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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Beitragsbemessungsgrenze</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenkassenbeiträge für freiwillig Versicherte in der GKV</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Krankenkassenbeiträge sind für gesetzlich Versicherte wie auch freiwillig Versicherte in der GKV wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen. Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder privat krankenversichern oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben. Für 2011 liegt [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> sind für gesetzlich Versicherte wie auch <strong>freiwillig Versicherte in der GKV</strong> wieder gestiegen. Ein Überblick der aktuellen Beiträge und der Krankenkassen.<span id="more-750"></span></p>
<p>Für die Bestimmung der Versicherungspflicht ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von Bedeutung. Arbeitnehmer, die diese Grenze überschreiten, können sich entweder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-krankenversichern-ab-wann-voraussetzungen-einkommen/">privat krankenversichern</a> oder als freiwillig versicherte Mitglieder in der GKV bleiben.<br />
Für 2011 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.125 Euro monatlich oder 49.500 Euro jährlich. Bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständigen</a> werden zu ihren Einkünften aber auch noch Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Miet- und Pachteinnahmen gerechnet.</p>
<h3>Höhe der Beiträge für freiwillige Mitglieder</h3>
<p>Für die <strong>Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge</strong> wird das Bruttoeinkommen nur bis zu einer gewissen Höhe herangezogen. Diese Beitragsbemessungsgrenze wurde 2011 von der Bundesregierung zum ersten Mal seit 1949 für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Krankenkassenbeiträge</a> gesenkt. Grund ist die Wirtschaftskrise, die 2010 ein Absinken der Bruttolöhne verursachte. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2011 auf jährlich 44.550 Euro oder 3.712,50 Euro monatlich festgesetzt. Jeder Mehrverdienst bleibt für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge unberücksichtigt.</p>
<p><strong>Der allgemeine Beitragssatz für alle Mitglieder in der GKV liegt bei 15,5%.</strong> Bei pflichtversicherten Mitgliedern beträgt der Arbeitnehmeranteil 8,2 Prozent, der Arbeitgeberanteil 7,3 Prozent.<br />
Aufgrund der Beitragbemessungsgrenze liegen die <strong>maximalen Krankenkassenbeiträge</strong> für Versicherungspflichtige und <strong>freiwillig versicherte Mitglieder bei 575,44 Euro (3.712,50 x 15,5%)</strong> monatlich. Hinzu kommen eventuell individuell festgelegte <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen</a>. Diese werden von den Versicherten alleine getragen und können bis zu zwei Prozent des Bruttoeinkommens ausmachen. Darüber hinaus findet ein Sozialausgleich durch die Steuerzahler statt, um die Belastung zu begrenzen. Wer als Selbständiger nachweisen kann, dass er weniger verdient, zahlt entsprechend niedrigere Krankenkassenbeiträge in der GKV.</p>
<p>Für Selbständige, die freiwillig versicherte Mitglieder der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a> sind, gilt für die Krankenkassenbeiträge eine <strong>Mindestbemessungsgrundlage</strong>. Diese liegt 2011 für hauptberuflich Selbständige bei 1.916,25 Euro. Für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">Existenzgründer</a> mit Gründungszuschuss und bedürftige Selbständige werden 1.277,50 Euro angesetzt. Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage beträgt 851,67 Euro.</p>
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		<title>Beitragsentwicklung der GKV und PKV (Krankenkassen)</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 14:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ob GKV oder PKV, die Beitragsentwicklung der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte. In der GKV ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der Beitragssatz im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %. Die Bemessungsgrenze stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob <strong>GKV oder PKV</strong>, die <strong>Beitragsentwicklung</strong> der deutschen Krankenkassen zeigte in den letzten Jahrzehnten nach oben; ein Trend, der weiter anhalten dürfte.<span id="more-482"></span></p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gkv-kuendigung-und-kuendigungsfrist/">GKV</a> ist die Beitragsentwicklung recht übersichtlich. Lag der <strong>Beitragssatz</strong> im Jahre 1970 bei durchschnittlich 8,2 %, beträgt er gegenwärtig 14,9 %.</p>
<p>Die <strong>Bemessungsgrenze</strong> stand 1970 bei umgerechnet rund 610 EUR (pro Monat), seit Juli 2009 steht diese bei 44.100 EUR. Demnach hat sich der Beitragssatz ungefähr verdoppelt, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Bemessungsgrenze</a> ist im gleichen Zeitraum um das 11-fache gestiegen.</p>
<p>Dieser <strong>Trend der GKV-Beitragssätze</strong> wird sich aller Voraussicht nach prolongieren. 2011 wird sich der Beitragssatz auf 15,5 %, die Bemessungsgrenze auf 44.500 EUR erhöhen. Für die fernere Zukunft ist die Beitragsentwicklung hingegen schwer abzuschätzen. Einige Fachleute prognostizieren den gesetzlichen Krankenkassen im <strong>Jahr 2020</strong> ein Defizit von 45 Milliarden EUR. Um dieses Defizit zu decken, müsste der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">Beitragssatz</a> um 4,5 Prozentpunkte auf rund 20 % angehoben werden.</p>
<p>Die <strong>Beitragsentwicklung in der PKV</strong> ist deutlich schwieriger zu überblicken. Anders als in der GKV hängt der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">PKV Beitrag</a> nicht vom Bruttoeinkommen sondern vom Eintrittsalter, vom Leistungsumfang, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand ab. Zudem variieren die Tarife der einzelnen privaten Krankenkassen stark.</p>
<p>Legt man aber zum Beispiel die sechs Tarife des Deutschen Rings zu Grund, so stiegen die Beitragssätze im letzten Jahrzehnt um durchschnittlich 3,4 %. Inzwischen kämpfen jedoch viele private Krankenkassen mit den Folgen der Finanzkrise. Experten rechnen deshalb mit einer <strong>Beitragserhöhung in der PKV</strong> zwischen 6% und 8%, allerdings nicht vor 2012, da die Beitragssätze für 2011 bereits festgelegt sind.</p>
<p>Wie die <strong>Beitragsentwicklung in den Krankenkassen</strong> fortschreiten wird, ist en deail schwer vorherzusehen. Sicher scheint nur eines: die Beiträge werden sowohl in der GKV wie in der PKV steigen.</p>
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		<title>Freiwillig krankenversichert: Mindestbeitrag &amp; Bemessungsgrenze</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 15:00:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer in der GKV freiwillig Krankenversichert ist oder dies plant, sollte ich mit den Themen Bemessungsgrenze und Mindestbeitrag auseinandersetzen. Hier ein Überblick: Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze kennzeichnet für Arbeitnehmer die Bemessungsgrenze für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2010 liegt der Wert bei 49.950 Euro. Im Jahr [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in der GKV <strong>freiwillig Krankenversichert</strong> ist oder dies plant, sollte ich mit den Themen <strong>Bemessungsgrenze</strong> und <strong>Mindestbeitrag</strong> auseinandersetzen. Hier ein Überblick:<span id="more-201"></span></p>
<p>Die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze kennzeichnet für Arbeitnehmer die <strong>Bemessungsgrenze für die Versicherungspflicht</strong> in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a>.</p>
<p>Sie wird jährlich vom Gesetzgeber festgelegt. Für 2010 liegt der Wert bei 49.950 Euro. Im Jahr 2011 wird der Wert erstmals gesenkt und die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro festgesetzt.</p>
<p>Mit dem Erreichen der Versicherungspflichtgrenze können Arbeitnehmer entscheiden, ob sie weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung <strong>freiwillig krankenversichert</strong> bleiben wollen oder in eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> wechseln möchten. Wer freiwillig krankenversichert sein möchte, muss in drei aufeinanderfolgenden Jahren mit seinem Jahresbruttoeinkommen die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherungspflicht überschreiten.</p>
<p>Im Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze bildet die Beitragsbemessungsgrenze die <strong>Bemessungsgrenze für die Sozialabgaben</strong>. Übersteigt das Einkommen diese Bemessungsgrenze, werden keine zusätzlichen Beiträge für die Rentenversicherung, Krankenversicherung, <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> sowie Arbeitslosenversicherung erhoben. Der Versicherungsbeitrag bleibt auch bei steigendem Einkommen konstant. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2010 bei 45.000 Euro jährlich oder 3.750 Euro monatlich.</p>
<p>Wer <strong>freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung</strong> ist, geht oft einer selbständigen Tätigkeit nach oder gehört zur Gruppe der Existenzgründer. Für diesen Personenkreis gibt es jeweils einen eigenen <strong>Mindestbeitrag</strong>.</p>
<p>Dieser Mindestbeitrag für freiwillig Krankenversicherte wird anhand eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Für Selbständige liegt dieses Mindesteinkommen bei 1.916,25 Euro und für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten, liegt der Wert bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Von diesem fiktiven Mindesteinkommen werden 14,9 Prozent als <strong>Krankenversicherungsbeitrag</strong> fällig. Das ergibt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/berufsunfaehigkeitsversicherung-ruerup-rente-selbstaendige/">Selbständige</a>, die freiwillig krankenversichert sind, einen Mindestbeitrag von etwa 285 Euro.<br />
Für Existenzgründer, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern wollen, beläuft sich der Mindestbeitrag auf etwa 190 Euro monatlich.</p>
<p>Für alle, die mit ihrem Einkommen die Bemessungsgrenze von 3.750 Euro monatlich überschreiten und weiter freiwillig krankenversichert in der GKV bleiben wollen, gilt ein Mindestbeitrag von 558,75 Euro.</p>
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		<title>Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag &amp; max. Beitrag</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen <strong>Mindestbeitrag</strong> und einen <strong>maximal Beitrag</strong> begrenzt.<span id="more-80"></span></p>
<p>Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</a>, sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a>.</p>
<p>Auch wenn man sich <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> hat, richtet sich der <strong>Beitrag nach dem Einkommen</strong>. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.</p>
<p>Der <strong>Mindestbeitrag für Personen</strong>, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Somit zahlen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.</p>
<p>Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser <strong>maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen</strong> von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.</p>
<p>Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.</p>
<p>Nur wenn die genannten <strong>Einkommensgrenzen</strong> über bzw. unterschritten werden,  kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.</p>
<p>Insofern muss man also &#8211; sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist &#8211; besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-wechsel-privat-gesetzlich/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 14:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln</strong> ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten:<span id="more-77"></span></p>
<p>Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">private Krankenversicherung</a> sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich zu versichern. <strong>Ein Wechsel ist nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.</strong></p>
<p>Früher gab es noch einige Möglichkeiten für Versicherte, einen Wechsel von privat in gesetzlich zu arrangieren.<br />
Inzwischen wurden diese <strong>&#8220;Schlupflöcher&#8221; zum größten Teil geschlossen</strong>. Vor diesen Gesetzesänderungen konnte man, wenn das Einkommen zeitweise unter die Beitragbemessungsgrenze fiel oder im Falle von Arbeitslosigkeit, von privat wieder zu gesetzlich versichert wechseln.</p>
<p><strong>Gesetzesänderungen erschweren einen Wechsel</strong><br />
Viele, die sich in jungen Jahren privat versichert hatten zu günstigen Tarifen, wollten im Alter mit steigender Beitragslast wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dort konnten sie als freiwilliges Mitglied lebenslang privat versichert bleiben, ohne dass die Beiträge konstant anstiegen.</p>
<p>Diese Perspektiven wurden inzwischen gesetzlich verhindert, wenn ein Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung hat, nach der <strong>Vollendung des 55. Lebensjahres</strong> bezüglich seines Einkommens wieder versicherungspflichtig geworden wäre und der Versicherte in den vergangenen 5 Jahren keiner <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> angehörte. Sind diese Vorgaben erfüllt, sind auch die Ehegatten betroffen. Dann ist eine kostenlose <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/" target="_blank">Familienversicherung</a> nicht mehr möglich.</p>
<p><strong>Wann der Wechsel noch möglich ist</strong><br />
Für Personen, die jünger als 55 Jahre sind, ist ein Wechsel von der privaten in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> nur möglich, wenn sie arbeitslos werden oder sie eine Arbeitsstelle annehmen, bei der das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Voraussetzung muss dauerhaft gegeben sein, das heißt, man muss nachweisen, dass das <strong>Einkommen mindestens 12 Monate lang unter der Versicherungsgrenze</strong> gelegen hat. Dann kann man sich wieder gesetzlich versichern.</p>
<p><strong>Grundsätzlich sollte ein Wechsel der Krankenversicherung von privat zu gesetzlich gut überdacht werden.</strong> Denn dadurch gehen die Altersrückstellungen, die die private Krankenkasse gebildet hat, auf jeden Fall verloren.</p>
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