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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Familienversicherung</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenversicherung für ein Kind: Privat oder gesetzlich?</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 09:50:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Für Eltern stellt sich im Bezug auf das eigene Kind häufig die Frage, ob es sinnvoller ist, es im Breich der Krankenversicherung privat oder gesetzlich zu versichern. Sowohl was die GKV als auch die PKV betrifft, sollten jeweils mögliche Vorteile und Nachteile berücksichtigt werden, was die Versicherung des Kindes betrifft. Im Bezug auf die Leistungen [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Für Eltern stellt sich im Bezug auf das eigene <strong>Kind</strong> häufig die Frage, ob es sinnvoller ist, es im Breich der Krankenversicherung <strong>privat oder gesetzlich</strong> zu versichern.<span id="more-933"></span></p>
<p>Sowohl was die GKV als auch die PKV betrifft, sollten jeweils mögliche Vorteile und Nachteile berücksichtigt werden, was die Versicherung des Kindes betrifft.</p>
<p>Im Bezug auf die Leistungen kann die PKV in der Regel den Vorteil aufweisen, dass umfangreichere Leistungen in Anspruch genommen werden, als es in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist.</p>
<p>Ein <strong>Vorteil der GKV</strong> ist hingegen, dass das <strong>Kind</strong> hier <strong>kostenlos</strong> im Zuge der so bezeichneten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> <strong>versichert werden</strong> kann. Auch wenn der Beitrag für Kinder in der PKV natürlich bei weitem nicht so hoch wie für Erwachsene ist, so hat die GKV eben aufgrund der Familienversicherung immer einen Kostenvorteil  gegenüber der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>.</p>
<h3>Beispielfall &#8211; Wann ist die PKV, wann die GKV geeigneter?</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1069" style="margin: 5px 5px 0px 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/kind-krankenversicherung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Wenn man sich entscheiden muss, in welcher Krankenkasse man sein Kind versichern möchte, dann gibt es mögliche Szenarien, in denen die eine oder andere Variante sinnvoller ist. Wenn die Eltern zum Beispiel ein gesundes Kind haben und aus finanziellen Gründen vorrangig ein möglichst <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">geringere Krankenversicherungsbeitrag</a> wichtig ist, dann ist auf jeden Fall die GKV zu empfehlen, denn dort ist für Kinder aufgrund der Familienversicherung gar kein Beitrag zu zahlen.</p>
<p>Steht hingegen eine möglichst <strong>gute Versorgung des Kindes im Vordergrund</strong>, vielleicht auch wegen einer bereits bestehenden Erkrankung, so ist sicherlich eher die <strong>PKV zu empfehlen</strong>, weil dort die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-leistungsvergleich.html" target="_blank">Leistungen</a>, je nach Tarif, teilweise erheblich umfangreicher sind.</p>
<p>Als Fazit kann man etwas verallgemeinernd festhalten, dass das gesetzlich krankenversichern für das Kind immer dann sinnvoller ist, wenn ein günstiger Beitrag im Vordergrund steht, während die das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> vorteilhaft ist, wenn die Eltern sehr großen Wert auf umfangreichere Leistungen in der Krankenversicherung und auf die bestmögliche Behandlung des Kindes legen.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Familienversicherung der AOK für Studenten: Die Voraussetzungen</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 13:01:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Studenten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich über die Familienversicherung (z.B. bei der AOK) kostenlos mit zu versichern. Es gibt im Prinzip zwei Voraussetzungen, die Studenten erfüllen müssen, damit sie sich auch weiterhin während des Studiums kostenlos im Zuge der Familienversicherung der Eltern bei der AOK versichern können. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/studenten-informationen.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für <strong>Studenten</strong> unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich über die <strong>Familienversicherung (z.B. bei der AOK)</strong> kostenlos mit zu versichern.<span id="more-789"></span><br />
Es gibt im Prinzip <strong>zwei Voraussetzungen</strong>, die Studenten erfüllen müssen, damit sie sich auch weiterhin während des Studiums kostenlos im Zuge der Familienversicherung der Eltern bei der AOK versichern können.</p>
<p>Die erste Voraussetzung besteht darin, dass das monatlich erzielte <strong>Einkommen nicht oberhalb von 365 Euro</strong> liegen darf. Wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, einen so genannter Minijob, sind auch bis zu 400 Euro monatlich erlaubt.<br />
Die zweite Voraussetzung ist auch gleichzeitig die <strong>maximale Versicherungsdauer</strong> in der Familienversicherung. Studenten können nämlich maximal bis zum Erreichen ihres 25. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert sein.</p>
<h3>Welche Vorteile und Nachteile gibt es?</h3>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-793" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" title="studenten-informationen" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/studenten-informationen.jpg" alt="Welche Vorteile und Nachteile für Studenten" width="200" height="133" />Der große <strong>Vorteil der Familienversicherung bei der AOK</strong> und grundsätzlich auch bei allen anderen gesetzlichen Krankenversicherungen ist für Studenten, dass sie keinen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen müssen. Gerade für im Studium befindliche Verbraucher gilt es Kosten zu sparen, und eine beitragspflichtige studentische Krankenversicherung würde ansonsten immerhin rund 60 Euro im Monat kosten.</p>
<p>Wenn überhaupt ein <strong>Nachteil</strong> zu nennen ist, dann ist dies das geringere Leistungsspektrum der GKV als solche, wenn man diese mit der PKV vergleicht. Dies ist allerdings kein spezieller Nachteil der Familienversicherung, denn diese beinhaltet die gleichen Leistungen, die auch der Hauptversicherte erhält.</p>
<p>Bezüglich der Familienversicherung der AOK sollten Studenten besonders beachten, dass die Voraussetzungen auch dauerhaft erfüllt werden, womit vor allem die erwähnten Einkommensgrenzen gemeint sind, denn werden diese überschritten, muss der Student sich sofort beitragspflichtig versichern.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherung in Lebensgemeinschaft: Partner mitversichert</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 19:31:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über eine Krankenversicherung in einer Lebensgemeinschaft. Unter welchen Bedingungen kann ein Partner mitversichert werden und was gibt es zu beachten? Da viele Verbraucher verheiratet sind oder in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leben stellt sich die Frage, wie es bezüglich der Krankenversicherung aussieht, also ob der Partner mitversichert werden kann. Um diese Frage beantworten zu können [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über eine <strong>Krankenversicherung</strong> in einer <strong>Lebensgemeinschaft</strong>. Unter welchen Bedingungen kann ein Partner mitversichert werden und was gibt es zu beachten?<span id="more-500"></span></p>
<p>Da viele Verbraucher verheiratet sind oder in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leben stellt sich die Frage, wie es bezüglich der Krankenversicherung aussieht, also ob der <strong>Partner mitversichert werden</strong> kann.</p>
<p>Um diese Frage beantworten zu können müssen zwei Unterscheidungen vorgenommen werden, und zwar muss zwischen einer <strong>ehelichen und einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft</strong> sowie zwischen der gesetzlichen und <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a> unterschieden werden.</p>
<p>Im Zuge der GKV gibt es eine klare Trennung zwischen der ehelichen und der nicht-ehelichen Gemeinschaft, was die Frage angeht, ob der Partner mitversichert werden kann.<br />
Eine beitragsfreie Mitversicherung in Form der <strong>Familienversicherung</strong> ist nämlich nur dann möglich, wenn die Lebenspartner auch verheiratet sind, und dann auch nur dann, wenn der mitversicherte Ehepartner monatlich nicht mehr als 365 bzw. im Rahmen eines <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/versicherungspflicht-geringfuegige-beschaeftigung-minijob/">Minijobs</a> 400 Euro verdient. Andernfalls wird der Ehepartner selbst beitragspflichtig, was für Lebenspartner eine außerehelichen Lebensgemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung immer gilt.</p>
<p>Bei der <strong>privaten Krankenversicherung</strong> sieht es etwas anders aus. Hier gibt es zwar keine Familienversicherung, sondern jeder Versicherte ist beitragspflichtig. Jedoch bieten die meisten privaten Krankenkassen günstigere <strong>&#8220;Gemeinschaftstarife&#8221; für Lebenspartner</strong> an. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine eheliche oder um eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft handelt. Allerdings gilt hier als Voraussetzung, dass der Ehepartner bzw. der Lebenspartner in einer ehe-ählichen Gemeinschaft kein Einkommen erzielen darf.</p>
<p>Im Bezug auf die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-leistungsvergleich.html" target="_blank">Leistungen</a> ist sowohl bei der GKV als auch bei der PKV zu beachten, dass der Mitversicherte stets die gleichen Leistungen wie der Hauptversicherte in Anspruch nehmen kann.<br />
Die <strong>geringeren Kosten</strong> sind bei der <strong>Krankenversicherung im Zuge einer Lebensgemeinschaft</strong>, im Rahmen derer der Partner mitversichert werden kann, der große Vorteil. Nachteile gibt es hingegen nicht zu beachten.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillig versichert: Familienversicherung in der PKV möglich?</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 11:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informationen über die Möglichkeit der Familienversicherung innerhalb der PKV, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die Möglichkeit der <strong>Familienversicherung innerhalb der PKV</strong>, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.<span id="more-72"></span></p>
<p>Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a>, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.</p>
<p><strong>Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?</strong><br />
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienangehörige durch die Familienversicherung mitversorgt.<br />
Der Begriff &#8220;Familienversicherung&#8221; bedeutet, dass Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, oder falls sie noch in der Ausbildung sind, auch darüber hinaus.</p>
<p>Die PKV kennt diese Form der Absicherung nicht. Deshalb müssen mit dem <strong>Eintritt in die PKV</strong>, die F<strong>amilienversicherung und der Versicherungsschutz der Familie neu beleuchtet werden</strong>.<br />
Für Kinder entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen:<br />
- ein Elternteil ist in der PKV versichert<br />
- sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten<br />
Es besteht nämlich die Regelung, dass Kinder immer bei dem Ehegatten versichert werden müssen, der das höhere Einkommen erzielt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>, oder wenn man <strong>freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> ist, müssen Familienmitglieder einzeln versichert werden.</p>
<p>Für Angestellte, die freiwillig versichert sind, gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dies gilt für Familienangehörige, die bei einer Mitgliedschaft in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> <strong>kostenlos über die Familienversicherung abgesichert</strong> gewesen wären.<br />
Auch die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten sind zuschussberechtigt, da für sie der gleiche Status gilt wie für den Versicherungsnehmer.</p>
<p>Ansonsten gilt für Personen, die freiwillig versichert sind und für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass Kinder günstig versichert werden können, weil sich die Tarife auch nach dem Eintrittsalter richten.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>
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		<title>Krankenversicherung während der Elternzeit &#8211; PKV und GKV</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Dec 2009 17:27:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Informieren Sie sich über das Thema:“Krankenversicherung während der Elternzeit“! In Deutschland haben Erziehungsberechtigte drei Jahre lang nach Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, eine so genannte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Wie sieht es aber während der Elternzeit mit der Krankenversicherung aus? Um diese Frage beantworten zu können, muss man die Personen, welche die Elternzeit in [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informieren Sie sich über das Thema:<strong>“Krankenversicherung während der Elternzeit“!<span id="more-23"></span><br />
</strong><br />
In Deutschland haben Erziehungsberechtigte drei Jahre lang nach Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, eine so genannte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. <strong>Wie sieht es aber während der Elternzeit mit der Krankenversicherung aus?</strong><br />
Um diese Frage beantworten zu können, muss man die Personen, welche die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, in drei Gruppen aufteilen, nämlich in die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die dort familienversicherten Personen und die Krankenversicherten in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>. Bei den in der GKV Pflichtversicherten ist es so, dass die Pflichtmitgliedschaft in der<strong> gesetzlichen Krankenversicherung </strong>auch <strong>während der Elternzeit uneingeschränkt bestehen</strong> bleibt. Während der Zeit, in der man Erziehungsgeld bekommt, sind keine Beiträge zu zahlen, es besteht dann also Beitragsfreiheit für den Krankenversicherten. Die <strong>Beitragsfreiheit</strong> gilt aber nur dann, wenn man während dieser Zeit keiner Beschäftigung nachgeht. Übt man hingegen einen Teilzeitjob während der Elternzeit aus, dann müssen auf der Grundlage des Einkommens auch Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.</p>
<p>Wer als Ehepartner familienversichert in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> ist, für den ändert sich auch nach der Geburt des Kindes und somit in der Elternzeit nichts, denn die Familienversicherung bleibt weiterhin bestehen. Gleiches gilt auch für jene Personen, die sich <strong>privat krankenversichert</strong> haben. Auch hier <strong>besteht die Krankenversicherung während der Elternzeit natürlich weiter</strong>.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbstständige</a> müssen weiterhin den vollen Beitrag selber zahlen, <strong>für Arbeitnehmer verschlechtert sich die Lage </strong>finanziell sogar. Denn als Arbeitnehmer muss man während der Elternzeit nun auch den Arbeitgeberanteil selber zahlen und trägt somit unter Umständen eine doppelt so hohe Belastung. Grundsätzlich sollten alle Details mit der eigenen Krankenkasse besprochen werden, da es hier mitunter einige Unterschiede im Detail gibt.</p>
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