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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Einkommensgrenze</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst &amp; Hinzuverdienstgrenze</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 12:51:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsminderungsrente]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nimmt, hat die Möglichkeit sein Einkommen durch einen Hinzuverdienst aufzustocken. Dabei sollte jedoch die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt werden: Personen die voll oder teilweise erwerbsunfähig sind bekommen in der Regel von staatlicher Seite aus eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Im Zusammenhang mit dieser Rente sind unter anderem auch der mögliche Hinzuverdienst und die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine <strong>Erwerbsminderungsrente</strong> in Anspruch nimmt, hat die Möglichkeit sein Einkommen durch einen Hinzuverdienst aufzustocken. Dabei sollte jedoch die Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt werden:<span id="more-261"></span></p>
<p>Personen die voll oder teilweise erwerbsunfähig sind bekommen in der Regel von staatlicher Seite aus eine so genannte Erwerbsminderungsrente.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dieser Rente sind unter anderem auch der mögliche <strong>Hinzuverdienst</strong> und die <strong>Hinzuverdienstgrenze</strong> zu beachten.<br />
Generell ist es auf jeden Fall auch bei Bezug einer solchen Erwerbsminderungsrente möglich, durch einen Hinzuverdienst zusätzlich noch ein Einkommen zu erwirtschaften, entweder als Arbeitnehmer oder auch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit.</p>
<p>Allerdings ist dieses nicht unbegrenzt möglich, sondern nur bis zu einem bestimmten Einkommen, der so genannten Hinzuverdienstgrenze. Diese Grenze stellt somit ein maximales Nebeneinkommen dar, welches der Empfänger der Erwerbsminderungsrente monatlich bekommen darf. Die <strong>Höhe der Hinzuverdienstgrenze</strong> richtet sich vor allem zunächst einmal danach, ob man eine Rente wegen voller und wegen <strong>teilweiser </strong><strong>Erwerbsminderung</strong> bezieht, da es hier einen unterschiedlich hohen möglichen Hinzuverdienst gibt.</p>
<p>So liegt die <strong>Hinzuverdienstgrenze</strong> zum Beispiel beim Bezug einer v<strong>ollen Erwerbsminderungsrente</strong> bei <strong>400 Euro</strong> im Monat, entspricht demnach also dem Hinzuverdienst in Form des so genannten Minijobs.</p>
<p>Bezieht man hingegen eine <strong>Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung</strong>, so liegt die Hinzuverdienstgrenze hier deutlich höher, nämlich bei monatlich rund <strong>850 Euro</strong>.</p>
<p>Werden diese Grenzen überschritten, erzielt der Rentenempfänger also ein höheres Einkommen, so wird eine anteilige <strong>Kürzung der Erwerbsminderungsrente</strong> vorgenommen.<br />
Allerdings ist es zweimal pro Jahr erlaubt, die genannten Grenze für den Hinzuverdienst auch ohne eine Kürzung der Rente als Konsequenz zu überschreiten.</p>
<p>Wirtschaftlich betrachtet ist es für den Empfänger einer Erwerbsminderungsrente somit auf jeden Fall sinnvoll darauf zu achten, dass der erhaltene Hinzuverdienst nicht über der Hinzuverdienstgrenze liegt, da man bei Überschreiten der Grenze durch die Anrechenbarkeit der Rente dann faktisch „umsonst“ arbeiten würde.</p>
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		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>
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