Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung möglich? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung zu. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob diese auch ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch wenn die BU immer wieder ohne die Gesundheitsprüfung beworben wird, ist es generell nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Fragen zur Gesundheit abzuschließen.
In einigen Fällen fällt der Umfang der Fragen jedoch etwas geringer aus. Aber woran genau liegt das?
Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Schutz oftmals sehr günstig an und wollen dennoch sehr viele Versicherungsnehmer absichern. Um dies auch nach bestem Willen bewerkstelligen zu können, muss der Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer durch ein Gesundheitsprüfung geprüft werden.
Wäre dies beispielsweise nicht der Fall, so könnten Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wenn sie bereits wissen, dass Sie auf Grund ihrer Gesundheit nur noch sechs Monate arbeiten können und im Anschluss die Versicherung in Anspruch nehmen.
Auf Dauer würde sich das für die Versicherungsgesellschaften jedoch nicht rentieren. Als Folge müssten die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung extrem angehoben werden, was zu Lasten aller Versicherungsnehmer ausfallen würde. Somit soll die Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer BU nicht zur Kontrolle, sondern viel mehr zu Gleichberechtigung und bestmöglichen Absicherung aller Versicherungsnehmer dienen.
Die Fragen bei der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung fallen dabei von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft recht unterschiedlich aus. Grundsätzlich beinhaltet die Gesundheitsprüfung jedoch Fragen betreffend des Alters, der Größe, des Gewichts, der Vorerkrankungen, der bisherigen Krankenhausaufenthalte und nicht zu Letzt der aktuellen Erkrankungen.
Sollte die Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmer negativ ausfallen kann es zum einen zu Risikoaufschlägen kommen und zum anderen auch zu einer Ablehnung des Antrages auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Letzteres ist jedoch eher selten der Fall und trifft nur dann zu, wenn definitiv davon ausgegangen werden kann, dass der Versicherungsnehmer auf kurz oder lang berufsunfähig wird.