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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; freiwillig versichert</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 14:25:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
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		<title>Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der GKV</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 12:46:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen. Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt. Die [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p><strong>Informationen über die beitragspflichtigen Einnahmen von freiwilligen Mitglieder in der GKV. </strong>Überblick Bemessungsgrundlagen und Einkünftge, die den Krankenversicherungsbeitrag bestimmen.<span id="more-922"></span></p>
<p>Für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Beitragsbemessungsgrenze</a> durch den GKV-Spitzenverband geregelt. Dabei sind die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat (1/12 des jährlichen Bruttoeinkommens) maßgebend. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds wird insgesamt berücksichtigt.</p>
<p>Die beitragspflichtigen Einnahmen umfassen deshalb <strong>auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</strong>. Zusätzlich sind Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung, eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft und auch Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden innerhalb des Sparerfreibetrages beitragspflichtig.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1055" style="margin: 5px 5px 0px 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gkv-beitaege-mitglieder-200x133.jpg" alt="GKV Beiträge Mitgleider" width="200" height="133" /></a>Vom Gesetzgeber ist für freiwillige Mitglieder in der GKV eine Mindestbemessungsgrundlage vorgesehen. Beiträge werden im Jahr 2011 mindestens aus 851,67 Euro pro Monat berechnet. Für freiwillige Mitglieder, die <strong>selbstständig tätig</strong> sind, werden beitragspflichtige Einnahmen von mindestens 1.916,25 Euro monatlich angenommen und für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.277,50 Euro monatlich. Die maximale Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 3.712,50 Euro monatlich.</p>
<h3>Unterschiedliche Berechnung je nach Art der Einkünfte</h3>
<p>Je nach dem, um welche Art von Einkünften es sich handelt, wird mit unterschiedlichen Beitragssätzen kalkuliert. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ebenso wie für Beamtenbezüge gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9%.<br />
Der allgemeine Beitragssatz von 15,5% gilt für Renten sowie Versorgungsbezüge. Für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> gilt für die beitragspflichtigen Einnahmen ein Beitragssatz von 1,95%. Für freiwillige Mitglieder ohne Kinder, die älter als 23 Jahre sind, wird ein Zuschlag von 0,25% für die Pflegeversicherung berechnet.</p>
<p><strong>Die Gesamtsumme der beitragspflichtigen Einnahmen muss immer vom Versicherten nachgewiesen werden.</strong> Freiwillige Mitglieder in der GKV müssen auch selbst den Nachweise erbringen, falls die Einnahmen unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegen.</p>
<p>Gute Nachrichten gibt es für alle Versicherten einer privaten Lebensversicherung. Das hessische Landessozialgericht (<a href="http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/" target="_blank">http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/</a>) entschied, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/lebensversicherung-auszahlung-steuer-sozialversicherung/">Auszahlung einer privaten Lebensversicherung</a> nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt.</p>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung: Beitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 16:15:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab. Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Eine <strong>freiwillige Krankenversicherung in der GKV</strong> ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher <strong>Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 </strong>berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab.<span id="more-803"></span></p>
<p>Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum Beispiel auch Empfänger von Sozialleistungen, unterscheiden.</p>
<p>Als Arbeitnehmer kann man nur dann die freiwillige Krankenversicherung nutzen, wenn man mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die in <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">2011 aktuell</a> bei 49.500 Euro im Jahr liegt, da man ansonsten pflichtversichert ist.<br />
Allerdings muss der Beitrag nur bis zur <strong>Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,50 Euro</strong> monatlich gezahlt werden, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">Mindestbeitrag für freiwillig versicherte</a> Arbeitnehmer auch gleichzeitig der Maximalbeitrag ist, nämlich rund 575 Euro monatlich.</p>
<h3>Der Beitrag für Selbständige und sonstige Versicherte</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-806" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" alt="freiwillige Krankenversicherung Beitrag in 2011" width="200" height="133" /></a>Bei Selbständigen, die eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV nutzen, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 1.916,25 Euro unterstellt, auch wenn dieses nicht erzielt wird. Somit beträgt der Mindestbeitrag für Selbständige, der sich durch die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aenderungen-hoechstsatz-beitraege-gkv-2011/">Erhöhung des Beitragssatzes in 2011</a> ebenfalls erhöht hat, aktuell monatlich rund 297 Euro.</p>
<p>Der <strong>Maximalbeitrag</strong> ist wiederum der zuvor genannte (bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze) von <strong>maximal 575 Euro</strong>. Dieser Beitrag bezieht sich dann auf einen integrierten Krankengeldanspruch. Möchte der Selbständige auf diesen verzichten, beträgt der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung statt 15,5% nur 14,9%, sodass der Mindestbeitrag dann bei 285 Euro und der Maximalbeitrag bei rund 553 Euro liegt.</p>
<p>Bei <strong>sonstigen Versicherten</strong>, zum Beispiel bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillige-krankenversicherung-ohne-eigenes-einkommen/">Erwerbslosen</a>, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 851,67 Euro angesetzt, sodass die freiwillige Krankenversicherung hier im Jahre 2011 einen Beitrag von mindestens 126,90 Euro liegt, der sich ebenfalls in diesem Jahr durch die allgemeine Beitragssatzerhöhung etwas erhöht hat.</p>
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		<title>Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte in der GKV</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
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		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Krankenkassenbeiträge sind für gesetzlich Versicherte wie auch freiwillig Versicherte in der GKV wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen. Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder privat krankenversichern oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben. Für 2011 liegt [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> sind für gesetzlich Versicherte wie auch <strong>freiwillig Versicherte in der GKV</strong> wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen.<span id="more-750"></span></p>
<p>Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben.<br />
Für 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro monatlich oder 49.500 Euro jährlich. Bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a> werden zu ihren Einkünften aber auch noch Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Miet- und Pachteinnahmen gerechnet.</p>
<h3>Höhe der Beiträge für freiwillige Mitglieder</h3>
<p>Für die <strong>Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge</strong> wird das Bruttoeinkommen nur bis zu einer gewissen Höhe herangezogen. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde 2011 von der Bundesregierung zum ersten Mal seit 1949 für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Krankenkassenbeiträge</a> gesenkt. Grund ist die Wirtschaftskrise, die 2010 ein Absinken der Bruttolöhne verursachte. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2011 auf jährlich 44.550 Euro oder 3.712,50 Euro monatlich festgesetzt. Jeder Mehrverdienst bleibt für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Der allgemeine Beitragssatz für alle Mitglieder in der GKV liegt bei 15,5%.</strong> Bei pflichtversicherten Mitgliedern beträgt der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent.<br />
Aufgrund der Beitragbemessungsgrenze liegen die <strong>maximalen Krankenkassenbeiträge</strong> für Versicherungspflichtige und <strong>freiwillig versicherte Mitglieder bei 575,44 Euro (3.712,50 x 15,5%)</strong> monatlich. Hinzu kommen eventuell individuell festgelegte <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen</a>. Diese werden von den Versicherten alleine getragen und können bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Darüber hinaus findet ein Sozialausgleich durch die Steuerzahler statt, um die Belastung zu begrenzen. Wer als Selbständiger nachweisen kann, dass er weniger verdient, zahlt entsprechend niedrigere Krankenkassenbeiträge in der GKV.</p>
<p>Für Selbständige, die freiwillig versicherte Mitglieder der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a> sind, gilt für die Krankenkassenbeiträge eine <strong>Mindestbemessungsgrundlage</strong>. Diese liegt 2011 für hauptberuflich Selbständige bei 1.916,25 Euro. Für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> mit Gründungszuschuss und bedürftige Selbständige werden 1.277,50 Euro angesetzt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage beträgt 851,67 Euro.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Ab wann ist man freiwillig krankenversichert?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ab-wann-ist-man-freiwillig-krankenversichert/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 13:27:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Beantwortung der Frage, ab wann man freiwillig krankenversichert ist, sollten zwei oft vermengte Bedeutungen unterschieden werden: Versicherungsfreiheit und freiwillige Krankenversicherung. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit In einer weitgefassten Bedeutung sind alle Personen freiwillig krankenversichert, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Versicherungsfrei in diesem Sinne sind zum einen nicht selbständige Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Beantwortung der Frage, <strong>ab wann man freiwillig krankenversichert ist</strong>, sollten zwei oft vermengte Bedeutungen unterschieden werden: Versicherungsfreiheit und freiwillige Krankenversicherung. <span id="more-742"></span></p>
<h3>Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit</h3>
<p>In einer weitgefassten Bedeutung sind alle Personen freiwillig krankenversichert, die nicht in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> pflichtversichert sind.</p>
<p><strong>Versicherungsfrei</strong> in diesem Sinne sind zum einen nicht selbständige Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen höher als die Versicherungspflichtgrenze ist (SGB V § 6). Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2010 bei 49.950 EUR.</p>
<p>Das Jahresarbeitsentgelt setzt sich aus dem Jahresbruttoeinkommen, dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und etwaigen vermögenswirksamen Leistungen zusammen. Außerdem können sich &#8211; unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Pflegezeit, einer Rente oder einer geringfügigen Beschäftigung &#8211; auch Personen von der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspflicht-selbstaendige-privat-krankenversicherte/">Versicherungspflicht</a> entheben lassen, die nach § 5 SGB V pflichtversichert sind (§ 8 SGB V).</p>
<p>Als versicherungsfrei gelten zum anderen auch <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-selbstaendige-freiberufler.html">Freiberufler</a>, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-pflegeversicherung-soldaten-sinnvoll/">Soldaten</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html">Beamte</a>. Für sie gelten im Übrigen keine finanziellen Versicherungsgrenzen.</p>
<p>Wer auf diese Weise von der Pflichtversicherung entbunden ist, der kann prinzipiell <strong>frei entscheiden, ob er sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung freiwillig krankenversichert</strong>. Die Option einer Nichtversicherung besteht seit Einführung der Pflichtversicherung in der PKV mit 1. Januar 2009 allerdings nicht mehr. Entscheiden sich versicherungsfreie Personen für eine private Krankenversicherung, können sie die Versicherungsleistungen durch die Wahl des Tarifs bestimmen. Dieser hängt zudem vom Alter, vom Gesundheitszustand, vom Beruf und vom Geschlecht ab.</p>
<h3>Freiwillige Krankenversicherung</h3>
<p>Entscheiden sich oben genannte Personen hingegen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, sind sie in einem engeren Sinne freiwillig krankenversichert: Sie sind <strong>Mitglieder der freiwilligen Krankenversicherung</strong>. Diese ist Teil der gesetzlichen Krankenkassen, wodurch jene, die in ihr freiwillig krankenversichert sind, Anspruch auf die üblichen Leistungen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> haben.<br />
Nach § 9 SGB V steht die freiwillige Krankenversicherung darüber hinaus auch Selbständigen, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherten</a> (bei erloschenem Versicherungsanspruch) und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/studenten-krankenversicherung.html" target="_self">Studenten</a> (ab 26) offen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Werden auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge fällig?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruerup-renten-krankenversicherungsbeitraege-faellig/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 13:03:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Rürup-Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, darüber entscheidet in Deutschland der Krankenversicherungsstatus des Rentners. Für Rentner mit privater Krankenversicherung und für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, entfallen die Krankenversicherungsbeiträge auf Rürup-Renten. Pflichtversicherte müssen zwar Krankenversicherungsbeiträge auf betriebliche Altersvorsorgen entrichten, sie sind aber von Sozialabgaben auf ihre Rürup-Renten befreit. Für [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob auf Rürup-Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, darüber entscheidet in Deutschland der Krankenversicherungsstatus des Rentners. <span id="more-576"></span></p>
<p>Für <strong>Rentner</strong> mit privater Krankenversicherung und für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, <strong>entfallen die Krankenversicherungsbeiträge auf Rürup-Renten</strong>. Pflichtversicherte müssen zwar Krankenversicherungsbeiträge auf <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/betriebliche-altersvorsorge-sonderausgaben-steuerlich-absetzbar/">betriebliche Altersvorsorgen</a> entrichten, sie sind aber von Sozialabgaben auf ihre Rürup-Renten befreit.</p>
<p>Für die dritte mögliche Form der Krankenversicherung im Rentenalter stellt sich die Situation anders dar. Jene, die <strong>in der KVdR freiwillig versichert</strong> sind, müssen auf ihre Rürup-Renten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> entrichten (Grundlage dieser Regelung ist das SGB V, § 240 Abs. 1.).</p>
<p>Ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung in der KVdR vorliegt, entscheidet die KVdR selbst, wobei Rentner <strong>für eine Pflichtversicherung zwei Voraussetzungen</strong> zu erfüllen haben:<br />
Sie müssen eine Rente aus der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/deutsche-rentenversicherung-gesetzliche-erwerbsminderungsrente/">gesetzlichen Rentenversicherung</a> beziehen und sie müssen die Vorversicherungszeiten erfüllen. Diese gelten als erfüllt, wenn der Rentner mindestens 90 % seiner zweiten Erwerbsphase Mitglied in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenversicherung-gkv-steuerlich-absetzen/">gesetzlichen Krankenversicherung</a> war (für eine Erwerbstätigkeit von 40 Jahren ergibt sich in der zweiten Hälfte eine Versicherungszeit von 18 Jahren). Dabei ist nicht entscheidend, ob der Rentner in diesem Zeitraum freiwillig versichert oder pflichtversichert war.</p>
<p>Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann sich in der KVdR freiwillig versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge für eine private Krankenversicherung sind allerdings bei einem Einstieg in hohem Alter sehr teuer, weshalb meist nur die Option der freiwilligen Krankenversicherung bleibt. In diesem Fall müssen <strong>ab dem Jahr 2011 15,5 % der Rürup-Rente als Krankenversicherungsbeitrag abgeben</strong> werden.</p>
<p>Dabei gilt jedoch eine Ausnahmen: Die Rürup-Renten der Versicherten, die bereits ohne Rürup-Rente die gültige <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Beitragsbemessungsgrenze</a> für die Krankenversicherungsbeiträge überschreiten (3.712,50 EUR für 2011), bleiben sozialabgabenfrei.</p>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillige-krankenversicherung-gesetzliche-krankenkasse/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 10:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Nachteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Grundlagen für eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkassen. Kosten, Leistungen und Unterschiede zur PKV im Überblick. Viele Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied versichert. Dazu zählen in erster Linie alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer), welche die Pflichtversicherungsgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten. Alle anderen Arbeitnehmer, die meisten Selbständigen, alle Beamte und Studenten [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundlagen für eine <strong>freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkassen</strong>. Kosten, Leistungen und Unterschiede zur PKV im Überblick.<span id="more-461"></span></p>
<p>Viele Millionen Deutsche sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied versichert. Dazu zählen in erster Linie alle abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer), welche die Pflichtversicherungsgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten.</p>
<p>Alle anderen Arbeitnehmer, die meisten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a>, alle <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beamte-oeffentlicher-dienst.html" target="_blank">Beamte</a> und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/studenten-krankenversicherung.html" target="_blank">Studenten</a> können sich frei zwischen der GKV und einer privaten Krankenversicherung entscheiden. Entscheiden sich diese Personen für die GKV, dann wird dieses als <strong>freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> bezeichnet, weil der Versicherte eben nicht per Gesetz pflichtversichert ist.</p>
<p>Eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse können also Personen abschließen, welche die zuvor genannte <strong>Voraussetzungen zum Wahlrecht zwischen der PKV und der GKV</strong> erfüllen. Was allerdings nur in Ausnahmefällen möglich ist, ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV als freiwilliger Versicherter. Für die meisten privat Krankenversicherten ist nämlich eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich.</p>
<p style="text-align: left;">Die freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hat zwei große <strong>Vorteile</strong>. Besonders profitieren können hier Ehepaare oder Familien mit <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kindern</a>, denn unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Kinder als auch der Partner beitragsfrei in der GKV mit versichert werden.</p>
<p>Der zweite große Vorteil besteht darin, dass es keine höheren Beiträge für Personen gibt, die bereits chronisch krank sind, und auch im Alter gibt es <strong>keine Beitragssteigerungen</strong>, wie es oftmals bei den privaten Versicherern der Fall ist. Ein <strong>Nachteil</strong> der freiwilligen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse hingegen besteht sicherlich darin, dass man lediglich „Standardleistungen“ nutzen kann, während man durch die Wahl verschiedener Tarife in der PKV deutlich bessere Leistungen in Anspruch nehmen kann.</p>
<p>Dieser Aspekt bezüglich der Leistungen ist auf jeden Fall bei der Wahl der Krankenkasse zu berücksichtigen. Bezüglich der Beiträge ist bei der GKV bzw. freiwilligen Krankenversicherung noch zu beachten, dass die <strong>Höhe der Versicherungsprämie</strong> ausschließlich an die Höhe des Einkommens gekoppelt ist.</p>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 09:56:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist? Alles Infos über die Beitragsbemessung und Leistungen: Während die gesetzliche Krankenversicherung für viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, haben anderen Personen, zum Beispiel Selbständige oder auch Personen ohne Einkommen die Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherung in der GKV zu wählen. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist? Alles Infos über die Beitragsbemessung und Leistungen:<span id="more-355"></span></p>
<p>Während die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> für viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, haben anderen Personen, zum Beispiel <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> oder auch Personen ohne Einkommen die Möglichkeit, die <strong>freiwillige Krankenversicherung in der GKV</strong> zu wählen.</p>
<p>Mit <strong>Personen ohne Einkommen</strong> sind in diesem Zusammenhang Verbraucher gemeint, die zudem auch keine Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehen, denn in diesem Fall würde natürlich der Bund die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wer also arbeitslos gemeldet ist und auch Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 bekommt, der bekommt die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Beiträge zur Krankenversicherung</a> vom Bund bzw. vom Arbeitsamt gezahlt.</p>
<p>Wie aber verhält es sich bei Personen mit den Beiträgen und Leistungen im Bereich <strong>freiwillige Krankenversicherung</strong>, wenn <strong>keine Einnahmen in Form von Gehalt oder Lohnersatzleistungen vorhanden sind</strong>?</p>
<p>Möchte man eine freiwillige Krankenversicherung nutzen ohne Einkommen zur Verfügung zu haben, dann wird der <strong>Beitrag zur Krankenversicherung auf der Basis eines fiktiven Einkommens berechnet</strong>, der so genannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt derzeit bei 840 Euro, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Mindestbeitrag</a> für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV bei knapp 125 Euro monatlich liegt, auch wenn man kein Einkommen hat.</p>
<p>Bezahlen kann man diesen Beitrag dann eventuell aus vorhandenem Vermögen. Im Bezug auf die zu erhaltenen Leistungen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Unterschiede zwischen den Versicherten.</p>
<p>Man muss sich also keine Sorgen machen, dass weil man nur den Mindestbeitrag zahlen kann, man weniger <strong>Leistungen</strong> bekommen würde als ein Selbständiger, der vielleicht einen Beitrag von monatlich 400 Euro zahlt.</p>
<p>Dennoch kann die <strong>freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen</strong> des Versicherten natürlich zu einem Problem werden, wenn weder Anspruch auf Arbeitslosengeld / Hartz 4 besteht noch Vermögen vorhanden ist, aus welchem der Beitrag zu zahlen wäre.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Freiwillig krankenversichert: Mindestbeitrag &amp; Bemessungsgrenze</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 15:00:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer in der GKV freiwillig Krankenversichert ist oder dies plant, sollte ich mit den Themen Bemessungsgrenze und Mindestbeitrag auseinandersetzen. Hier ein Überblick: Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze kennzeichnet für Arbeitnehmer die Bemessungsgrenze für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2010 liegt der Wert bei 49.950 Euro. Im Jahr [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in der GKV <strong>freiwillig Krankenversichert</strong> ist oder dies plant, sollte ich mit den Themen <strong>Bemessungsgrenze</strong> und <strong>Mindestbeitrag</strong> auseinandersetzen. Hier ein Überblick:<span id="more-201"></span></p>
<p>Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze kennzeichnet für Arbeitnehmer die <strong>Bemessungsgrenze für die Versicherungspflicht</strong> in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a>.</p>
<p>Sie wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2010 liegt der Wert bei 49.950 Euro. Im Jahr 2011 wird der Wert erstmals gesenkt und die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro festgesetzt.</p>
<p>Mit dem Erreichen der Versicherungspflichtgrenze können Arbeitnehmer entscheiden, ob sie weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung <strong>freiwillig krankenversichert</strong> bleiben wollen oder in eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> wechseln möchten. Wer freiwillig krankenversichert sein möchte, muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren mit seinem Jahresbruttoeinkommen die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherungspflicht überschreiten.</p>
<p>Im Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze bildet die Beitragsbemessungsgrenze die <strong>Bemessungsgrenze für die Sozialabgaben</strong>. Übersteigt das Einkommen diese Bemessungsgrenze, werden keine zusätzlichen Beiträge für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> sowie Arbeitslosenversicherung erhoben. Der Versicherungsbeitrag bleibt auch bei steigendem Einkommen konstant. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2010 bei 45.000 Euro jährlich oder 3.750 Euro monatlich.</p>
<p>Wer <strong>freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung</strong> ist, geht oft einer selbständigen Tätigkeit nach oder gehört zur Gruppe der Existenzgründer. Für diesen Personenkreis gibt es jeweils einen eigenen <strong>Mindestbeitrag</strong>.</p>
<p>Dieser Mindestbeitrag für freiwillig Krankenversicherte wird anhand eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Für Selbständige liegt dieses Mindesteinkommen bei 1.916,25 Euro und für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, liegt der Wert bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Von diesem fiktiven Mindesteinkommen werden 14,9 Prozent als <strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong> fällig. Das ergibt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/berufsunfaehigkeitsversicherung-ruerup-rente-selbstaendige/">Selbständige</a>, die freiwillig krankenversichert sind, einen Mindestbeitrag von etwa 285 Euro.<br />
Für Existenzgründer, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern wollen, beläuft sich der Mindestbeitrag auf etwa 190 Euro monatlich.</p>
<p>Für alle, die mit ihrem Einkommen die Bemessungsgrenze von 3.750 Euro monatlich überschreiten und weiter freiwillig krankenversichert in der GKV bleiben wollen, gilt ein Mindestbeitrag von 558,75 Euro.</p>
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		<title>Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag &amp; max. Beitrag</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzlich]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen <strong>Mindestbeitrag</strong> und einen <strong>maximal Beitrag</strong> begrenzt.<span id="more-80"></span></p>
<p>Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</a>, sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a>.</p>
<p>Auch wenn man sich <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> hat, richtet sich der <strong>Beitrag nach dem Einkommen</strong>. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.</p>
<p>Der <strong>Mindestbeitrag für Personen</strong>, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Somit zahlen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.</p>
<p>Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser <strong>maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen</strong> von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.</p>
<p>Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.</p>
<p>Nur wenn die genannten <strong>Einkommensgrenzen</strong> über bzw. unterschritten werden,  kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.</p>
<p>Insofern muss man also &#8211; sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist &#8211; besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.</p>
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		<title>Freiwillig versichert: Familienversicherung in der PKV möglich?</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 11:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Möglichkeit der Familienversicherung innerhalb der PKV, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die Möglichkeit der <strong>Familienversicherung innerhalb der PKV</strong>, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.<span id="more-72"></span></p>
<p>Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a>, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.</p>
<p><strong>Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?</strong><br />
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienangehörige durch die Familienversicherung mitversorgt.<br />
Der Begriff &#8220;Familienversicherung&#8221; bedeutet, dass Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, oder falls sie noch in der Ausbildung sind, auch darüber hinaus.</p>
<p>Die PKV kennt diese Form der Absicherung nicht. Deshalb müssen mit dem <strong>Eintritt in die PKV</strong>, die F<strong>amilienversicherung und der Versicherungsschutz der Familie neu beleuchtet werden</strong>.<br />
Für Kinder entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen:<br />
- ein Elternteil ist in der PKV versichert<br />
- sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten<br />
Es besteht nämlich die Regelung, dass Kinder immer bei dem Ehegatten versichert werden müssen, der das höhere Einkommen erzielt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>, oder wenn man <strong>freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> ist, müssen Familienmitglieder einzeln versichert werden.</p>
<p>Für Angestellte, die freiwillig versichert sind, gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dies gilt für Familienangehörige, die bei einer Mitgliedschaft in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> <strong>kostenlos über die Familienversicherung abgesichert</strong> gewesen wären.<br />
Auch die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten sind zuschussberechtigt, da für sie der gleiche Status gilt wie für den Versicherungsnehmer.</p>
<p>Ansonsten gilt für Personen, die freiwillig versichert sind und für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass Kinder günstig versichert werden können, weil sich die Tarife auch nach dem Eintrittsalter richten.</p>
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