Krankenkassenwechsel - Alles im Überblick



Informieren Sie sich hier über einen möglichen Krankenkassenwechsel in die private oder die gesetzliche Krankenversicherung. Alle Informationen über die Voraussetzungen und worauf geachtet werden sollte.


Wechsel in eine private Krankenversicherung


krankenkassenwechsel Ein Krankenkassenwechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Versicherung erfordert ganz bestimmte Voraussetzungen.
Alle Angestellten und Arbeiter, deren Bruttojahreseinkommen 2011 höher als 49.500 Euro ist, können sich ab 2012 privat krankenversichern. Berufsanfänger und Berufsrückkehrer können umgehend in die PKV wechseln, wenn ihr hochgerechnetes Einkommen für 2011 49.500 Euro übersteigt. Beamte, Freiberufler und Selbstständige können immer wählen, ob sie sich privat krankenversichern möchten. Studenten haben bei Aufnahme des Studiums die Möglichkeit eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Ein Krankenkassenwechsel kann nicht nur finanziell attraktiv sein, sondern vor allem im Hinblick auf die Leistungen. Private Krankenversicherungsgesellschaften bieten zahlreiche Tarife an mit unterschiedlichem Leistungsumfang. Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Auswahl der Leistungen. Durch die Vereinbarung von höheren Selbstbeteiligungen kann der Versicherte zusätzlich die Beitragshöhe beeinflussen. Schwierig kann es bei Vorerkrankungen werden. Die privaten Krankenversicherer können dann einen Risikozuschlag erheben, Leistungen ausschließen oder die Aufnahme des Antragstellers ganz ablehnen. Die Kündigungsfrist für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung


Ein Krankenkassenwechsel zu einer privaten Krankenversicherung ist zwar 2010 vom Gesetzgeber erleichtert worden, aber die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wurde nochmals erschwert. Eine Voraussetzung ist, dass ein privat Versicherter wieder krankenversicherungspflichtig wird. Dies ist der Fall, wenn sein jährliches Bruttogehalt wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. Im Falle von Arbeitslosigkeit erfolgt meist nur eine Rückstufung in den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Freiberufler und Selbstständige können in der Regel nur in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn sie als Angestellte eine Tätigkeit aufnehmen mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Für 55-jährige ist ein Krankenkassenwechsel in die GKV nicht mehr vorgesehen. Hier kann der Versicherte nur einen Wechsel ermöglichen, wenn er mindestens zwölf Monate vor dem 55. Lebensjahr seine Arbeitszeit soweit reduziert, dass sein Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Die Kündigungsfrist für eine private Krankenversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Einzuhalten ist hierbei auch die Mindestvertragslaufzeit. Sie kann zwischen einem Jahr und drei Jahren liegen je nach Versicherungsunternehmen.


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