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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; gesetzlich</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für vor 1961 geborene</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 14:21:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit knapp zehn Jahren ist es in Deutschland so, dass es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt, sondern eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Für alle Personen, die vor 1961 geboren sind, gilt allerdings weiterhin im Falle der Berufsunfähigkeit die vorherige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese vor 1961 geborenen Personen haben dadurch einen Vorteil gegenüber später geborenen Arbeitnehmern, denn bei ihnen [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit knapp zehn Jahren ist es in Deutschland so, dass es keine <strong>gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente</strong> mehr gibt, sondern eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.<span id="more-569"></span></p>
<p>Für alle <strong>Personen</strong>, <strong>die vor 1961 geboren sind</strong>, gilt allerdings weiterhin im Falle der Berufsunfähigkeit die vorherige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese vor 1961 geborenen Personen haben dadurch einen Vorteil gegenüber später geborenen Arbeitnehmern, denn bei ihnen tritt die Leistung der Versicherung bereits bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">Berufsunfähigkeit</a> ein, und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit.</p>
<p><strong>Für alle vor 1961 geborenen Personen besteht ein Vertrauensschutz.</strong> Dieses bedeutet, dass der betroffene <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-als-angestellter-ab-welchem-gehalt/">Arbeitnehmer</a> die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente als Leistung erhält, wenn er weniger als sechs Stunden täglich in seinem ausgeübten Beruf tätig sein kann. Bei allen anderen, später geborenen Personen, wird hingegen faktisch unterstellt, dass diese zumindest in Teilzeit arbeiten können, wenn Sie schon nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. Diese Personen bekommen dann auch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bzw. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/erwerbsminderungsrente-anspruch-voraussetzungen-krankheiten/">Erwerbsminderungsrente</a> als Leistung ausgezahlt.</p>
<p>Der <strong>Vorteil</strong>, den die <strong>gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gegenüber der heutigen Erwerbsminderungsrente</strong> hat, liegt nicht nur in den zuvor beschriebenen &#8220;leichteren&#8221; Bedingungen zum Erhalt der Rente, sondern die Höhe der Rente liegt ebenfalls über der Rente, die nach 1961 geborene Personen als Erwerbsminderungsrente bekommen.</p>
<p>Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente orientiert sich am durchschnittlichen Bruttoeinkommen, welches man vor Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung erhalten hat. Man kann davon ausgehen, dass die Höhe der vollen Berufsunfähigkeitsrente etwa bei einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens liegt.</p>
<p>Um die &#8220;<strong>Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit</strong>&#8221; (kurz auch gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente) bekommen zu können, müssen als Voraussetzung neben der Tatsache, dass man vor 1961 geboren sein muss, auch noch eine Wartezeit von fünf Jahren und eine vorherigen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung von mindestens drei Jahren erfüllt sein.</p>
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		<title>Deutsche Rentenversicherung: Gesetzliche Erwerbsminderungsrente</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 11:18:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente innerhalb der deutschen Rentenversicherung dient zur staatlichen Absicherung für eine eintretende Erwerbsminderung. Im Zuge der Rentenreform wurden die gesetzlichen Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geändert. Die deutsche Rentenversicherung kennt seit dem 01.01.2001 nicht mehr die bestehende Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente, stattdessen wurde die zweistufige gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>gesetzliche Erwerbsminderungsrente</strong> innerhalb der deutschen Rentenversicherung dient zur staatlichen Absicherung für eine eintretende Erwerbsminderung.<span id="more-396"></span></p>
<p>Im Zuge der <strong>Rentenreform</strong> wurden die gesetzlichen Rentenansprüche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geändert. Die <strong>deutsche Rentenversicherung</strong> kennt seit dem 01.01.2001 nicht mehr die bestehende Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente, stattdessen wurde die zweistufige gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/erwerbsminderungsrente-anspruch-voraussetzungen-krankheiten/">Erwerbsminderungsrente</a> eingeführt.</p>
<p>Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem <strong>Grad der Erwerbsminderung</strong>. Jeder, der wegen Krankheit nur noch bedingt arbeitsfähig ist, kann durch die deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen verringerter Erwerbsfähigkeit erhalten.</p>
<p>Bei einer <strong>teilweisen Berufsunfähigkeit</strong> kann der Versicherte eine Rente bekommen, die das verringerte Einkommen ausgleicht. Antragsteller müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge an die deutsche Rentenversicherung gezahlt haben.</p>
<p>Eine Berufsunfähigkeitsrente nach den alten Regeln der deutschen Rentenversicherung erhalten nur noch Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Darüber hinaus wird auch für diesen Versichertenkreis bei Berufsunfähigkeit nur eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Alle, die nur die Hälfte der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente erhalten und die arbeitslos sind, weil kein Teilzeit-Arbeitsplatz verfügbar ist, erhalten gegebenenfalls die volle Erwerbsminderungsrente.</p>
<p>Die deutsche Rentenversicherung legt als <strong>Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente</strong> fest, dass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a> auf dem normalen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann und sich dieser Zustand auch in absehbarer Zeit nicht ändert. Ausschließlich die Möglichkeit überhaupt noch eine Arbeit ausführen zu können, ist entscheidend. Der bisherige Beruf spielt keine Rolle.</p>
<p>Wer mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die deutsche Rentenversicherung kann diese Renten dauerhaft zahlen, aber auch nur zeitweise.</p>
<p>Mit dem Erreichen des <strong>65. Lebensjahres</strong> wird eine Berufsunfähigkeits- oder gesetzliche Erwerbsminderungsrente automatisch in eine reguläre Altersrente umgewandelt. Auf Antrag kann dies eventuell schon mit dem 60. Lebensjahr durchgeführt werden.</p>
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		<title>Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag &amp; max. Beitrag</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer gesetzlich freiwillig versichert ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen Mindestbeitrag und einen maximal Beitrag begrenzt. Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als Arbeitnehmer. Auch wenn man sich gesetzlich [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen <strong>Mindestbeitrag</strong> und einen <strong>maximal Beitrag</strong> begrenzt.<span id="more-80"></span></p>
<p>Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</a>, sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a>.</p>
<p>Auch wenn man sich <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> hat, richtet sich der <strong>Beitrag nach dem Einkommen</strong>. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.</p>
<p>Der <strong>Mindestbeitrag für Personen</strong>, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Somit zahlen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.</p>
<p>Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser <strong>maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen</strong> von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.</p>
<p>Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.</p>
<p>Nur wenn die genannten <strong>Einkommensgrenzen</strong> über bzw. unterschritten werden,  kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.</p>
<p>Insofern muss man also &#8211; sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist &#8211; besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 14:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten: Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln</strong> ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten:<span id="more-77"></span></p>
<p>Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">private Krankenversicherung</a> sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich zu versichern. <strong>Ein Wechsel ist nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.</strong></p>
<p>Früher gab es noch einige Möglichkeiten für Versicherte, einen Wechsel von privat in gesetzlich zu arrangieren.<br />
Inzwischen wurden diese <strong>&#8220;Schlupflöcher&#8221; zum größten Teil geschlossen</strong>. Vor diesen Gesetzesänderungen konnte man, wenn das Einkommen zeitweise unter die Beitragbemessungsgrenze fiel oder im Falle von Arbeitslosigkeit, von privat wieder zu gesetzlich versichert wechseln.</p>
<p><strong>Gesetzesänderungen erschweren einen Wechsel</strong><br />
Viele, die sich in jungen Jahren privat versichert hatten zu günstigen Tarifen, wollten im Alter mit steigender Beitragslast wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dort konnten sie als freiwilliges Mitglied lebenslang privat versichert bleiben, ohne dass die Beiträge konstant anstiegen.</p>
<p>Diese Perspektiven wurden inzwischen gesetzlich verhindert, wenn ein Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung hat, nach der <strong>Vollendung des 55. Lebensjahres</strong> bezüglich seines Einkommens wieder versicherungspflichtig geworden wäre und der Versicherte in den vergangenen 5 Jahren keiner <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> angehörte. Sind diese Vorgaben erfüllt, sind auch die Ehegatten betroffen. Dann ist eine kostenlose <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/" target="_blank">Familienversicherung</a> nicht mehr möglich.</p>
<p><strong>Wann der Wechsel noch möglich ist</strong><br />
Für Personen, die jünger als 55 Jahre sind, ist ein Wechsel von der privaten in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> nur möglich, wenn sie arbeitslos werden oder sie eine Arbeitsstelle annehmen, bei der das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Voraussetzung muss dauerhaft gegeben sein, das heißt, man muss nachweisen, dass das <strong>Einkommen mindestens 12 Monate lang unter der Versicherungsgrenze</strong> gelegen hat. Dann kann man sich wieder gesetzlich versichern.</p>
<p><strong>Grundsätzlich sollte ein Wechsel der Krankenversicherung von privat zu gesetzlich gut überdacht werden.</strong> Denn dadurch gehen die Altersrückstellungen, die die private Krankenkasse gebildet hat, auf jeden Fall verloren.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Basisleistungen der gesetzliche Versicherung: Zusatzversicherung als Ergänzung</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/basisleistungen-der-gesetzliche-versicherung-zusatzversicherung/</link>
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		<pubDate>Sun, 27 Dec 2009 13:38:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung sind in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Vorläufiger Höhepunkt dieser unschönen Entwicklung war ohne Zweifel die Einführung der Praxisgebühr: Selbst ein Beitragszahler mit hohen Einkünften, der Monat für Monat einen dreistelligen Betrag an die Krankenkasse abführt, muss € 10,- bezahlen, um vom Arzt überhaupt untersucht zu werden. Die immer [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung sind in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Vorläufiger Höhepunkt dieser unschönen Entwicklung war ohne Zweifel die Einführung der Praxisgebühr: <span id="more-28"></span>Selbst ein Beitragszahler mit hohen Einkünften, der Monat für Monat einen dreistelligen Betrag an die Krankenkasse abführt, muss € 10,- bezahlen, um vom Arzt überhaupt untersucht zu werden.</p>
<p>Die immer geringer werdenden<strong> Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung</strong> haben verschiedene Ursachen: Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten hat dazu geführt, dass beinahe 20 Millionen Menschen einen berechtigten Anspruch auf die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung haben, ohne je einen Beitrag für das System entrichtet zu haben. Der Zuzug von deutschstämmigen Personen aus den Staaten des untergegangenen Imperiums im Osten tut ein Übriges dazu.<br />
Die Gesellschaft ist mittlerweile überaltert, so dass immer mehr Leistungsempfänger auf immer weniger aktive Beitragszahler kommen. Die unkontrollierte und fehlgeleitete Zuwanderung einer ausländischen Unterschicht macht die Problematik perfekt und Besserung ist nicht in Sicht.</p>
<p><strong>Die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung reduzieren sich mittlerweile auf ein Notfallprogramm: </strong>Vielbettzimmer im Krankenhaus, keine Zuzahlungen für Zahnbehandlungen kosmetischer Natur und eine Behandlung durch überfordertes und überarbeitetes, schlecht bezahltes Personal.</p>
<p>Für alle Personen, die einen würdevollen Lebensabend anstreben, sind <strong>Zusatzversicherungen</strong> neben der Möglichkeit, in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de" target="_blank">private Krankenversicherung</a> auszuweichen, mittlerweile die einzige Chance. Die sich abzeichnende Verschiebung der demografischen Struktur sowie die beinahe groteske Staatsverschuldung lassen es als wenig wahrscheinlich erscheinen, dass die Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung das jetzt bereits niedrige Niveau jemals wieder überschreiten werden.</p>
<p><strong>Private Zusatzversicherungen</strong> sind besonders sinnvoll für den Zahnersatz sowie die Absicherung einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.<br />
Auch die Zuzahlung für häufig sehr kostspielige Medikamente, die von den Basisleistungen der gesetzlichen Versicherung längst nicht mehr gedeckt werden, kann man mit einer privaten Zusatzversicherung zumindest begrenzen.</p>
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