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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; 2010</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Antrag auf Altersvorsorgezulage rückwirkend für 2010</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 10:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Riester-Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Zulagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Bundesbürger erhalten die Zulagen der Riester-Rente, auch als Altersvorsorgezulage bezeichnet. Diese Zulage erhält man jedoch nur dann, wenn man einen entsprechenden Antrag gestellt hat, was derzeit zum Beispiel auch für 2010 noch rückwirkend möglich ist. Generell muss die Altersvorsorgezulage stets dort beantragt werden, wo man den jeweiligen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, also zum Beispiel bei [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Bundesbürger erhalten die Zulagen der Riester-Rente, auch als <strong>Altersvorsorgezulage</strong> bezeichnet. Diese Zulage erhält man jedoch nur dann, wenn man einen entsprechenden Antrag gestellt hat, was derzeit zum Beispiel auch <strong>für 2010 noch rückwirkend möglich</strong> ist. <span id="more-776"></span></p>
<p>Generell muss die Altersvorsorgezulage stets dort beantragt werden, wo man den jeweiligen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, also zum Beispiel bei der Bank, bei der Fondsgesellschaft oder beim Versicherungsunternehmen. Dies gilt dann auch für den Antrag, der rückwirkend für 2010 gestellt soll.</p>
<p>Grundsätzlich ist diesbezüglich die so genannte <strong>2-Jahres-Frist</strong> zu beachten. Diese besagt, dass Anträge für zwei Jahre auf rückwirkender Basis gestellt werden können. Aktuell (2011) kann man also die Altersvorsorgezulage bis zum Jahresende noch bis zum Jahr 2009 im Nachhinein beantragen.</p>
<h3>Was ist bei der Beantragung zu beachten?</h3>
<p>Diese genannten Fristen müssen auf jeden Fall beachtet werden, damit der Antrag auf die Altersvorsorgezulage auch erfolgreich ist. Um für 2008 die Zulage zu bekommen wäre eine jetzige Antragstellung zum Beispiel &#8220;zu spät&#8221;.</p>
<p>Weiterhin ist es sinnvoll zu beachten, dass man einen so genannten <strong>Dauerzulagenantrag</strong> stellen kann. In dem Fall muss man nicht mehr jedes Jahr aufs neue einen Zulagenantrag bei seinem Anbieter stellen, und kann somit auch nicht in die Verlegenheit kommen, die Beantragung der Zulagen einmal zu vergessen.</p>
<p>Ferner sollte man bei einem Dauerzulagenantrag und natürlich auch bei einem rückwirkenden Zulagenantrag darauf achten, dass man auch eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/riester-rente-kinderzulage-2011-zulage-kind-beantragen/">Kinderzulage</a> beantragt, falls Nachwuchs vorhanden ist. Laut Statistiken verschenken die Bundesbürger jährlich einige Milliarden Euro, weil sie auf die Beantragung der Zulagen verzichten.<br />
Insofern sollte man die vorhandene Möglichkeit auf jeden Fall nutzen, dass die <strong>Altersvorsorgezulage jetzt auf Antrag auch noch rückwirkend für die Jahre 2009 und 2010 zu erhalten</strong> ist.</p>
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		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[2011]]></category>
		<category><![CDATA[Familienversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenbeiträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>
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		<title>Pflegeversicherung: Leistungen ab 2010 / 2012</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 18:15:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungen]]></category>

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		<description><![CDATA[In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen: 1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die <strong>Leistungen der Pflegeversicherung </strong>erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen:<span id="more-33"></span></p>
<p><strong>1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich</strong><br />
Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch genommen werden. Der monatliche Leistungsbetrag wird in Abhängigkeit der Pflegestufe erhöht.<br />
Pflegestufe 1: Erhöhung auf 440 Euro<br />
Pflegestufe 2: Erhöhung auf 1040 Euro<br />
Pflegestufe 3: Erhöhung auf 1510 Euro</p>
<p><strong>2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes</strong><br />
Erfolgt die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte, erhalten die Angehörigen für die Pflege das sogenannte Pflegegeld.<br />
- in der Pflegestufe 1: Anhebung auf 225 Euro<br />
- in der Pflegestufe 2: Anhebung auf 430 Euro<br />
- in der Pflegestufe 3: Erhöhung auf 685 Euro.</p>
<p><strong>3. Erhöhung der Pflegeaufwendungen</strong><br />
Ist die Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht für einen befristeten Zeitraum, vier Wochen jährlich, der Anspruch auf eine Vertretung für die Pflege. Hierbei wird unterteilt, wer die Pflegevertretung übernimmt. Erfolgt diese von nahen Angehörigen, welche mit der zu pflegenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Leistung in der Pflegestufe 1 auf 225 Euro, Pflegestufe 2 auf 430 Euro und für die Pflegestufe 3 auf 685 Euro angehoben.<br />
Wird die Pflegevertretung hingegen von anderen Personen übernommen, beispielsweise durch einen ambulanten Dienst oder entfernte Verwandte, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1510 Euro.</p>
<p><strong>4. Kurzzeitpflege</strong><br />
Maximal vier Wochen im Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistung der Pflegeversicherung wird im Jahr 2010 auf 1510 Euro angehoben.</p>
<p><strong>5. monatlich, teilstationäre Tages-und Nachtpflege</strong><br />
Der Leistungsbetrag wird wie folgt erhöht:<br />
- Pflegestufe 1 auf 440 Euro<br />
- Pflegestufe 2 auf 1040 Euro<br />
- Pflegestufe 3 auf 1510 Euro</p>
<p><strong>6. Vollstationäre Pflege, pauschal</strong><br />
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse für Aufwendungen der medizinischen Versorgung, Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Die Leistungen in der Pflegestufe 1 und 2 bleiben unverändert. In der Pflegestufe 3 erfolgt eine Erhöhung auf 1510 Euro und bei Härtefällen auf 1825 Euro.</p>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 12:50:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zusatzbeitrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können. Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Unser Gesundheitssystem ist mittlerweile selbst stark erkrankt. Zu geringe Einnahmen stehen zu hohen Ausgaben gegenüber. Mediziner, Krankenkassen und andere Experten rätseln, wie sie dieses Ungleichgewicht wieder ins Lot bringen können.<span id="more-6"></span> Zu den bekanntesten Schritten zählt sicherlich die Praxisgebühr, also die 10,00 €, die nun jeder Patient einmal im Quartal beim Besuch eines Arztes abgeben muss. Allein dadurch sollten die Kosten gesenkt, und gleichzeitig die Einnahmen gedeckt werden. Die Kostensenkung sollte allein dadurch erzielt werden, dass sich die Patienten besser überlegen sollten, ob sie tatsächlich zum Arzt gehen, oder sich nicht lieber doch nicht behandeln lassen. Allerdings muss nun vor jedem Facharztbesuch der Hausarzt resultiert werden, der oftmals nur eine Überweisung ausstellt. Ob die Kostensenkung nach diesem Verwaltungsakt noch immer spürbar ist, ist fraglich.</p>
<p>Das Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben blieb allerdings in hohem Maße erhalten. Deshalb fordern die <strong>Krankenkassen</strong> ihren Versicherten in naher Zukunft wohl noch mehr ab. Experten erwarten aus diesem Grund einen monatlichen <strong>Zusatzbeitrag</strong>, der sich durchschnittlich für jeden Patienten auf etwa sechs Euro pro Monat belaufen wird, sprich 7<strong>2 Euro im Jahr</strong>.</p>
<p>Besonders die <strong>gesetzlichen Krankenkassen</strong> dürften wohl einen Zuschlag verlangen. Grund genug ist das finanzielle Defizit, das durch Steuermittel gedeckt wird, und sich nach Schätzungen auf etwa 3,6 Milliarden belaufen dürfte. Die Versicherten müssten dann den Betrag von 6 € unabhängig von ihrem Einkommen mehr zahlen. Zwar greift die Vorschrift, dass jeder höchstens ein Prozent seines Einkommens für so genannte Zusatzbeträge ausgeben muss, diese greift jedoch erst ab einem Einkommen von acht Euro.</p>
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