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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; 2011</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Gesundheitskarte der Krankenkassen: Wichtige Infos zur Einführung</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 10:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>

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		<description><![CDATA[In den nächsten Wochen werden einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll. Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-150x99.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>In den nächsten Wochen werden <strong>einige Millionen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen erhalten</strong>. Doch für viele Versicherte ist aktuell noch nicht klar, welche Daten auf der Karte gespeichert werden und wo der Nutzen liegen soll.<span id="more-1100"></span></p>
<p>Die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollte ursprünglich bereits im Jahr 2006 erfolgen. Jedoch hat sich die Erstellung und die Auslieferung aufgrund technischer Probleme bis heute verzögert. Bis zum Ende des Jahres sollen nun erst einmal rund zehn Millionen gesetzlich Versicherte die neue Versichertenkarte ausgehändigt bekommen. Im nächsten Jahr und spätestens bis 2013 wird sie dann auch an die restlichen Versicherten geliefert. Es bekommt also ausnahmslos jedes Mitglieder der GKV eine Karte &#8211; ob er möchte oder nicht.</p>
<p><strong>Es gibt zwei Hauptgründe für die Einführung:</strong> Der erste Hauptgrund ist, dass auf dem enthaltenen Mikrochip deutlich mehr Daten als bisher gespeichert werden können. Dadurch soll auch der Austausch dieser Daten zwischen behandelnden Ärzten verbessert werden. Das kommt letztendlich auch dem Patienten durch eine gezieltere Behandlung zugute. Der zweite Hauptgrund ist die Reduzierung des Missbrauchs der Versichertenkarte. Denn durch das darauf befindliche Passbild, ist es nicht mehr so leicht wie bisher, die Karte eines Anderen zu nutzen.</p>
<p>Während die neue Gesundheitskarte für alle gesetzlich Versicherten verbindlich bis spätestens 2013 ausgegeben wird, ist das bei den Mitglieder von <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherungen</a> nicht zwingend der Fall. Denn bislang haben sich die <strong>privaten Krankenkassen nicht an den Kosten für die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen beteiligt</strong>. Und aus diesem Grunde bekommt auch nicht jeder Privatversicherte die neue Karte.</p>
<h3>Bessere und schnellere Behandlung möglich</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1110" style="margin: 5px 5px 0px 0px;" title="Gesundheitskarte Krankenkassen" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/gesundheitskarte-krankenkassen-einfuehrung-200x133.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Der Hauptzweck und Vorteil der Karteneinführung ist, dass sie mehr Komfort und auch mehr Sicherheit bietet. So können auf der Karte zum Beispiel auch Notfall-Informationen gespeichert werden, die im Ernstfall sogar das Leben des Patienten retten können. Zudem werden viele Doppeluntersuchungen nicht mehr nötig, da jeder Arzt dann alle vorhandenen Untersuchungsergebnisse direkt einsehen kann.<br />
Zum Einsatz kommt die neue elektronische Gesundheitskarte ab sofort (ab Auslieferung). Alle die Ihre Gesundheitskarte erst 2012 / 2013 bekommen, können in dieser Zeit natürlich noch Ihre alte Versichertenkarte verwenden. Eine generelle <strong>Mitführungspflicht</strong>, wie zum Beispiel beim Personalausweis, <strong>gibt es zwar nicht</strong>. Aber: Zumindest bei jedem Arztbesuch muss sie auf Verlangen vorgelegt werden.</p>
<h3>Diese Daten werden elektronisch gespeichert</h3>
<p>Die folgende Übersicht soll darstellen, welche Daten überhaupt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können. Allerdings werden vorläufig bei weitem noch nicht alle möglichen Daten hinterlegt. Viele weitere Informationen sollen erst nach und nach folgen.</p>
<ul>
<li>Name, Anschrift und Krankenkasse</li>
<li>Versicherungsstatus (Haupt- oder Mitversicherter)</li>
<li>Passbild</li>
<li>neue Krankenversichertennummer</li>
<li>Datum des Versicherungsbeginns</li>
</ul>
<p>Neben vorherigen Pflichtdaten können noch zusätzlich noch <strong>freiwillig die folgenden Daten</strong> angegeben werden:</p>
<ul>
<li>Notversorgungsdaten</li>
<li>Arzneimittelrisiken und Arzneimittelunverträglichkeiten</li>
<li>elektronische Patientenakte</li>
<li>elektronischer Ärztebrief</li>
<li>Daten über erhaltenen Leistungen</li>
<li>weitere individuelle Daten des Patienten</li>
</ul>
<p>Auch das auf der neuen Gesundheitskarte befindliche Passbild zählt also zu den Pflichtdaten. Der Grund für die <strong>Einführung des Passbildes</strong> ist die zuvor bereits angesproche Verringerung des Kartenmissbrauchs. Dieser hat die Krankenkassen in den letzten Jahren viele Millionen Euro gekostet. Da sich bisher kaum ein Arzt zusätzlich zur Versichertenkarte den Personalausweis vorzeigen lies, konnten sich zum Beispiel <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/keine-krankenversicherung-was-tun-wer-zahlt-im-notfall/">Nicht-Krankenversicherte</a> durch Vorlage einer gestohlenen Versicherungskarte behandeln lassen. Durch das Passbild ist jetzt leicht zu überprüfen, ob der Vorleger der Karte auch wirklich der Versicherte ist.</p>
<h3>Eigene Daten online aktualisieren</h3>
<p>Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass nun die Stammdaten des Patienten leicht und für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenkassen/" target="_blank">Krankenkassen</a> kostengünstig online aktualisiert werden können. Bislang musste zum Beispiel bei einer Änderung der Anschrift jeweils eine neue Karte ausgestellt werden. Auch die <strong>Bereitschaft zu einer möglichen Spende von Organen</strong> könnte zukünftig elektronisch auf der Gesundheitskarte festgehalten werden. Dieses Thema ist derzeit jedoch noch sehr umstritten.<br />
Um die Sicherheit der Nutzung zu gewährleisten, soll jeder Versicherte auch eine <strong>sechsstellige Karten-PIN</strong> erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass außer den Ärzten keine Fremden die Daten auslesen können.</p>
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		<item>
		<title>Sozialversicherungsbeiträge 2011: Arbeitnehmer und Arbeitgeber</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 13:41:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sozialversicherungsbeiträge 2011 setzen sich aus insgesamt fünf Bausteinen zusammen, wobei es für die Arbeitgeber nur vier Bausteine sind. Gemeinsam tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Ausnahme ist ein Baustein der Pflegeversicherung. Reduzierung und Erhöhung der Beiträge Im Oktober 2010 hatte das Kabinett in [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="100" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung-150x100.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Die<strong> Sozialversicherungsbeiträge 2011</strong> setzen sich aus insgesamt fünf Bausteinen zusammen, wobei es für die Arbeitgeber nur vier Bausteine sind.<span id="more-943"></span></p>
<p>Gemeinsam tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge für die Krankenversicherung, die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/pflegeversicherung-leistungen-2010-2012/">Pflegeversicherung</a>, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung. Die Ausnahme ist ein Baustein der Pflegeversicherung.</p>
<h3>Reduzierung und Erhöhung der Beiträge</h3>
<p>Im Oktober 2010 hatte das Kabinett in Berlin entschieden, die Beitragsbemessungsgrenze 2011 in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> zu senken. Gleichzeitig kam es zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Der reduzierten Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung steht die Anhebung des Krankenkassenbeitragssatzes entgegen.</strong> Dieser ist auch der einzige von vier Bausteinen der Sozialversicherungsbeiträge, der nicht je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird.</p>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-1033" style="margin: 5px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/sozialversicherung-200x133.jpg" alt="Sozialversicherungsbeiträge" width="200" height="133" /></a>Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten. Diese Sätze liegen bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherungsbeitraege-2011-erhoehung-15-5-prozent/">15,5 bzw. 14,9% in der Krankenversicherung</a>. Alle Angestellten zahlen davon jeweils 8,2 bis 7,9%.<br />
Die Unternehmer werden am allgemeinen Beitragssatz mit 7,3% beteiligt, am ermäßigten mit 7%. Alle anderen Beiträge werden je zur Hälfte gezahlt, eine Ausnahme bildet lediglich der Pflegeversicherungsbeitrag für kinderlose ab 23 Jahre.</p>
<h3>Entlastung für Arbeitnehmer</h3>
<p>Ziel der neuen Bemessungsgrenzen und Beitragssätze war die Entlastung der Angestellten. <strong>Hintergrund für diese Entlastung waren die niedrigen Löhne, die durch die Wirtschaftskrise verursacht wurden.</strong></p>
<p>Eine weitere Maßnahme dient der Entlastung der nachfolgenden Generationen. Bereits am 1. Januar 2005 wurde ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Zusatzbeitrag</a> eingeführt. Dieser betrifft Menschen, die das 23. Lebensjahr vollendet und noch keine Kinder haben. Sie müssen seit 2005 einen zusätzlichen Beitrag in die Pflegeversicherung einzahlen, von dem die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-kleinunternehmer-kleingewerbe/">Unternehmer</a> nicht betroffen sind. Ausgenommen von der Regelung sind zudem Menschen, die vor dem 1.1.1940 geboren wurden.</p>
<p>Die Erklärung für die unterschiedlich hohen Sozialversicherungsbeiträge 2011 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Krankenversicherung erklärt sich übrigens durch die Einführung des zusätzlichen Beitrages für Zahnersatz, der nicht geteilt wird.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Freiwillige Krankenversicherung: Beitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 16:15:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab. Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Eine <strong>freiwillige Krankenversicherung in der GKV</strong> ist für alle Personen möglich, die sich nicht ohnehin in der GKV pflichtversichern müssen. Auf welcher <strong>Basis der Beitrag auch im Jahre 2011 </strong>berechnet wird, hängt vor allem von der Art der Beschäftigung des Versicherten ab.<span id="more-803"></span></p>
<p>Man muss hier zwischen freiwillig versicherten Arbeitnehmern, Selbständigen und sonstigen Versicherten, wie zum Beispiel auch Empfänger von Sozialleistungen, unterscheiden.</p>
<p>Als Arbeitnehmer kann man nur dann die freiwillige Krankenversicherung nutzen, wenn man mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die in <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">2011 aktuell</a> bei 49.500 Euro im Jahr liegt, da man ansonsten pflichtversichert ist.<br />
Allerdings muss der Beitrag nur bis zur <strong>Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.712,50 Euro</strong> monatlich gezahlt werden, sodass der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzlich-freiwillig-versichert-mindestbeitrag-max-beitrag/">Mindestbeitrag für freiwillig versicherte</a> Arbeitnehmer auch gleichzeitig der Maximalbeitrag ist, nämlich rund 575 Euro monatlich.</p>
<h3>Der Beitrag für Selbständige und sonstige Versicherte</h3>
<p><a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag.jpg" target="_blank"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-806" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-beitrag-200x133.jpg" alt="freiwillige Krankenversicherung Beitrag in 2011" width="200" height="133" /></a>Bei Selbständigen, die eine freiwillige Krankenversicherung in der GKV nutzen, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 1.916,25 Euro unterstellt, auch wenn dieses nicht erzielt wird. Somit beträgt der Mindestbeitrag für Selbständige, der sich durch die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aenderungen-hoechstsatz-beitraege-gkv-2011/">Erhöhung des Beitragssatzes in 2011</a> ebenfalls erhöht hat, aktuell monatlich rund 297 Euro.</p>
<p>Der <strong>Maximalbeitrag</strong> ist wiederum der zuvor genannte (bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze) von <strong>maximal 575 Euro</strong>. Dieser Beitrag bezieht sich dann auf einen integrierten Krankengeldanspruch. Möchte der Selbständige auf diesen verzichten, beträgt der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung statt 15,5% nur 14,9%, sodass der Mindestbeitrag dann bei 285 Euro und der Maximalbeitrag bei rund 553 Euro liegt.</p>
<p>Bei <strong>sonstigen Versicherten</strong>, zum Beispiel bei <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillige-krankenversicherung-ohne-eigenes-einkommen/">Erwerbslosen</a>, wird ein Mindesteinkommen von monatlich 851,67 Euro angesetzt, sodass die freiwillige Krankenversicherung hier im Jahre 2011 einen Beitrag von mindestens 126,90 Euro liegt, der sich ebenfalls in diesem Jahr durch die allgemeine Beitragssatzerhöhung etwas erhöht hat.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Private Krankenversicherung &#8211; Änderungen in 2011</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-aenderungen-2011/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Mar 2011 15:29:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>

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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/reform-krankenversicherung.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Im Zuge der <strong>ab dem 1. Januar 2011</strong> in Kraft getretenen Gesundheitsreform gibt es auch einige <strong>Änderungen</strong>, die sich auf die <strong>private Krankenversicherung</strong> auswirken.<span id="more-797"></span></p>
<p>Die erste Änderung besteht darin, dass zum ersten Mal überhaupt die <strong>Pflichtversicherungsgrenze gesenkt worden</strong> ist. Diese betrugt im letzten Jahr 49.950 Euro und wurde nun auf 49.500 Euro im Jahr gesenkt, was nun mehr Arbeitnehmern als bisher ermöglicht, von der GKV <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/">in die PKV zu wechseln</a>.</p>
<p>Zu den weiteren Änderungen, die ebenfalls die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">private Krankenversicherung</a> betreffen, zählt, dass der Versicherte nunmehr lediglich einmalig die genannte Versicherungspflichtgrenze mit seinem Einkommen überschreiten muss, um in die PKV wechseln zu können. Vor 2011 war es noch so, dass die Grenze nicht nur einmal, sondern drei Jahre in Folge überschritten werden musste.</p>
<p>Eine weitere Änderung besteht darin, dass die <strong>von der PKV angebotenen Zusatztarife</strong> in der Zukunft deutlich besser von den Wahltarifen abgegrenzt werden sollen, die von den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherern</a> angeboten werden.</p>
<h3>Hintergründe und Auswirkungen auf den Versicherten</h3>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-801" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" title="reform-krankenversicherung" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/reform-krankenversicherung.jpg" alt="Hintergründe der Reform der PKV 2011" width="200" height="133" />Die Änderungen, die für die private Krankenversicherung in 2011 vorgenommen wurden, haben vor allen Dingen den Hintergrund die <strong>Wechselmöglichkeit in die PKV zu erleichtern</strong>.<br />
Zudem soll auch der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen erhöht werden, was schließlich auch den Versicherten durch günstigere Beiträge bzw. durch verbesserte Leistungen zugute kommen soll.</p>
<p>Ob die erhofften Auswirkungen tatsächlich so eintreten muss abgewartet werden. Allerdings ist eine Auswirkung definitiv bereits eingetreten, nämlich dass mehr Bürger als bisher die Möglichkeit haben, sich zwischen der GKV und der PKV entscheiden zu können.<br />
Insofern kann man auf jeden Fall schon jetzt festhalten, dass <strong>die 2011 in Kraft getretenen Änderungen für die private Krankenversicherung für den Verbraucher/Versicherten positiv</strong> sind, denn eine erhöhte Wahlfreiheit wird jeder Bürger begrüßen.</p>
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		<title>Wechsel in die PKV ab 2011: Die Voraussetzungen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Mar 2011 10:19:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Angestellte müssen ab 2011 mit Ihrem Einkommen ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und voraussichtlich auch im darauf folgenden Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze liegt dieses Jahr bei 49.500 Euro. Letztes Jahr galt noch die Regelung, dass Arbeitnehmer nur dann nicht [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<div class="attachment-thumbnail"><img width="150" height="99" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-wahl-wechsel.jpg" class="attachment-thumbnail wp-post-image" alt="" title="" width="150" /></div>
<p>Der Gesetzgeber hat den <strong>Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV)</strong> nur unter ganz bestimmten <strong>Voraussetzungen</strong> vorgesehen. Angestellte müssen ab 2011 mit Ihrem Einkommen ein Jahr lang die Versicherungspflichtgrenze überschreiten und voraussichtlich auch im darauf folgenden Jahr.<span id="more-780"></span></p>
<p>Die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> liegt dieses Jahr bei 49.500 Euro. Letztes Jahr galt noch die Regelung, dass Arbeitnehmer nur dann nicht versicherungspflichtig waren, wenn das Jahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag.</p>
<p>Die Rücknahme dieser Regelung macht 2011 auch gutverdienden Berufsanfängern einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV möglich. Zu beachten ist noch die Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende bei der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/beitragssaetze-gesetzliche-krankenkassen/">gesetzlichen Krankenkasse</a>.</p>
<h3>Regelungen für Selbständige, Freiberufler und Beamte unverändert</h3>
<p>Die <strong>Voraussetzungen für Selbständige und Freiberufler</strong> sind gegenüber 2010 unverändert. Sie können jederzeit einen Wechsel in die PKV beantragen, wenn sie die Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende bei der GKV berücksichtigen. Beamte können auch wechseln ohne besondere Einkommensvoraussetzungen.<br />
Im Prinzip hat der Gesetzgeber wieder die alten Regelungen in Kraft gesetzt, die vor 2007 für den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die PKV </a>galten.</p>
<h3>Angestellte: Nicht nur reines Gehalt zählt</h3>
<p><img class="size-full wp-image-786 alignleft" style="margin: 5px 5px 5px 0px;" src="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/media/krankenversicherung-wahl-wechsel.jpg" alt="Wechsel in PKV in 2011" width="200" height="132" />Wer als Angestellter 2011 ein Bruttoeinkommen pro Monat von mindestens 4.125 Euro erhält, kann sofort eine private Krankenversicherung beantragen.<br />
Wer weniger erhält, muss einen Blick auf sein jährliches Gesamteinkommen werfen. Berücksichtigt werden müssen hier auch Zuschläge wie ein <strong>dreizehntes Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen</strong>. Alle regelmäßigen Zulagen, jedoch keine einmaligen Sonderzahlungen.<br />
Wer insgesamt dieses Jahr die jährliche Einkommensgrenze von 49.500 Euro überspringt, kann ab 2012 den Wechsel in die PKV beantragen.</p>
<p>Eine <strong>generelle Ausnahme</strong> wurde vom Gesetzgeber festgelegt: für Arbeitnehmer, die schon am 31.12.2002 freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, gilt eine Verdienstgrenze von 45.000 Euro brutto jährlich. Wer also schon 2002 ein Jahreseinkommen von 45.000 Euro hatte, darf jederzeit ohne weitere Voraussetzungen in die PKV wechseln.</p>
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		<title>Riester-Rente Kinderzulage 2011: Zulage für Kind beantragen</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/riester-rente-kinderzulage-2011-zulage-kind-beantragen/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Feb 2011 13:36:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Förderung]]></category>
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		<description><![CDATA[Überblick über die aktuelle Kinderzulage der Riester-Rente in 2011. Informationen über die Höhe, Beantragung und Berechtigung für den Erhalt einer Zulage für ein Kind. Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Rentenversicherung als sichere und flexible Form der privaten Altersvorsorge. Auch 2011 sollte man es nicht versäumen, die Kinderzulage für das Vorjahr zu beantragen. Von über 14 [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Überblick über die aktuelle <strong>Kinderzulage der Riester-Rente in 2011</strong>. Informationen über die Höhe, Beantragung und Berechtigung für den Erhalt einer Zulage für ein Kind.<span id="more-765"></span></p>
<p>Immer mehr Menschen nutzen die Riester-Rentenversicherung als sichere und flexible Form der privaten Altersvorsorge. Auch 2011 sollte man es nicht versäumen, die Kinderzulage für das Vorjahr zu beantragen. Von über 14 Millionen Versicherten verzichtete 2007 etwa jeder Vierte auf den Zulagenantrag und somit auf zusätzliche staatliche Förderung.</p>
<p>Über 660 Millionen Euro Förderung wurden demnach, laut Studien, nicht in Anspruch genommen, obwohl das Beantragen der Kinderzulage für die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/riester-rente-vorteile-nachteile-sinnvoll/">Riester-Rente</a> vergleichsweise einfach ist. Sogar ein Dauerzulageverfahren ist möglich.</p>
<h3>Die Höhe der Riester-Förderung für Kinder</h3>
<p>Neben der sogenannten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/riester-rente-foerderung-zulagen-vom-staat-beantragen/">Grundzulage</a> können Riester-Sparer eine Zulage für jedes Kind erhalten. Diese kann in Anspruch genommen werden, sobald ein Versicherter vom Staat für das jeweilige Kind Kindergeld erhält. Für den <strong>Erhalt einer Kinderzulage der Riester-Rente</strong> ist auch 2011 ein einkommensabhängiger Mindesteigenbeitrag notwendig.</p>
<p><strong>Die maximale Kinderzulage beträgt derzeit:</strong> 300 Euro (ab dem Geburtsjahr 2008) bei einem Mindestbeitrag von 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (inklusive Zulagen). Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, liegt sie bei 185 Euro. Für junge Riester-Sparer unter 25 Jahren gibt es zusätzlich 200 Euro vom Staat dazu.</p>
<h3>Tipps zur Kinder- bzw. Altersvorsorgezulage</h3>
<p>Die Kinderzulage für die Riester-Rente wird auch 2011 nicht automatisch vom Staat gewährt. Sie ist zu beantragen mit dem Formular &#8220;Antrag auf Altersvorsorgezulage&#8221;. Dieses erhalten Sie u.a. bei dem Versicherer, bei dem der Vertrag für die Riester-Rente abgeschlossen wurde . Ebenfalls steht es auch auf den Internetseiten des <a href="http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank">Bundeszentralamts für Steuern</a> zum Download als pdf-Datei bereit. Viele Versicherer bieten auch telefonische Ausfüllhilfe für die Beantragung an. Die Antragsfrist beträgt zwei Jahre und endet somit für das Jahr 2011 am 31.12.2013.</p>
<p><strong>Die Antragsstellung erfolgt stets im Folgejahr, sodass Sie 2011 den Antrag für 2010 stellen können.</strong> Für eine frühestmögliche Bearbeitung ist es sinnvoll, die Kinderzulage so schnell wie möglich zu beantragen. Denn mit einer frühen Gutschrift der Zulage erfolgt auch eine entsprechend frühere Verzinsung. Die Antragsunterlagen werden einfach bei dem jeweiligen Anbieter eingereicht.</p>
<p>Ebenfalls kann auch die Genehmigung für die sogenannte <strong>Dauerzulage</strong> ausgesprochen werden. Mit dieser wird der Versicherungsdienstleister befähigt, alljährlich in Ihrem Namen die Kinderzulage der Riester-Rente bei der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) zu beantragen.<br />
Dabei ist jedoch zu beachten, dass Änderungen der Lebensumstände, wie die Geburt eines weiteren Kindes oder Einkommensänderungen, unbedingt mitgeteilt werden müssen, da sich diese unmittelbar auf das Höhe der Zulagen der Kinder für die Riester-Rente auswirkt.</p>
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		<title>Private Krankenversicherung Steuererklärung 2011 &#8211; wo eintragen?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-krankenversicherung-steuererklaerung-2011-wo-eintragen/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 20:51:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über eine Behandlung der privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung in 2011. Erfahren Sie wo man Sie eintragen muss und welche Kosten abgesetzt werden können. Falls man eine private Krankenversicherung nutzt, sollte man auch in der Steuererklärung, die man im nächsten Jahr 2011 anfertigt nicht vergessen, dass die Beiträge zur Krankenversicherung in bestimmtem Umfang steuerlich [...]
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über eine Behandlung der <strong>privaten Krankenversicherung in der Steuererklärung in 2011</strong>. Erfahren Sie wo man Sie eintragen muss und welche Kosten abgesetzt werden können.<span id="more-640"></span></p>
<p>Falls man eine private Krankenversicherung nutzt, sollte man auch in der Steuererklärung, die man im nächsten Jahr 2011 anfertigt nicht vergessen, dass die <strong>Beiträge zur Krankenversicherung in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar sind</strong>.</p>
<p>Damit die gezahlten <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-beitrag-beitragssatz.html" target="_blank">Beiträge für eine private Krankenversicherung</a> jedoch vom Finanzamt wie gewünscht akzeptiert werden, müssen diese Ausgaben auch in 2011 in der Steuererklärung an der richtigen Stelle aufgeführt werden. Generell sind die Beiträge für die private Krankenversicherung seit 2010 aufgrund des <strong>Bürgerentlastungsgesetzes</strong> in größerem Umfang als zuvor absetzbar.</p>
<p>Allerdings können die gezahlten Beiträge nicht in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden, es sei denn, man hat sich für den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Basistarif der PKV</a> entschieden. Nur die so genannte <strong>Grundversorgung</strong> und der dafür zu zahlende Beitrag ist im Bereich private Krankenversicherung in vollem Umfang <strong>steuerlich absetzbar</strong>, was dann natürlich in der nächsten Steuererklärung in 2011 zu beachten ist.</p>
<p>Damit diese Kosten vom Finanzamt auch anerkannt werden, müssen  im Bereich private Krankenversicherung gezahlten Beiträge in der Steuererklärung, die man im Jahre 2011 für das Jahr 2010 anfertigt, in der <strong>Rubrik &#8220;Sonderausgaben&#8221;</strong> eingetragen werden. Und zwar muss die Eintragung in dieser Rubrik genauer gesagt im Unterpunkt &#8220;Vorsorgeaufwendungen&#8221; erfolgen.<br />
Zu diesen Vorsorgeaufwendungen zählen nicht nur die Beiträge zur Krankenversicherung, sondern beispielsweise auch Beiträge zur <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/axa-boxplus-versicherung-hausrat-haftpflicht/">Haftpflichtversicherung</a> oder <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/ruckkaufwert-lebensversicherung/">Lebensversicherung</a>. Die Kategorie Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen findet man im Hauptteil des Formulars zur Einkommensteuererklärung, dass auf jeden Fall vorliegen sollte.</p>
<p>Auch wenn nicht unbedingt der gesamte Beitrag abgesetzt werden kann, so sollte man dennoch <strong>in der Steuererklärung 2011 den gesamten Beitrag angeben</strong>, den man für die privaten Krankenversicherung gezahlt hat. Denn die &#8220;Kürzung&#8221; nimmt das Finanzamt dann von sich aus vor, zumal man den Beitrag anteilig kaum selbst &#8220;heraus rechnen&#8221; kann.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag in 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 10:58:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsreform]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die Krankenkassen, die auch 2011 ohne Zusatzbeitrag auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr: Die Gesundheitsreform 2011 gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen. Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die <strong>Krankenkassen</strong>, die auch <strong>2011 ohne Zusatzbeitrag</strong> auskommen wollen. Wie verbindlich sind die Garantien und welche Kündigungsrechte haben Versicherte? Erfahren Sie hier mehr:<span id="more-614"></span></p>
<p>Die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/">Gesundheitsreform 2011</a> gesteht den gesetzlichen Krankenkassen das Recht zu, den Zusatzbeitrag frei nach ihrer wirtschaftlichen Situation zu bemessen.</p>
<p>Dieser neue Spielraum soll den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern, eine Strategie, die für 2011 zu fruchten scheint. Bis Anfang Dezember haben rund <strong>50 der 113 gesetzlichen Krankenkassen</strong> eine Garantie abgegeben, dass <strong>2011 für ihre Mitglieder kein Zusatzbeitrag</strong> anfallen wird.</p>
<p>Zahlreiche weitere Krankenkassen bestätigen, dass sie keinen Zusatzbeitrag planen. Garantien liegen beispielsweise von der Barmer-GEK, der Techniker Kasse, der hkk und der HEK vor. Auch die meisten Landesverbände der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/aok-krankenversicherung-tarife-selbstaendige-existenzgruender/">AOK</a> haben eine Garantie ausgesprochen, die AOK Bayern, Berlin/Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Saarland geben sich vorsichtiger und sprechen davon, dass keine Zusatzbeiträge geplant seien.</p>
<p>Bei der großen Zahl der <strong>Betriebskrankenkassen</strong> halten sich Garantien und unverbindliche Zusagen die Waage. Die Krankenkasse der Knappschaft plant ebenso mit keinen neuen Zusatzbeiträgen wie die Innungskassen IKK Nord und Vereinigte IKK. Bei der IKK Brandenburg/Berlin und der IKK Südwest ist hingegen von einer Garantie die Rede.</p>
<p>Ob ein <strong>Bruch eines Garantieversprechens</strong> bzgl. der Zusatzbeiträge für die Mitglieder allerdings zusätzliche <strong>rechtliche Optionen</strong> eröffnet, bleibt auch unter Rechtsexperten umstritten. Das vergangene Jahr hat indessen gezeigt, dass diese Garantieversprechen nicht gebrochen werden. Ein Bruch hätte einen drastischen Image- und Mitgliederverlust zur Folge.</p>
<p>Falls sich diese <strong>Krankenkassen</strong> trotzdem dazu entscheiden, <strong>einen Zusatzbeitrag für 2011 einzufordern</strong>, besteht weiterhin das sofortige <strong>Sonderkündigungsrecht</strong> nach § 175 Abs. 4 SGB V. Dieses gilt auch für neue Mitglieder und gewährt eine Kündigungsfirst von 4 Wochen, in der kein Zusatzbeitrag zu zahlen ist. Ab dem 1. Januar 2011 gilt dieses <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassen-kuendigung-zusatzbeitrag-sonderkuendigungsrecht/">Sonderkündigungsrecht</a> auch für Mitglieder im Wahltarif der Krankenkassen. Ihre Mindestbindungsdauer wird für die &#8220;besonderen Versorgungsformen&#8221; (Kostenerstattung, Prämienzahlung, etc.) auf ein Jahr verkürzt.</p>
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		<title>Krankenversicherungsbeiträge ab 2011: Erhöhung auf 15,5%</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 13:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsreform]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2011</strong> auf 15,5%. So wirkt teilt sich der neue Beitragssatz auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf:<span id="more-299"></span></p>
<p>Seit rund einer Woche hat die Bundesregierung die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge im Bereich der GKV ab 2011 auf dann 15,5% beschlossen.</p>
<p><strong>Hintergrund für die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> ist das „Loch“ im Haushalt bei den gesetzlichen Krankenkassen, dass ohne diese Beitragserhöhung im nächsten Jahr bei über zehn Milliarden Euro gelegen hätte.</p>
<p>Der zum 1. Januar des nächsten Jahres (2011) durch die Änderung in Kraft tretende neue Beitragssatz teilt sich dabei wie gewohnt in den Arbeitnehmer- und den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a> auf.</p>
<p>Allerdings gibt es auch hier eine Neuheit, nämlich dass der <strong>Arbeitgeberanteil eingefroren</strong> wird. Das bedeutet, dass wenn in der Zukunft die Krankenversicherungsbeiträge nochmal erhöht werden würden, dass diese Erhöhung sich nur noch auf den Arbeitnehmeranteil auswirken wird, während die Arbeitgeber dann von der Beitragssatzerhöhung nicht mehr betroffen wären.</p>
<p>Die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> auf 15,5% in <strong>2011</strong> betrifft vor allem die <strong>Arbeitnehmer</strong> und deren Anteil am Beitragssatz. Dieser steigt nämlich auf<strong> 8,2%</strong>, während der Arbeitgeberanteil mit 7,3 Prozent fast ein Prozent geringer ist.</p>
<p>Neben der Beitragssatzerhöhung gibt es noch etwas bezüglich der Beiträge zur <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">GKV</a> zu beachten. In erster Linie ist das die Tatsache, dass die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">Krankenkassen</a> ab 2011 auch <strong>Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe</strong> veranschlagen können. Zwar wird der Zusatzbeitrag aus steuerlichen Mitteln bezahlt, falls er mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten ausmachen sollte, aber im Vergleich zum aktuellen Zusatzbeitrag von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens kann es dennoch für den Versicherten zu einer Verdopplung kommen.</p>
<p>Insgesamt betrachtet führt die <strong>Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge</strong> ab 2011 auf dann 15,5% für jeden gesetzlich Krankenversicherten zu einer <strong>Mehrbelastung</strong>, die monatlich <strong>bis zu knapp 23 Euro </strong>betragen kann.</p>
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		<title>Änderungen und Höchstsatz der Beiträge in der GKV in 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 11:25:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesundheitsreform]]></category>
		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Überblick über die Änderungen und den neuen Höchstsatz der Beiträge für die GKV, die 2011 im Zuge der Reform in Kraft tretten sollen: Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung beschlossen. Diese Änderungen werden ab 2011 1 wirksam und betreffen im Bereich der GKV sowohl die Beiträge als auch den [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Überblick über die <strong>Änderungen</strong> und den neuen <strong>Höchstsatz der Beiträge</strong> für die <strong>GKV</strong>, die 2011 im Zuge der Reform in Kraft tretten sollen:<span id="more-252"></span></p>
<p>Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Änderungen im Bereich der Krankenversicherung beschlossen. Diese Änderungen werden ab 2011 1 wirksam und betreffen im Bereich der GKV sowohl die Beiträge als auch den zu zahlenden Höchstsatz.</p>
<p>Die <strong>Beiträge</strong> werden im Rahmen der <strong>GKV ab 2011 1 steigen</strong>, da sich der Beitragssatz von 14,9 Prozent auf <strong>15,5 Prozent</strong> für alle gesetzlich Krankenversicherten erhöhen wird. Dabei wird der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/arbeitgeberanteil-private-krankenversicherung.html" target="_blank">Arbeitgeberanteil</a> an diesen 15,5 Prozent ab dem nächsten Jahr eingefroren, sodass selbst bei weiteren Steigerungen des Beitragssatzes nur noch der Arbeitnehmeranteil von diesen Steigerungen betroffen sein wird.<br />
Ab dem nächsten Jahr beteiligen sich die Arbeitgeber mit 7,3 Prozent am Gesamtbeitragssatz der GKV, während die Arbeitnehmer 8,2 Prozent zu tragen haben.</p>
<p>Durch die <strong>Anhebung der Beiträge in der GKV</strong> erhöht sich natürlich automatisch auch der <strong>Höchstsatz</strong>, den man an Krankenversicherungsbeiträgen in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> zahlen muss.</p>
<p>Bisher beträgt der Höchstsatz der Beitäge zur GKV monatlich knapp 559 Euro (Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zusammen), was sich aus der Berechnung des Beitragssatzes von bisher 14,9 Prozent auf die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.750 Euro ergibt.</p>
<p>Zwar sinkt die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im nächsten Jahr erstmal auf dann monatlich 3.712,50 Euro, aber dennoch erhöht sich der <strong>Höchstsatz in Folge der Erhöhung der Beiträge</strong> bzw. genauer gesagt des Beitragssatzes. Somit wird der Höchstbetrag ab dem nächsten Jahr monatlich bei rund <strong>575 Euro</strong> liegen.</p>
<p>Insgesamt betrachtet muss man zu den <strong>Änderungen in der GKV</strong>, was die <strong>Beiträge</strong> und den zukünftigen <strong>Höchstsatz in 2011</strong> betrifft festhalten, dass hier nur ein Nachteil in Form von <strong>höheren Kosten für den Verbraucher</strong> zu sehen ist.<br />
Von der Politik genannte Vorteile wie Stabilisierung der Leistungen und des Systems an sich sind nicht wirklich „greifbar“.</p>
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