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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Beiträge</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 12:17:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Lohnt sich die Private Krankenversicherung? Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.
Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die Beiträge zur Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in [...]


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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-wechsel-privat-gesetzlich/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich'>Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich</a></li>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lohnt sich die Private Krankenversicherung?</strong> Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.<span id="more-59"></span></p>
<p>Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die <strong>Beiträge zur Krankenversicherung</strong>. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach. Man muss jedoch prüfen, ob das langfristig vorteilhaft ist.</p>
<p>Die <strong>private Krankenversicherung</strong> steht allen offen, deren Jahreseinkommen die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> von 49.950 Euro (2010) übersteigt. Wer mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln oder sich in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> freiwillig weiterversichern.</p>
<p>Aufgrund des besseren <strong>Leistungsangebots</strong> beispielsweise im Bereich Krankenhausaufenthalt (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Akupunktur) und eventuell auch günstigerer Tarife, sollten <strong>Beamte</strong>, <strong>Selbständige</strong> und freiberufliche Tätige sich über die Angebote der privaten Krankenversicherung beraten lassen.</p>
<p>Der <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> lohnt sich eigentlich immer für Beamte mit staatlichem Zuschuss. Berücksichtigen muss man aber hier Alter und die Anzahl der Familienmitglieder, die jeweils einen eigenen Vertrag benötigen. Für Familien mit einem Kind und für Studenten ab 30, die selbst versichert sind, ist ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die private Krankenversicherung</a> auch eine Überlegung wert. Das Gleiche gilt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studenten</a> ab dem 15. Semester, vorausgesetzt, dass sie ihr Studium vor dem 34. Lebensjahr abschließen.<br />
Gut geeignet ist eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> auch für <strong>Angestellte</strong> und <strong>Selbständige</strong> ohne Familie und für kinderlose Doppelverdiener.</p>
<p>Ein Vertragsabschluss bei einer <strong>privaten Krankenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen nicht für Familien mit mindestens zwei Kindern und nur einem Einkommen</strong>, da jedes Familienmitglied separat versichert werden muss.<br />
Frauen ab 45 Jahren, Männer ab 50 Jahren und Leute mit Vorerkrankungen sollten sich besser nicht mehr privat versichern, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet werden.</p>


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		<title>Wieviel kostet eine Private Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 10:13:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Beiträge genau berechnen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich hingegen nicht so genau beziffern. Dies begründet sich in erster Linie durch die variablen Leistungspakete in der privaten Krankenversicherung.
Der Kunde kann nur ein Basispaket buchen oder auch einen Rundum-Schutz. Die Beiträge dafür variieren um einige Hundert [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lassen sich die Beiträge genau berechnen. Die Kosten für eine private Krankenversicherung lassen sich hingegen nicht so genau beziffern. <span id="more-53"></span>Dies begründet sich in erster Linie durch die <strong>variablen Leistungspakete in der privaten Krankenversicherung</strong>.</p>
<p>Der Kunde kann nur ein Basispaket buchen oder auch einen Rundum-Schutz. Die <strong>Beiträge dafür variieren um einige Hundert Euro pro Monat</strong>.<br />
Neben der Wahl des Tarifs haben auch individuelle Aspekte Einfluss auf die monatlichen Kosten. Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers wirken sich auf die Höhe der Prämien aus.</p>
<p>Die private Krankenversicherung setzt ihre <strong>Beiträge aus drei Komponenten</strong> zusammen: einem Risikoanteil zur Finanzierung der Krankheitskosten, einem Verwaltungskostenanteil zur Deckung der Kosten des Versicherers und einem Sparanteil, der verhindern soll, dass die Kosten im Alter außergewöhnlich steigen. Meist geht diese Kalkulation leider nicht vollkommen auf.</p>
<p><strong>Durch medizinischen Fortschritt</strong> und daraus resultierender steigender <strong>Lebenserwartung</strong> können die Beiträge ungeachtet der Altersrücklagen nicht absolut stabil bleiben. Steigerungen von sechs bis zehn Prozent im Jahr sind durchaus üblich. Die private Krankenversicherung liegt damit deutlich höher als die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Da die private Krankenversicherung <strong>keiner Aufnahmepflich</strong>t unterliegt und sich ihre Kunden aussuchen kann, ist die Risikostruktur günstiger als bei den gesetzlichen Kassen. Daher sind die monatlichen Versicherungsprämien niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Familien ist die Sachlage jedoch ungünstiger, denn jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag für die private Krankenversicherung.</p>
<p><strong>Kosten senken</strong> kann man durch <strong>Einsparungen im Leistungspaket oder durch eine Selbstbeteiligung</strong>. Selbständige zahlen bei hoher Eigenbeteiligung relativ niedrige Prämien. Arbeitnehmer müssen beachten, dass ein Arbeitgeber wohl die Hälfte des Versicherungsbeitrages trägt, jedoch nicht möglicherweise notwendige Eigenleistungen. Arbeitnehmer haben auch nur dann ein Recht auf einen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a>, wenn die private Krankenversicherung einen Basistarif anbietet.</p>
<p>Der <strong>Basistarif</strong> entspricht den Leistungen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">gesetzlichen Krankenversicherung</a>. Hier wird die Beitragshöhe nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht berechnet. Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Es besteht ein Kontrahierungszwang, also eine Verpflichtung Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es bei diesem Tarif nicht.</p>


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		<title>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 10:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden.
Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen einer [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden.<span id="more-45"></span></p>
<p>Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die <strong>Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen einer Pflegeversicherung. Bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für diese <strong>Versicherungsarten</strong> gilt, je höher das Eintrittsalter, umso höher wird die Versicherungsprämie wegen des erhöhten Versicherungsrisikos kalkuliert.</p>
<p>Ebenfalls werden als entscheidende <strong>Faktoren</strong> chronische Krankheiten, Versehrtheit durch Unfall, dauerhafte körperliche Einschränkungen und bestimmte Krankheiten, die vor Versicherungsabschluss zwar ausgeheilt sind, aber für die Versicherung ein erhöhtes Versicherungsrisiko bergen, einbezogen.</p>
<p>Diese <strong>Grundsätze für die Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen</strong> werden ebenfalls beim Abschluss von Versicherungen einbezogen, die in Beziehung zur Altersvorsorge stehen.</p>
<p>Ganz andere Kriterien werden für sämtliche Arten von Haftpflichtversicherungen zu Grunde gelegt. Bei diesen Versicherungsarten bildet das zu versichernde Objekt die Basis und nicht der Versicherungsnehmer.</p>
<p>Hier werden die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen aus dem zum <strong>Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses</strong> festgestellten Sachwert des zu versichernden Objektes abgeleitet. Für die Feststellung des Sachwertes ist unter Umständen das Alter des zu versichernden Objektes ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Weitere Faktoren, die bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind, ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles.</p>
<p><strong>Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt überprüfen</strong>, ob entsprechende Maßnahmen seinerseits, wie z.B. der Einbau einer Alarmanlage, durch die Versicherung bei der Feststellung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für die angestrebte Versicherung für ihn langfristig eine Kostenersparnis bedeutet.</p>


<p>No related posts.</p>]]></content:encoded>
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		<title>Beitragssätze: Gesetzliche Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Jan 2010 12:03:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Seit 1. Januar 2009 sind die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt. Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1. Januar 2009 sind die <strong>Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen</strong> für pflichtversicherte Arbeitnehmer einheitlich festgelegt.<span id="more-38"></span> Zuvor konnte jede gesetzliche Krankenkasse die Beitragssätze selbstständig festsetzen. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds beschlossen und von der Bundesregierung per 1. Januar 2009 auf 15,5 Prozent festgesetzt. In diesem Prozentsatz ist ein <strong>Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent</strong> enthalten, der von den Arbeitnehmern alleine getragen wird. Durch die Finanzkrise und zur Förderung der Wirtschaftskraft wurde der einheitliche Beitragssatz am 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent gesenkt. Der Grundbeitrag von 14 Prozent wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zu anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Somit zahlt jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer pro Monat 7,9 Prozent von seinem Bruttolohn an die gesetzlichen Krankenkassen.</p>
<p>Vor dem 1. Januar 2009 konnte jeder Arbeitnehmer seine gesetzliche Krankenkasse selbst wählen. Durch den damals geltenden Wettbewerb lagen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen zwischen 11 bis 16 Prozent. Die Arbeitnehmer hatten die Möglichkeit, durch eine preiswerte gesetzliche Krankenkasse mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Im Rahmen der Einführung des <strong>Gesundheitsfonds</strong> und des <strong>einheitlichen Krankenkassenbeitrage</strong>s musste der überwiegende Anteil der Versicherten einen höheren Betrag vom Lohn zahlen. Nur für wenige Arbeitnehmer sank der Krankenkassenbeitrag.</p>
<p>Reichen die Beiträge einer <strong>gesetzlichen Krankenkasse</strong> nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ohne Einkommensprüfung ein Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Versichertem erhoben werden kann. Ist der Bedarf der Kasse größer, darf ein monatlicher Zusatzbeitrag von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens berechnet werden. Dann steht den Versicherten aber auch ein Sonderkündigungsrecht zu. In Zukunft ist mit höheren Zusatzbeiträgen und <strong>steigenden Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen</strong>.</p>


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		<title>Pflegeversicherung: Leistungen ab 2010 / 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 18:15:40 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen:
1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich
Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch genommen werden. [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die <strong>Leistungen der Pflegeversicherung </strong>erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen:<span id="more-33"></span></p>
<p><strong>1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich</strong><br />
Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch genommen werden. Der monatliche Leistungsbetrag wird in Abhängigkeit der Pflegestufe erhöht.<br />
Pflegestufe 1: Erhöhung auf 440 Euro<br />
Pflegestufe 2: Erhöhung auf 1040 Euro<br />
Pflegestufe 3: Erhöhung auf 1510 Euro</p>
<p><strong>2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes</strong><br />
Erfolgt die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte, erhalten die Angehörigen für die Pflege das sogenannte Pflegegeld.<br />
- in der Pflegestufe 1: Anhebung auf 225 Euro<br />
- in der Pflegestufe 2: Anhebung auf 430 Euro<br />
- in der Pflegestufe 3: Erhöhung auf 685 Euro.</p>
<p><strong>3. Erhöhung der Pflegeaufwendungen</strong><br />
Ist die Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht für einen befristeten Zeitraum, vier Wochen jährlich, der Anspruch auf eine Vertretung für die Pflege. Hierbei wird unterteilt, wer die Pflegevertretung übernimmt. Erfolgt diese von nahen Angehörigen, welche mit der zu pflegenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Leistung in der Pflegestufe 1 auf 225 Euro, Pflegestufe 2 auf 430 Euro und für die Pflegestufe 3 auf 685 Euro angehoben.<br />
Wird die Pflegevertretung hingegen von anderen Personen übernommen, beispielsweise durch einen ambulanten Dienst oder entfernte Verwandte, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1510 Euro.</p>
<p><strong>4. Kurzzeitpflege</strong><br />
Maximal vier Wochen im Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistung der Pflegeversicherung wird im Jahr 2010 auf 1510 Euro angehoben.</p>
<p><strong>5. monatlich, teilstationäre Tages-und Nachtpflege</strong><br />
Der Leistungsbetrag wird wie folgt erhöht:<br />
- Pflegestufe 1 auf 440 Euro<br />
- Pflegestufe 2 auf 1040 Euro<br />
- Pflegestufe 3 auf 1510 Euro</p>
<p><strong>6. Vollstationäre Pflege, pauschal</strong><br />
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse für Aufwendungen der medizinischen Versorgung, Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Die Leistungen in der Pflegestufe 1 und 2 bleiben unverändert. In der Pflegestufe 3 erfolgt eine Erhöhung auf 1510 Euro und bei Härtefällen auf 1825 Euro.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Private Krankenversicherung / PKV Risikozuschlag</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-pkv-risikozuschlag/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 11:57:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie kommt es bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zum Risikozuschlag?
Die Berechnung des Beitrages erfolgt bei der privaten Krankenversicherung auf einer gänzlich anderen Basis, als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, wo die Höhe des Beitrages ausschließlich abhängig vom Einkommen der Krankenversicherten ist. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sind neben dem Alter, dem Geschlecht [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie kommt es bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zum Risikozuschlag?</strong><span id="more-15"></span><br />
Die Berechnung des Beitrages erfolgt bei der privaten Krankenversicherung auf einer gänzlich anderen Basis, als es bei der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung </a>der Fall ist, wo die Höhe des Beitrages ausschließlich abhängig vom Einkommen der Krankenversicherten ist. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen sind neben dem Alter, dem Geschlecht und dem gewünschten Leistungsumfang auch der <strong>Gesundheitszustand</strong> und <strong>vorhandene Krankheiten von Bedeutung für die Festsetzung des Beitrages</strong>. Im Bereich des „Normalbeitrages“ geht der Versicherer von einem gesunden Versicherten ohne chronische Erkrankungen etc. aus. Bestehen jedoch bestimmte Vorerkrankungen oder ist der aktuelle Gesundheitszustand nicht positiv, erheben die meisten <strong>privaten Krankenversicherungen einen so genannten Risikozuschlag</strong>. Der private Krankenversicherung Risikozuschlag soll dem erhöhte Risiko des Versicherer Rechnung tragen, welches aufgrund von gesundheitlichen Risiken beim Versicherten besteht. Der Versicherer befürchtet also Mehrkosten, die er sich durch einen<strong> erhöhten Beitrag in Form des Risikozuschlages</strong> im vorhinein „erstatten“ lassen möchte.</p>
<p>Die Höhe vom <strong>PKV Risikozuschlag</strong> richtet sich nach Art des erhöhten Risikos, also in erster Linie danach, welche Vorerkrankungen bestehen und in welchem Umfang diese gesundheitlich negative Folgen haben und Beeinträchtigungen mit sich bringen. Dabei spielt es oftmals auch keine Rolle, ob die Erkrankung akut ist oder in dem Sinne ausgeheilt ist, denn der Ermessensspielraum der Versicherer ist hier hoch. So wird zum Beispiel im Durchschnitt bei einer entfernten Schilddrüsen von den meisten privaten Krankenversicherungen ein <strong>private Krankenversicherung Risikozuschlag von 15-20 Prozent</strong> berechnet, obwohl man unter Einnahme von Medikamenten ansonsten ein Leben lang beschwerde- und komplikationsfrei ohne Schilddrüse leben kann. Umgehen kann man PKV Risikozuschlag im Grunde nur so, dass man sich für eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung entscheidet, allerdings ist der Grundbeitrag natürlich etwas höher, als bei einer „normalen“ PKV mit <strong>Gesundheitsprüfung</strong>.</p>


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