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Private Krankenversicherung: Gesundheitsfragen & Risikozuschlag

26. Juli 2010 Redaktion

Die Gesundheitsfragen bei dem Antrag für eine private Krankenversicherung kann zu einem Risikozuschlag führen. Dieser stützt sich häufig nur auf ausgewählt Fragen.

Die private Krankenversicherung behält sich das Recht vor, eine Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung durchzuführen. Danach wird entschieden, ob der Antragsteller grundsätzlich aufgenommen wird oder ob ein Risikozuschlag gezahlt werden muss.

Aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten kann die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag erheben, eventuell Leistungen ausschließen oder die Aufnahme ganz ablehnen. Daher müssen bei der Antragstellung eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei muss man auf den Zeitraum und auf die genaue Fragestellung der Gesundheitsfragen achten, um möglichst einen Risikozuschlag zu vermeiden.

In der Regel wird die private Krankenversicherung bei der Gesundheitsprüfung 10 bis 14 Fragen zum Gesundheitszustand stellen, um einen eventuellen Zuschlag zu bestimmen. Darunter sind Fragen, die leicht zu beantworten sind und keine Relevanz für einen Risikozuschlag haben, beispielsweise ob Fehlsichtigkeiten oder Schwangerschaften vorliegen.

Aber es gibt auch knifflige Gesundheitsfragen, die sorgfältig beantwortet werden sollten, damit es später nicht zu Problemen im Versicherungsschutz kommt. Sollten vom Antragsteller Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet werden, wird die private Krankenversicherung ihm später Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorwerfen und dies kann den Versicherungsschutz gefährden.

Als Beispiel sollen hier einige Gesundheitsfragen genannt werden, die einen Risikozuschlag bei der PKV nach sich ziehen können. Dabei sind die abgefragten Zeitspannen zufällig gewählt. Diese Zeitspannen variieren je nach Versicherungsgesellschaft.

Auf folgende Gesundheitsfragen sollte man vorbereitet sein:
- Gibt es aktuell oder gab es in den vergangenen 5 Jahren Unfallfolgen oder Krankheiten?

- Gab es innerhalb der letzten 3 Jahre ärztliche oder therapeutische Untersuchungen oder Behandlungen?

- Gab es in den letzten 3 Jahren regelmäßige Medikamenteneinnahmen?

- Wurden ärztliche Behandlungen und Untersuchungen angeraten?

- Gibt es fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt wurden?

Die private Krankenversicherung fragt zur Abschätzung des Risikos auch häufig nach HIV-Infektionen oder psychotherapeutischen Behandlungen.

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