für Private Krankenversicherungsbeiträge angerechnet und sinken somit.</p>
<p>Sollte jedoch der seltene Fall eintreffen, dass die Rückstellungen und der Wechsel in den Basistarif die Krankenversicherungsbeiträge im Alter nicht sinken sondern steigen lassen, würde diese Differenz von allen Versicherten gemeinschaftlich getragen, so dass dem Rentner keine höheren <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beiträge für die PKV</a> entstehen.</p>
<p>Des Weiteren bieten fast alles privaten Versicherungen <strong>Beitragsentlastungsprogramme</strong> an. Diese garantieren die <strong>Senkung für Private Krankenversicherungsbeiträge im Alter</strong>. Allerdings erfordern diese Programme, bevor der Versicherte zum Rentner wird, zunächst einen zusätzlichen Beitrag, der aber wiederum vom Arbeitgeber bezuschusst werden kann.</p>
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		<title>Beitragsentwicklung der GKV und PKV (Krankenkassen)</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 14:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob GKV oder PKV, die Beitragsentwicklung der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte. In der GKV ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der Beitragssatz im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %. Die Bemessungsgrenze stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob <strong>GKV oder PKV</strong>, die <strong>Beitragsentwicklung</strong> der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte.<span id="more-482"></span></p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gkv-kuendigung-und-kuendigungsfrist/">GKV</a> ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der <strong>Beitragssatz</strong> im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %.</p>
<p>Die <strong>Bemessungsgrenze</strong> stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro Monat), seit Juli 2009 steht diese bei 44.100 EUR. Demnach hat sich der Beitragssatz ungefähr verdoppelt, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Bemessungsgrenze</a> ist im gleichen Zeitraum um das 11-fache gestiegen.</p>
<p>Dieser <strong>Trend der GKV-Beitragssätze</strong> wird sich aller Voraussicht nach prolongieren. 2011 wird sich der Beitragssatz auf 15,5 %, die Bemessungsgrenze auf 44.500 EUR erhöhen. Für die fernere Zukunft ist die Beitragsentwicklung hingegen schwer abzuschätzen. Einige Fachleute prognostizieren den gesetzlichen Krankenkassen im <strong>Jahr 2020</strong> ein Defizit von 45 Milliarden EUR. Um dieses Defizit zu decken, müsste der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">Beitragssatz</a> um 4,5 Prozentpunkte auf rund 20 % angehoben werden.</p>
<p>Die <strong>Beitragsentwicklung in der PKV</strong> ist deutlich schwieriger zu überblicken. Anders als in der GKV hängt der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">PKV Beitrag</a> nicht vom Bruttoeinkommen sondern vom Eintrittsalter, vom Leistungsumfang, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand ab. Zudem variieren die Tarife der einzelnen privaten Krankenkassen stark.</p>
<p>Legt man aber zum Beispiel die sechs Tarife des Deutschen Rings zu Grund, so stiegen die Beitragssätze im letzten Jahrzehnt um durchschnittlich 3,4 %. Inzwischen kämpfen jedoch viele private Krankenkassen mit den Folgen der Finanzkrise. Experten rechnen deshalb mit einer <strong>Beitragserhöhung in der PKV</strong> zwischen 6% und 8%, allerdings nicht vor 2012, da die Beitragssätze für 2011 bereits festgelegt sind.</p>
<p>Wie die <strong>Beitragsentwicklung in den Krankenkassen</strong> fortschreiten wird, ist en deail schwer vorherzusehen. Sicher scheint nur eines: die Beiträge werden sowohl in der GKV wie in der PKV steigen.</p>
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