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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Arbeitslosigkeit</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Krankenversicherung für Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Oct 2010 12:59:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Nutzung einer Krankenversicherung, sodass natürlich auch Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger sich krankenversichern müssen. Da beide Gruppen jedoch kein Einkommen erzielen und somit die nicht gerade geringen Krankenversicherungsbeiträge häufig nicht selbst zahlen könnten, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, also letztendlich der Staat, die Beitragszahlung. Daher gilt, dass arbeitslose [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Nutzung einer <strong>Krankenversicherung</strong>, sodass natürlich auch <strong>Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger</strong> sich krankenversichern müssen. <span id="more-427"></span></p>
<p>Da beide Gruppen jedoch kein Einkommen erzielen und somit die nicht gerade geringen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeiträge</a> häufig nicht selbst zahlen könnten, übernimmt die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>, also letztendlich der Staat, die <strong>Beitragszahlung</strong>.</p>
<p>Daher gilt, dass arbeitslose Personen, wie eben auch die Hartz 4 Empfänger, die zum Bezug von Leistungen berechtigt sind, per Gesetz automatisch <strong>in der gesetzlichen KV pflichtversichert</strong> sind.<br />
Dabei übernimmt die Arbeitsagentur den vollen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Mindestbeitrag</a>, was derzeit etwa 125 Euro für die Krankenversicherung und 15 Euro für die gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a> sind.</p>
<p>Eine <strong>Ausnahme</strong> von dieser Regelung gibt es nur für Personen, die bereits über den <strong>Ehepartner familienversichert </strong>sind, denn dann muss die Bundesagentur natürlich nicht die Beitragszahlung übernehmen, weil die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/">Familienversicherung</a> für den Mitversicherten beitragsfrei ist.</p>
<p>Mitunter haben arbeitslose Personen und vor allem auch die Hartz 4 Empfänger bezüglich der Krankenversicherung die Befürchtung, dass sie wie Versicherte zweiter Klasse behandelt werden würden. Das ist jedoch keineswegs der Fall. Denn <strong>Arbeitslose</strong> und auch <strong>Hartz 4 Empfänger</strong> haben auf die gleichen <strong>Leistungen</strong> im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch, <strong>wie es zum Beispiel ein Arbeitnehmer</strong> mit einem Einkommen von monatlich 3.500 Euro hat.</p>
<p>Es gibt also keine schlechteren <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/basisleistungen-der-gesetzliche-versicherung-zusatzversicherung/">Leistungen</a>, wenn der Beitrag vom Staat bezahlt wird. Das gilt für alle Leistungsbereiche, sodass arbeitslose Krankenversicherte zum Beispiel selbstverständlich auch <strong>Anspruch auf alle regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen</strong> etc. haben.</p>
<p>Insofern kann man zusammenfassend zum Thema Krankenversicherung für Arbeitslose und Hartz 4 Empfänger festhalten, dass hier aufgrund des deutschen Sozialversicherungssystems gewährleistet ist, dass man auch dann krankenversichert ist, wenn man kein Einkommen erzielt.</p>
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		<title>Krankenversicherung: Arbeitslos ohne Bezüge und Leistungen</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 10:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie verhält es sicht mit der Krankenversicherung, wenn man arbeitslos ist und ohne Bezüge und Leistungen von der Agentur für Arbeit lebt? Generell besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Doch wie stellt sich die Situation rund um die Krankenversicherung bezüglich der Bezüge und Leistungen dar, wenn man arbeitslos ist und auch kein Arbeitslosengeld bekommt? Wenn man [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sicht mit der <strong>Krankenversicherung</strong>, wenn man <strong>arbeitslos</strong> ist und ohne Bezüge und Leistungen von der Agentur für Arbeit lebt?<span id="more-391"></span></p>
<p>Generell besteht in Deutschland eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungspflicht-selbstaendig-angestellt/">Krankenversicherungspflicht</a>. Doch wie stellt sich die Situation rund um die Krankenversicherung bezüglich der <strong>Bezüge und Leistungen</strong> dar, wenn man arbeitslos ist und auch kein Arbeitslosengeld bekommt?</p>
<p>Wenn man gerade seinen Job gekündigt hat kann es passieren, dass man aus verschiedenen Gründen kein Arbeitslosengeld bekommt. In diesem Fall kommt der Staat auch nicht für die Krankenversicherung auf. Denn wer arbeitslos ist und keine Bezüge von der Agentur für Arbeit bezieht, der erhält auch keine Zuzahlungen zum <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Krankenversicherungsbeitrag</a>.</p>
<p>Insofern müssen sich die Betroffenen selbst krankenversichern und die <strong>Kosten selbst tragen</strong>. Dieses gilt jedoch immer nur dann, wenn man <strong>keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder auf Hartz 4</strong> hat. Ist man arbeitslos und ein solcher Anspruch besteht, so verhält es bei der Krankenversicherung im Bezug auf Leistungen und Bezüge so, dass die zuständige Behörde die Beiträge zahlt.</p>
<p>Ist man arbeitslos und muss hingegen selbst für die Krankenversicherung aufkommen bzw. hat man keinen Anspruch auf eine Leistung bzw. Bezüge, muss man zumindest nur einen <strong>Mindestbeitrag</strong> bezahlen, der im Bereich von monatlich rund 120 Euro liegt.</p>
<p>In diesem Fall legt die Krankenkasse nämlich ein Mindesteinkommen von etwa 800 Euro im Monat zugrunde, auf dessen Basis dann der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung zustande kommt. Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Leistung der Krankenkasse</a> entspricht im Bereich GKV jedoch den üblichen Leistungen, man muss also nicht befürchten, nur weil man den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Mindestbeitrag</a> zahlt schlechtere Leistungen zu bekommen.</p>
<p><strong>Generell</strong> sollte man wenn man <strong>arbeitslos</strong> ist und kein Arbeitslosengeld bezieht im Rahmen der <strong>Krankenversicherung</strong> im Bezug auf <strong>Leistungen und Bezüge</strong> beachten, dass man die Beiträge zur Versicherung selbst zahlen muss, wenn man sich <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">freiwillig versichern</a> möchte.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 09:56:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[freiwillig versichert]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist? Alles Infos über die Beitragsbemessung und Leistungen: Während die gesetzliche Krankenversicherung für viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, haben anderen Personen, zum Beispiel Selbständige oder auch Personen ohne Einkommen die Möglichkeit, die freiwillige Krankenversicherung in der GKV zu wählen. [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit einer freiwilligen Krankenversicherung wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist? Alles Infos über die Beitragsbemessung und Leistungen:<span id="more-355"></span></p>
<p>Während die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> für viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland eine Pflichtversicherung ist, haben anderen Personen, zum Beispiel <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> oder auch Personen ohne Einkommen die Möglichkeit, die <strong>freiwillige Krankenversicherung in der GKV</strong> zu wählen.</p>
<p>Mit <strong>Personen ohne Einkommen</strong> sind in diesem Zusammenhang Verbraucher gemeint, die zudem auch keine Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II beziehen, denn in diesem Fall würde natürlich der Bund die Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wer also arbeitslos gemeldet ist und auch Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 bekommt, der bekommt die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">Beiträge zur Krankenversicherung</a> vom Bund bzw. vom Arbeitsamt gezahlt.</p>
<p>Wie aber verhält es sich bei Personen mit den Beiträgen und Leistungen im Bereich <strong>freiwillige Krankenversicherung</strong>, wenn <strong>keine Einnahmen in Form von Gehalt oder Lohnersatzleistungen vorhanden sind</strong>?</p>
<p>Möchte man eine freiwillige Krankenversicherung nutzen ohne Einkommen zur Verfügung zu haben, dann wird der <strong>Beitrag zur Krankenversicherung auf der Basis eines fiktiven Einkommens berechnet</strong>, der so genannten Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt derzeit bei 840 Euro, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-krankenversichert-mindestbeitrag-bemessungsgrenze/">Mindestbeitrag</a> für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV bei knapp 125 Euro monatlich liegt, auch wenn man kein Einkommen hat.</p>
<p>Bezahlen kann man diesen Beitrag dann eventuell aus vorhandenem Vermögen. Im Bezug auf die zu erhaltenen Leistungen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Unterschiede zwischen den Versicherten.</p>
<p>Man muss sich also keine Sorgen machen, dass weil man nur den Mindestbeitrag zahlen kann, man weniger <strong>Leistungen</strong> bekommen würde als ein Selbständiger, der vielleicht einen Beitrag von monatlich 400 Euro zahlt.</p>
<p>Dennoch kann die <strong>freiwillige Krankenversicherung ohne eigenes Einkommen</strong> des Versicherten natürlich zu einem Problem werden, wenn weder Anspruch auf Arbeitslosengeld / Hartz 4 besteht noch Vermögen vorhanden ist, aus welchem der Beitrag zu zahlen wäre.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>PKV bei Arbeitslosigkeit</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 01:18:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Generell kann man sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen wie Einkommen in bestimmter Höhe oder aufgrund der Art der beruflichen Tätigkeit im Bereich der Krankenversicherung zwischen der GKV einerseits und der privaten Krankenversicherung andererseits entscheiden. Doch was geschieht, wenn man privat krankenversichert ist und dann arbeitslos wird? PKV bei Arbeitslosigkeit ist auf jeden Fall ein [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Generell kann man sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen wie Einkommen in bestimmter Höhe oder aufgrund der Art der beruflichen Tätigkeit im Bereich der Krankenversicherung zwischen der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">GKV</a> einerseits und der privaten Krankenversicherung andererseits entscheiden. <span id="more-20"></span>Doch was geschieht, wenn man privat krankenversichert ist und dann arbeitslos wird? <strong>PKV bei Arbeitslosigkeit</strong> ist auf jeden Fall ein Thema, was nicht wenige Bürger interessieren dürfte, da sich viele Millionen Menschen in Deutschland bereits privat krankenversichert haben. Grundsätzlich kann die Frage so beantwortet werden, dass der Arbeitslose die Alternative hat, sich zukünftig gesetzlich krankenversichern zu lassen, er kann aber auch weiterhin (trotz Arbeitslosigkeit) in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben. Es besteht hier also ein Wahlrecht seitens des Arbeitslosen. Dieses Wahlrecht besteht aber nur dann, wenn in den letzten fünf Jahren keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Ist dieses hingegen der Fall, wird der Arbeitslose in der <strong>GKV pflichtversichert</strong>, in diesem Fall gibt es also keine <strong>PKV bei Arbeitslosigkeit</strong>.</p>
<p>Ist die Voraussetzung für das angesprochene <strong>Wahlrecht</strong> aber erfüllt, dann gilt bezüglich der Beitragszahlung zur jeweils gewählten Versicherungsart die folgende Regel. Sollte sich der Arbeitslose dazu entschließen, in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung-wechsel-pkv.html" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln</a>, dann zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beitrag zur Krankenversicherung zu 100 Prozent, sie übernimmt also alle Kosten der Krankenversicherung. Möchte der Arbeitslose hingegen in der privaten Krankenversicherung bleiben, wo er mindestens die letzten fünf Jahre schon versichert war, dann erhält er von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Im Rahmen der <strong>PKV bei Arbeitslosigkeit</strong> ist es dann also so, dass nicht der volle Beitrag übernommen wird, sondern der Arbeitslose einen Teil selber zahlen muss.</p>
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