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Rückkaufwert einer Lebensversicherung

5. Februar 2010 Redaktion

Der Rückkaufwert einer Lebensversicherung ist der Betrag, welcher an den Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt wird. Die Initiative des Rückkaufes geht meist vom Versicherungsnehmer aus. Der Rückkaufwert ist dabei vom bereits vorhandenen Deckungskapital sowie den Versicherungsbedingungen abhängig. Die Berechnung erfolgt indem vom bereits eingezahlten Guthaben, zuzüglich der Zinsen zum Zeitpunkt der Kündigung, diverse Versicherungskosten abgezogen werden. Zu diesen zählen: Abschlussgebühren, Provisionen, Risikoprämie sowie ein Stornoabschlag. Mit letzterem decken die Versicherungsunternehmen die eigenen Verwaltungskosten ab.
Der Stornoabschlag beträgt zwischen fünf und zehn Prozent der bisherigen Versicherungssumme. Die gesamten Abzüge haben zur Folge, dass der Rückkaufwert in fast allen Fällen unter dem bereits eingezahlten Kapital liegt und mit erheblichen Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Dies ist besonders dann gegeben, wenn die Laufzeit zum Zeitpunkt der Versicherungsauflösung nur von kurzer Dauer war.
Vor einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses sollten sich Versicherungsnehmer bei ihrem Lebensversicherer über den aktuellen Rückkaufwert informieren.

Da es sich bei dem Rückkaufwert einer Lebensversicherung meist um ein Verlustgeschäft handelt, können außer einer vorzeitigen Kündigung andere Alternativen in Betracht gezogen werden.
- Beantragung einer Beitragsfreistellung: Versicherer gewähren ihren Kunden oftmals Freistellungen für einen längeren Zeitraum

- Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt: sehr lukrativ, weil Zweitmarktanbieter dem Versicherungsnehmer oftmals einen höheren Betrag als den Rückkaufwert anbieten

- anteiliger Rückkauf: nur mit Zustimmung des Versicherers möglich

- Policendarlehen: Diese Vorausleistung der Versicherungsgesellschaft ist gleich zu setzen mit einer Beleihung. Der Versicherungsnehmer erhält einen Teil der Leistung im Voraus.

Anhand dieser Methoden können vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten überbrückt werden, ohne dass eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung erforderlich ist.

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