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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Beitragssätze</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Änderungen und Höchstsatz der Beiträge in der GKV in 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 11:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Überblick über die Änderungen und den neuen Höchstsatz der Beiträge für die GKV, die 2011 im Zuge der Reform in Kraft tretten sollen: Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung beschlossen. Diese Änderungen werden ab 2011 1 wirksam und betreffen im Bereich der GKV sowohl die Beiträge als auch den [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Überblick über die <strong>Änderungen</strong> und den neuen <strong>Höchstsatz der Beiträge</strong> für die <strong>GKV</strong>, die 2011 im Zuge der Reform in Kraft tretten sollen:<span id="more-252"></span></p>
<p>Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung beschlossen. Diese Änderungen werden ab 2011 1 wirksam und betreffen im Bereich der GKV sowohl die Beiträge als auch den zu zahlenden Höchstsatz.</p>
<p>Die <strong>Beiträge</strong> werden im Rahmen der <strong>GKV ab 2011 1 steigen</strong>, da sich der Beitragssatz von 14,9 Prozent auf <strong>15,5 Prozent</strong> für alle gesetzlich Krankenversicherten erhöhen wird. Dabei wird der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a> an diesen 15,5 Prozent ab dem nächsten Jahr eingefroren, sodass selbst bei weiteren Steigerungen des Beitragssatzes nur noch der Arbeitnehmeranteil von diesen Steigerungen betroffen sein wird.<br />
Ab dem nächsten Jahr beteiligen sich die Arbeitgeber mit 7,3 Prozent am Gesamtbeitragssatz der GKV, während die Arbeitnehmer 8,2 Prozent zu tragen haben.</p>
<p>Durch die <strong>Anhebung der Beiträge in der GKV</strong> erhöht sich natürlich automatisch auch der <strong>Höchstsatz</strong>, den man an Krankenversicherungsbeiträgen in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> zahlen muss.</p>
<p>Bisher beträgt der Höchstsatz der Beitäge zur GKV monatlich knapp 559 Euro (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zusammen), was sich aus der Berechnung des Beitragssatzes von bisher 14,9 Prozent auf die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.750 Euro ergibt.</p>
<p>Zwar sinkt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im nächsten Jahr erstmal auf dann monatlich 3.712,50 Euro, aber dennoch erhöht sich der <strong>Höchstsatz in Folge der Erhöhung der Beiträge</strong> bzw. genauer gesagt des Beitragssatzes. Somit wird der Höchstbetrag ab dem nächsten Jahr monatlich bei rund <strong>575 Euro</strong> liegen.</p>
<p>Insgesamt betrachtet muss man zu den <strong>Änderungen in der GKV</strong>, was die <strong>Beiträge</strong> und den zukünftigen <strong>Höchstsatz in 2011</strong> betrifft festhalten, dass hier nur ein Nachteil in Form von <strong>höheren Kosten für den Verbraucher</strong> zu sehen ist.<br />
Von der Politik genannte Vorteile wie Stabilisierung der Leistungen und des Systems an sich sind nicht wirklich „greifbar“.</p>
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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>
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