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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Krankenkassen</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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	<language>en</language>
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		<title>Gesundheitskarte der Krankenkassen: Wichtige Infos zur Einführung</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 10:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[In den nächsten Wochen werden einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll. Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-150x99.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>In den nächsten Wochen werden <strong>einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten</strong>. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll.<span id="more-1100"></span></p>
<p>Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die Erstellung und die Auslieferung aufgrund technischer Probleme bis heute verzögert. Bis zum Ende des Jahres sollen nun erst einmal rund zehn Millionen gesetzlich Versicherte die neue Versichertenkarte ausgehändigt bekommen. Im nächsten Jahr und spätestens bis 2013 wird sie dann auch an die restlichen Versicherten geliefert. Es bekommt also ausnahmslos jedes Mitglieder der GKV eine Karte &#8211; ob er möchte oder nicht.</p>
<p><strong>Es gibt zwei Hauptgründe für die Einführung:</strong> Der erste Hauptgrund ist, dass auf dem enthaltenen Mikrochip deutlich mehr Daten als bisher gespeichert werden können. Dadurch soll auch der Austausch dieser Daten zwischen behandelnden Ärzten verbessert werden. Das kommt letztendlich auch dem Patienten durch eine gezieltere Behandlung zugute. Der zweite Hauptgrund ist die Reduzierung des Missbrauchs der Versichertenkarte. Denn durch das darauf befindliche Passbild, ist es nicht mehr so leicht wie bisher, die Karte eines Anderen zu nutzen.</p>
<p>Während die neue Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten verbindlich bis spätestens 2013 ausgegeben wird, ist das bei den Mitglieder von <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherungen</a> nicht zwingend der Fall. Denn bislang haben sich die <strong>privaten Krankenkassen nicht an den Kosten für die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen beteiligt</strong>. Und aus diesem Grunde bekommt auch nicht jeder Privatversicherte die neue Karte.</p>
<h3>Bessere und schnellere Behandlung möglich</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1110" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" title="Gesundheitskarte Krankenkassen" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Der Hauptzweck und Vorteil der Karteneinführung ist, dass sie mehr Komfort und auch mehr Sicherheit bietet. So können auf der Karte zum Beispiel auch Notfall-Informationen gespeichert werden, die im Ernstfall sogar das Leben des Patienten retten können. Zudem werden viele Doppeluntersuchungen nicht mehr nötig, da jeder Arzt dann alle vorhandenen Untersuchungsergebnisse direkt einsehen kann.<br />
Zum Einsatz kommt die neue elektronische Gesundheitskarte ab sofort (ab Auslieferung). Alle die Ihre Gesundheitskarte erst 2012 / 2013 bekommen, können in dieser Zeit natürlich noch Ihre alte Versichertenkarte verwenden. Eine generelle <strong>Mitführungspflicht</strong>, wie zum Beispiel beim Personalausweis, <strong>gibt es zwar nicht</strong>. Aber: Zumindest bei jedem Arztbesuch muss sie auf Verlangen vorgelegt werden.</p>
<h3>Diese Daten werden elektronisch gespeichert</h3>
<p>Die folgende Übersicht soll darstellen, welche Daten überhaupt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Allerdings werden vorläufig bei weitem noch nicht alle möglichen Daten hinterlegt. Viele weitere Informationen sollen erst nach und nach folgen.</p>
<ul>
<li>Name, Anschrift und Krankenkasse</li>
<li>Versicherungsstatus (Haupt- oder Mitversicherter)</li>
<li>Passbild</li>
<li>neue Krankenversichertennummer</li>
<li>Datum des Versicherungsbeginns</li>
</ul>
<p>Neben vorherigen Pflichtdaten können noch zusätzlich noch <strong>freiwillig die folgenden Daten</strong> angegeben werden:</p>
<ul>
<li>Notversorgungsdaten</li>
<li>Arzneimittelrisiken und Arzneimittelunverträglichkeiten</li>
<li>elektronische Patientenakte</li>
<li>elektronischer Ärztebrief</li>
<li>Daten über erhaltenen Leistungen</li>
<li>weitere individuelle Daten des Patienten</li>
</ul>
<p>Auch das auf der neuen Gesundheitskarte befindliche Passbild zählt also zu den Pflichtdaten. Der Grund für die <strong>Einführung des Passbildes</strong> ist die zuvor bereits angesproche Verringerung des Kartenmissbrauchs. Dieser hat die Krankenkassen in den letzten Jahren viele Millionen Euro gekostet. Da sich bisher kaum ein Arzt zusätzlich zur Versichertenkarte den Personalausweis vorzeigen lies, konnten sich zum Beispiel <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/keine-krankenversicherung-was-tun-wer-zahlt-im-notfall/">Nicht-Krankenversicherte</a> durch Vorlage einer gestohlenen Versicherungskarte behandeln lassen. Durch das Passbild ist jetzt leicht zu überprüfen, ob der Vorleger der Karte auch wirklich der Versicherte ist.</p>
<h3>Eigene Daten online aktualisieren</h3>
<p>Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass nun die Stammdaten des Patienten leicht und für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">Krankenkassen</a> kostengünstig online aktualisiert werden können. Bislang musste zum Beispiel bei einer Änderung der Anschrift jeweils eine neue Karte ausgestellt werden. Auch die <strong>Bereitschaft zu einer möglichen Spende von Organen</strong> könnte zukünftig elektronisch auf der Gesundheitskarte festgehalten werden. Dieses Thema ist derzeit jedoch noch sehr umstritten.<br />
Um die Sicherheit der Nutzung zu gewährleisten, soll jeder Versicherte auch eine <strong>sechsstellige Karten-PIN</strong> erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass außer den Ärzten keine Fremden die Daten auslesen können.</p>
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		<item>
		<title>Private Krankenkasse zu teuer: zurück in die Gesetzliche?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenkasse-zu-teuer-zuruck-in-gesetzliche/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 14:59:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Bestimmte Personengruppen haben in Deutschland die Auswahl, ob sie sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse entscheiden, wie zum Beispiel Selbständige oder Beamte. Wenn man sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, dann ist das entweder aufgrund der guten Leistungen oder weil der Beitrag geringere als in der GKV ist. Doch welche Möglichkeit hat [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="117" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv-150x117.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Bestimmte Personengruppen haben in Deutschland die Auswahl, ob sie sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse entscheiden, wie zum Beispiel Selbständige oder Beamte. <span id="more-928"></span></p>
<p>Wenn man sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, dann ist das entweder aufgrund der guten Leistungen oder weil der Beitrag geringere als in der GKV ist. Doch <strong>welche Möglichkeit</strong> hat man, <strong>wenn die private Krankenkasse</strong> aufgrund von Beitragserhöhungen oder aufgrund einer veränderten Lebenssituation <strong>zu teuer geworden ist</strong>?</p>
<p>Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Rückkehr in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> ohne Weiteres nicht möglich ist, wenn man in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">PKV</a> versichert ist. <strong>So gibt es im Prinzip nur zwei Umstände, die eine Rückkehr erlauben: </strong></p>
<p>Das ist zum einen der Fall, wenn man als bisher Selbständiger seine selbständige Tätigkeit aufgibt und wieder Arbeitnehmer wird.<br />
Zum anderen ist eine Rückkehr auch dann möglich, wenn man als abhängig Beschäftigter bisher mit seinem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze</a> lag und dann wieder unter diese Grenze fällt.</p>
<p>In der Summe ist es also nur wenigen privat krankenversicherten Personen möglich, aus der privaten Krankenkasse wieder in die GKV zu wechseln. Sinnvoll wäre ein Rückwechsel ohnehin nur dann, wenn man Kosten in Form eines in der GKV geringeren Beitrages sparen könnte.</p>
<h3>Welche Alternativen gibt es zum Rückwechsel in die GKV?</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1085" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv-200x156.jpg" alt="PKV rückkehr GKV" width="200" height="156" /></a>Da nur wenige Privatversicherte die Möglichkeit haben, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">private Krankenkasse</a> wieder zu verlassen und eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen, kann eine Alternative hilfreich sein, falls die Beiträge zu hoch geworden sind.</p>
<p>Und zwar gibt es zumindest immer die Möglichkeit, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-wechsel-tarif-innerhalb-der-gesellschaft/">innerhalb der eigenen Krankenversicherung</a> in den <strong>Basistarif</strong> zu wechseln. Es handelt sich dabei um den günstigsten Tarif in der PKV, zumindest in den meisten Fällen. Allerdings sind in diesem Tarif auch die Leistungen nur auf dem Niveau der GKV, was auf jeden Fall zu bedenken ist. (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Weitere Infos zum Basistarif</a>)</p>
<p>Mitunter kann auch ein Wechsel in einen anderen, aus jetziger Sicht günstigeren &#8220;normalen&#8221; PKV Tarif sinnvoll sein. Auch wenn ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist, ist von einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung eher abzuraten, denn in dem Fall kann man nur Teile seiner Altersrückstellungen mitnehmen und es fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenkassenwechsel wann möglich? Kündigungsfrist beachten</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenwechsel-wann-moeglich-kuendigungsfrist/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 16:22:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Voraussetzungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Krankenkassenwechsel zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen. Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze (aktuell 2011) [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="150" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Beim <strong>Krankenkassenwechsel zwischen  privaten und gesetzlichen Versicherungen</strong> gibt es Unterschiede, wie z.B bei der Kündigungsfrist. Ein Überblick der grundsätzlichen Kündigungs- und Wechselvoraussetzungen der Krankenversicherungen.<span id="more-838"></span></p>
<h3>Freiwillig oder nicht freiwillig versichert in der GKV</h3>
<p>In den gesetzlichen Krankenkassen wird unterschieden zwischen freiwillig Versicherten und pflichtversicherten Mitgliedern. Wer die jedes Jahr neu <strong>vom Gesetzgeber festgesetzte Versicherungspflichtgrenze</strong> (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">aktuell 2011</a>) über einen bestimmten Zeitraum übersteigt, hat die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen und zu einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-aenderungen-2011/">privaten Krankenversicherung</a> zu wechseln.</p>
<p>Die Kündigungsfrist für Pflichtversicherte ist gleich, jedoch kann das Mitglied nur einen Krankenkassenwechsel zu einer anderen gesetzlichen Kasse tätigen. Voraussetzung für die Wechselmöglichkeit ist die vorherige Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten bei der Kasse. Bei einem Krankenkassenwechsel eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ab-wann-ist-man-freiwillig-krankenversichert/">freiwillig versicherten Mitgliedes</a> in eine private Versicherung gilt die 18-monatige Bindungsfrist nicht.</p>
<h3>Die Kündigung in der privaten Krankenversicherung</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-847" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kuendigungsfrist-200x200.jpg" alt="Kündigungsfirst für Krankenkassen" width="200" height="200" /></a>Wer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-ja-oder-nein-vorteile-nachteile/">privat versichert</a> ist, kann in aller Regel nur zum Jahresende kündigen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann es zudem Mindestlaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren geben, die eingehalten werden müssen, bevor eine Kündigung erfolgen kann.<br />
Anders verhält es sich jedoch, wenn <strong>der Versicherte wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt</strong>. In diesem Fall gelten keinerlei Mindestvertragslaufzeiten. Der Versicherte muss kraft Gesetz wieder zurück in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzliche Krankenkasse</a>. In einem weiteren Fall spielt die Mindestvertragslaufzeit keine Rolle.</p>
<p>Wenn die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/">private Krankenversicherung die Beiträge erhöht</a>, kommt es automatisch zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Versicherten. Er muss sich lediglich an die Bestimmungen halten, die regeln, innerhalb welchen Zeitraumes nach dem Bekanntwerden der Beitragsanpassung die Kündigung erfolgen muss.</p>
<p>Generell gilt, dass man einen <strong>Krankenkassenwechsel erst schriftlich ankündigen</strong> sollte, wenn man bereits eine andere Gesellschaft gefunden hat. Zu keiner Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel kommt es, wenn ein privat versichertes Mitglied arbeitslos wird. Das Gleiche gilt für den umgekehrten Fall. Wer aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-bei-arbeitslosigkeit/">Arbeitslosigkeit</a> heraus in die Selbstständigkeit geht, kann sich ohne Kündigungsfrist zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung entscheiden.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenkassen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-saeumniszuschlag-nachzahlung-beitraege/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 14:41:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit dem Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden? Vielen freiwillig Versicherten ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse. Doch kann es auch [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit dem <strong>Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge</strong>? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden?<span id="more-629"></span></p>
<p>Vielen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">freiwillig Versicherten</a> ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse.</p>
<p>Doch kann es auch vorkommen, dass man einen Säumniszuschlag bei Nichtzahlung der Beiträge in Kauf nehmen muss. <strong>Doch wo setzen Krankenkassen den Säumniszuschlag an, und wie kann dies verhindert werden?</strong></p>
<p>In den heutigen wirtschaftlichen Zeiten, bleibt es unter Umständen nicht aus, dass man aus Geldmangel die finanziellen Mittel zur Bedienung der Beiträge fehlen.<br />
Wenn sich diese Beiträge summieren, und die damit verbundene Nachzahlung immer höher wird, dann kann die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben. Sollte man mit einer Nachzahlung der Beiträge in Verzug geraten, kann sich die Gesamtsumme aufgrund des Säumniszuschlag zu einem  höheren Betrag aufaddieren.</p>
<p>Wer mit den Krankenkassen eine <strong>Ratenzahlung</strong> vereinbart, kommt meist ohne Säumniszuschlag aus. Jedoch ist hier die Voraussetzung, dass alle weiteren Beiträge pünktlich bezahlt werden, sowie alle vereinbarten Raten stets zuverlässig bei den Krankenkassen ankommen.</p>
<p>Anstelle des Säumniszuschlag berechnen die Krankenkassen bei einer Ratenzahlung nach dem Ausgleich der Forderungen <strong>Verzugszinsen</strong>. Diese liegen bei einem Zinssatz von etwa 2 % über dem Discontsatz der Deutschen Bundesbank.</p>
<p>Das Problem der Säumniszuschläge jedoch ist dies, dass bei einer verspäteten Reaktion darauf, der Schuldner in eine schwere finanzielle Not geraten kann. Bei den hohen Zinssätzen ist es fast nicht möglich, die Gesamtschuld zu tilgen.</p>
<p><strong>Es ergibt sich daraus eine Rechnung:</strong> Wer etwa 5 % Zinsen pro Monat bezahlen muss, kommt auf 60% Zinsen zusätzlich pro Jahr. Dies ist absolut rechtlich abgesichert und vom Gesetzgeber so bestimmt worden. Vielen Versicherten ist es also dringend anzuraten, sofort mit der jeweiligen Kasse in Verbindung zu treten, sobald sie bemerken, dass sie einen oder zwei Beträge nicht bezahlen können und eine Nachzahlung vereinbaren möchten.</p>
<p>Wer in enger Kommunikation mit den Krankenkassen steht, hat die Möglichkeit einen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge zu vermeiden. Es gibt nämlich auch eine <strong>Passage im Gesetz</strong> in dem steht, dass <strong>Krankenkassen Kulanz zeigen sollen</strong>.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenkasse zahlt nicht mehr! Was tun? Infos zum Widerspruch</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 14:40:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
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		<description><![CDATA[Was kann man tun wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt? Wie kann man einen Widerspruch einlegen? Wichtige Informationen über die Widerspruchsmöglichkeiten bei einem Ablehnungsbescheid. In den meisten Fällen werden im Gesundheitsbereich in Anspruch genommene Leistungen oder auch geplante Behandlungen von der Krankenversicherung bezahlt. Doch wie muss man sich verhalten, wenn die Krankenkasse eine Behandlung nicht [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Was kann man tun wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt? Wie kann man einen Widerspruch einlegen? Wichtige Informationen über die Widerspruchsmöglichkeiten bei einem Ablehnungsbescheid.<span id="more-621"></span></p>
<p>In den meisten Fällen werden im Gesundheitsbereich in Anspruch genommene Leistungen oder auch geplante Behandlungen von der Krankenversicherung bezahlt. <strong>Doch wie muss man sich verhalten, wenn die Krankenkasse eine Behandlung nicht zahlen möchte? </strong></p>
<p>In diesem Fall sollte man zunächst sofort Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einlegen. Einen solchen <strong>Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse</strong>, den man übrigens stets schriftlich einfordern sollte, ist relativ formlos und noch ohne Anwalt möglich.</p>
<p>Es gibt <strong>zwei Möglichkeiten</strong>, wie man widersprechen kann. Zum einen kann man das persönlich in der Filiale der Krankenkassen tun, wo das mündliche widersprechen schriftlich dokumentiert wird (Niederschrift). Zum anderen kann man auch selbst schriftlich und formlos den Widerspruch einlegen, auch per E-Mail oder FAX. Wichtig ist lediglich, dass man ausdrücklich der Ablehnung durch die Krankenkasse widerspricht und um eine Überprüfung des Bescheides bittet.</p>
<p>Nicht selten lohnt sich solch ein Widerspruch gegenüber dem Ablehnungsbescheid der Krankenkasse und die Behandlungskosten werden doch erstattet.<br />
Damit der Widerspruch möglichst erfolgreich ist, sollte man sachlich darlegen und auch begründen können, warum die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkasse die Leistungen zu erbringen</a> hat. Sehr hilfreich ist es in diesem Zusammenhang, wenn man sich zuvor Rat von sachkundiger Stelle einholt.</p>
<p><strong>Unterstützung und fachlichen Rat</strong> bekommt man beispielsweise bei der <strong>Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP)</strong>, bei den verschiedenen Fach- und Selbsthilfeverbänden oder auch bei der Verbraucherzentrale. Hier sind alle Beratungen und auch das Einlegen der Widerspruchs kostenlos.</p>
<p>Kosten können bei einem Widerspruch gegenüber der Krankenkasse im Grunde erst dann entstehen, wenn man sich dazu entschließt, einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.<br />
Diesen Schritt sollte man jedoch erst unternehmen, wenn die Kasse nach dem Widersprechen nach wie vor bei ihrer Ablehnung bleibt.</p>
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		<title>Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 10:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Krankenkassen, die auch 2011 ohne Zusatzbeitrag auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr: Die Gesundheitsreform 2011 gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen. Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die <strong>Krankenkassen</strong>, die auch <strong>2011 ohne Zusatzbeitrag</strong> auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr:<span id="more-614"></span></p>
<p>Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform 2011</a> gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen.</p>
<p>Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine Strategie, die für 2011 zu fruchten scheint. Bis Anfang Dezember haben rund <strong>50 der 113 gesetzlichen Krankenkassen</strong> eine Garantie abgegeben, dass <strong>2011 für ihre Mitglieder kein Zusatzbeitrag</strong> anfallen wird.</p>
<p>Zahlreiche weitere Krankenkassen bestätigen, dass sie keinen Zusatzbeitrag planen. Garantien liegen beispielsweise von der Barmer-GEK, der Techniker Kasse, der hkk und der HEK vor. Auch die meisten Landesverbände der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">AOK</a> haben eine Garantie ausgesprochen, die AOK Bayern, Berlin/Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Saarland geben sich vorsichtiger und sprechen davon, dass keine Zusatzbeiträge geplant seien.</p>
<p>Bei der großen Zahl der <strong>Betriebskrankenkassen</strong> halten sich Garantien und unverbindliche Zusagen die Waage. Die Krankenkasse der Knappschaft plant ebenso mit keinen neuen Zusatzbeiträgen wie die Innungskassen IKK Nord und Vereinigte IKK. Bei der IKK Brandenburg/Berlin und der IKK Südwest ist hingegen von einer Garantie die Rede.</p>
<p>Ob ein <strong>Bruch eines Garantieversprechens</strong> bzgl. der Zusatzbeiträge für die Mitglieder allerdings zusätzliche <strong>rechtliche Optionen</strong> eröffnet, bleibt auch unter Rechtsexperten umstritten. Das vergangene Jahr hat indessen gezeigt, dass diese Garantieversprechen nicht gebrochen werden. Ein Bruch hätte einen drastischen Image- und Mitgliederverlust zur Folge.</p>
<p>Falls sich diese <strong>Krankenkassen</strong> trotzdem dazu entscheiden, <strong>einen Zusatzbeitrag für 2011 einzufordern</strong>, besteht weiterhin das sofortige <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> nach § 175 Abs. 4 SGB V. Dieses gilt auch für neue Mitglieder und gewährt eine Kündigungsfirst von 4 Wochen, in der kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist. Ab dem 1. Januar 2011 gilt dieses <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Sonderkündigungsrecht</a> auch für Mitglieder im Wahltarif der Krankenkassen. Ihre Mindestbindungsdauer wird für die &#8220;besonderen Versorgungsformen&#8221; (Kostenerstattung, Prämienzahlung, etc.) auf ein Jahr verkürzt.</p>
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		<title>Keine Krankenversicherung? Was tun, wer zahlt im Notfall?</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 11:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was tun, wenn man keine Krankenversicherung hat? Wer zahlt im Notfall? Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte. 45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was tun, wenn man <strong>keine Krankenversicherung</strong> hat? <strong>Wer zahlt im Notfall?</strong> Informieren Sie sich hier über die gesundheitliche Versorgung für Nicht-Versicherte.<span id="more-610"></span></p>
<p>45.000 &#8211; das ist die offizielle Zahl der Menschen, die 2009, nach Eintreten der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. Januar 2009, ohne Krankenversicherung waren. Aber welche Folgen hat das Fehlen einer Krankenversicherung und wer bezahlt die Notfallversorgung?<strong> </strong></p>
<p>Zunächst: Die allgemeine <strong>Versicherungspflicht</strong> bedeutet eigentlich, dass niemand, der legal in Deutschland lebt, ohne Krankenversicherung ist. Mit den im Folgenden genannten Stichtagen wird nämlich in der zuständigen KV eine prinzipielle Mitgliedschaft begründet.<br />
In der GKV mit 1. April 2007, wenn die Person vor ihrer &#8216;versicherungslosen&#8217; Zeit einer GKV angehört hat oder bisher weder in einer GKV noch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">in der PKV versichert</a> war. In der PKV mit 1. Januar 2009, wenn die Person vorher in einer PKV versichert oder von der Pflichtversicherung ausgenommen war (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a>, Gutverdiener).</p>
<p>Allerdings kommt eine vollständige Krankenversicherung erst zustande, wenn der Versicherte der KV anzeigt, dass er die <strong>Voraussetzungen zur Pflichtversicherung</strong> erfüllt. In den meisten Fällen erfolgt diese Meldung durch den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-informationspflicht-arbeitgeber/">Arbeitgeber</a>, Selbständige müssen diese aber beispielsweise selbst anzeigen.</p>
<p>Wird der Meldepflicht nicht nachgekommen (werden also keine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Beiträge</a> bezahlt), setzt die KV die normalen Leistungen aus und springt nur bei akuten Erkrankungen wie Schwangerschaften oder Herzinfarkten ein. Für die in diesem Sinne nicht krankenversicherten Personen zahlt im Notfall demnach die zuständige Krankenversicherung.</p>
<p>Wenn die <strong>Krankenversicherungen jedoch von einer Nichtversicherung erfahren</strong> &#8211; bei einer Notfallversorgung ist das unvermeidbar -, fordern sie die ausständigen Beiträge mitsamt eines Säumniszuschlages zurück. Im ungünstigsten Fall sind dann die Beiträge ab den Stichtagen 1. April 2007 (GKV) und 1. Januar 2009 (PKV) fällig. Der Säumniszuschlag beträgt in der GKV pro Jahr bis zu 60% des Beitrags, in der PKV jeweils einen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Beitragsentwicklung der GKV und PKV (Krankenkassen)</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 14:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
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		<description><![CDATA[Ob GKV oder PKV, die Beitragsentwicklung der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte. In der GKV ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der Beitragssatz im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %. Die Bemessungsgrenze stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob <strong>GKV oder PKV</strong>, die <strong>Beitragsentwicklung</strong> der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte.<span id="more-482"></span></p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gkv-kuendigung-und-kuendigungsfrist/">GKV</a> ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der <strong>Beitragssatz</strong> im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %.</p>
<p>Die <strong>Bemessungsgrenze</strong> stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro Monat), seit Juli 2009 steht diese bei 44.100 EUR. Demnach hat sich der Beitragssatz ungefähr verdoppelt, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Bemessungsgrenze</a> ist im gleichen Zeitraum um das 11-fache gestiegen.</p>
<p>Dieser <strong>Trend der GKV-Beitragssätze</strong> wird sich aller Voraussicht nach prolongieren. 2011 wird sich der Beitragssatz auf 15,5 %, die Bemessungsgrenze auf 44.500 EUR erhöhen. Für die fernere Zukunft ist die Beitragsentwicklung hingegen schwer abzuschätzen. Einige Fachleute prognostizieren den gesetzlichen Krankenkassen im <strong>Jahr 2020</strong> ein Defizit von 45 Milliarden EUR. Um dieses Defizit zu decken, müsste der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">Beitragssatz</a> um 4,5 Prozentpunkte auf rund 20 % angehoben werden.</p>
<p>Die <strong>Beitragsentwicklung in der PKV</strong> ist deutlich schwieriger zu überblicken. Anders als in der GKV hängt der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">PKV Beitrag</a> nicht vom Bruttoeinkommen sondern vom Eintrittsalter, vom Leistungsumfang, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand ab. Zudem variieren die Tarife der einzelnen privaten Krankenkassen stark.</p>
<p>Legt man aber zum Beispiel die sechs Tarife des Deutschen Rings zu Grund, so stiegen die Beitragssätze im letzten Jahrzehnt um durchschnittlich 3,4 %. Inzwischen kämpfen jedoch viele private Krankenkassen mit den Folgen der Finanzkrise. Experten rechnen deshalb mit einer <strong>Beitragserhöhung in der PKV</strong> zwischen 6% und 8%, allerdings nicht vor 2012, da die Beitragssätze für 2011 bereits festgelegt sind.</p>
<p>Wie die <strong>Beitragsentwicklung in den Krankenkassen</strong> fortschreiten wird, ist en deail schwer vorherzusehen. Sicher scheint nur eines: die Beiträge werden sowohl in der GKV wie in der PKV steigen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 10:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Grundlagen für eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkassen. Kosten, Leistungen und Unterschiede zur PKV im Überblick. Viele Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied versichert. Dazu zählen in erster Linie alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer), welche die Pflichtversicherungsgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten. Alle anderen Arbeitnehmer, die meisten Selbständigen, alle Beamte und Studenten [...]
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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/student-befreiung-gesetzliche-krankenversicherung/' rel='bookmark' title='Student: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung'>Student: Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung</a></li>
</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundlagen für eine <strong>freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkassen</strong>. Kosten, Leistungen und Unterschiede zur PKV im Überblick.<span id="more-461"></span></p>
<p>Viele Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied versichert. Dazu zählen in erster Linie alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer), welche die Pflichtversicherungsgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten.</p>
<p>Alle anderen Arbeitnehmer, die meisten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a>, alle <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/studenten-krankenversicherung.html" target="_blank">Studenten</a> können sich frei zwischen der GKV und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Entscheiden sich diese Personen für die GKV, dann wird dieses als <strong>freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> bezeichnet, weil der Versicherte eben nicht per Gesetz pflichtversichert ist.</p>
<p>Eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können also Personen abschließen, welche die zuvor genannte <strong>Voraussetzungen zum Wahlrecht zwischen der PKV und der GKV</strong> erfüllen. Was allerdings nur in Ausnahmefällen möglich ist, ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV als freiwilliger Versicherter. Für die meisten privat Krankenversicherten ist nämlich eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.</p>
<p style="text-align: left;">Die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hat zwei große <strong>Vorteile</strong>. Besonders profitieren können hier Ehepaare oder Familien mit <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kindern</a>, denn unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Kinder als auch der Partner beitragsfrei in der GKV mit versichert werden.</p>
<p>Der zweite große Vorteil besteht darin, dass es keine höheren Beiträge für Personen gibt, die bereits chronisch krank sind, und auch im Alter gibt es <strong>keine Beitragssteigerungen</strong>, wie es oftmals bei den privaten Versicherern der Fall ist. Ein <strong>Nachteil</strong> der freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hingegen besteht sicherlich darin, dass man lediglich „Standardleistungen“ nutzen kann, während man durch die Wahl verschiedener Tarife in der PKV deutlich bessere Leistungen in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Dieser Aspekt bezüglich der Leistungen ist auf jeden Fall bei der Wahl der Krankenkasse zu berücksichtigen. Bezüglich der Beiträge ist bei der GKV bzw. freiwilligen Krankenversicherung noch zu beachten, dass die <strong>Höhe der Versicherungsprämie</strong> ausschließlich an die Höhe des Einkommens gekoppelt ist.</p>
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		<title>Krankenkassen Kündigung wegen Zusatzbeitrag: Sonderkündigungsrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 10:13:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 die Möglichkeit einen höheren Zusatzbeitrag zu erheben. Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt. In der Gesundheitsreform wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgrund der Gesundheitsreform haben die gesetzlichen <strong>Krankenkassen ab 2011</strong> die Möglichkeit einen höheren <strong>Zusatzbeitrag</strong> zu erheben.<span id="more-305"></span> Dem Versicherten steht neben dem Recht auf eine ordentliche Kündigung auch ein <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> zu, wenn die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhebt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform</a> wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe veranschlagen dürfen. Normalerweise kann eine Kündigung der Krankenkasse vor einem geplanten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">Wechsel</a> nur dann erfolgen, wenn man mindestens 18 Monate bei den jeweiligen Krankenkassen versichert war.</p>
<p>Eine Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch unter anderem dann vorhanden, wenn die Krankenkasse <strong>erstmalig einen zusätzlichen Beitrag</strong> erhebt <strong>oder</strong> einen bereits erhobenen <strong>Zusatzbeitrag erhöht</strong>. In diesem Fall erhält jeder betroffene Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, von dem er sofort nach Bekanntwerden der Erhebung des Zusatzbeitrages Gebrauch machen kann.</p>
<p>Bezüglich dem Sonderkündigungsrecht sind <strong>bei der Kündigung verschiedene Dinge zu beachten</strong>, damit den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> auf wirksame Art und Weise wegen dem Zusatzbeitrag gekündigt werden kann. Wichtig ist es im Rahmen des Kündigungsschreibens eine <strong>rechtlich einwandfreien Formulierung</strong> zu wählen, die zum Beispiel lauten könnte „Wegen des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrages in Höhe von X Euro mache ich hiermit von meinem Recht auf Sonderkündigung nach Paragraph 175 Absatz 4 Satz 5 des Fünften Sozialgesetzbuches Gebrauch“.</p>
<p>Ebenfalls wichtig ist es, den für die Sonderkündigung vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Und zwar muss das <strong>Kündigungsschreiben der Krankenkasse spätestens einen Tag vor der ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages vorliegen.</strong><br />
Allerdings wechselt man die Krankenkasse auch bei einer Sonderkündigung nicht sofort, sondern die Sonderkündigung wird erst zum Ende des übernächsten Monat wirksam.</p>
<p>Wenn man all diese Fakten bezüglich der Sonderkündigung wegen dem von den Krankenkassen erhobenen Zusatzbeitrag beachtet, steht einer Wirksamkeit der Kündigung nichts im Wege.</p>
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