Krankenversicherung im Ausland
Was die Krankenversicherung im Ausland so wichtig macht
Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen
überhaupt. Sie übernimmt die Kosten einer Krankenbehandlung
durch einen Arzt sowie die hierfür notwendigen Medikamente und
übernimmt Operationskosten. Müssten diese Kosten vom
Betroffenen selbst übernommen werden, kann es schnell zu einer
finanziellen Überforderung kommen, in einigen Fällen ist dann
sogar die Behandlung durch den Arzt ausgeschlossen.
Doch nicht nur in Deutschland ist die Krankenversicherung
unabdinglich, auch bei einer Reise ins Ausland ist der
Krankenversicherungsschutz wichtig.
Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland
Das deutsche Recht für Krankenversicherungen kennt das so genannte
Territorialprinzip. Danach sind Heilbehandlungen und sonstige
Leistungen lediglich im Inland fällig. Ausnahmen gibt es lediglich
für
Leistungen innerhalb der EU
sowie mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes. In
einigen Fällen haben die Länder selbst miteinander ein so
genanntes „Sozialversicherungsabkommen“ getroffen. Sofern
dieses besteht, werden auch hier Versicherungsleistungen fällig.
Dieses Abkommen besteht beispielsweise mit
Belgien, Estland, Frankreich, Litauen und der Türkei.
Doch auch hier ist zu beachten, dass nicht alle Leistungen wie in
Deutschland erbracht werden, sondern dass Versicherte mit Abstrichen
rechnen müssen. In der Regel wird lediglich die Grundversorgung
gewährleistet. Die
zahnärztliche Behandlung im Ausland ist grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, diese Kosten müssten in jedem Fall privat übernommen werden.
Gleiches gilt für einen etwaigen Rücktransport des Verletzten
nach Deutschland, sofern der Versicherte im Ausland verstirbt, muss der
Verstorbene zurück transportiert werden. Auch diese Kosten sind
nicht durch die Krankenversicherung gedeckt. In allen anderen
Ländern besteht für gesetzlich Versicherte grundsätzlich
kein Versicherungsschutz. Sofern Krankheiten auftreten, müssten
die Behandlungskosten selbst getragen werden. Alternativ könnte
jedoch eine
private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten dann übernimmt.
Die private Krankenversicherung im Ausland
Auch bei der
privaten Krankenversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
im Ausland in der Regel
auf europäische Länder.
Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auch auf
außereuropäische Länder ausgedehnt werden, dies muss
aber separat in den Versicherungsbedingungen genannt werden. Bei nur
kurzer Auslandsaufenthaltsdauer genießen privat Versicherte oft
im ersten Monat einen umfangreichen Versicherungsschutz im Ausland, auch ohne dies gesondert versichern zu müssen. (Infomartionen zur
Auslandskrankenversicherung für die USA)
Längerfristige Auslandsaufenthalte sind jedoch auch hier nicht
versichert, Krankheitskosten müssten in diesen Fällen
wiederum selbst getragen werden. Sofern der Auslandsaufenthalt wegen
notwendig gewordener Erkrankungen über einen Monat verlängert
wird, besteht der Versicherungsschutz dann weiter, wenn der Versicherte
die Rückreise antreten kann, ohne seine Gesundheit weiter zu
gefährden. Doch auch hier besteht eine Grenze der Versicherung,
sie beläuft sich maximal auf zwei weitere Monate.
Die Auslandskrankenversicherung - Optimaler Schutz im Ausland
Um sich vor Krankheitskosten im Ausland ausreichend zu
schützen, sollte eine private Auslandskrankenversicherung
abgeschlossen werden.
Sie kann sowohl von privat als auch von gesetzlich Krankenversicherten
genutzt werden. Zu unterscheiden ist hierbei, ob es sich um einen eher
kurzen oder aber längerfristigen Auslandsaufenthalt
handelt. Bei einem kurzen Auslandsaufenthalt, beispielsweise
während des Urlaubs, ist eine klassische
Auslandsreisekrankenversicherung ausreichend. Sie tritt während
der Auslandsreise für Krankheitskosten, Operationen und sogar
für den Rücktransport des Betroffenen ein. Dabei darf die
Reise aber nicht länger als 60 Tage dauern.
Oft sind derartige Versicherungen schon für wenig Geld abschließbar.
Sollte der
Auslandsaufenthalt jedoch längerfristig geplant
werden, zum Beispiel für einen Job im Ausland oder ein
Auslandspraktikum, muss eine entsprechende Auslandsversicherung
gewählt werden, die auch diese Zeiträume
überbrückt. Auch in diesem Fall sind Arzt- und
Zahnarztbehandlungen in der Regel zu 100% versichert, auch notwendige
Operationen werden natürlich vollständig übernommen.
Weitere Themen:
PKV für den Auslandsaufenthalt
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