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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Beiträge</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<item>
		<title>Selbständige: Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 14:09:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzbarkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
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		<description><![CDATA[Selbständige haben die Möglickeiten die Beiträge für Ihren Krankenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Diese Absetzbarkeit unterliegt jedoch einigen Regelungen und Bedingungen, die es zu verstehen gilt. Bis zum Jahr 2009 konnten die Krankenversicherungsbeiträge nur begrenzt  steuerlich geltend gemacht werden. Seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 besteht jedoch die Möglichkeit, diese Kosten [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/selbstaendige-krankenversicherung-sonderausgaben-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p><strong>Selbständige</strong> haben die Möglickeiten die Beiträge für Ihren<strong> Krankenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen</strong>. Diese Absetzbarkeit unterliegt jedoch einigen Regelungen und Bedingungen, die es zu verstehen gilt.<span id="more-1150"></span></p>
<p>Bis zum Jahr 2009 konnten die Krankenversicherungsbeiträge nur begrenzt  steuerlich geltend gemacht werden. Seit der Einführung des <strong>Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010</strong> besteht jedoch die Möglichkeit, diese Kosten fast vollständig als Sonderausgaben abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich- wie auch für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/privat-versichern-ja-oder-nein-vorteile-nachteile/">privat Versicherte</a>. Dabei können privat Versicherte in einem größeren Umfang profitieren, müssen jedoch auch mit Einschränkungen rechnen.</p>
<h3>Zusatzleistungen von der Absetzbarkeit ausgeschlossen</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/selbstaendige-krankenversicherung-sonderausgaben.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1156" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/selbstaendige-krankenversicherung-sonderausgaben-200x133.jpg" alt="Krankenversicherung absetzen" width="200" height="133" /></a>Grundsätzlich gilt, dass Mitglieder einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">Privatversicherung</a> nicht den gesamten Beitrag absetzen können, sondern lediglich einen Höchstbetrag. Dieser <strong>Höchstbetrag orientiert sich an einer Grundversorgung</strong>, welche ausschließlich aus Basisleistungen bestehen darf. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/zusatzversicherung-chefarztbehandlung-sinnvoll/">Chefarztbehandlungen</a> oder Einbettzimmer können somit nicht steuerlich abgesetzt werden.</p>
<p>Damit die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-steuererklaerung-2011-wo-eintragen/">Versicherungskosten in der Steuererklärung</a> geltend gemacht werden kann, muss eine Aufschlüsselung der Krankenversicherung vorgelegt werden, welche dementsprechend die Beiträge für die Grundversorgungen aufzeigt.<br />
Auch bei gesetzlich Versicherten wird nicht der Gesamtbeitrag berücksichtigt. Anstelle dessen werden pauschal 4% des Gesamtbeitrages abgezogen.</p>
<h3>Selbständige und die Steuer: 4 wichtige Regeln</h3>
<p>Selbständige, die ihre <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> und möglicherweise auch die ihres Ehegatten oder ihrer Kinder (sofern eine Unterhaltspflicht besteht) von der Steuer absetzen wollen, sollten einige grundlegende Regeln beachten.</p>
<ol>
<li><strong>Gewählte Selbstbehalte</strong> im Krankenversicherungstarif sind grundsätzlich <strong>nicht steuerlich absetzbar</strong>. Somit können sämtliche Rechnungen, welche vom Versicherungsnehmer selbständig getragen werden, nicht abgesetzt werden. Aus diesem Grund ist es auch zwingend notwendig, dass alle Rechnungen bei der Krankenversicherung eingereicht werden.</li>
<li><strong>Beitragsrückerstattungen wirken sich stets negativ auf die Steuervergünstigung aus.</strong> Wer Beitragsrückerstattungen beantragt oder erhält, muss diese in der Steuererklärung unbedingt angeben. In der Regel übermitteln auch die Krankenversicherungen elektronische Daten im Zuge des Bürgerentlastungsgesetzes an das Finanzamt.</li>
<li>Berücksichtigt werden sollte auch, dass bereits bei der <strong>Einkommenssteuervorauszahlung</strong> 80% des Versicherungsbeitrages des letzten Veranlagezeitraums angesetzt werden. Sollten bereits maßgebliche Daten für den aktuellen Veranlagezeitraum vorliegen, werden von diesem 80% angesetzt. Der Betrag beträgt immer mindestens 1.500 Euro.</li>
<li>Im Zuge der Steuererklärung sollte unbedingt eine Kopie des Versicherungsvertrages eingereicht werden. Ferner gilt für privatversicherte Selbstständige, dass eine <strong>Aufschlüsselung der Krankenversicherung nach Basisleistungen</strong> beigelegt werden muss. Diese Aufschlüsselung stellt jeder private Krankenkasse auf Anfrage aus. Auch Belege zu Beitragsrückerstattungen oder gegebenenfalls Zahlungen der Künstlersozialkasse sollten nicht fehlen.</li>
</ol>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung: Beitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 16:15:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab. Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Eine <strong>freiwillige Krankenversicherung in der GKV</strong> ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher <strong>Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 </strong>berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab.<span id="more-803"></span></p>
<p>Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum Beispiel auch Empfänger von Sozialleistungen, unterscheiden.</p>
<p>Als Arbeitnehmer kann man nur dann die freiwillige Krankenversicherung nutzen, wenn man mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die in <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">2011 aktuell</a> bei 49.500 Euro im Jahr liegt, da man ansonsten pflichtversichert ist.<br />
Allerdings muss der Beitrag nur bis zur <strong>Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,50 Euro</strong> monatlich gezahlt werden, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">Mindestbeitrag für freiwillig versicherte</a> Arbeitnehmer auch gleichzeitig der Maximalbeitrag ist, nämlich rund 575 Euro monatlich.</p>
<h3>Der Beitrag für Selbständige und sonstige Versicherte</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-806" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" alt="freiwillige Krankenversicherung Beitrag in 2011" width="200" height="133" /></a>Bei Selbständigen, die eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV nutzen, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 1.916,25 Euro unterstellt, auch wenn dieses nicht erzielt wird. Somit beträgt der Mindestbeitrag für Selbständige, der sich durch die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aenderungen-hoechstsatz-beitraege-gkv-2011/">Erhöhung des Beitragssatzes in 2011</a> ebenfalls erhöht hat, aktuell monatlich rund 297 Euro.</p>
<p>Der <strong>Maximalbeitrag</strong> ist wiederum der zuvor genannte (bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze) von <strong>maximal 575 Euro</strong>. Dieser Beitrag bezieht sich dann auf einen integrierten Krankengeldanspruch. Möchte der Selbständige auf diesen verzichten, beträgt der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung statt 15,5% nur 14,9%, sodass der Mindestbeitrag dann bei 285 Euro und der Maximalbeitrag bei rund 553 Euro liegt.</p>
<p>Bei <strong>sonstigen Versicherten</strong>, zum Beispiel bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillige-krankenversicherung-ohne-eigenes-einkommen/">Erwerbslosen</a>, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 851,67 Euro angesetzt, sodass die freiwillige Krankenversicherung hier im Jahre 2011 einen Beitrag von mindestens 126,90 Euro liegt, der sich ebenfalls in diesem Jahr durch die allgemeine Beitragssatzerhöhung etwas erhöht hat.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenkassen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 14:41:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit dem Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden? Vielen freiwillig Versicherten ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse. Doch kann es auch [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit dem <strong>Säumniszuschlag der Krankenkassen bei verspäteter Nachzahlung der Beiträge</strong>? Was sollte beachte um höhere Zuschläge zu vermeiden?<span id="more-629"></span></p>
<p>Vielen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">freiwillig Versicherten</a> ist es sicherlich schon einmal passiert, dass die Beiträge zur Krankenversicherung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse bezahlt wurden. Meist erhält man eine Zahlungserinnerung von der Kasse.</p>
<p>Doch kann es auch vorkommen, dass man einen Säumniszuschlag bei Nichtzahlung der Beiträge in Kauf nehmen muss. <strong>Doch wo setzen Krankenkassen den Säumniszuschlag an, und wie kann dies verhindert werden?</strong></p>
<p>In den heutigen wirtschaftlichen Zeiten, bleibt es unter Umständen nicht aus, dass man aus Geldmangel die finanziellen Mittel zur Bedienung der Beiträge fehlen.<br />
Wenn sich diese Beiträge summieren, und die damit verbundene Nachzahlung immer höher wird, dann kann die Krankenkasse einen Säumniszuschlag erheben. Sollte man mit einer Nachzahlung der Beiträge in Verzug geraten, kann sich die Gesamtsumme aufgrund des Säumniszuschlag zu einem  höheren Betrag aufaddieren.</p>
<p>Wer mit den Krankenkassen eine <strong>Ratenzahlung</strong> vereinbart, kommt meist ohne Säumniszuschlag aus. Jedoch ist hier die Voraussetzung, dass alle weiteren Beiträge pünktlich bezahlt werden, sowie alle vereinbarten Raten stets zuverlässig bei den Krankenkassen ankommen.</p>
<p>Anstelle des Säumniszuschlag berechnen die Krankenkassen bei einer Ratenzahlung nach dem Ausgleich der Forderungen <strong>Verzugszinsen</strong>. Diese liegen bei einem Zinssatz von etwa 2 % über dem Discontsatz der Deutschen Bundesbank.</p>
<p>Das Problem der Säumniszuschläge jedoch ist dies, dass bei einer verspäteten Reaktion darauf, der Schuldner in eine schwere finanzielle Not geraten kann. Bei den hohen Zinssätzen ist es fast nicht möglich, die Gesamtschuld zu tilgen.</p>
<p><strong>Es ergibt sich daraus eine Rechnung:</strong> Wer etwa 5 % Zinsen pro Monat bezahlen muss, kommt auf 60% Zinsen zusätzlich pro Jahr. Dies ist absolut rechtlich abgesichert und vom Gesetzgeber so bestimmt worden. Vielen Versicherten ist es also dringend anzuraten, sofort mit der jeweiligen Kasse in Verbindung zu treten, sobald sie bemerken, dass sie einen oder zwei Beträge nicht bezahlen können und eine Nachzahlung vereinbaren möchten.</p>
<p>Wer in enger Kommunikation mit den Krankenkassen steht, hat die Möglichkeit einen Säumniszuschlag bei Nachzahlung der Beiträge zu vermeiden. Es gibt nämlich auch eine <strong>Passage im Gesetz</strong> in dem steht, dass <strong>Krankenkassen Kulanz zeigen sollen</strong>.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung der Beiträge</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Oct 2010 12:30:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit einer Berufsunfähigkeit mit Rückzahlung der Beiträge? Welche Vorteile und Nachteile in Bezug auf Leistungen und Kosten? Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigen privaten Versicherungen. Der meist genannte Kritikpunkt an dieser Versicherung ist die hohe Versicherungsprämie und dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals keine Rückzahlung der Beiträge erfolgt. Es gibt allerdings auch [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit einer <strong>Berufsunfähigkeit mit Rückzahlung der Beiträge</strong>? Welche Vorteile und Nachteile in Bezug auf Leistungen und Kosten?<span id="more-421"></span></p>
<p>Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">Berufsunfähigkeitsversicherung</a> zählt zu den wichtigen privaten Versicherungen. Der meist genannte Kritikpunkt an dieser Versicherung ist die <strong>hohe Versicherungsprämie</strong> und dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals keine Rückzahlung der Beiträge erfolgt.</p>
<p>Es gibt allerdings auch verstärkt Varianten, die eine <strong>Rückzahlung der Beiträge</strong> beinhalten. Während die Versicherungsbeiträge häufig „verloren“ sind, ist es bei diesen Varianten so, dass der Versicherte bei <strong>Fälligkeit des Vertrages</strong> seine gezahlten Versicherungsbeiträge voll oder teilweise zurück erhält.</p>
<p>Meistens sind solche Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsrückzahlung so konstruiert, dass der Versicherer die <strong>Versicherungsbeiträge in Fonds investiert</strong>, sodass eine gute Rendite erwirtschaftet werden kann.<br />
Diese Rendite ist dann so hoch, dass das Versicherungsunternehmen davon alle Kosten und den Risikoanteil decken kann, und zudem noch einen Gewinn erzielt und so dem Versicherten einen großen Teil seiner Beitragszahlungen zurück zahlen kann.</p>
<p>Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung der Beiträge ist zu beachten, dass diese <strong>Beitragsrückzahlung an eine Bedingung</strong> geknüpft ist. Und zwar muss zum einen die Vertragslaufzeit meistens eingehalten werden und zum anderen darf der Versicherungsfall, also die Zahlung der BUZ-Rente, nicht eingetreten sein. Ist das der Fall, so erfolgt bei dieser Berufsunfähigkeitsversicherung dann am Fälligkeitstag die Rückzahlung der Beiträge.</p>
<p><strong>Der große Vorteil</strong> dieser Variante besteht darin, dass das vom Versicherten eingezahlte Kapital nicht „verloren“ ist, sondern dass er dieses ganz oder in Teilen bei Nicht-Inanspruchnahme der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/berufsunfaehigkeitsversicherung-leistungen.html" target="_blank">Versicherungsleistung</a> zurück erhält.</p>
<p>Je nach Höhe der Beitragszahlungen und je nach Laufzeit können so durchaus mehr als 10.000 Euro am Vertragsende „heraus kommen“. Der <strong>Nachteil der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung der Beiträge</strong> kann je nach Vertragsgestaltung mitunter darin bestehen, dass die Höhe der BUZ-Rente etwas geringer ist, als man mit dem gleichen Beitrag bei einer Versicherung ohne Beitragsrückerstattung erreichen könnte.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Krankenversicherung für Rentner: Beitrag und Zuschuss</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 14:18:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/?p=280</guid>
		<description><![CDATA[Die Private Krankenversicherung für Rentner im Überblick. Wie verhält es sich im Alter mit dem dem Beitrag? Und welcher Zuschuss ist zu bekommen?: Eine bezahlbare Krankenvorsorge ist besonders im Alter wichtig. Für Rentner sinkt meist das Einkommen und zusätzlich steigt das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter. Auch die gesetzlichen Krankenkassen können keinen günstigen Beitrag mehr garantieren. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die<strong> Private Krankenversicherung für Rentner</strong> im Überblick. Wie verhält es sich im Alter mit dem dem Beitrag? Und welcher Zuschuss ist zu bekommen?:<span id="more-280"></span></p>
<p>Eine bezahlbare Krankenvorsorge ist besonders im Alter wichtig. Für Rentner sinkt meist das Einkommen und zusätzlich steigt das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter. Auch die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkassen</a> können keinen günstigen Beitrag mehr garantieren. Und auch die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> fällt mit dem Beginn der Altersrente weg. Kinder und Ehepartner müssen dann auf jeden Fall eigene Beiträge zahlen.</p>
<p>Die private Krankenversicherung wurde lange Zeit kritisiert, weil Rentner einen hohen Beitrag zu leisten hatten. Doch inzwischen haben die privaten Krankenversicherer viel getan, um das Problem zu verbessern. Inzwischen werden durch die <strong>private Krankenversicherung</strong> freiwillige <strong>Altersrückstellungen</strong> gebildet, um einen<strong> überproportional hohen Beitrag für Rentner zu verhindern</strong>. Mit jedem Jahr der Mitgliedschaft reduziert sich die Prämie im späteren Rentenalter.</p>
<p>Mit dem Beginn der Altersrente verändert sich der Beitrag für die private Krankenversicherung wie folgt:<br />
- die Beendigung der Krankentagegeldversicherung führt zu einer Beitragseinsparung<br />
- für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a> entfällt der Zuschuss vom Arbeitgeber<br />
- auf Antrag bekommt der versicherte Rentner einen <strong>Zuschuss vom Rentenversicherungsträger</strong> für seine private Krankenversicherung</p>
<p>Dieser Zuschuss ersetzt den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberzuschuss-private-krankenversicherung.html">Arbeitgeberzuschuss</a>. Er beträgt für Rentner die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenkassen &#8211; bezogen auf die Höhe der Rente. Der Zuschuss ist auf die Hälfte der tatsächlichen Kosten begrenzt. Im Hinblick auf den <strong>Zuschuss</strong> gibt es also keine Nachteile bei der <strong>privaten Krankenversicherung</strong> und der <strong>Beitrag bleibt auch im Alter bezahlbar</strong>.</p>
<p>Weiterhin hat nach dem 55. Lebensjahr jeder Versicherte das Recht, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Die Leistungen im <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html">Basistarif</a> entsprechen den Leistungen der GKV und der Beitrag auch auch nur ebenso hoch. Die bis zu diesem Zeitpunkt gebildeten Altersrückstellungen sorgen zusätzlich für eine Kostenreduzierung für Rentner.<br />
Unter Umständen liegen die monatlichen <strong>Beiträge</strong> für die Private Krankenversicherung sogar deutlich <strong>unter dem Maximalbetrag der gesetzlichen Kassen</strong>.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 12:17:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Selbständige]]></category>
		<category><![CDATA[wechsel]]></category>

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		<description><![CDATA[Lohnt sich die Private Krankenversicherung? Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen. Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die Beiträge zur Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lohnt sich die Private Krankenversicherung?</strong> Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.<span id="more-59"></span></p>
<p>Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die <strong>Beiträge zur Krankenversicherung</strong>. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach. Man muss jedoch prüfen, ob das langfristig vorteilhaft ist.</p>
<p>Die <strong>private Krankenversicherung</strong> steht allen offen, deren Jahreseinkommen die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> von 49.950 Euro (2010) übersteigt. Wer mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln oder sich in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> freiwillig weiterversichern.</p>
<p>Aufgrund des besseren <strong>Leistungsangebots</strong> beispielsweise im Bereich Krankenhausaufenthalt (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Akupunktur) und eventuell auch günstigerer Tarife, sollten <strong>Beamte</strong>, <strong>Selbständige</strong> und freiberufliche Tätige sich über die Angebote der privaten Krankenversicherung beraten lassen.</p>
<p>Der <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> lohnt sich eigentlich immer für Beamte mit staatlichem Zuschuss. Berücksichtigen muss man aber hier Alter und die Anzahl der Familienmitglieder, die jeweils einen eigenen Vertrag benötigen. Für Familien mit einem Kind und für Studenten ab 30, die selbst versichert sind, ist ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die private Krankenversicherung</a> auch eine Überlegung wert. Das Gleiche gilt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studenten</a> ab dem 15. Semester, vorausgesetzt, dass sie ihr Studium vor dem 34. Lebensjahr abschließen.<br />
Gut geeignet ist eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> auch für <strong>Angestellte</strong> und <strong>Selbständige</strong> ohne Familie und für kinderlose Doppelverdiener.</p>
<p>Ein Vertragsabschluss bei einer <strong>privaten Krankenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen nicht für Familien mit mindestens zwei Kindern und nur einem Einkommen</strong>, da jedes Familienmitglied separat versichert werden muss.<br />
Frauen ab 45 Jahren, Männer ab 50 Jahren und Leute mit Vorerkrankungen sollten sich besser nicht mehr privat versichern, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet werden.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 10:13:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Basistarif]]></category>
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		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungstarife]]></category>
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		<description><![CDATA[Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Beiträge genau berechnen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich hingegen nicht so genau beziffern. Dies begründet sich in erster Linie durch die variablen Leistungspakete in der privaten Krankenversicherung. Der Kunde kann nur ein Basispaket buchen oder auch einen Rundum-Schutz. Die Beiträge dafür variieren um einige [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Beiträge genau berechnen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich hingegen nicht so genau beziffern. <span id="more-53"></span>Dies begründet sich in erster Linie durch die <strong>variablen Leistungspakete in der privaten Krankenversicherung</strong>.</p>
<p>Der Kunde kann nur ein Basispaket buchen oder auch einen Rundum-Schutz. Die <strong>Beiträge dafür variieren um einige Hundert Euro pro Monat</strong>.<br />
Neben der Wahl des Tarifs haben auch individuelle Aspekte Einfluss auf die monatlichen Kosten. Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers wirken sich auf die Höhe der Prämien aus.</p>
<p>Die private Krankenversicherung setzt ihre <strong>Beiträge aus drei Komponenten</strong> zusammen: einem Risikoanteil zur Finanzierung der Krankheitskosten, einem Verwaltungskostenanteil zur Deckung der Kosten des Versicherers und einem Sparanteil, der verhindern soll, dass die Kosten im Alter außergewöhnlich steigen. Meist geht diese Kalkulation leider nicht vollkommen auf.</p>
<p><strong>Durch medizinischen Fortschritt</strong> und daraus resultierender steigender <strong>Lebenserwartung</strong> können die Beiträge ungeachtet der Altersrücklagen nicht absolut stabil bleiben. Steigerungen von sechs bis zehn Prozent im Jahr sind durchaus üblich. Die private Krankenversicherung liegt damit deutlich höher als die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Da die private Krankenversicherung <strong>keiner Aufnahmepflich</strong>t unterliegt und sich ihre Kunden aussuchen kann, ist die Risikostruktur günstiger als bei den gesetzlichen Kassen. Daher sind die monatlichen Versicherungsprämien niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Familien ist die Sachlage jedoch ungünstiger, denn jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag für die private Krankenversicherung.</p>
<p><strong>Kosten senken</strong> kann man durch <strong>Einsparungen im Leistungspaket oder durch eine Selbstbeteiligung</strong>. Selbständige zahlen bei hoher Eigenbeteiligung relativ niedrige Prämien. Arbeitnehmer müssen beachten, dass ein Arbeitgeber wohl die Hälfte des Versicherungsbeitrages trägt, jedoch nicht möglicherweise notwendige Eigenleistungen. Arbeitnehmer haben auch nur dann ein Recht auf einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a>, wenn die private Krankenversicherung einen Basistarif anbietet.</p>
<p>Der <strong>Basistarif</strong> entspricht den Leistungen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">gesetzlichen Krankenversicherung</a>. Hier wird die Beitragshöhe nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht berechnet. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Es besteht ein Kontrahierungszwang, also eine Verpflichtung Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es bei diesem Tarif nicht.</p>
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		<title>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden. Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden.<span id="more-45"></span></p>
<p>Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die <strong>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen einer Pflegeversicherung. Bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für diese <strong>Versicherungsarten</strong> gilt, je höher das Eintrittsalter, umso höher wird die Versicherungsprämie wegen des erhöhten Versicherungsrisikos kalkuliert.</p>
<p>Ebenfalls werden als entscheidende <strong>Faktoren</strong> chronische Krankheiten, Versehrtheit durch Unfall, dauerhafte körperliche Einschränkungen und bestimmte Krankheiten, die vor Versicherungsabschluss zwar ausgeheilt sind, aber für die Versicherung ein erhöhtes Versicherungsrisiko bergen, einbezogen.</p>
<p>Diese <strong>Grundsätze für die Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> werden ebenfalls beim Abschluss von Versicherungen einbezogen, die in Beziehung zur Altersvorsorge stehen.</p>
<p>Ganz andere Kriterien werden für sämtliche Arten von Haftpflichtversicherungen zu Grunde gelegt. Bei diesen Versicherungsarten bildet das zu versichernde Objekt die Basis und nicht der Versicherungsnehmer.</p>
<p>Hier werden die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen aus dem zum <strong>Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses</strong> festgestellten Sachwert des zu versichernden Objektes abgeleitet. Für die Feststellung des Sachwertes ist unter Umständen das Alter des zu versichernden Objektes ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Weitere Faktoren, die bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind, ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles.</p>
<p><strong>Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt überprüfen</strong>, ob entsprechende Maßnahmen seinerseits, wie z.B. der Einbau einer Alarmanlage, durch die Versicherung bei der Feststellung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für die angestrebte Versicherung für ihn langfristig eine Kostenersparnis bedeutet.</p>
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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>
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		<title>Pflegeversicherung: Leistungen ab 2010 / 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 18:15:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p>In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die <strong>Leistungen der Pflegeversicherung </strong>erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen:<span id="more-33"></span></p>
<p><strong>1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich</strong><br />
Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch genommen werden. Der monatliche Leistungsbetrag wird in Abhängigkeit der Pflegestufe erhöht.<br />
Pflegestufe 1: Erhöhung auf 440 Euro<br />
Pflegestufe 2: Erhöhung auf 1040 Euro<br />
Pflegestufe 3: Erhöhung auf 1510 Euro</p>
<p><strong>2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes</strong><br />
Erfolgt die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte, erhalten die Angehörigen für die Pflege das sogenannte Pflegegeld.<br />
- in der Pflegestufe 1: Anhebung auf 225 Euro<br />
- in der Pflegestufe 2: Anhebung auf 430 Euro<br />
- in der Pflegestufe 3: Erhöhung auf 685 Euro.</p>
<p><strong>3. Erhöhung der Pflegeaufwendungen</strong><br />
Ist die Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht für einen befristeten Zeitraum, vier Wochen jährlich, der Anspruch auf eine Vertretung für die Pflege. Hierbei wird unterteilt, wer die Pflegevertretung übernimmt. Erfolgt diese von nahen Angehörigen, welche mit der zu pflegenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Leistung in der Pflegestufe 1 auf 225 Euro, Pflegestufe 2 auf 430 Euro und für die Pflegestufe 3 auf 685 Euro angehoben.<br />
Wird die Pflegevertretung hingegen von anderen Personen übernommen, beispielsweise durch einen ambulanten Dienst oder entfernte Verwandte, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1510 Euro.</p>
<p><strong>4. Kurzzeitpflege</strong><br />
Maximal vier Wochen im Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistung der Pflegeversicherung wird im Jahr 2010 auf 1510 Euro angehoben.</p>
<p><strong>5. monatlich, teilstationäre Tages-und Nachtpflege</strong><br />
Der Leistungsbetrag wird wie folgt erhöht:<br />
- Pflegestufe 1 auf 440 Euro<br />
- Pflegestufe 2 auf 1040 Euro<br />
- Pflegestufe 3 auf 1510 Euro</p>
<p><strong>6. Vollstationäre Pflege, pauschal</strong><br />
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse für Aufwendungen der medizinischen Versorgung, Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Die Leistungen in der Pflegestufe 1 und 2 bleiben unverändert. In der Pflegestufe 3 erfolgt eine Erhöhung auf 1510 Euro und bei Härtefällen auf 1825 Euro.</p>
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