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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Familien</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Risikolebensversicherung &#8211; verbundene Leben per Partnervertrag</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Sep 2010 15:11:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Risikolebensversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Risikolebensversicherung auf verbundene Leben als Partnervertrag ist eine interessante Variante für Ehepartner und Lebenspartner sich gegenseit abzusichern: Unter dieser Art von Lebensversicherung versteht man, dass nicht nur eine, sondern zwei Personen gleichzeitig im Todesfall abgesichert sind, es gibt also zwei Versicherte im Vertrag. Fast ausnahmslos schließen Ehepartner oder Lebenspartner eine solche Risikolebensversicherung auf verbundene Leben [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Risikolebensversicherung auf verbundene Leben</strong> als Partnervertrag ist eine interessante Variante für Ehepartner und Lebenspartner sich gegenseit abzusichern:<span id="more-146"></span></p>
<p>Unter dieser Art von Lebensversicherung versteht man, dass nicht nur eine, sondern zwei Personen gleichzeitig im Todesfall abgesichert sind, es gibt also zwei Versicherte im Vertrag. Fast ausnahmslos schließen <strong>Ehepartner oder Lebenspartner </strong>eine solche Risikolebensversicherung auf verbundene Leben ab, um sich durch diesen Partnervertrag praktisch <strong>gegenseitig finanziell im Todesfall abzusichern</strong>.</p>
<p>Zu den speziellen Merkmalen dieser Risikolebensversicherung zählt auch, dass zwar zwei Personen mit der vereinbarten Leistung abgesichert werden können, die vereinbarte <strong>Versicherungssumme</strong> allerdings <strong>nur einmal ausgezahlt</strong> wird, nämlich wenn einer der beiden Versicherten verstirbt. Ist das der Fall, so erlischt die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben nicht nur als Partnervertrag, sondern generell. Sollte also die zweite bis dato versicherte Person auch noch versterben, wird die Versicherungssumme nicht noch einmal gezahlt.</p>
<p>Die <strong>Vorteile</strong> liegen bei der <strong>Risikolebensversicherung auf verbundene Leben</strong> als Partnervertrag vor allem darin, dass der zu zahlende Beitrag geringer ist, als wenn zwei Einzelverträge auf jeweils den einen und den anderen (Ehe-)Partner abgeschlossen werden. Zudem ist durch die Versicherung ein gegenseitiger Schutz gewährleistet, da die Versicherungssumme beim „ersten“ Todesfall auf jeden Fall gezahlt wird.</p>
<p>Der <strong>Nachteil</strong> bei der Risikolebensversicherung als verbundene Leben besteht allerdings darin, dass die Versicherungssumme nur einmal gezahlt wird, auch wenn beide Versicherte versterben. Bei Einzelverträgen hingegen könnte der Begünstigte beispielsweise nach Tod des Partners geändert werden.</p>
<p>Zu beachten ist bei der <strong>Risikolebensversicherung auf verbundene Leben als Partnervertrag</strong> vor allem, dass die <strong>Angebote</strong> verglichen werden sollte, da viele Versicherer eine solche Versicherung zu teilweise recht unterschiedlichen Beiträgen anbieten.</p>
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		<title>Krankenversicherung während der Elternzeit &#8211; PKV und GKV</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Dec 2009 17:27:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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		<description><![CDATA[Informieren Sie sich über das Thema:“Krankenversicherung während der Elternzeit“! In Deutschland haben Erziehungsberechtigte drei Jahre lang nach Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, eine so genannte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Wie sieht es aber während der Elternzeit mit der Krankenversicherung aus? Um diese Frage beantworten zu können, muss man die Personen, welche die Elternzeit in [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informieren Sie sich über das Thema:<strong>“Krankenversicherung während der Elternzeit“!<span id="more-23"></span><br />
</strong><br />
In Deutschland haben Erziehungsberechtigte drei Jahre lang nach Geburt ihres Kindes die Möglichkeit, eine so genannte Elternzeit in Anspruch zu nehmen. <strong>Wie sieht es aber während der Elternzeit mit der Krankenversicherung aus?</strong><br />
Um diese Frage beantworten zu können, muss man die Personen, welche die Elternzeit in Anspruch nehmen möchten, in drei Gruppen aufteilen, nämlich in die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die dort familienversicherten Personen und die Krankenversicherten in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>. Bei den in der GKV Pflichtversicherten ist es so, dass die Pflichtmitgliedschaft in der<strong> gesetzlichen Krankenversicherung </strong>auch <strong>während der Elternzeit uneingeschränkt bestehen</strong> bleibt. Während der Zeit, in der man Erziehungsgeld bekommt, sind keine Beiträge zu zahlen, es besteht dann also Beitragsfreiheit für den Krankenversicherten. Die <strong>Beitragsfreiheit</strong> gilt aber nur dann, wenn man während dieser Zeit keiner Beschäftigung nachgeht. Übt man hingegen einen Teilzeitjob während der Elternzeit aus, dann müssen auf der Grundlage des Einkommens auch Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.</p>
<p>Wer als Ehepartner familienversichert in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> ist, für den ändert sich auch nach der Geburt des Kindes und somit in der Elternzeit nichts, denn die Familienversicherung bleibt weiterhin bestehen. Gleiches gilt auch für jene Personen, die sich <strong>privat krankenversichert</strong> haben. Auch hier <strong>besteht die Krankenversicherung während der Elternzeit natürlich weiter</strong>.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbstständige</a> müssen weiterhin den vollen Beitrag selber zahlen, <strong>für Arbeitnehmer verschlechtert sich die Lage </strong>finanziell sogar. Denn als Arbeitnehmer muss man während der Elternzeit nun auch den Arbeitgeberanteil selber zahlen und trägt somit unter Umständen eine doppelt so hohe Belastung. Grundsätzlich sollten alle Details mit der eigenen Krankenkasse besprochen werden, da es hier mitunter einige Unterschiede im Detail gibt.</p>
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