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Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag & max. Beitrag

3. August 2010 Redaktion

Wer gesetzlich freiwillig versichert ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen Mindestbeitrag und einen maximal Beitrag begrenzt.

Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als Arbeitnehmer.

Auch wenn man sich gesetzlich freiwillig versichert hat, richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.

Der Mindestbeitrag für Personen, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.

Somit zahlen Selbständige derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.

Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.

Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.

Nur wenn die genannten Einkommensgrenzen über bzw. unterschritten werden, kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.

Insofern muss man also – sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist – besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.