Krankenversicherung Wechsel


Warum ein Wechsel der Krankenversicherung sinnvoll sein kann

Vom Grundsatz her sind die meisten Bürger in Deutschland aufgrund ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Generell besteht ein Wahlrecht auf Seite des Versicherten, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er Mitglied sein möchte.

Sowohl der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen, als auch ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann, wenn die notwendigen Voraussetzungen zum Wechsel erfüllt sind, einige Vorteile bieten. Dabei handelt es sich in erster Linie um mögliche geringere Beiträge oder verbesserte Leistungen, die man nach dem Wechsel der Krankenkasse oder der Krankenversicherungsart erhält. Natürlich kann auch ein sehr guter Service einer Krankenkasse ein Grund sein, warum man wechseln möchte.

Der Wechsel bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Für den Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen, muss man lediglich eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten und mindestens 18 Monate bei der jetzigen Krankenkasse versichert gewesen sein, um die Kündigung wirksam einreichen zu können.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfrist liegt derzeit bei zwei Monaten zum Monatsende. Neben dem normalen Kündigungsrecht gibt es noch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse zum Beispiel ihren Beitrag erhöht. Ist diese der Fall, kann ebenfalls mit Frist von zwei Monaten gekündigt werden, aber auch schon dann, wenn man noch keine 18 Monate dort versichert war.

Beim Wechsel ist zudem zu beachten, dass man zwar grundsätzlich frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen kann, aber nur zu einer Krankenkasse wechseln kann, die auch im Bundesland vertreten ist, wo man wohnt oder arbeitet. Da inzwischen alle gesetzlichen Krankenkassen den selben Beitrag erheben, ist ein Wechsel auf Kostengründen also nicht mehr notwendig, ein Grund kann also nur noch in den etwas besseren Leistungen oder dem Service liegen.

Der Wechsel bei der privaten Krankenversicherung

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen dürfen die privaten Krankenversicherer auch Aufnahmeanträge ablehnen.
Man muss also zunächst einmal die Gesundheitsprüfung bei der gewünschten neuen privaten Krankenkasse mit Erfolg „überstehen“, um wechseln zu können.

Im Gegensatz zum Wechsel innerhalb der gesetzliche Krankenversicherung ist also dringend darauf zu achten, dass man bereits in der neuen Versicherung aufgenommen ist, bevor man die bisherige Krankenversicherung kündigt. Die ordentliche Kündigungsfrist zum Wechsel der privaten Krankenversicherung beträgt entweder drei Monate zum Jahresende oder zum Ende der Versicherungsjahres. Auch bei der PKV hat man bei einer Beitragserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht, und zwar muss man spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung kündigen.

Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung erfolgt in der Regel aus Gründen eines geringeren Beitrages oder mehr Leistungen bei der neuen Versicherung.Allerdings muss unbedingt beachtet werden, dass es nur möglich ist, bei einem Wechsel der Krankenversicherung die bisherigen Altersrückstellungen mitzunehmen, wenn man entweder seit 2009 erst in einer privaten Krankenversicherung Mitglied ist oder in diesem Jahr zu einer neuen PKV gewechselt ist.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Während man sich als Selbstständiger oder Freiberufler jederzeit für einen Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden kann, müssen Arbeitnehmer dazu zwei Voraussetzungen erfüllen.
Zum einen muss das Einkommen bei mindestens 48.600 Euro liegen (Versicherungspflichtgrenze), zum anderen muss dieses Einkommen schon über drei Jahre hinweg so hoch sein. Unter den genannten Voraussetzungen kann dann ohne Probleme unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erfolgen. Ein solcher Wechsel ist sinnvoll, wenn man bessere Leistungen haben möchte, die man in der PKV erhält. Zudem kann eine Versicherung in der PKV auch vom Beitrag her günstiger als in der GKV sein.

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