Krankenkassenbeiträge 2011 – Änderung für Arbeitnehmer
Welche Änderungen erwarten Arbeitnehmer bzgl. der Krankenkassenbeiträge 2011? Ein Überblick der geplanten Änderungen:
Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01.01.2011 für steigen. Am 06. Juli 2010 einigten sich die Koalitionspartner CDU und FDP auf eine Finanzierungsreform für die Krankenversicherung. Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge ab 2011 werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber treffen.
Die Krankenkassenbeiträge werden ab 2011 von 14,9% auf 15,5% steigen. Die 0,6% Erhöhung der Krankenkassenbeiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen geteilt. So steigt der Arbeitgeberanteil von vormals 7,0% auf 7,3%, entsprechend Anteil der Arbeitnehmer von 7,9% auf 8,2%.
Sollte dieser Beitragssatz zur Finanzierung der Krankenkassen nicht ausreichen, so sind diese dazu in der Lage, die Defizite durch Zusatzbeiträge der Versicherten Arbeitnehmer einzuholen.
In der Vergangenheit lag der Höchstsatz für diese Zusatzbeiträge bei einem Prozent für alle Arbeitnehmer. Die Änderungen sehen vor, dass diese Zusatzbeiträge bei einem Einkommen von bis zu 1400€ weiterhin nicht über einem Prozent des Verdienstes für den Arbeitnehmer liegen dürfen.
Sollte der angesetzte Zusatzbeitrag doch höher ausfallen, so ist vorgesehen, dass der Rest des Geldes durch einen Sozialausgleich aus Steuermitteln finanziert wird. Für Arbeitnehmer, die mehr als 3750€ im Monat verdienen, soll die Höchstgrenze der Zusatzbeiträge ab dem 01.01.2011 bei 75€ liegen.
Erklärt wird die Finanzierungsreform und vor allem die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für 2011 von Gesundheitsminister Philipp Rösler mit den durch die immer älter werdende Gesellschaft und die wachsenden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten steigenden Anforderungen finanzieller Art für die Krankenkassen.
Des Weiteren sagte er, man wolle „unser bewährtes und weltweit anerkanntes Gesundheitssystem für die Zukunft wetterfest“ machen. Die Änderungen der Krankenkassenbeiträge, die in 2011 eintreten, sollen das Gesundheitswesen mindestens bis zum Jahr 2014 finanzieren können, danach können weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden.