Freiwillig versichert: Familienversicherung in der PKV möglich?
Informationen über die Möglichkeit der Familienversicherung innerhalb der PKV, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.
Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.
Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienangehörige durch die Familienversicherung mitversorgt.
Der Begriff “Familienversicherung” bedeutet, dass Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, oder falls sie noch in der Ausbildung sind, auch darüber hinaus.
Die PKV kennt diese Form der Absicherung nicht. Deshalb müssen mit dem Eintritt in die PKV, die Familienversicherung und der Versicherungsschutz der Familie neu beleuchtet werden.
Für Kinder entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen:
- ein Elternteil ist in der PKV versichert
- sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten
Es besteht nämlich die Regelung, dass Kinder immer bei dem Ehegatten versichert werden müssen, der das höhere Einkommen erzielt.
In der privaten Krankenversicherung, oder wenn man freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse ist, müssen Familienmitglieder einzeln versichert werden.
Für Angestellte, die freiwillig versichert sind, gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dies gilt für Familienangehörige, die bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos über die Familienversicherung abgesichert gewesen wären.
Auch die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten sind zuschussberechtigt, da für sie der gleiche Status gilt wie für den Versicherungsnehmer.
Ansonsten gilt für Personen, die freiwillig versichert sind und für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass Kinder günstig versichert werden können, weil sich die Tarife auch nach dem Eintrittsalter richten.