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Pflegeversicherung: Leistungen ab 2010 / 2012

29. Dezember 2009 Redaktion

In drei Stufen werden jeweils zum ersten Januar in den Jahren 2008, 2010 und 2012 die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Für das Jahr 2010 ergeben sich nachfolgende Änderungen:

1. Monatliche Anhebung der Pflegesachleistungen für den ambulanten Bereich
Die ambulanten Pflegedienste gehören zu den Sachleistungen. Um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, können diese Dienste in Anspruch genommen werden. Der monatliche Leistungsbetrag wird in Abhängigkeit der Pflegestufe erhöht.
Pflegestufe 1: Erhöhung auf 440 Euro
Pflegestufe 2: Erhöhung auf 1040 Euro
Pflegestufe 3: Erhöhung auf 1510 Euro

2. Anhebung des monatlichen Pflegegeldes
Erfolgt die Pflege nicht durch zugelassene Pflegekräfte, erhalten die Angehörigen für die Pflege das sogenannte Pflegegeld.
- in der Pflegestufe 1: Anhebung auf 225 Euro
- in der Pflegestufe 2: Anhebung auf 430 Euro
- in der Pflegestufe 3: Erhöhung auf 685 Euro.

3. Erhöhung der Pflegeaufwendungen
Ist die Pflegeperson zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit verhindert, besteht für einen befristeten Zeitraum, vier Wochen jährlich, der Anspruch auf eine Vertretung für die Pflege. Hierbei wird unterteilt, wer die Pflegevertretung übernimmt. Erfolgt diese von nahen Angehörigen, welche mit der zu pflegenden Person in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Leistung in der Pflegestufe 1 auf 225 Euro, Pflegestufe 2 auf 430 Euro und für die Pflegestufe 3 auf 685 Euro angehoben.
Wird die Pflegevertretung hingegen von anderen Personen übernommen, beispielsweise durch einen ambulanten Dienst oder entfernte Verwandte, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 1510 Euro.

4. Kurzzeitpflege
Maximal vier Wochen im Jahr kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistung der Pflegeversicherung wird im Jahr 2010 auf 1510 Euro angehoben.

5. monatlich, teilstationäre Tages-und Nachtpflege
Der Leistungsbetrag wird wie folgt erhöht:
- Pflegestufe 1 auf 440 Euro
- Pflegestufe 2 auf 1040 Euro
- Pflegestufe 3 auf 1510 Euro

6. Vollstationäre Pflege, pauschal
Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse für Aufwendungen der medizinischen Versorgung, Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Die Leistungen in der Pflegestufe 1 und 2 bleiben unverändert. In der Pflegestufe 3 erfolgt eine Erhöhung auf 1510 Euro und bei Härtefällen auf 1825 Euro.