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Grundversorgung bei Privatversicherung im Ausland

30. Dezember 2009 Redaktion

Durch die gesetzliche Krankenversicherung werden nur Leistungen zur Grundversorgung bei einem Auslandaufenthalt innerhalb der EU und in Ländern, mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erbracht.

Jedoch erfolgt die Kostenübernahme nicht für alle Leistungen. Sowohl privat als auch gesetzlich Krankenversicherte sollten für einen Aufenthalt im Ausland eine zusätzlicher Privatversicherung abschließen. Private Krankenversicherungen bieten spezielle Auslandreisekrankenversicherungen an. Um die Grundversorgung medizinischer Leistungen zu gewährleisten, sollte vor einer Auslandsreise der Abschluss dieser Versicherung unbedingt in Erwägung gezogen werden.
Für den optimalen Krankenversicherungsschutz werden mehrere Arten von Ausland-Krankenversicherungen angeboten.

1. Ausland Privatversicherungen für einen kurzfristigen Aufenthalt
Die Versicherungsleistungen beziehen sich auf eine kurze Dauer bis zu sechs Wochen, zum Beispiel Urlaubsreise.

2. Ausland-Privatversicherung für einen mittelfristigen Aufenthalt
Diese Variante hat eine einjährige Laufzeit. Für den Aufenthalt bis zu zwölf Monaten werden die Leistungen erbracht, beispielsweise für häufige jährliche Geschäftsreisen. Die Dauer einer Reise ist bei den meisten Versicherern auf 42 Tage begrenzt.

3. Ausland-Privatversicherung für einen langfristigen Aufenthalt
Diese Form der Versicherung sichert die Grundversorgung für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren ab. Die Auslandkrankenversicherung ist insbesondere für Personen geeignet, welche sich aufgrund des Berufes oder der Ausbildung für eine längere Zeit im Ausland aufhalten.

Die wichtigsten Leistungen einer Auslandkrankenversicherung zur Grundversorgung sind:
- ambulante sowie stationäre Heilbehandlungen, alle medizinisch notwendigen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Medikamente
- Zahnbehandlungen, außerdem einfache Reparaturen von Zahnersatz
- Rettungsdienst-Transport zur nächsten Klinik
- Rücktransport in die Heimat, wenn medizinisch verordnet
- im Todesfall – Übernahme der Überführungskosten oder der Aufwendungen für eine Bestattung im Ausland bis zum vereinbarten Betrag.
Im Leistungskatalog ausgeschlossen werden Zahnersatz, Hörgeräte, Brillen und Kuraufenthalte.

Um die Grundversorgung im Ausland ideal abzusichern, sollten vor Abschluss einer Privatversicherung die Tarife und der Leistungsumfang verschiedener Anbieter verglichen werden.