Krankenversicherung im Ausland

Was die Krankenversicherung im Ausland so wichtig macht

Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie übernimmt die Kosten einer Krankenbehandlung durch einen Arzt sowie die hierfür notwendigen Medikamente und übernimmt Operationskosten. Müssten diese Kosten vom Betroffenen selbst übernommen werden, kann es schnell zu einer finanziellen Überforderung kommen, in einigen Fällen ist dann sogar die Behandlung durch den Arzt ausgeschlossen. Doch nicht nur in Deutschland ist die Krankenversicherung unabdinglich, auch bei einer Reise ins Ausland ist der Krankenversicherungsschutz wichtig.

Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland

Das deutsche Recht für Krankenversicherungen kennt das so genannte Territorialprinzip. Danach sind Heilbehandlungen und sonstige Leistungen lediglich im Inland fällig. Ausnahmen gibt es lediglich für Leistungen innerhalb der EU sowie mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes. In einigen Fällen haben die Länder selbst miteinander ein so genanntes „Sozialversicherungsabkommen“ getroffen. Sofern dieses besteht, werden auch hier Versicherungsleistungen fällig. Dieses Abkommen besteht beispielsweise mit Belgien, Estland, Frankreich, Litauen und der Türkei.

Doch auch hier ist zu beachten, dass nicht alle Leistungen wie in Deutschland erbracht werden, sondern dass Versicherte mit Abstrichen rechnen müssen. In der Regel wird lediglich die Grundversorgung gewährleistet. Die zahnärztliche Behandlung im Ausland ist grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, diese Kosten müssten in jedem Fall privat übernommen werden.

Gleiches gilt für einen etwaigen Rücktransport des Verletzten nach Deutschland, sofern der Versicherte im Ausland verstirbt, muss der Verstorbene zurück transportiert werden. Auch diese Kosten sind nicht durch die Krankenversicherung gedeckt. In allen anderen Ländern besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Sofern Krankheiten auftreten, müssten die Behandlungskosten selbst getragen werden. Alternativ könnte jedoch eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten dann übernimmt.

Die private Krankenversicherung im Ausland

Auch bei der privaten Krankenversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz im Ausland in der Regel auf europäische Länder.

Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden, dies muss aber separat in den Versicherungsbedingungen genannt werden. Bei nur kurzer Auslandsaufenthaltsdauer genießen privat Versicherte oft im ersten Monat einen umfangreichen Versicherungsschutz im Ausland, auch ohne dies gesondert versichern zu müssen. (Infomartionen zur Auslandskrankenversicherung für die USA)

Längerfristige Auslandsaufenthalte sind jedoch auch hier nicht versichert, Krankheitskosten müssten in diesen Fällen wiederum selbst getragen werden. Sofern der Auslandsaufenthalt wegen notwendig gewordener Erkrankungen über einen Monat verlängert wird, besteht der Versicherungsschutz dann weiter, wenn der Versicherte die Rückreise antreten kann, ohne seine Gesundheit weiter zu gefährden. Doch auch hier besteht eine Grenze der Versicherung, sie beläuft sich maximal auf zwei weitere Monate.

Die Auslandskrankenversicherung - Optimaler Schutz im Ausland

Um sich vor Krankheitskosten im Ausland ausreichend zu schützen, sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Sie kann sowohl von privat als auch von gesetzlich Krankenversicherten genutzt werden. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um einen eher kurzen oder aber längerfristigen Auslandsaufenthalt handelt. Bei einem kurzen Auslandsaufenthalt, beispielsweise während des Urlaubs, ist eine klassische Auslandsreisekrankenversicherung ausreichend. Sie tritt während der Auslandsreise für Krankheitskosten, Operationen und sogar für den Rücktransport des Betroffenen ein. Dabei darf die Reise aber nicht länger als 60 Tage dauern.

Oft sind derartige Versicherungen schon für wenig Geld abschließbar. Sollte der Auslandsaufenthalt jedoch längerfristig geplant werden, zum Beispiel für einen Job im Ausland oder ein Auslandspraktikum, muss eine entsprechende Auslandsversicherung gewählt werden, die auch diese Zeiträume überbrückt. Auch in diesem Fall sind Arzt- und Zahnarztbehandlungen in der Regel zu 100% versichert, auch notwendige Operationen werden natürlich vollständig übernommen.

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