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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; GKV</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 14:25:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
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		<title>Gesundheitskarte der Krankenkassen: Wichtige Infos zur Einführung</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 10:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
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		<description><![CDATA[In den nächsten Wochen werden einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll. Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-150x99.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>In den nächsten Wochen werden <strong>einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten</strong>. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll.<span id="more-1100"></span></p>
<p>Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die Erstellung und die Auslieferung aufgrund technischer Probleme bis heute verzögert. Bis zum Ende des Jahres sollen nun erst einmal rund zehn Millionen gesetzlich Versicherte die neue Versichertenkarte ausgehändigt bekommen. Im nächsten Jahr und spätestens bis 2013 wird sie dann auch an die restlichen Versicherten geliefert. Es bekommt also ausnahmslos jedes Mitglieder der GKV eine Karte &#8211; ob er möchte oder nicht.</p>
<p><strong>Es gibt zwei Hauptgründe für die Einführung:</strong> Der erste Hauptgrund ist, dass auf dem enthaltenen Mikrochip deutlich mehr Daten als bisher gespeichert werden können. Dadurch soll auch der Austausch dieser Daten zwischen behandelnden Ärzten verbessert werden. Das kommt letztendlich auch dem Patienten durch eine gezieltere Behandlung zugute. Der zweite Hauptgrund ist die Reduzierung des Missbrauchs der Versichertenkarte. Denn durch das darauf befindliche Passbild, ist es nicht mehr so leicht wie bisher, die Karte eines Anderen zu nutzen.</p>
<p>Während die neue Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten verbindlich bis spätestens 2013 ausgegeben wird, ist das bei den Mitglieder von <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherungen</a> nicht zwingend der Fall. Denn bislang haben sich die <strong>privaten Krankenkassen nicht an den Kosten für die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen beteiligt</strong>. Und aus diesem Grunde bekommt auch nicht jeder Privatversicherte die neue Karte.</p>
<h3>Bessere und schnellere Behandlung möglich</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1110" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" title="Gesundheitskarte Krankenkassen" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Der Hauptzweck und Vorteil der Karteneinführung ist, dass sie mehr Komfort und auch mehr Sicherheit bietet. So können auf der Karte zum Beispiel auch Notfall-Informationen gespeichert werden, die im Ernstfall sogar das Leben des Patienten retten können. Zudem werden viele Doppeluntersuchungen nicht mehr nötig, da jeder Arzt dann alle vorhandenen Untersuchungsergebnisse direkt einsehen kann.<br />
Zum Einsatz kommt die neue elektronische Gesundheitskarte ab sofort (ab Auslieferung). Alle die Ihre Gesundheitskarte erst 2012 / 2013 bekommen, können in dieser Zeit natürlich noch Ihre alte Versichertenkarte verwenden. Eine generelle <strong>Mitführungspflicht</strong>, wie zum Beispiel beim Personalausweis, <strong>gibt es zwar nicht</strong>. Aber: Zumindest bei jedem Arztbesuch muss sie auf Verlangen vorgelegt werden.</p>
<h3>Diese Daten werden elektronisch gespeichert</h3>
<p>Die folgende Übersicht soll darstellen, welche Daten überhaupt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Allerdings werden vorläufig bei weitem noch nicht alle möglichen Daten hinterlegt. Viele weitere Informationen sollen erst nach und nach folgen.</p>
<ul>
<li>Name, Anschrift und Krankenkasse</li>
<li>Versicherungsstatus (Haupt- oder Mitversicherter)</li>
<li>Passbild</li>
<li>neue Krankenversichertennummer</li>
<li>Datum des Versicherungsbeginns</li>
</ul>
<p>Neben vorherigen Pflichtdaten können noch zusätzlich noch <strong>freiwillig die folgenden Daten</strong> angegeben werden:</p>
<ul>
<li>Notversorgungsdaten</li>
<li>Arzneimittelrisiken und Arzneimittelunverträglichkeiten</li>
<li>elektronische Patientenakte</li>
<li>elektronischer Ärztebrief</li>
<li>Daten über erhaltenen Leistungen</li>
<li>weitere individuelle Daten des Patienten</li>
</ul>
<p>Auch das auf der neuen Gesundheitskarte befindliche Passbild zählt also zu den Pflichtdaten. Der Grund für die <strong>Einführung des Passbildes</strong> ist die zuvor bereits angesproche Verringerung des Kartenmissbrauchs. Dieser hat die Krankenkassen in den letzten Jahren viele Millionen Euro gekostet. Da sich bisher kaum ein Arzt zusätzlich zur Versichertenkarte den Personalausweis vorzeigen lies, konnten sich zum Beispiel <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/keine-krankenversicherung-was-tun-wer-zahlt-im-notfall/">Nicht-Krankenversicherte</a> durch Vorlage einer gestohlenen Versicherungskarte behandeln lassen. Durch das Passbild ist jetzt leicht zu überprüfen, ob der Vorleger der Karte auch wirklich der Versicherte ist.</p>
<h3>Eigene Daten online aktualisieren</h3>
<p>Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass nun die Stammdaten des Patienten leicht und für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">Krankenkassen</a> kostengünstig online aktualisiert werden können. Bislang musste zum Beispiel bei einer Änderung der Anschrift jeweils eine neue Karte ausgestellt werden. Auch die <strong>Bereitschaft zu einer möglichen Spende von Organen</strong> könnte zukünftig elektronisch auf der Gesundheitskarte festgehalten werden. Dieses Thema ist derzeit jedoch noch sehr umstritten.<br />
Um die Sicherheit der Nutzung zu gewährleisten, soll jeder Versicherte auch eine <strong>sechsstellige Karten-PIN</strong> erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass außer den Ärzten keine Fremden die Daten auslesen können.</p>
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		<title>Private Krankenkasse zu teuer: zurück in die Gesetzliche?</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 14:59:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
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		<description><![CDATA[Bestimmte Personengruppen haben in Deutschland die Auswahl, ob sie sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse entscheiden, wie zum Beispiel Selbständige oder Beamte. Wenn man sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, dann ist das entweder aufgrund der guten Leistungen oder weil der Beitrag geringere als in der GKV ist. Doch welche Möglichkeit hat [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="117" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv-150x117.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Bestimmte Personengruppen haben in Deutschland die Auswahl, ob sie sich für eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse entscheiden, wie zum Beispiel Selbständige oder Beamte. <span id="more-928"></span></p>
<p>Wenn man sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, dann ist das entweder aufgrund der guten Leistungen oder weil der Beitrag geringere als in der GKV ist. Doch <strong>welche Möglichkeit</strong> hat man, <strong>wenn die private Krankenkasse</strong> aufgrund von Beitragserhöhungen oder aufgrund einer veränderten Lebenssituation <strong>zu teuer geworden ist</strong>?</p>
<p>Zunächst einmal ist festzuhalten, dass ein Rückkehr in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> ohne Weiteres nicht möglich ist, wenn man in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">PKV</a> versichert ist. <strong>So gibt es im Prinzip nur zwei Umstände, die eine Rückkehr erlauben: </strong></p>
<p>Das ist zum einen der Fall, wenn man als bisher Selbständiger seine selbständige Tätigkeit aufgibt und wieder Arbeitnehmer wird.<br />
Zum anderen ist eine Rückkehr auch dann möglich, wenn man als abhängig Beschäftigter bisher mit seinem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze</a> lag und dann wieder unter diese Grenze fällt.</p>
<p>In der Summe ist es also nur wenigen privat krankenversicherten Personen möglich, aus der privaten Krankenkasse wieder in die GKV zu wechseln. Sinnvoll wäre ein Rückwechsel ohnehin nur dann, wenn man Kosten in Form eines in der GKV geringeren Beitrages sparen könnte.</p>
<h3>Welche Alternativen gibt es zum Rückwechsel in die GKV?</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1085" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/pkv-rueckkehr-gkv-200x156.jpg" alt="PKV rückkehr GKV" width="200" height="156" /></a>Da nur wenige Privatversicherte die Möglichkeit haben, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">private Krankenkasse</a> wieder zu verlassen und eine gesetzliche Krankenversicherung zu wählen, kann eine Alternative hilfreich sein, falls die Beiträge zu hoch geworden sind.</p>
<p>Und zwar gibt es zumindest immer die Möglichkeit, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pkv-wechsel-tarif-innerhalb-der-gesellschaft/">innerhalb der eigenen Krankenversicherung</a> in den <strong>Basistarif</strong> zu wechseln. Es handelt sich dabei um den günstigsten Tarif in der PKV, zumindest in den meisten Fällen. Allerdings sind in diesem Tarif auch die Leistungen nur auf dem Niveau der GKV, was auf jeden Fall zu bedenken ist. (<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Weitere Infos zum Basistarif</a>)</p>
<p>Mitunter kann auch ein Wechsel in einen anderen, aus jetziger Sicht günstigeren &#8220;normalen&#8221; PKV Tarif sinnvoll sein. Auch wenn ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist, ist von einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung eher abzuraten, denn in dem Fall kann man nur Teile seiner Altersrückstellungen mitnehmen und es fällt eine erneute Gesundheitsprüfung an.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherung für ein Kind: Privat oder gesetzlich?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-kind-privat-gesetzlich/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 09:50:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Nachteile]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
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		<description><![CDATA[Für Eltern stellt sich im Bezug auf das eigene Kind häufig die Frage, ob es sinnvoller ist, es im Breich der Krankenversicherung privat oder gesetzlich zu versichern. Sowohl was die GKV als auch die PKV betrifft, sollten jeweils mögliche Vorteile und Nachteile berücksichtigt werden, was die Versicherung des Kindes betrifft. Im Bezug auf die Leistungen [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Für Eltern stellt sich im Bezug auf das eigene <strong>Kind</strong> häufig die Frage, ob es sinnvoller ist, es im Breich der Krankenversicherung <strong>privat oder gesetzlich</strong> zu versichern.<span id="more-933"></span></p>
<p>Sowohl was die GKV als auch die PKV betrifft, sollten jeweils mögliche Vorteile und Nachteile berücksichtigt werden, was die Versicherung des Kindes betrifft.</p>
<p>Im Bezug auf die Leistungen kann die PKV in der Regel den Vorteil aufweisen, dass umfangreichere Leistungen in Anspruch genommen werden, als es in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.</p>
<p>Ein <strong>Vorteil der GKV</strong> ist hingegen, dass das <strong>Kind</strong> hier <strong>kostenlos</strong> im Zuge der so bezeichneten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> <strong>versichert werden</strong> kann. Auch wenn der Beitrag für Kinder in der PKV natürlich bei weitem nicht so hoch wie für Erwachsene ist, so hat die GKV eben aufgrund der Familienversicherung immer einen Kostenvorteil  gegenüber der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>.</p>
<h3>Beispielfall &#8211; Wann ist die PKV, wann die GKV geeigneter?</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1069" style="margin: 5px 5px 0px 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Wenn man sich entscheiden muss, in welcher Krankenkasse man sein Kind versichern möchte, dann gibt es mögliche Szenarien, in denen die eine oder andere Variante sinnvoller ist. Wenn die Eltern zum Beispiel ein gesundes Kind haben und aus finanziellen Gründen vorrangig ein möglichst <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">geringere Krankenversicherungsbeitrag</a> wichtig ist, dann ist auf jeden Fall die GKV zu empfehlen, denn dort ist für Kinder aufgrund der Familienversicherung gar kein Beitrag zu zahlen.</p>
<p>Steht hingegen eine möglichst <strong>gute Versorgung des Kindes im Vordergrund</strong>, vielleicht auch wegen einer bereits bestehenden Erkrankung, so ist sicherlich eher die <strong>PKV zu empfehlen</strong>, weil dort die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-leistungsvergleich.html" target="_blank">Leistungen</a>, je nach Tarif, teilweise erheblich umfangreicher sind.</p>
<p>Als Fazit kann man etwas verallgemeinernd festhalten, dass das gesetzlich krankenversichern für das Kind immer dann sinnvoller ist, wenn ein günstiger Beitrag im Vordergrund steht, während die das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> vorteilhaft ist, wenn die Eltern sehr großen Wert auf umfangreichere Leistungen in der Krankenversicherung und auf die bestmögliche Behandlung des Kindes legen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der GKV</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 12:46:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen. Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt. Die [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p><strong>Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. </strong>Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen.<span id="more-922"></span></p>
<p>Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Beitragsbemessungsgrenze</a> durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt.</p>
<p>Die beitragspflichtigen Einnahmen umfassen deshalb <strong>auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</strong>. Zusätzlich sind Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft und auch Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden innerhalb des Sparerfreibetrages beitragspflichtig.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1055" style="margin: 5px 5px 0px 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-200x133.jpg" alt="GKV Beiträge Mitgleider" width="200" height="133" /></a>Vom Gesetzgeber ist für freiwillige Mitglieder in der GKV eine Mindestbemessungsgrundlage vorgesehen. Beiträge werden im Jahr 2011 mindestens aus 851,67 Euro pro Monat berechnet. Für freiwillige Mitglieder, die <strong>selbstständig tätig</strong> sind, werden beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.916,25 Euro monatlich angenommen und für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.277,50 Euro monatlich. Die maximale Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 3.712,50 Euro monatlich.</p>
<h3>Unterschiedliche Berechnung je nach Art der Einkünfte</h3>
<p>Je nach dem, um welche Art von Einkünften es sich handelt, wird mit unterschiedlichen Beitragssätzen kalkuliert. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenso wie für Beamtenbezüge gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9%.<br />
Der allgemeine Beitragssatz von 15,5% gilt für Renten sowie Versorgungsbezüge. Für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> gilt für die beitragspflichtigen Einnahmen ein Beitragssatz von 1,95%. Für freiwillige Mitglieder ohne Kinder, die älter als 23 Jahre sind, wird ein Zuschlag von 0,25% für die Pflegeversicherung berechnet.</p>
<p><strong>Die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen muss immer vom Versicherten nachgewiesen werden.</strong> Freiwillige Mitglieder in der GKV müssen auch selbst den Nachweise erbringen, falls die Einnahmen unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegen.</p>
<p>Gute Nachrichten gibt es für alle Versicherten einer privaten Lebensversicherung. Das hessische Landessozialgericht (<a href="http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/" target="_blank">http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/</a>) entschied, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/lebensversicherung-auszahlung-steuer-sozialversicherung/">Auszahlung einer privaten Lebensversicherung</a> nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt.</p>
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		<title>Kostenerstattungsprinzip in der GKV &#8211; Eine Definition</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Jun 2011 13:59:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Beginn 2004 haben alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Wahl zwischen dem Sachleistungsprinzip und dem Kostenerstattungsprinzip. Letzteres kann auf die Teilbereiche &#8220;stationär&#8221;, &#8220;ambulant&#8221; oder &#8220;Zahn&#8221; beschränkt werden. Das Sachleistungsprinzip Das ist das gängige Abrechnungsverfahren, das jeder Versicherte der GKV kennt. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung erhält man eine Versicherungskarte zur Vorlage beim [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kostenerstattungsprinzip-gkv-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Seit Beginn 2004 haben alle Versicherten in der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</strong> die Wahl zwischen dem <strong>Sachleistungsprinzip</strong> und dem <strong>Kostenerstattungsprinzip</strong>. Letzteres kann auf die Teilbereiche &#8220;stationär&#8221;, &#8220;ambulant&#8221; oder &#8220;Zahn&#8221; beschränkt werden.<span id="more-905"></span></p>
<h3>Das Sachleistungsprinzip</h3>
<p>Das ist das gängige Abrechnungsverfahren, das jeder Versicherte der GKV kennt. Als Mitglied der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_self">gesetzlichen Krankenversicherung</a> erhält man eine Versicherungskarte zur Vorlage beim Arzt. Damit wird eine bestehende Krankenversicherung nachgewiesen und die Versicherten erhalten Leistungen, die vom Gesetzgeber als wirtschaftlich, notwendig, ausreichend und zweckdienlich festgelegt wurden.<br />
Das muss nicht unbedingt die bestmögliche medizinische Behandlung sein. Die Wirtschaftlichkeit des Systems steht hier im Vordergrund, da die Kosten auf alle Mitglieder der GKV verteilt werden.</p>
<h3>Das Kostenerstattungsprinzip</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kostenerstattungsprinzip-gkv.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-972" style="margin: 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kostenerstattungsprinzip-gkv-200x133.jpg" alt="Kostenerstattungsprinzip GKV" width="200" height="133" /></a>Beim dem Kostenerstattungsprinzip erfolgt die <strong>Abrechnung der Behandlungskosten wie bei einem Privatpatienten</strong>. Der in der GKV Versicherte erhält von seinem Arzt eine Rechnung. Der Arzt rechnet also direkt mit dem Patienten ab. Anschließend beantragt der Versicherte bei seiner Krankenkasse die Erstattung der Kosten.<br />
Die GKV zahlt dem Versicherten jedoch nur den Anteil, der auch nach dem Sachleistungsprinzip angefallen wäre. Zusätzlich wird noch eine Verwaltungsgebühr von fünf bis zehn Prozent erhoben.</p>
<p>Der Versicherte kann auf diese Weise zwar <strong>eine optimale medizinische Behandlung wählen</strong>, aber er wird in den meisten Fällen auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen bleiben. Mitglieder der GKV können nach einem Informationsgespräch das Kostenerstattungsprinzip wählen. Teilweise haben die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">Krankenkassen</a> spezielle Formulare für dieses Abrechnungsverfahren.</p>
<p><strong>Ratsam</strong> ist es, das <strong>Kostenerstattungsprinzip lediglich für den ambulanten Bereich</strong> zu wählen, so kann man durch eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenzusatzversicherung-ohne-gesundheitspruefung/">Krankenzusatzversicherung</a> oder eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-zahnzusatzversicherung-sinnvoll-kosten-leistungen/">Zahnzusatzversicherung</a> die Leistungen des Sachleistungsprinzips auf das Niveau eines Privatpatienten anheben. Der Versicherte kann sich vor unerwartet hohen Eigenleistungen schützen und doch in einigen Bereichen eine bessere medizinische Versorgung erhalten.<br />
Die Kombination aus Kostenerstattungsprinzip und Zusatzversicherung ist optimal, wenn ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/wechsel-in-pkv-2011-voraussetzungen/">Wechsel in die PKV</a> nicht möglich ist.</p>
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		<title>Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte in der GKV</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Krankenkassenbeiträge sind für gesetzlich Versicherte wie auch freiwillig Versicherte in der GKV wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen. Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder privat krankenversichern oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben. Für 2011 liegt [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> sind für gesetzlich Versicherte wie auch <strong>freiwillig Versicherte in der GKV</strong> wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen.<span id="more-750"></span></p>
<p>Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben.<br />
Für 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro monatlich oder 49.500 Euro jährlich. Bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a> werden zu ihren Einkünften aber auch noch Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Miet- und Pachteinnahmen gerechnet.</p>
<h3>Höhe der Beiträge für freiwillige Mitglieder</h3>
<p>Für die <strong>Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge</strong> wird das Bruttoeinkommen nur bis zu einer gewissen Höhe herangezogen. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde 2011 von der Bundesregierung zum ersten Mal seit 1949 für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Krankenkassenbeiträge</a> gesenkt. Grund ist die Wirtschaftskrise, die 2010 ein Absinken der Bruttolöhne verursachte. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2011 auf jährlich 44.550 Euro oder 3.712,50 Euro monatlich festgesetzt. Jeder Mehrverdienst bleibt für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Der allgemeine Beitragssatz für alle Mitglieder in der GKV liegt bei 15,5%.</strong> Bei pflichtversicherten Mitgliedern beträgt der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent.<br />
Aufgrund der Beitragbemessungsgrenze liegen die <strong>maximalen Krankenkassenbeiträge</strong> für Versicherungspflichtige und <strong>freiwillig versicherte Mitglieder bei 575,44 Euro (3.712,50 x 15,5%)</strong> monatlich. Hinzu kommen eventuell individuell festgelegte <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen</a>. Diese werden von den Versicherten alleine getragen und können bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Darüber hinaus findet ein Sozialausgleich durch die Steuerzahler statt, um die Belastung zu begrenzen. Wer als Selbständiger nachweisen kann, dass er weniger verdient, zahlt entsprechend niedrigere Krankenkassenbeiträge in der GKV.</p>
<p>Für Selbständige, die freiwillig versicherte Mitglieder der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a> sind, gilt für die Krankenkassenbeiträge eine <strong>Mindestbemessungsgrundlage</strong>. Diese liegt 2011 für hauptberuflich Selbständige bei 1.916,25 Euro. Für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> mit Gründungszuschuss und bedürftige Selbständige werden 1.277,50 Euro angesetzt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage beträgt 851,67 Euro.</p>
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		<title>Ab wann ist man freiwillig krankenversichert?</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 13:27:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei der Beantwortung der Frage, ab wann man freiwillig krankenversichert ist, sollten zwei oft vermengte Bedeutungen unterschieden werden: Versicherungsfreiheit und freiwillige Krankenversicherung. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit In einer weitgefassten Bedeutung sind alle Personen freiwillig krankenversichert, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Versicherungsfrei in diesem Sinne sind zum einen nicht selbständige Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Beantwortung der Frage, <strong>ab wann man freiwillig krankenversichert ist</strong>, sollten zwei oft vermengte Bedeutungen unterschieden werden: Versicherungsfreiheit und freiwillige Krankenversicherung. <span id="more-742"></span></p>
<h3>Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit</h3>
<p>In einer weitgefassten Bedeutung sind alle Personen freiwillig krankenversichert, die nicht in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> pflichtversichert sind.</p>
<p><strong>Versicherungsfrei</strong> in diesem Sinne sind zum einen nicht selbständige Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze ist (SGB V § 6). Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2010 bei 49.950 EUR.</p>
<p>Das Jahresarbeitsentgelt setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen, dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und etwaigen vermögenswirksamen Leistungen zusammen. Außerdem können sich &#8211; unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Pflegezeit, einer Rente oder einer geringfügigen Beschäftigung &#8211; auch Personen von der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspflicht-selbstaendige-privat-krankenversicherte/">Versicherungspflicht</a> entheben lassen, die nach § 5 SGB V pflichtversichert sind (§ 8 SGB V).</p>
<p>Als versicherungsfrei gelten zum anderen auch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html">Freiberufler</a>, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-pflegeversicherung-soldaten-sinnvoll/">Soldaten</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html">Beamte</a>. Für sie gelten im Übrigen keine finanziellen Versicherungsgrenzen.</p>
<p>Wer auf diese Weise von der Pflichtversicherung entbunden ist, der kann prinzipiell <strong>frei entscheiden, ob er sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung freiwillig krankenversichert</strong>. Die Option einer Nichtversicherung besteht seit Einführung der Pflichtversicherung in der PKV mit 1. Januar 2009 allerdings nicht mehr. Entscheiden sich versicherungsfreie Personen für eine private Krankenversicherung, können sie die Versicherungsleistungen durch die Wahl des Tarifs bestimmen. Dieser hängt zudem vom Alter, vom Gesundheitszustand, vom Beruf und vom Geschlecht ab.</p>
<h3>Freiwillige Krankenversicherung</h3>
<p>Entscheiden sich oben genannte Personen hingegen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind sie in einem engeren Sinne freiwillig krankenversichert: Sie sind <strong>Mitglieder der freiwilligen Krankenversicherung</strong>. Diese ist Teil der gesetzlichen Krankenkassen, wodurch jene, die in ihr freiwillig krankenversichert sind, Anspruch auf die üblichen Leistungen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> haben.<br />
Nach § 9 SGB V steht die freiwillige Krankenversicherung darüber hinaus auch Selbständigen, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherten</a> (bei erloschenem Versicherungsanspruch) und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/studenten-krankenversicherung.html" target="_self">Studenten</a> (ab 26) offen.</p>
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		<title>Betriebliche Altersvorsorge mit Förderung durch Riester-Rente</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 11:44:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebliche Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Kombiprodukte]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Förderung]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Überblick über die Möglichkeit eine Betriebliche Altersvorsorge mit der Förderung der Riester-Rente zu kombinieren, um die Vorteile beiden Vorsorgevarianten ein einem Produkt zu vereinen: Wenn es um die Frage nach der Versorgung im Alter geht, stellt sich oft die Frage, ob man die betriebliche Altersvorsorge nutzt oder die Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Überblick über die Möglichkeit eine <strong>Betriebliche Altersvorsorge mit der Förderung der Riester-Rente</strong> zu kombinieren, um die Vorteile beiden Vorsorgevarianten ein einem Produkt zu vereinen:<span id="more-661"></span></p>
<p>Wenn es um die Frage nach der Versorgung im Alter geht, stellt sich oft die Frage, ob man die betriebliche Altersvorsorge nutzt oder die Förderung der Riester-Rente in Anspruch nehmen soll.</p>
<p>Viele Menschen wissen nicht, dass man beide Formen miteinander verbinden kann. Der Gesetzgeber schreibt nicht nur vor, dass man durch betriebliche Altersvorsorge für Sicherheit im Rentenalter sorgen kann. Er unterstützt diese Maßnahmen außerdem mit der staatlichen Förderung der Riester-Rente. Hinsichtlich der Frage, ob man <strong>beide Produkte miteinander verknüpfen</strong> sollte, gehen die Meinungen jedoch auseinander.</p>
<p>Wenn man sich in der Situation befindet, sowohl die betriebliche Altersvorsorge als auch die Vorsorge über Riester mit ihrer Förderung nutzen zu können, sollte man das in jedem Fall tun. Wer jedoch nur eine der beiden Möglichkeiten nutzen kann, sollte darüber nachdenken, ob eine Koppelung der Riester-Rente an die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist.<br />
Der Grund ist in der <strong>gesetzlichen Krankenversicherung</strong> zu suchen. Was auf den ersten Blick merkwürdig erscheint, stellt sich als potentieller Stolperstein heraus, wenn man es sich ein wenig genauer betrachtet.</p>
<p><strong>An der Notwendigkeit der Vorsorge für das Alter gibt es keine Zweifel.</strong> Doch es kommt auch darauf an, wie man es macht. Wer seine Unterschrift unter einen Riester-Vertrag setzt und die Förderung in Anspruch nimmt, muss bei der späteren Rentenzahlung keine Beiträge an die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> entrichten.</p>
<p>Anders verhält es sich, wenn man die <strong>Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge kombiniert</strong> hat. In diesem Fall werden später auch auf die Rente aus dem Riester-Vertrag Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Das kann die Freude über die staatliche Förderung später dämpfen. Wer über Riester-Rente und Betriebsvorsorge nachdenkt, sollte diese Faktoren berücksichtigen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherung als Kleinunternehmer mit Kleingewerbe</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-kleinunternehmer-kleingewerbe/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 15:58:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl]]></category>

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		<description><![CDATA[Kleinunternehmer und solche die eine Kleingewerbe betreiben haben bzgl. der Krankenversicherung die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Absicherung. Selbständige können wählen, ob sie sich privat krankenversichern möchten, oder ob sie die gesetzliche Krankenversicherung nutzen möchten. Somit besitzen auch Kleinunternehmer und Inhaber von einem Kleingewerbe dieses Wahlrecht. Die Frage danach, welche Krankenversicherung für Kleinunternehmer und [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kleinunternehmer</strong> und <strong>solche die eine Kleingewerbe betreiben</strong> haben bzgl. der <strong>Krankenversicherung</strong> die Wahl zwischen einer gesetzlichen und privaten Absicherung.<span id="more-600"></span></p>
<p>Selbständige können wählen, ob sie sich<a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/"> privat krankenversichern</a> möchten, oder ob sie die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> nutzen möchten. Somit besitzen auch Kleinunternehmer und Inhaber von einem Kleingewerbe dieses <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/">Wahlrecht</a>.</p>
<p>Die Frage danach, welche Krankenversicherung für Kleinunternehmer und Inhaber von einem Kleingewerbe zu empfehlen ist, kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt stets auf verschiedene Faktoren an, ob die <strong>GKV oder die PKV die bessere Variante</strong> ist.</p>
<p>Zu diesen Faktoren zählt beispielsweise die Höhe des Einkommens, der Familienstand und ob Kinder vorhanden sind, und auch der Anspruch an die Leistungen der Krankenversicherung spielen beim Kleinunternehmer und Betreiber von einem Kleingewerbe sicherlich oft eine Rolle bei der Wahl.<br />
Etwas pauschalisiert kann man allerdings durchaus festhalten, dass die <strong>PKV</strong> oft für <strong>Alleinstehende</strong> mit einem relativ hohen Einkommen <strong>günstiger </strong>ist, während bei <strong>Versicherten mit Familie</strong> und einem durchschnittlichen Einkommen öfter die <strong>GKV die &#8220;Nase vorn&#8221;</strong> hat, was den Beitrag betrifft.</p>
<p>Allerdings spielt bei der <strong>Wahl der Krankenversicherung</strong> durch den Kleinunternehmer bzw. den Inhaber von einem Kleingewerbe neben der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragsentwicklung-gkv-pkv-krankenkassen/">Beitragshöhe</a> oftmals auch der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/basisleistungen-der-gesetzliche-versicherung-zusatzversicherung/">Leistungsumfang</a> eine Rolle. Und diesbezüglich kann die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">PKV</a> in der Regel Vorteile aufweisen.<br />
Allerdings sollte man sich nicht unbedingt für den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Basistarif</a> entscheiden, denn dort sind die Leistungen unter Umständen geringer als bei der GKV. Insofern ist der Basistarif heute mittlerweile eher als ein Nachteil zu betrachten, wenn man diesen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleicht.</p>
<p>Als <strong>Fazit</strong> kann man bezüglich der Frage, ob für den Kleinunternehmer und den Inhaber von einem Kleingewerbe die private oder gesetzliche Krankenversicherung die bessere Variante ist festhalten, dass man stets im Einzelfall den Beitrag berechnen sollte und auch die Leistungen der Tarife berücksichtige sollte, um die beste Wahl treffen zu können.</p>
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		<title>Krankenversicherung in Lebensgemeinschaft: Partner mitversichert</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 19:31:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über eine Krankenversicherung in einer Lebensgemeinschaft. Unter welchen Bedingungen kann ein Partner mitversichert werden und was gibt es zu beachten? Da viele Verbraucher verheiratet sind oder in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leben stellt sich die Frage, wie es bezüglich der Krankenversicherung aussieht, also ob der Partner mitversichert werden kann. Um diese Frage beantworten zu können [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über eine <strong>Krankenversicherung</strong> in einer <strong>Lebensgemeinschaft</strong>. Unter welchen Bedingungen kann ein Partner mitversichert werden und was gibt es zu beachten?<span id="more-500"></span></p>
<p>Da viele Verbraucher verheiratet sind oder in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leben stellt sich die Frage, wie es bezüglich der Krankenversicherung aussieht, also ob der <strong>Partner mitversichert werden</strong> kann.</p>
<p>Um diese Frage beantworten zu können müssen zwei Unterscheidungen vorgenommen werden, und zwar muss zwischen einer <strong>ehelichen und einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft</strong> sowie zwischen der gesetzlichen und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a> unterschieden werden.</p>
<p>Im Zuge der GKV gibt es eine klare Trennung zwischen der ehelichen und der nicht-ehelichen Gemeinschaft, was die Frage angeht, ob der Partner mitversichert werden kann.<br />
Eine beitragsfreie Mitversicherung in Form der <strong>Familienversicherung</strong> ist nämlich nur dann möglich, wenn die Lebenspartner auch verheiratet sind, und dann auch nur dann, wenn der mitversicherte Ehepartner monatlich nicht mehr als 365 bzw. im Rahmen eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspflicht-geringfuegige-beschaeftigung-minijob/">Minijobs</a> 400 Euro verdient. Andernfalls wird der Ehepartner selbst beitragspflichtig, was für Lebenspartner eine außerehelichen Lebensgemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung immer gilt.</p>
<p>Bei der <strong>privaten Krankenversicherung</strong> sieht es etwas anders aus. Hier gibt es zwar keine Familienversicherung, sondern jeder Versicherte ist beitragspflichtig. Jedoch bieten die meisten privaten Krankenkassen günstigere <strong>&#8220;Gemeinschaftstarife&#8221; für Lebenspartner</strong> an. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine eheliche oder um eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft handelt. Allerdings gilt hier als Voraussetzung, dass der Ehepartner bzw. der Lebenspartner in einer ehe-ählichen Gemeinschaft kein Einkommen erzielen darf.</p>
<p>Im Bezug auf die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-leistungsvergleich.html" target="_blank">Leistungen</a> ist sowohl bei der GKV als auch bei der PKV zu beachten, dass der Mitversicherte stets die gleichen Leistungen wie der Hauptversicherte in Anspruch nehmen kann.<br />
Die <strong>geringeren Kosten</strong> sind bei der <strong>Krankenversicherung im Zuge einer Lebensgemeinschaft</strong>, im Rahmen derer der Partner mitversichert werden kann, der große Vorteil. Nachteile gibt es hingegen nicht zu beachten.</p>
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