Krankenversicherungspflicht
Die Pflicht zur Krankenversicherung
Seit dem 01. April 2007 hat jeder Bürger in Deutschland nicht mehr nur das Recht auf eine Krankenversicherung, sondern er ist seither auch in der Krankenversicherungspflicht. Menschen, die bisher keine Krankenversicherung abgeschlossen hatte, mussten die Kosten einer etwaigen Krankenbehandlung selbst tragen, mitunter konnten daher wichtige Operationen aus Geldmangel nicht durchgeführt werden.
Mit dieser Regelung zur Krankenversicherungspflicht ergeben sich jedoch recht unterschiedliche Änderungen für Versicherte der privaten oder der gesetzlichen Krankenkassen.
Krankenversicherungspflicht für gesetzlich Versicherte
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Hierbei werden die Beiträge direkt in Arztrechnungen oder die Medikamentenfinanzierung investiert. Um sicherzustellen, dass dieses System finanzierbar bleibt, sind Arbeitnehmer in Deutschland in der Krankenversicherungspflicht. Die Kosten für die Krankenversicherung, die derzeit bei 14,9% liegen, teilen sich in diesen Fällen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so dass für jeden ein Beitragssatz von 7% des Bruttoeinkommens anfällt. Lediglich ein Beitrag von 0,9% trägt der Arbeitnehmer selbst.
Arbeitnehmer sind nur dann nicht krankenversicherungspflichtig, wenn sie die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten. In diesen Fällen entfällt die Krankenversicherungspflicht, Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, eine freiwillige private Krankenversicherung, die in vielen Fällen erweiterte Leistungen und zum Teil auch niedrigere Kosten bietet, abzuschließen.
Ebenso wie Arbeitnehmer sind auch Kinder, Auszubildende und viele Rentner durch die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei besteht der Vorteil, dass Familienangehörige über die Familienversicherung kostenfrei mit versichert sind.
Krankenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler sind erst seit dem Jahr 2009 von der Krankenversicherungspflicht betroffen. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für diese Personengruppen in den meisten Fällen freiwillig, gleiches gilt für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Nunmehr sind auch Selbstständige und Freiberufler krankenversicherungspflichtig, sie haben jedoch weiterhin die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und der privaten Krankenversicherung.
Um zu gewährleisten, dass die Krankenversicherung finanzierbar bleibt, haben die Versicherungsunternehmen den so genannten Basistarif, der seit Januar 2009 abgeschlossen werden kann, entwickelt. Er bietet ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung eine medizinische Grundversorgung, so dass die ambulante sowie die stationäre Versorgung gewährleistet ist. Auch die Kosten dürfen die Beiträge der gesetzlichen Versicherung nicht übersteigen. Um zu gewährleisten, dass die Krankenversicherungspflicht umgesetzt werden kann, dürfen die Versicherungen Antragsteller nicht abweisen,
auch wenn bereits Vorerkrankungen aufgetreten sind. Auch Preisaufschläge oder Risikoaufschläge dürfen nicht vorgenommen werden.
Wer als Selbstständiger bisher gesetzlich versichert war, ist jetzt ebenfalls in der Krankenversicherungspflicht und muss von dieser gesetzlichen Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Sofern die Finanzierung der Beiträge nicht mehr möglich ist, darf die Krankenversicherung zudem nicht kündigen, Beiträge müssen dann unter Umständen vom Sozialamt übernommen werden.
Krankenversicherungspflicht für Beamte
Ebenso wie Selbstständige sind auch Beamte seit 2009 in der Krankenversicherungspflicht. Beamte erhalten über ihren Dienstherren in der Regel Beihilfezahlungen, die einen Teil der anfallenden Kosten für die medizinische Versorgung darstellen. Für die restlichen Kosten können Beamte eine private Krankenversicherung, eine so genannte Teilversicherung, abschließen. Hiermit werden dann die noch offenen Kosten übernommen.
Seit Januar 2009 sind Beamte also ebenfalls krankenversicherungspflichtig und müssen bei einer privaten Krankenversicherung einen Beihilfetarif abschließen. Ihnen steht, ebenso wie allen Selbstständigen, ebenfalls der Basistarif offen.