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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Krankenkassen</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: 
Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>


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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>


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		<title>Gesetzliche Krankenkassen &#8211; Leistungsvergleich</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 10:41:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Bereich der Krankenversicherung sollte man aufgrund der vielen Anbieter in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages einen Vergleich durchführen. Das gilt vor allen Dingen für den Bereich der privaten Krankenversicherung, trifft aber natürlich auch für den Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen zu. Hier wird zwar, bis auf wenige Ausnahmen, inzwischen ein einheitlicher Beitragssatz bei allen [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich der Krankenversicherung sollte man aufgrund der vielen Anbieter in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages einen Vergleich durchführen. <span id="more-12"></span>Das gilt vor allen Dingen für den Bereich der privaten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de" target="_blank">Krankenversicherung</a>, trifft aber natürlich auch für den Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen zu. Hier wird zwar, bis auf wenige Ausnahmen, inzwischen ein einheitlicher Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen erhoben, sodass ein Vergleich hinsichtlich der zu zahlenden Beitragshöhe nicht notwendig ist. Umso wichtiger ist allerdings ein <strong>Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen</strong> bezüglich der angebotenen Leistungen, man sollte also einen <strong>Leistungsvergleich durchführe</strong>n. An dieser Stelle werden zwar viele Verbraucher der Meinung sein, dass auch dieser Vergleich nicht unbedingt notwendig ist, weil auch die Leistungen relativ einheitlich bei allen Krankenkassen sind. Dieses trifft allerdings in der Praxis nur teilweise zu.</p>
<p>Gerade aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes versuchen die einzelnen Krankenkassen, durch andere Dinge die Kunden zu gewinnen, und dazu zählen unter anderem auch zusätzliche Leistungsangebote. Natürlich muss jede gesetzliche Krankenkasse die Basisleistungen anbieten, die vom Gesetz her wegen der <strong>medizinischen Grundversorgun</strong>g vorgeschrieben sind. Aber im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen gibt es eben zum Teil einige Unterscheide zwischen den verschiedenen Anbietern im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Leistungsvergleich bei den gesetzlichen Krankenkassen muss sich daher auch nicht auf die Basisleistungen beziehen, sondern nur die Unterschiede im Leistungsbereich heraus stellen. Viele Krankenkassen bieten zum Beispiel bestimmte <strong>Services wie kostenlose Gesundheitskurse oder Beratungen</strong> an, die natürlich in den Bereich Leistungen bzw. Zusatzleistungen fallen und für nicht wenige Versicherte sehr sinnvoll sein können. Somit kann hier durch eine Vergleich eine Krankenkasse gefunden werden, die solche Zusatzleistungen anbieten und man muss sich nicht mit einem Anbieter zufrieden geben, der nur die Basisleistungen anbieten möchte oder kann.</p>


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		<title>Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 12:50:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können. Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können.<span id="more-6"></span> Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. Allein dadurch sollten die Kosten gesenkt, und gleichzeitig die Einnahmen gedeckt werden. Die Kostensenkung sollte allein dadurch erzielt werden, dass sich die Patienten besser überlegen sollten, ob sie tatsächlich zum Arzt gehen, oder sich nicht lieber doch nicht behandeln lassen. Allerdings muss nun vor jedem Facharztbesuch der Hausarzt resultiert werden, der oftmals nur eine Überweisung ausstellt. Ob die Kostensenkung nach diesem Verwaltungsakt noch immer spürbar ist, ist fraglich.</p>
<p>Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben blieb allerdings in hohem Maße erhalten. Deshalb fordern die <strong>Krankenkassen</strong> ihren Versicherten in naher Zukunft wohl noch mehr ab. Experten erwarten aus diesem Grund einen monatlichen <strong>Zusatzbeitrag</strong>, der sich durchschnittlich für jeden Patienten auf etwa sechs Euro pro Monat belaufen wird, sprich 7<strong>2 Euro im Jahr</strong>.</p>
<p>Besonders die <strong>gesetzlichen Krankenkassen</strong> dürften wohl einen Zuschlag verlangen. Grund genug ist das finanzielle Defizit, das durch Steuermittel gedeckt wird, und sich nach Schätzungen auf etwa 3,6 Milliarden belaufen dürfte. Die Versicherten müssten dann den Betrag von 6 € unabhängig von ihrem Einkommen mehr zahlen. Zwar greift die Vorschrift, dass jeder höchstens ein Prozent seines Einkommens für so genannte Zusatzbeträge ausgeben muss, diese greift jedoch erst ab einem Einkommen von acht Euro.</p>


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