Die Krankenkassen im Vergleich: Privat und gesetzlich



Ob privat oder gesetzlich, die Krankenkassen sind ein tragender Pfeiler der Sozialversicherungen und somit des Gesundheitssystems. Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 1. April 2007 in Deutschland für jene Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung, deren Bruttojahreseinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übertrifft. Seit 1. Januar 2009 gilt die Versicherungspflicht auch für private Krankenversicherungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen


gesetzliche krankenkassenDie rechtliche Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung bildet das V. Sozialgesetzbuch (SGB), in dem auch ihre Aufgaben festgelegt sind. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Krankenkassen mit der Aufgabe betraut, den Gesundheitszustand der versicherten Personen zu bewahren, wiederherzustellen oder zu verbessern, wobei die Versicherten eine Mitverantwortung tragen. Dabei sollen die Krankenversicherungen durch Beratung, Aufklärung und Leistungen helfen (SGB V § 1). Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind Sachleistungen. Allgemein gehören dazu Leistungen zur Prävention, zur Früherkennung, zur Behandlung und zur Rehabilitation.

Zur Verfügung stehen diese Leistungen den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personen. Dies sind unter anderem unselbständige Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (49.950 EUR pro Jahr für 2010), Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger (SGB V § 5). Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen bemessen sich nicht nach dem jeweiligen Krankheitsrisiko, sondern nach dem Prinzip der Solidarität. Die Höhe der Beiträge hängt dabei vom jeweiligen Einkommen ab. Mit der Gesundheitsreform 2011 ist der allgemeine Beitragssatz auf 15,5 % erhöht worden. Davon entfallen zukünftig 7,3 Prozentpunkte auf den Arbeitgeber, 8,2 Prozentpunkte auf den Arbeitnehmer.

Die privaten Krankenkassen


PKV KrankenkassenSelbständige, Beamte, Freiberufler und Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, können einer privaten Krankenversicherung beitreten. Die privaten Krankenkassen bemessen dabei ihre Beiträge nach dem Gesundheitszustand, dem Geschlecht, dem Alter, dem Beruf und dem Leistungsumfang. Bei Krankheits- bzw. Berufsrisiken oder bei Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag erhoben oder ein Versicherungsverhältnis abgelehnt werden. Auch in den privaten Krankenversicherungen steigen die Beiträge. So sind die sechs Tarife des Deutschen Rings im letzten Jahrzehnt um rund 3,5 % gestiegen. Auch 2011 haben bereits viele private Krankenversicherungen ihre Beiträge erhöht.

Hinsichtlich des Leistungsumfangs lassen sich die privaten Krankenkassen in drei Versicherungsformen gliedern. In die Vollversicherung, die meist die gesamten, wahlweise auch die stationären und ambulanten Krankheitskosten deckt. In die Teilversicherung, die einen Anteil der Krankheitskosten übernimmt und in die Zusatzversicherung, die als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen ist.

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