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Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich

30. Juli 2010 Redaktion

Die Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten:

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich zu versichern. Ein Wechsel ist nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.

Früher gab es noch einige Möglichkeiten für Versicherte, einen Wechsel von privat in gesetzlich zu arrangieren.
Inzwischen wurden diese “Schlupflöcher” zum größten Teil geschlossen. Vor diesen Gesetzesänderungen konnte man, wenn das Einkommen zeitweise unter die Beitragbemessungsgrenze fiel oder im Falle von Arbeitslosigkeit, von privat wieder zu gesetzlich versichert wechseln.

Gesetzesänderungen erschweren einen Wechsel
Viele, die sich in jungen Jahren privat versichert hatten zu günstigen Tarifen, wollten im Alter mit steigender Beitragslast wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dort konnten sie als freiwilliges Mitglied lebenslang privat versichert bleiben, ohne dass die Beiträge konstant anstiegen.

Diese Perspektiven wurden inzwischen gesetzlich verhindert, wenn ein Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung hat, nach der Vollendung des 55. Lebensjahres bezüglich seines Einkommens wieder versicherungspflichtig geworden wäre und der Versicherte in den vergangenen 5 Jahren keiner gesetzlichen Krankenkasse angehörte. Sind diese Vorgaben erfüllt, sind auch die Ehegatten betroffen. Dann ist eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich.

Wann der Wechsel noch möglich ist
Für Personen, die jünger als 55 Jahre sind, ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn sie arbeitslos werden oder sie eine Arbeitsstelle annehmen, bei der das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Voraussetzung muss dauerhaft gegeben sein, das heißt, man muss nachweisen, dass das Einkommen mindestens 12 Monate lang unter der Versicherungsgrenze gelegen hat. Dann kann man sich wieder gesetzlich versichern.

Grundsätzlich sollte ein Wechsel der Krankenversicherung von privat zu gesetzlich gut überdacht werden. Denn dadurch gehen die Altersrückstellungen, die die private Krankenkasse gebildet hat, auf jeden Fall verloren.

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