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	<title>Versicherung und Vorsorge Magazin &#187; Redaktion</title>
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	<description>Rund um Versicherungen, Vorsorge und Finanzen</description>
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		<title>Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung – sinnvoll?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 13:31:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Chefarztbehandlung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Zusatzversicherung für eine Chefarztbehandlung kann eine sehr sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Krankenkassenleistungen sein.
Eine Zusatzversicherung im Bereich der Krankenversicherungen kann zahlreiche, nützliche Leistungen beinhalten, welche weder in einem Standardtarif, noch in einer gesetzlichen Krankenversicherung vorzufinden sind.
So zum Beispiel Kostenabdeckungen bei Kuraufenthalten, oder aber Einbettzimmer, sowie eine Chefarztbehandlung, welche besonders sinnvoll sein kann. Darüber hinaus gibt [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein <strong>Zusatzversicherung</strong> für eine <strong>Chefarztbehandlung</strong> kann eine sehr sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Krankenkassenleistungen sein.<span id="more-94"></span></p>
<p>Eine Zusatzversicherung im Bereich der Krankenversicherungen kann zahlreiche, nützliche Leistungen beinhalten, welche weder in einem <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-standardtarif.html">Standardtarif</a>, noch in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> vorzufinden sind.</p>
<p>So zum Beispiel Kostenabdeckungen bei Kuraufenthalten, oder aber Einbettzimmer, sowie eine <strong>Chefarztbehandlung</strong>, welche <strong>besonders sinnvoll</strong> sein kann. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele weitere Zusatzleistungen die über eine Zusatzversicherung gebucht werden können. Die Chefarztbehandlung bietet jedoch einen umfangreichen Komfort, der perfekt mit Sicherheit und Vorsorge verbunden ist.</p>
<p><strong>Warum ist die Chefarztbehandlung als Zusatzversicherung so sinnvoll?</strong><br />
Grundsätzlich ist es während eines Krankenhausaufenthalts so, dass der Patient lange warten muss um eine ordentliche Behandlung zu erhalten, auch während der Visite kann es zu der einen oder anderen Verzögerung kommen. Des Weiteren können die Ärzte ohne den Chefarzt keine grundlegenden Aussagen treffen, welche für den Patienten bindend sind.</p>
<p>Verfügt der Patient jedoch über eine Zusatzversicherung, welche eine Chefarztbehandlung abdeckt, so kann dieser gewiss sein, dass er bevorzugt behandelt wird. Da sich ausschließlich der <strong>Chefarzt</strong> um den <strong>Patienten</strong> kümmert kommt es nicht zu langen Wartezeiten in Diagnosefragen oder anderen Angelegenheiten.</p>
<p>Außerdem wird der Patient durch die Zusatzversicherung der Chefarztbehandlung stets nur von einem Arzt betreut. Somit entfällt auch das ewige Hin- und Herwechseln, welches den einen oder anderen Krankenhauspatienten bereits zugesetzt hat. Zu Gleich erhält der Patient natürlich seine Behandlung von einem der besten Ärzte im gesamten Krankenhaus.</p>
<p>Die Zusatzversicherung für eine <strong>Behandlung durch einen Chefarzt kann also sehr sinnvoll</strong> sein, da die Patienten somit auf einige Vorteile setzen können.<br />
Insbesondere für Patienten die eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Arzt hegen wollen ist die Chefarztbehandlung sehr zu empfehlen, ebenso für Patienten, die für sich und ihre Gesundheit nur das Beste wünschen.</p>
<p>Letztendlich liegt es jedoch im Ermessen der Versicherungsnehmer, zu entscheiden, ob die Zusatzversicherung Chefarztbehandlung für ihre persönlichen Bedürfnisse sinnvoll und angemessen ist.</p>


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		<item>
		<title>Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich?</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 11:32:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung möglich? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung zu. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob diese auch ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Auch wenn die BU immer wieder ohne die Gesundheitsprüfung beworben wird, ist es generell nicht möglich, eine [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist der Abschluss einer <strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong> auch <strong>ohne Gesundheitsprüfung</strong> möglich? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos:<span id="more-88"></span></p>
<p>Die Berufsunfähigkeitsversicherung nimmt in Deutschland mehr und mehr an Bedeutung zu. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob diese auch ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.</p>
<p>Auch wenn die BU immer wieder ohne die Gesundheitsprüfung beworben wird, ist es <strong>generell nicht möglich</strong>, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Fragen zur Gesundheit abzuschließen.<br />
In einigen Fällen fällt der <strong>Umfang der Fragen jedoch etwas geringer</strong> aus. Aber woran genau liegt das?</p>
<p>Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Schutz oftmals sehr günstig an und wollen dennoch sehr viele Versicherungsnehmer absichern. Um dies auch nach bestem Willen bewerkstelligen zu können, muss der Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer durch ein Gesundheitsprüfung geprüft werden.<br />
Wäre dies beispielsweise nicht der Fall, so könnten Versicherungsnehmer eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank">Berufsunfähigkeitsversicherung</a> abschließen wenn sie bereits wissen, dass Sie auf Grund ihrer Gesundheit nur noch sechs Monate arbeiten können und im Anschluss die Versicherung in Anspruch nehmen.</p>
<p>Auf Dauer würde sich das für die Versicherungsgesellschaften jedoch nicht rentieren. Als Folge müssten die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung extrem angehoben werden, was zu Lasten aller Versicherungsnehmer ausfallen würde.  Somit soll die <strong>Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer BU</strong> nicht zur Kontrolle, sondern viel mehr zu Gleichberechtigung und bestmöglichen Absicherung aller Versicherungsnehmer dienen.</p>
<p>Die <strong>Fragen bei der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung</strong> fallen dabei von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft recht <strong>unterschiedlich</strong> aus. Grundsätzlich beinhaltet die Gesundheitsprüfung jedoch Fragen betreffend des Alters, der Größe, des Gewichts, der Vorerkrankungen, der bisherigen Krankenhausaufenthalte und nicht zu Letzt der aktuellen Erkrankungen.</p>
<p>Sollte die Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmer negativ ausfallen kann es zum einen zu Risikoaufschlägen kommen und zum anderen auch zu einer Ablehnung des Antrages auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Letzteres ist jedoch eher selten der Fall und trifft nur dann zu, wenn definitiv davon ausgegangen werden kann, dass der Versicherungsnehmer auf kurz oder lang berufsunfähig wird.</p>


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		<title>Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/private-oder-gesetzliche-krankenversicherung-selbstaendige/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 10:03:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Für Selbständige stellt sich in der Regel die Frage, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl ist.
Der Selbständige kann jeweils eine individuelle Entscheidung treffen, die von seinen Lebens- und Berufsbedingungen abhängig ist. Für sicher gilt die GKV, da ein fester Leistungskatalog besteht. Privat Versicherte dagegen haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen.
Doch dies ist [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für <strong>Selbständige</strong> stellt sich in der Regel die Frage, ob die <strong>private oder die gesetzliche Krankenversicherung</strong> die bessere Wahl ist.<span id="more-85"></span></p>
<p>Der Selbständige kann jeweils eine individuelle Entscheidung treffen, die von seinen Lebens- und Berufsbedingungen abhängig ist. Für sicher gilt die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/">GKV</a>, da ein fester Leistungskatalog besteht. Privat Versicherte dagegen haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen.</p>
<p>Doch dies ist in der Praxis wesentlich differenzierter zu betrachten, denn Selbstständige können auch in der GKV zu Zusatzleistungen kommen und in der Privatversicherung existiert ebenso ein fester Leistungskatalog.</p>
<p>Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass <strong>Selbständige nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt</strong> werden könnten. <strong>Auch die Private Krankenversicherung darf dies nicht</strong>, denn in Deutschland besteht Versicherungspflicht.</p>
<p>Seit dem 1. Januar 2010 muss jede <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/">Private Krankenversicherung</a> den <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-basistarif.html" target="_blank">Basistarif</a> anbieten, der die selben Leistungen, wie die Gesetzliche Krankenversicherung enthalten muss.<br />
Zudem können zusätzliche Leistungen vertraglich festgesetzt werden. <strong>Private Krankenversicherungen bieten für Selbständige auch einen besonderen Schutz.</strong></p>
<p>Wenn Sie körperlich in einer guten Verfassung sind können Sie, besonders als Single, trotzdem Geld sparen. <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html">Selbständige</a> <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-versichert-familienversicherung-pkv/">Familienmitglieder</a> müssen jedoch zusätzlich versichert werden, wobei Beitragsgrenzen vor zu hohen Kosten schützen.</p>
<p>Im <strong>Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung</strong> ist dies anders. Sind Sie verheiratet und hat Ihr Partner kein eigenes Einkommen oder Sie haben Kinder, so können die anderen Familienmitglieder unter Umständen ohne Beitragserhöhung mitversichert werden.</p>
<p>Durch das Solidarprinzip zahlen die Gesunden für die Kranken und wenn Sie tatsächlich erkranken müssen Sie nichts bezahlen, da die Behandlungskosten direkt über die Kasse abgerechnet werden. Ein lohnender Tipp ist es, zu relativ niedrigen Sonderbeiträgen Zusatzleistungen zu sichern.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Die Private Krankenversicherung ist besonders empfehlenswert und rentabel für Selbständige, wohingegen die Gesetzliche Krankenversicherung eine Option für Selbständige mit Kindern und moderatem Einkommen ist.</p>


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		<title>Gesetzlich freiwillig versichert: Mindestbeitrag &amp; max. Beitrag</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 14:10:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer gesetzlich freiwillig versichert ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen Mindestbeitrag und einen maximal Beitrag begrenzt.
Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als Arbeitnehmer.
Auch wenn man sich gesetzlich freiwillig versichert [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> ist muss auch Versicherungsbeiträge zahlen. Die Kosten sind jedoch durch einen <strong>Mindestbeitrag</strong> und einen <strong>maximal Beitrag</strong> begrenzt.<span id="more-80"></span></p>
<p>Viele Bürger sind kein Pflichtmitglied in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)</a>, sondern haben sich dort gesetzlich freiwillig versichert, zum Beispiel Selbständige oder Personen mit einem recht hohen Einkommen als <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkassenbeitraege-2011-aenderung-arbeitnehmer/">Arbeitnehmer</a>.</p>
<p>Auch wenn man sich <strong>gesetzlich freiwillig versichert</strong> hat, richtet sich der <strong>Beitrag nach dem Einkommen</strong>. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen maximal zu zahlenden Beitrag, sodass sich der Beitrag also nicht immer exakt in Prozentsätzen auf das tatsächliche Einkommen bezieht.</p>
<p>Der <strong>Mindestbeitrag für Personen</strong>, die gesetzlich freiwillig versichert in der GKV sind, teilt sich in zwei Bereiche auf, je nachdem, ob man als Selbständiger oder als Existenzgründer (mit Gründungszuschuss) freiwillig versichert ist. Es wird jeweils ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde gelegt. Dieses liegt bei Selbständigen bei 1.916,25 Euro und bei Existenzgründern mit Gründungszuschuss bei 1.277,50 Euro.</p>
<p>Somit zahlen <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenversicherung-selbstaendige.html" target="_blank">Selbständige</a> derzeit einen Mindestbeitrag von monatlich rund 285 Euro und Existenzgründer monatlich mindestens rund 190 Euro, wenn sie gesetzlich in der KV versichert sind.</p>
<p>Neben dem Mindestbeitrag gibt es aber auch noch einen maximalen Beitrag. Dieser <strong>maximal Beitrag bezieht sich auf ein Einkommen</strong> von 3.750 Euro monatlich, der Höchstbeitrag liegt demnach aktuell bei 558,75 Euro.</p>
<p>Generell richtet sich der Beitrag also zunächst auch dann, wenn man gesetzlich freiwillig versichert ist, nach dem Einkommen. Hier zahlt man momentan 14,9 Prozent auf der Basis des Bruttoeinkommens.</p>
<p>Nur wenn die genannten <strong>Einkommensgrenzen</strong> über bzw. unterschritten werden,  kommen die festgelegten Höchst- oder Mindestbeiträge zum Einsatz.</p>
<p>Insofern muss man also &#8211; sofern man gesetzlich freiwillig versichert ist &#8211; besonders als Selbständiger in der Existenzgründungsphase beachten, dass man stets den angesprochenen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das tatsächliche Einkommen, was gerade in der Startphase oftmals der Fall ist, deutlich unter diesem fiktiven Einkommen liegt.</p>


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		<title>Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 14:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Beitragsbemessungsgrenze]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenversicherungswechsel]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten:
Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich zu [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Krankenversicherung von privat zu gesetzlich zu wechseln</strong> ist nach der heutigen Gesetzgebung nicht mehr so einfach möglich. Hier bekommen Sie einen Überblick der Möglichkeiten:<span id="more-77"></span></p>
<p>Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">private Krankenversicherung</a> sollte gut überlegt werden. Ist man einmal privat krankenversichert, ist es nicht mehr so leicht möglich, sich später wieder gesetzlich zu versichern. <strong>Ein Wechsel ist nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.</strong></p>
<p>Früher gab es noch einige Möglichkeiten für Versicherte, einen Wechsel von privat in gesetzlich zu arrangieren.<br />
Inzwischen wurden diese <strong>&#8220;Schlupflöcher&#8221; zum größten Teil geschlossen</strong>. Vor diesen Gesetzesänderungen konnte man, wenn das Einkommen zeitweise unter die Beitragbemessungsgrenze fiel oder im Falle von Arbeitslosigkeit, von privat wieder zu gesetzlich versichert wechseln.</p>
<p><strong>Gesetzesänderungen erschweren einen Wechsel</strong><br />
Viele, die sich in jungen Jahren privat versichert hatten zu günstigen Tarifen, wollten im Alter mit steigender Beitragslast wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dort konnten sie als freiwilliges Mitglied lebenslang privat versichert bleiben, ohne dass die Beiträge konstant anstiegen.</p>
<p>Diese Perspektiven wurden inzwischen gesetzlich verhindert, wenn ein Versicherungsnehmer, der eine private Krankenversicherung hat, nach der <strong>Vollendung des 55. Lebensjahres</strong> bezüglich seines Einkommens wieder versicherungspflichtig geworden wäre und der Versicherte in den vergangenen 5 Jahren keiner <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> angehörte. Sind diese Vorgaben erfüllt, sind auch die Ehegatten betroffen. Dann ist eine kostenlose <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenkasse-familienversicherung-einkommensgrenze-2010-2011/" target="_blank">Familienversicherung</a> nicht mehr möglich.</p>
<p><strong>Wann der Wechsel noch möglich ist</strong><br />
Für Personen, die jünger als 55 Jahre sind, ist ein Wechsel von der privaten in die <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzliche Krankenversicherung</a> nur möglich, wenn sie arbeitslos werden oder sie eine Arbeitsstelle annehmen, bei der das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Diese Voraussetzung muss dauerhaft gegeben sein, das heißt, man muss nachweisen, dass das <strong>Einkommen mindestens 12 Monate lang unter der Versicherungsgrenze</strong> gelegen hat. Dann kann man sich wieder gesetzlich versichern.</p>
<p><strong>Grundsätzlich sollte ein Wechsel der Krankenversicherung von privat zu gesetzlich gut überdacht werden.</strong> Denn dadurch gehen die Altersrückstellungen, die die private Krankenkasse gebildet hat, auf jeden Fall verloren.</p>


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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/fuer-wen-lohnt-private-krankenversicherung/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?'>Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?</a></li>
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</ol></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Freiwillig versichert: Familienversicherung in der PKV möglich?</title>
		<link>http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/freiwillig-versichert-familienversicherung-pkv/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 11:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Informationen über die Möglichkeit der Familienversicherung innerhalb der PKV, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.
Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.
Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?
Bei [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Informationen über die Möglichkeit der <strong>Familienversicherung innerhalb der PKV</strong>, wenn man in der GKV freiwillig versichert ist.<span id="more-72"></span></p>
<p>Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung oder doch lieber Mitglied in der PKV? Mitglieder einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a>, die freiwillig versichert sind, entscheiden sich hier gerne für die PKV.</p>
<p><strong>Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für Ehepartner und Kinder aus?</strong><br />
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden Familienangehörige durch die Familienversicherung mitversorgt.<br />
Der Begriff &#8220;Familienversicherung&#8221; bedeutet, dass Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind, solange sie kein eigenes Einkommen haben. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert, oder falls sie noch in der Ausbildung sind, auch darüber hinaus.</p>
<p>Die PKV kennt diese Form der Absicherung nicht. Deshalb müssen mit dem <strong>Eintritt in die PKV</strong>, die F<strong>amilienversicherung und der Versicherungsschutz der Familie neu beleuchtet werden</strong>.<br />
Für Kinder entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unter folgenden Bedingungen:<br />
- ein Elternteil ist in der PKV versichert<br />
- sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze<br />
- sein Einkommen ist regelmäßig höher als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten<br />
Es besteht nämlich die Regelung, dass Kinder immer bei dem Ehegatten versichert werden müssen, der das höhere Einkommen erzielt.</p>
<p>In der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/" target="_blank">privaten Krankenversicherung</a>, oder wenn man <strong>freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse</strong> ist, müssen Familienmitglieder einzeln versichert werden.</p>
<p>Für Angestellte, die freiwillig versichert sind, gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dies gilt für Familienangehörige, die bei einer Mitgliedschaft in der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/gesetzliche-krankenversicherung/" target="_blank">gesetzlichen Krankenversicherung</a> <strong>kostenlos über die Familienversicherung abgesichert</strong> gewesen wären.<br />
Auch die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten sind zuschussberechtigt, da für sie der gleiche Status gilt wie für den Versicherungsnehmer.</p>
<p>Ansonsten gilt für Personen, die freiwillig versichert sind und für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, dass Kinder günstig versichert werden können, weil sich die Tarife auch nach dem Eintrittsalter richten.</p>


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		<title>Private Krankenversicherung: Gesundheitsfragen &amp; Risikozuschlag</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 11:27:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[PKV]]></category>
		<category><![CDATA[Risikozuschlag]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsantrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gesundheitsfragen bei dem Antrag für eine private Krankenversicherung kann zu einem Risikozuschlag führen. Dieser stützt sich häufig nur auf ausgewählt Fragen.
Die private Krankenversicherung behält sich das Recht vor, eine Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung durchzuführen. Danach wird entschieden, ob der Antragsteller grundsätzlich aufgenommen wird oder ob ein Risikozuschlag gezahlt werden muss.
Aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten kann [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesundheitsfragen bei dem Antrag für eine <strong>private Krankenversicherung</strong> kann zu einem Risikozuschlag führen. Dieser stützt sich häufig nur auf ausgewählt Fragen.<span id="more-67"></span></p>
<p>Die private Krankenversicherung behält sich das Recht vor, eine <strong>Gesundheitsprüfung bei der Antragstellung</strong> durchzuführen. Danach wird entschieden, ob der Antragsteller grundsätzlich aufgenommen wird oder ob ein Risikozuschlag gezahlt werden muss.</p>
<p>Aufgrund der gesundheitlichen Gegebenheiten kann die private Krankenversicherung einen <strong>Risikozuschlag erheben, eventuell Leistungen ausschließen oder die Aufnahme ganz ablehnen</strong>. Daher müssen bei der Antragstellung eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dabei muss man auf den Zeitraum und auf die genaue Fragestellung der Gesundheitsfragen achten, um möglichst einen Risikozuschlag zu vermeiden.</p>
<p>In der Regel wird die private Krankenversicherung bei der Gesundheitsprüfung <strong>10 bis 14 Fragen zum Gesundheitszustand</strong> stellen, um einen eventuellen Zuschlag zu bestimmen. Darunter sind Fragen, die leicht zu beantworten sind und keine Relevanz für einen Risikozuschlag haben, beispielsweise ob Fehlsichtigkeiten oder Schwangerschaften vorliegen.</p>
<p>Aber es gibt auch knifflige Gesundheitsfragen, die sorgfältig beantwortet werden sollten, damit es später nicht zu Problemen im Versicherungsschutz kommt. Sollten vom Antragsteller Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet werden, wird die private Krankenversicherung ihm später Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorwerfen und dies kann den Versicherungsschutz gefährden.</p>
<p>Als Beispiel sollen hier einige Gesundheitsfragen genannt werden, die einen Risikozuschlag bei der PKV nach sich ziehen können. Dabei sind die abgefragten Zeitspannen zufällig gewählt. Diese Zeitspannen variieren je nach Versicherungsgesellschaft.</p>
<p><strong>Auf folgende Gesundheitsfragen sollte man vorbereitet sein:</strong><br />
- Gibt es aktuell oder gab es in den vergangenen 5 Jahren Unfallfolgen oder Krankheiten?</p>
<p>- Gab es innerhalb der letzten 3 Jahre ärztliche oder therapeutische Untersuchungen oder Behandlungen?</p>
<p>- Gab es in den letzten 3 Jahren regelmäßige Medikamenteneinnahmen?</p>
<p>- Wurden ärztliche Behandlungen und Untersuchungen angeraten?</p>
<p>- Gibt es fehlende Zähne, die noch nicht ersetzt wurden?</p>
<p>Die private Krankenversicherung fragt zur Abschätzung des Risikos auch häufig nach HIV-Infektionen oder psychotherapeutischen Behandlungen.</p>


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		<title>Krankenkassenbeiträge 2011 &#8211; Änderung für Arbeitnehmer</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 10:26:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[GKV]]></category>
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		<description><![CDATA[Welche Änderungen erwarten Arbeitnehmer bzgl. der Krankenkassenbeiträge 2011? Ein Überblick der geplanten Änderungen:
Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01.01.2011 für steigen. Am 06. Juli 2010 einigten sich die Koalitionspartner CDU und FDP auf eine Finanzierungsreform für die Krankenversicherung.  Die Anhebung der Krankenkassenbeiträge  ab 2011 werden sowohl  Arbeitnehmer als  auch Arbeitgeber treffen.
Die Krankenkassenbeiträge [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Welche Änderungen erwarten Arbeitnehmer bzgl. der Krankenkassenbeiträge 2011?</strong> Ein Überblick der geplanten Änderungen:<span id="more-62"></span></p>
<p>Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01.01.2011 für steigen. Am 06. Juli 2010 einigten sich die Koalitionspartner CDU und FDP auf eine Finanzierungsreform für die Krankenversicherung.  Die <strong>Anhebung der Krankenkassenbeiträge  ab 2011</strong> werden sowohl  Arbeitnehmer als  auch Arbeitgeber treffen.</p>
<p>Die <strong>Krankenkassenbeiträge</strong> werden  ab 2011 von <strong>14,9% auf 15,5% steigen</strong>. Die 0,6% Erhöhung der Krankenkassenbeiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen geteilt. So steigt der Arbeitgeberanteil von vormals 7,0% auf 7,3%, entsprechend Anteil der Arbeitnehmer  von 7,9% auf 8,2%.</p>
<p>Sollte dieser Beitragssatz zur Finanzierung der Krankenkassen nicht ausreichen, so sind diese dazu in der Lage, die Defizite durch <strong>Zusatzbeiträge</strong> der Versicherten Arbeitnehmer einzuholen.</p>
<p>In der Vergangenheit lag der Höchstsatz für diese Zusatzbeiträge bei  einem Prozent  für alle Arbeitnehmer. Die Änderungen sehen  vor, dass diese Zusatzbeiträge bei einem <strong>Einkommen von bis zu 1400€</strong> weiterhin nicht über einem Prozent des Verdienstes  für den Arbeitnehmer liegen dürfen.<br />
Sollte der angesetzte Zusatzbeitrag doch höher ausfallen, so ist vorgesehen, dass  der Rest des Geldes durch einen Sozialausgleich aus Steuermitteln finanziert wird. Für Arbeitnehmer, die mehr als 3750€ im Monat verdienen, soll die <strong>Höchstgrenze der Zusatzbeiträge</strong> ab dem 01.01.2011 bei <strong>75€</strong> liegen.</p>
<p>Erklärt wird die Finanzierungsreform und  vor allem die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für 2011 von <strong> Gesundheitsminister Philipp Rösler</strong> mit den durch die immer älter werdende Gesellschaft und die wachsenden medizinischen Versorgungsmöglichkeiten steigenden Anforderungen finanzieller Art für die Krankenkassen.</p>
<p>Des Weiteren sagte er, man wolle „unser bewährtes und weltweit anerkanntes Gesundheitssystem für die Zukunft wetterfest“ machen. Die Änderungen der Krankenkassenbeiträge, die in 2011 eintreten, sollen das <strong>Gesundheitswesen mindestens bis zum Jahr 2014 finanzieren</strong> können, danach können weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden.</p>


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		<title>Für wen lohnt sich die Private Krankenversicherung?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 12:17:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Lohnt sich die Private Krankenversicherung? Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.
Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die Beiträge zur Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lohnt sich die Private Krankenversicherung?</strong> Das hängt unter anderem davon ab, wer sie abschliessen möchten. Informieren Sie sich hier über Kosten und Leistungen.<span id="more-59"></span></p>
<p>Bei einem hohen Einkommen freut sich nicht nur das Finanzamt, sondern auch die Krankenkasse. Denn mit dem Verdienst steigen entsprechend die <strong>Beiträge zur Krankenversicherung</strong>. Gesetzlich Versicherte denken dann häufig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach. Man muss jedoch prüfen, ob das langfristig vorteilhaft ist.</p>
<p>Die <strong>private Krankenversicherung</strong> steht allen offen, deren Jahreseinkommen die <strong>Versicherungspflichtgrenze</strong> von 49.950 Euro (2010) übersteigt. Wer mit seinem jährlichen Bruttoeinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über dieser Grenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln oder sich in einer <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> freiwillig weiterversichern.</p>
<p>Aufgrund des besseren <strong>Leistungsangebots</strong> beispielsweise im Bereich Krankenhausaufenthalt (Einzelzimmer, Chefarztbehandlung) und Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Akupunktur) und eventuell auch günstigerer Tarife, sollten <strong>Beamte</strong>, <strong>Selbständige</strong> und freiberufliche Tätige sich über die Angebote der privaten Krankenversicherung beraten lassen.</p>
<p>Der <strong>Wechsel in eine private Krankenversicherung</strong> lohnt sich eigentlich immer für Beamte mit staatlichem Zuschuss. Berücksichtigen muss man aber hier Alter und die Anzahl der Familienmitglieder, die jeweils einen eigenen Vertrag benötigen. Für Familien mit einem Kind und für Studenten ab 30, die selbst versichert sind, ist ein <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/voraussetzungen-private-krankenversicherung-wechseln.html" target="_blank">Wechsel in die private Krankenversicherung</a> auch eine Überlegung wert. Das Gleiche gilt für <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/pkv-studenten-studium.html" target="_blank">Studenten</a> ab dem 15. Semester, vorausgesetzt, dass sie ihr Studium vor dem 34. Lebensjahr abschließen.<br />
Gut geeignet ist eine <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/private-krankenversicherung/">private Krankenversicherung</a> auch für <strong>Angestellte</strong> und <strong>Selbständige</strong> ohne Familie und für kinderlose Doppelverdiener.</p>
<p>Ein Vertragsabschluss bei einer <strong>privaten Krankenversicherung lohnt sich in den meisten Fällen nicht für Familien mit mindestens zwei Kindern und nur einem Einkommen</strong>, da jedes Familienmitglied separat versichert werden muss.<br />
Frauen ab 45 Jahren, Männer ab 50 Jahren und Leute mit Vorerkrankungen sollten sich besser nicht mehr privat versichern, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung auch nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet werden.</p>


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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/krankenversicherung-wechsel-privat-gesetzlich/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich'>Krankenversicherung: Wechsel von privat in gesetzlich</a></li>
</ol></p>]]></content:encoded>
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		<title>Krankenkasse: Familienversicherung Einkommensgrenze 2010 / 2011</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 11:57:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Einkommensgrenze]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte Familienversicherung, welche einer Einkommensgrenze unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: 
Im Zuge der Familienversicherung können Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Überschreitet das Kind oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann [...]


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<li><a href='http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesundheitsreform-2011-aenderungen-deutschland/' rel='bookmark' title='Permanent Link: Gesundheitsreform 2011: Änderungen in Deutschland'>Gesundheitsreform 2011: Änderungen in Deutschland</a></li>
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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die so genannte <strong>Familienversicherung</strong>, welche einer <strong>Einkommensgrenze</strong> unterliegt. Erfahren Sie hier die Hintergründe: <span id="more-55"></span></p>
<p>Im Zuge der Familienversicherung können <strong>Ehepartner oder Kinder des Hauptversicherten</strong> in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert werden, allerdings nur, wenn die Mitversicherten eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.</p>
<p>Überschreitet das <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/krankenzusatzversicherung/krankenzusatzversicherung-kinder.html" target="_blank">Kind</a> oder der Ehepartner die Einkommensgrenze, dann ist diese Person eigenständig mit Beitragszahlung in der Krankenkasse zu versichern. Im Jahre <strong>2010 liegt die Einkommensgrenze für die Nutzung der Familienversicherung bei 365 Euro</strong> als regelmäßiges Monatseinkommen auf Seiten des Familienangehörigen.<br />
Wird eine geringfügige Tätigkeit ausgeführt (Minijob), so liegt die Grenze im Jahre 2010 bei 400 Euro pro Monat.</p>
<p>Nur wer innerhalb dieser Grenzen ein Einkommen erzielt darf weiterhin beitragsfrei beim Hauptversicherten mitversichert werden. Der <strong>Zweck der Einkommensgrenze bei der Familienversicherung</strong> ist vor allem die soziale Gerechtigkeit, sodass also nicht auch Familienangehörige mit einem recht hohen Einkommen beitragsfrei in der Krankenkasse versichert werden können.</p>
<p>Vielmehr sollen die einkommensschwächeren Familienangehörigen nicht auch noch mit einem zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag in der Krankenkasse belastet werden.</p>
<p>Aktuell ist die <strong>Familienversicherung im Jahre 2010</strong> für alle betreffenden Personen eine günstige Versicherungsvariante. Das soll auch im Jahre <strong>2011</strong> so bleiben, denn trotz der Tatsache, dass die Bundesregierung jetzt die Krankenversicherungsbeiträge um 0,6 Prozent erhöht hat und auch ansonsten viele Einsparungen im Bereich der <a href="http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/gesetzliche-krankenkassen-leistungsvergleich/">gesetzlichen Krankenkasse</a> geplant sind, soll die Familienversicherung zumindest in 2011 bestehen bleiben.</p>
<p>Auch über eine etwaige <strong>Veränderung der Einkommensgrenze ist bislang nichts bekannt</strong> geworden. Von der Tendenz her würden die Grenzen allerdings aufgrund der Sparpolitik wahrscheinlich reduziert werden, falls doch noch eine solche Änderung vorgesehen sein sollte. Konkrete Planungen in dieser Hinsicht gibt es aber derzeit offensichtlich noch nicht.</p>


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</ol></p>]]></content:encoded>
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