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Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen

11. Februar 2010 Redaktion

Um eine Aussage darüber machen zu können, welche Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen von Bedeutung sind, muss eine Differenzierung der Versicherungsart vorgenommen werden.

Das Alter des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist für die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für eine Lebensversicherung ein ganz wesentlicher Faktor. Das gleiche gilt auch für Kranken-, Krankenhaustagegeld-, Rentenzusatzversicherungen einschließlich sämtlicher Zusatzversicherungen im Rahmen einer Pflegeversicherung. Bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für diese Versicherungsarten gilt, je höher das Eintrittsalter, umso höher wird die Versicherungsprämie wegen des erhöhten Versicherungsrisikos kalkuliert.

Ebenfalls werden als entscheidende Faktoren chronische Krankheiten, Versehrtheit durch Unfall, dauerhafte körperliche Einschränkungen und bestimmte Krankheiten, die vor Versicherungsabschluss zwar ausgeheilt sind, aber für die Versicherung ein erhöhtes Versicherungsrisiko bergen, einbezogen.

Diese Grundsätze für die Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen werden ebenfalls beim Abschluss von Versicherungen einbezogen, die in Beziehung zur Altersvorsorge stehen.

Ganz andere Kriterien werden für sämtliche Arten von Haftpflichtversicherungen zu Grunde gelegt. Bei diesen Versicherungsarten bildet das zu versichernde Objekt die Basis und nicht der Versicherungsnehmer.

Hier werden die Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen aus dem zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses festgestellten Sachwert des zu versichernden Objektes abgeleitet. Für die Feststellung des Sachwertes ist unter Umständen das Alter des zu versichernden Objektes ebenfalls ein wesentlicher Faktor. Weitere Faktoren, die bei der Festlegung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sind, ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Versicherungsfalles.

Der Versicherungsnehmer sollte unbedingt überprüfen, ob entsprechende Maßnahmen seinerseits, wie z.B. der Einbau einer Alarmanlage, durch die Versicherung bei der Feststellung der Kalkulationsgrundlagen von Versicherungsbeiträgen für die angestrebte Versicherung für ihn langfristig eine Kostenersparnis bedeutet.

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